Anhänger Tempo
Hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum.
Eine Antwort auf folgende Frage habe ich noch nirgends gefunden.
Für Pkw mit Anhänger zählen ja zum Beispiel Lkw Überholverbote und der Lkw Bußgeldkatalog.
Zählen dann auf einer Landstraße mit 80 für Pkw und 60 für Lkw, die 60 auch für Pkw mit Anhänger oder die 80?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Die 100er Zulassung ändert nichts an dem Tempo 80 für Land/Bundesstraßen.
76 Antworten
Zitat:
Es heißt ja, es wird erst ab 86 geblitzt.
Auf der Autobahn?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Dezember 2018 um 20:02:25 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 16. Dezember 2018 um 18:19:33 Uhr:
Könnt ihr den Ahnänger nicht auf 100 km/h umschreiben lassen?https://www.ahrens-ullmann.de/INFOS-SERVICE/100km/h-Voraussetzung
Wir haben auch so einen kleinen Anhänger, ungebremst und mit 100 km/h Zulassung und 750 kg zul. GG. Da muss das Zugfahrzeug ein Leergewicht von mind. 2.500 kg (Faktor 0,3) haben. An unserem Womo darf ich den mit 100 km/h fahren, am Touareg nicht. Der ist zu leicht 😛.
Seit wann gibts diese Regelung, das das Eigengewicht des Zugfahrzeuges 3x so schwer sein muss wenn man einen ungebremsten 750 kg zul. GG Anhänger zieht? Davon weiß ich nichts, gibts da irgendwo Infos?
LG Ossi
So ein ähnliches Thema gab es doch hier
https://data.motor-talk.de/.../...86a4dd0e41c-5254375173784314548.jpeg
schon einmal, wobei ich mich frage, wie diese 100 km/h damals bestraft wurden.
Der TE meinte ja, dass ihm nichts dabei passiert sei.
Zitat:
@HunderterAudi schrieb am 16. Dezember 2018 um 20:27:29 Uhr:
Seit wann gibts diese Regelung, das das Eigengewicht des Zugfahrzeuges 3x so schwer sein muss wenn man einen ungebremsten 750 kg zul. GG Anhänger zieht? Davon weiß ich nichts, gibts da irgendwo Infos?Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Dezember 2018 um 20:02:25 Uhr:
Wir haben auch so einen kleinen Anhänger, ungebremst und mit 100 km/h Zulassung und 750 kg zul. GG. Da muss das Zugfahrzeug ein Leergewicht von mind. 2.500 kg (Faktor 0,3) haben. An unserem Womo darf ich den mit 100 km/h fahren, am Touareg nicht. Der ist zu leicht 😛.
LG Ossi
hier:
Probleme dürfte es nur für ungebremste Anhänger geben, bei gebremsten ist der Faktor anders. Eigengewicht auch nicht 3x so hoch, sondern zGG des Anhänger max. 30 % des Leergewichts des Zugfahrzeuges.
Ähnliche Themen
Ja das mit den Polizisten die auch was im Kopf haben und die eigenen Toleranzen auch bei anderen anwenden geht erst bei denen ab alter 50+ los.
Früher hat man da nicht son geschiss gemacht weil sich die Leute meistens kannten, und es bis zu einem gewissen Rahmen geduldet wurde. Mündliche - Verwarnungen gab es füher öfter, heute sind das stumme Diener.
Lieber stumme Diener als auf beiden Augen blind. Ich bevorzuge Strafen für uneinsichtige Leute lieber, als mir so ein dämlicher Anhänger entgegenkommt, weil der Fahrer wieder unter Strom steht und nicht einmal langsamer machen kann.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 17. Dezember 2018 um 09:05:45 Uhr:
Ja das mit den Polizisten die auch was im Kopf haben und die eigenen Toleranzen auch bei anderen anwenden geht erst bei denen ab alter 50+ los.
Früher hat man da nicht son geschiss gemacht weil sich die Leute meistens kannten, und es bis zu einem gewissen Rahmen geduldet wurde. Mündliche - Verwarnungen gab es füher öfter, heute sind das stumme Diener.
Mir sind solche von Dir abfällig "Diener" genannte Beamte sehr viel lieber, die alle gleich behandeln. Der Spielraum, den ein Polizeibeamter hat, ist zu Recht ziemlich gering - und seine "persönlichen Toleranzen" (also das, was er sich selbst quasi regelmäßig an Rechtsübertretungen herausnimmt!?!) können natürlich unmöglich der Rahmen sein für das, was er im Dienst ahndet. Und es hat erst recht nichts mit Intelligenz zu tun, wenn man Bekannte davonkommen lässt - das ist schlicht Willkür und ich bin froh, dass diese Form der Amigo-Kultur gerade am aussterben ist.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:34:49 Uhr:
Zitat:
@Bitboy schrieb am 17. Dezember 2018 um 09:05:45 Uhr:
Ja das mit den Polizisten die auch was im Kopf haben und die eigenen Toleranzen auch bei anderen anwenden geht erst bei denen ab alter 50+ los.
