Anhänger <3,5t an 535i
Hallo Leute,
ich komme an ein Anhänger mit Gesamtgewicht >750 und <3500 kg. Ich Frage mich ob ich den an mein Auto hängen darf, und wenn ja, welche AHK ich brauche. Aktuell ist keine dran.
Welche Werte muss ich von Anhänger mir anschauen?
Auto ist 535i.
Anhänger ist dieser hier https://www.unsinn.de/anhaenger/dreiseitenkipper/udk-3536-14-1750-0
37 Antworten
Habe das hier gefunden.
https://www.noe.gv.at/.../Gewichtsaenderung.html?...
Habe das hier gefunden https://www.noe.gv.at/.../Gewichtsaenderung.html?...
Glaub ich nicht. Wie soll das gehen? Typenschild mit Zulassung abbauen und Neue Gesamtabnahme mit Neuen Papieren? Das wird Teuer!
Du hast gerade von Österreich die Seite gepostet! Wir sind in BRD.
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Ablasten heisst das Zauberwort. Es geht wohl schon. Aber macht in meinem Fall leider wenig Sinn. Für 150€ mehr bekomme ich einen Anhänger der passt. Der angedachtr hat kein Tüv und ist abgemeldet.
Aber für die die es interessiert.
Zitat:
@DerDrug schrieb am 20. Februar 2022 um 00:04:03 Uhr:
Du hast gerade von Österreich die Seite gepostet! Wir sind in BRD.
In 10 Jahren ist eh alles Russland, wenn man den Amis glaubt.
Ach was, so lange brauchen die Russen wenn sie nüchtern ans Werk gehen. Sonnst schaffen die das in 2 Wochen bis nach London. 😉
Meine kann ich sehen. Aber man soll sich nicht von Thema ablenken. 🙁 Sonnst kommt kleiner Mann mit Hammer und nam Pizdez! 😉
Zitat:
@DerDrug schrieb am 19. Februar 2022 um 23:38:09 Uhr:
Erkannt! 😉 Wie oben geschrieben, wenn Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist wie die Zulässige Zuggewicht von KFZ darfst Du es nicht ziehen.
Leider falsch.
Bei der Anhängelast ist die tatsächliche Anhängelast entscheidend. Deshalb muss dann verwogen werden.
Beim Führerscheinrecht sind die zulässigen Gesamtgewichte entscheidend.
Quasi kann den Hänger ein Lupo ziehen bloß nichts aufladen.
Hallo zusammen,
und zwar habe ich ein 535i f10 aus Japan importiert und habe jetzt beim Tüv alles machen lassen, schaue jetzt die Papiere durch und sehe das bei meinem Fahrzeugschein unter O.1 und O.2 nur ein - drinnen ist, keine Angaben, will aber eine Anhängerkupplung verbauen, wie mache ich es dann?
Danke euch jetzt schon mal.
Gruß Karl
Eigentlich sollte es doch eine ABE zur Anhängerkupplung geben. Da müssten dann auch die zulässigen Werte für die Anhängerlast beim verwendeten Zugfahrzeug drin stehen. Die Daten in der ZB1 können dann später, bei der nächsten Gelegenheit, wenn die Zulassungsstelle die Papiere sowieso bearbeitet, ergänzt werden. Bis dahin wird eben die ABE im Fahrzeug mitgeführt und bei Bedarf vorgezeigt.
Zur Sicherheit kannst Du ja nochmal beim TÜV und bei der Zulassungsstelle anrufen.
Zitat:
@Karl4155 schrieb am 8. Oktober 2024 um 20:55:04 Uhr:
Hallo zusammen,
und zwar habe ich ein 535i f10 aus Japan importiert und habe jetzt beim Tüv alles machen lassen, schaue jetzt die Papiere durch und sehe das bei meinem Fahrzeugschein unter O.1 und O.2 nur ein - drinnen ist, keine Angaben, will aber eine Anhängerkupplung verbauen, wie mache ich es dann?
Danke euch jetzt schon mal.
Gruß Karl
Hallo
@Karl4155Am besten sprichst du mit einem Sachverständigen bei TÜV oder Dekra der auch Einzelabnahmen durchführen darf im Vorfeld dein Vorhaben ab, dieser kann dir sagen ob und ggf unter welchen Voraussetzungen ein Eintrag zu realisieren ist.
Die eventuelle ABE einer Anhängerkupplung ist hinfällig wenn wie bei dir keine Anhängelast eingetragen ist.
Viel Erfolg
Mfg Mario
Weil dein Auto keine. EG Typengenehmigung hat