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Angezeigt wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung
Hallo,
ich wende mich jetzt mal an das Forum, weil mich die ganze Angelegenheit inzwischen schwer belastet und mir Bauchschmerzen bereitet.
Ich habe am 31.08. meine Firma verlassen und habe mein Auto vom firmeneigenen Kundenparkplatz ausgeparkt. Da ich die angrenzende Straße, über die ich gewöhnlich nach Hause fahre, nicht passieren konnte, da diese durch Bauarbeiter blockiert war, musste ich erneut auf dem Firmenparkplatz wenden, um diesen über die andere Richtung zu verlassen. In diesem Moment stoppt mich eine Frau (ich hatte das Seitenfenster geöffnet), die mir nur vom Sehen bekannt ist, und schreit mich an: „Wenn du Arsch noch einmal unser Auto anfasst, kannst du was erleben. Warte jetzt hier, ich rufe meinen Mann, dann passiert ein Unglück!" Die Frau war total aufgebracht. Ich wusste überhaupt nicht wie mir geschieht, da ich die Frau nicht kannte und vorher auch noch nie mit ihr gesprochen habe. Ich bin von einer Verwechselung ausgegangen. Das habe ich ihr auch so gesagt. Ich wisse nicht, was sie von mir will und dass ich kein Auto „angefasst" habe. Ich konnte nicht weiterfahren, sprich ich stand rückwärts halb im Gegenverkehr und konnte nicht vorwärts fahren, da die Frau mein Auto blockierte. Unter anderem lehnte sie sich mit Ihrem Hintern auf meinen Kotflügel. Dabei hielt sie in der einen Hand ihr Hand ihr Handy, in der anderen einen Schlüsselbund. Diesen legte sie schließlich auf meinem Kotflügel ab und drohte wieder „ich rufe jetzt meinen Mann an, dann geschieht ein Unglück!". In diesem Moment kamen zwei Autos von oben und konnten uns aber nicht passieren, da ich mit meinem Heck im Gegenverkehr stand. Ein Auto hupte. Nachdem die Frau mir wieder drohte „gleich kommt mein Mann", bekam ich Angst. Ich verriegelte die Türen, die aufgrund des Parkens unter 15km/h noch geöffnet waren. Erst nach drei Versuchen und einem "Hau ab jetzt!" gelang es mir, die Frau (langsam!!! - weniger als 5km/h) zu umfahren. Wäre ich direkt losgefahren, hätte ich die Frau verletzen können, da sie auf meinem Kotflügel lehnte.
Zuhause angekommen habe ich mein Auto begutachtet und festgestellt, dass sich auf dem linken Kotflügel Kratzer befinden (wenn auch nur oberflächlich und sicherlich durch Polieren zu beseitigen).
Was ich zum "Deliktszeitpunkt" noch nicht wusste, war, dass meine Frau, die ganze Angelegenheit aus dem Firmenbüro im 2.OG beobachtet hatte, da sie durch das Geschrei der Frau aufmerksam geworden war. Sie berichtete, dass das die Frau ist, an deren PKW sie gestern einen Zettel hinter die Wischerblätter geklemmt habe, sie möge das Auto bitte umparken, da es sich hier um einen Privatparkplatz handele, der nicht zum Dauerparken der Anwohner genutzt werden darf. Der Text dieses Zettels war höflich und verwies auf die eigens den Anwohnern etwa 10m weiter entfernten Parkplätze. Diese Frau, bzw. diese Familie parkt seit ca. 2016 regelmäßig auf dem Firmenparkplatz und hatte bereits mindestens 5 dieser Zettel an der Windschutzscheibe, da dieser näher an der Haustür der Familie liegt. Eine Fotodokumentation des Autos belegt diverse Missachtungen dieses Parkhinweises. Wirklich interessiert haben diese Zettel die Familie nicht. Allerdings wusste ich nicht, dass meine Frau kürzlich wieder einen Zettel an die Windschutzscheibe gemacht hat, noch, wer diese Frau überhaupt ist. Anzumerken ist, dass der Parkraum für unsere Kunden ohnehin knapp bemessen ist und wir wirklich auf jeden Parkplatz angewiesen sind.
Meine Frau berichtete dann, sie sei direkt runter gegangen, um die Frau zu fragen, was sie von mir wolle. Daraufhin sei von einem der Zeugen angegangen worden: „Ihr Mann habe versucht die Frau umzufahrent. Sie würden jetzt die Polizei rufen.
Ich habe wirklich gedacht, ich bin im falschen Film. Nach ca. 45min klingelte die Polizei zuhause und gab an, dass mich jemand wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt habe. Eine Aussage habe ich nicht gemacht.
Ich war so überrumpelt und kann nicht glauben, was die Zeugen, bzw. der Zeuge da von sich gegeben hat. Erstens hat die Dame mich genötigt, stehenzubleiben und auf Ihren Mann zu warten, zweitens hat sie mich als „Arsch" tituliert und mir indirekt Gewalt angedroht und drittens hat sie mein Auto beschädigt. Ich bin entsetzt!
