Anhänger plötzlich 100 Zulassung?
Wir haben einen neuen Kipper bestellt und ihn gestern schonmal zugelassen. Sonderausstattung wie 100 Kmh Zulassung wurde nicht explizit mitbestellt.
Gestern war ich dann auf dem Landratsamt und der Herr fragt mich, ob ich auch eine 100er Plakette möchte, würde 5€ kosten. Ich hab gefragt, ob der Hänger die technischen Voraussetzung denn mitbringen würde, weil das ja meist Aufpreis kosten würde.
Er verwies dann auf die Übereinstimmungserklärung (COC), da stünde es drin. Bekam dann eine 100er Plakette mit amtlichen Siegel.
Darf ich damit jetzt tatsächlich 100 Kmh fahren? Ich hab nämlich keine Ahnung, ob die dafür benötigten Reifen/Stoßdämpfer am Hänger verbaut sind. Aber hätte ja keine 100er Plakette bekommen, wenn dem nicht so wäre oder?
83 Antworten
Hat dann aber kein Siegel eines deutschen Landkreises drauf.
Den 100km/h Aufkleber kann man auch im gut sortierten Schreibwarenladen/Schilderdienst erwerben, natürlich ohne Siegel
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn
4. die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 9. September 2022 um 14:39:34 Uhr:
Hat dann aber kein Siegel eines deutschen Landkreises drauf.
Den 100km/h Aufkleber kann man auch im gut sortierten Schreibwarenladen/Schilderdienst erwerben, natürlich ohne SiegelAbweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn
4. die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.
da es hier um eine andere Frage geht hier kann gerne weiter zum Thema geschrieben werden
https://www.motor-talk.de/.../...laender-mit-d-wohnwagen-t1396257.html
aber Du hast recht und ich meine Ruhe
100 km/h = TÜV jedes Jahr fällig,
80km/h = TÜV alle zwei Jahre fällig
Zitat:
@crimsonred schrieb am 9. September 2022 um 21:20:23 Uhr:
100 km/h = TÜV jedes Jahr fällig,
80km/h = TÜV alle zwei Jahre fällig
😕
Ähnliche Themen
Ist mir auch neu. Noch nie davon gehört.
Da ich vor ein paar Wochen beim TÜV Nord war und 2 Jahre gültige HU bekommen habe beim Autotransporter, der 100 fahren darf und auch die gesiegelte Plakette hat, glaube ich das nicht.
Zitat:
@crimsonred schrieb am 9. September 2022 um 21:20:23 Uhr:
100 km/h = TÜV jedes Jahr fällig,
80km/h = TÜV alle zwei Jahre fällig
Für was soll das gelten? Für einen PKW-Anhänger bestimmt nicht.
...der einzige Fall den ich z.B. auf https://www.kues-fahrzeugueberwachung.de/hauptuntersuchung/hu-fristen/ für (PKW-)Anhänger bis 3,5Tonnen gefunden hab sind Fahrzeuge die gewerblich vermietet werden.
Ich denke, da ist jemand dem Trugschluß erlegen, dass ein Anhänger, der gewerbsmäßg vermietet wird wegen einer 100km/h Zulassung alle 12 Monate zur HU fällig wäre... aber dem ist nicht so.
Die HU alle 12 Monate kommt aufgrund einer gewerbsmäßigen Vermietung zustande.
Das ist in der Tat so, unser Hänger in der Firma muss jährlich zum TÜV.
Wusste nicht, dass bei Privat es anders ist.
Taxis müssen ja auch jährlich hin.
...bei Anhängers -so wie man das auf der Seite der Kuess (oben verlinkt) nachlesen kann- aber nicht bei nur gewerblicher Nutzung sondern erst wenn der Anhänger gewerblich, also gegen Entgeld ohne Bediener / Fahrer vermietet wird.
D.h. bei einem eigenen Anhänger der in einem Gewerbebetrieb genutzt wird, von eigenem Personal gefahren wird bleibt es bei den 2 Jahren... erst wenn der Anhänger gegen Entgeld ohne Fahrer vermietet wird, ergo ein Fremder den Anhänger fährt ist eine HU alle 12 Monate fällig.
Bei -nur so als Anmerkung- gewerblich genutzen Fahrzeugen, Firmenwägen, LKW, Anhängern ist neben der HU auch noch alle 12 Monate eine UVV durch eine sachkundige Person vorgeschrieben - das kommt aus der "Abteilung" Berufsgenossenschaft.
Zudem braucht jeder der so ein Firmenfahrzeug bewegt jährlich eine entsprechende Unterweisung... d.h. jeder der einen Firmenwagen hat (normaler PKW) muß alle 12 Monate in der Nutzung / Bedienung unterwiesen werden inkl. entsprechender Dokumentation.
Zitat:
@R-Sch schrieb am 7. September 2022 um 13:42:12 Uhr:
Zitat:
@harzmazda schrieb am 7. September 2022 um 13:23:38 Uhr:
Und alles ist nur nationales Recht. Fährst du auch mal ins Ausland ist das jeweilige Recht im Gastland zu beachten. Gruß ReinhardStimmt. Und kann im Ausland sogar negative Auswirkung haben.
z.B. in Frankreich. dort gibt es für Anhänger keine generelle Höchstgeschwindigkeit.
Da dürftest Du mit deinen Anhänger ohne Plakette 130 km/h fahren.
Nur wenn die entsprechende Höchstgeschwindigkeit auch im Schein steht, steht dort z.B. 80, ist bei 80 Schluss
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 10. September 2022 um 22:15:32 Uhr:
Zitat:
@R-Sch schrieb am 7. September 2022 um 13:42:12 Uhr:
Stimmt. Und kann im Ausland sogar negative Auswirkung haben.
z.B. in Frankreich. dort gibt es für Anhänger keine generelle Höchstgeschwindigkeit.
Da dürftest Du mit deinen Anhänger ohne Plakette 130 km/h fahren.Nur wenn die entsprechende Höchstgeschwindigkeit auch im Schein steht, steht dort z.B. 80, ist bei 80 Schluss
Du denkst, im Schein eines Anhängers ist eine Höchstgeschwindigkeit angegeben? Ich hab jetzt grad in meinem Schein geschaut, da steht unter Punkt T ein Strich.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 10. September 2022 um 22:15:32 Uhr:
Zitat:
@R-Sch schrieb am 7. September 2022 um 13:42:12 Uhr:
Stimmt. Und kann im Ausland sogar negative Auswirkung haben.
z.B. in Frankreich. dort gibt es für Anhänger keine generelle Höchstgeschwindigkeit.
Da dürftest Du mit deinen Anhänger ohne Plakette 130 km/h fahren.Nur wenn die entsprechende Höchstgeschwindigkeit auch im Schein steht, steht dort z.B. 80, ist bei 80 Schluss
bei einem Anhänger ohne 100 km/h Zulassung steht keine km/h drin und kann auch so Schnell gefahren werden wie es in dem Land erlaubt ist
Und bei einem Anhänger mit 100er Zulassung steht immer noch nichts in Feld T...