Früher hat man da nicht son geschiss gemacht weil sich die Leute meistens kannten, und es bis zu einem gewissen Rahmen geduldet wurde. Mündliche - Verwarnungen gab es füher öfter, heute sind das stumme Diener.Mir sind solche von Dir abfällig "Diener" genannte Beamte sehr viel lieber, die alle gleich behandeln. Der Spielraum, den ein Polizeibeamter hat, ist zu Recht ziemlich gering - und seine "persönlichen Toleranzen" (also das, was er sich selbst quasi regelmäßig an Rechtsübertretungen herausnimmt!?!) können natürlich unmöglich der Rahmen sein für das, was er im Dienst ahndet. Und es hat erst recht nichts mit Intelligenz zu tun, wenn man Bekannte davonkommen lässt - das ist schlicht Willkür und ich bin froh, dass diese Form der Amigo-Kultur gerade am aussterben ist.
Ich möchte nicht wissen was dann zu Hause abgeht, wenn der Herr Beamte seinen Bruder, Schwester oder seiner Frau ein "Mandat" zukommen ließ, vielleicht muss er dann, wenn er zu Hause ist, für gewisse Dinge auch bezahlen? Na dann.
LG Ossi
Sehr interessante Diskussion. Aber was hat sie mit dem Anhänger-Thema zu tun? Macht doch ein eigenes Thema oder besser noch einen Blog auf, wo ihr diskutieren könnt, wo bei der Amtshandlung eines Polizisten sein Ermessensspielraum enden und die Willkür beginnen darf/muss/nicht darf/nicht muss etc.
Sonst holt euch alle das Moorteufelchen! 😰
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 17. Dezember 2018 um 11:27:45 Uhr:
Sehr interessante Diskussion. Aber was hat sie mit dem Anhänger-Thema zu tun? Macht doch ein eigenes Thema oder besser noch einen Blog auf, wo ihr diskutieren könnt, wo bei der Amtshandlung eines Polizisten sein Ermessensspielraum enden und die Willkür beginnen darf/muss/nicht darf/nicht muss etc.Sonst holt euch alle das Moorteufelchen! 😰
Grüße vom Ostelch
@Ostelch: Hast ja eh Recht, ist ein bisschen abgedriftet das ganze, deshalb lösche ich mich selbst. Und tschüß.
LG Ossi
Schade ,dass es bei MT keine rotfarbenen Daumen gibt.
Die Weihnachtsbeleuchtung wäre beeindruckend.
B 19
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. Dezember 2018 um 22:45:38 Uhr:
Tempo 100 - bei entsprechender Zulassung - auch auf Kraftfahrzeugstraßen. Bei dreispurigen Autobahnen hat man mit Anhänger auf der linken Spur nichts zu suchen.Eventuell sehen die Herren in ihren Dienstwagen nur die 100er Plakette und kennen die weiteren Bedingungen nicht. Oder sie tolerieren es, weil damit Überholmanöver vermieden werden können.
Hallo,
mal eine Verständnisfrage:
Was ist der Sinn dahinter, dass man mit der 100er-Zulassung außerorts nur 80 km/h fahren darf?
Beispiel: Ich fahre auf einer Bundesstraße mit 80 km/h. Dann kommt das blaue Schild "Kraftfahrstraße" und ich darf 100 km/h fahren. Wo ist der Sinn? Die Straße ist ja immer noch die gleiche...
Danke und Grüße,
diezge
Die Gegenfahrbahn ist baulich von deiner begrenzt.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 22. Dezember 2018 um 00:41:09 Uhr:
Die Gegenfahrbahn ist baulich von deiner begrenzt.
Eine bauliche Trennung muss bei einer Kraftfahrstraße nicht sein.
Wie ich schrieb: Die Straße ist die gleiche wie vor dem Schild. Wo ist also der Sinn, dass man vor dem Schild nur 80 km/h fahren darf?
Grüße,
diezge
Zudem dürfen auf der Kraftfahrstraße nur Fahrzeuge mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h fahren. Vielleicht wird es dadurch für Fahrzeuge mit Anhänger ungefährlicher.
Meine Kenntnis ist, dass eine Trennung durch einen Mittelstreifen oder sonstige bauliche Maßnahme erfolgt sein muss.