Die Zeugen haben doch den Anfang des Geschehens gar nicht mitbekommen .
Meine Frau berichtete, dass die Frau die Zeugen nachdem ich gefahren bin, zur Seite herausgewunken habe und wild gestikulierend mit Ihnen gesprochen habe.
Es kann doch nicht sein, dass man aus reinen Rachegedanken, weil man sich wegen der Parkverweise auf’s Füsschen getreten fühlt, jemanden anzeigt? Ich habe die Frau weder verletzt, noch angefahren. Das Ganze spielte sich während des Parkvorgangs ab. Und nochmal: Die Frau spricht mich beleidigend und unwirsch an, droht mir mit Ihrem Mann und dass ich "was erleben könne" und besitzt dann noch die Dreistigkeit, mich anzuzeigen und augenscheinlich vermeintliche Zeugen zu manipulieren.
Inzwischen stellte sich dann noch heraus, dass sie der Anzeige noch "gefährliche Körperverletzung" hinzugefügt hat. Angeblich war sie beim Hausarzt, der ihr wohl entsprechendes bescheinigt hat, was aber definitiv nicht durch mich, bzw. durch mein Auto entstanden sein kann! Aber nochmal: sie kann sich doch nicht auf mein Auto "setzen", mich zwingen mit ihr zu reden, auf der Fahrbahn rumspringen und dann zur Krönung noch den Schlüssel auf mein Auto donnern und behaupten "ich hätte sie umgefahren".
Wenn mich das alles nicht so belasten würde, würde ich's ja fast schon lustig finden.
Kurzum: bei der Polizei habe ich natürlich keine Aussage gemacht und habe die Angelegenheit zum Rechtsanwalt gegeben. Dieser hat dann eine Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung eingereicht.
Aber es kommt noch besser: Aufgrund meiner Gegenanzeige hat die Familie zwangsläufig meine Privatadresse erhalten. Unser Grundstück wird videoüberwacht, da bereits zweimal eingebrochen wurde. Das Auto der Familie stand letzte Woche in unserer Einfahrt. Ausgestiegen ist niemand. Fakt ist aber, dass wir in einer Sackgasse und wir das einzige Haus in dieser Zufahrt sind.
Und die lustige Parkprovokation geht weiter: Die Familie parkt mit ihrem Auto natürlich auch weiterhin auf unserem Firmenparkplatz. Des Weiteren sitzt jetzt allmorgendlich der Mann der "Geschädigten" in seinem Auto vor der Haustür und wartet, bis ich komme. Wenn ich dann am einparken bin, steigt er aus und springt hinter meinem Auto rum, um mich zu provozieren und irgendeine Reaktion von mir herauszufordern.
Meine Frau, welche deutlich früher als ich auf die Arbeit fährt, fühlt sich -gerade jetzt im Dunkeln- durch das ständige Nachgestelle und Beobachte bedroht.
Dass ich mal in so einen Mist hereingezogen werde und jetzt allen Ernstes eine solche Anzeige an der Backe habe, hätte ich mir bis dato nicht vorstellen können. Ohne Worte!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 9. Oktober 2018 um 14:54:56 Uhr:
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 9. Oktober 2018 um 14:53:04 Uhr:
Sind das Deutsche oder "Zugezogene"?
Welche Relevanz hat das bitte? :rolleyes:
Naja, wenn es irgendwelche Clanmitglieder sind, wäre ich vorsichtig mit einem direkten Gespräch ... bei Deutschen kann man das meiner Meinung nach riskieren...
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234 Antworten
Zeig doch einfach mal die Situation ... vielleicht ist sie in irgendeiner Form verbesserungswürdig. Bis jetzt hast du dich immer ums Abschleppen gedrückt, also können die Plätze nicht so wichtig sein. Wären sie das, würdest du entschiedener dagegen vorgehen ... und da wird zumindest meiner Meinung nach auch weiterhin nichts passieren. Gejammert ist ja schnell, wirklich Abhilfe ist eventuell mit Kosten und Rennerei verbunden, dadrum scheinst du dich zu drücken ...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 11. Oktober 2018 um 21:42:01 Uhr:
Zitat:
@Blurina schrieb am 11. Oktober 2018 um 20:27:51 Uhr:
Laut meinem Anwalt ist es aber völlig Wurscht ob Hinweis oder nicht, sobald ein Fahrzeug mit einem Hinweiszettel versehen wurde (und dies auch dokumentiert wurde), ist es völlig legitim, dieses Auto abschleppen zu lassen.
Dann wäre es vermutlich erziehungstechnisch tatsächlich am effektivsten, mal abschleppen zu lassen. Das Geld wäre es mir wert, zumal Du es ja auch wieder einklagen kannst, wenn Du die Nerven dazu hast.
Oder einfach ein Abschleppunternehmen beauftragen die sowas selbst abwickeln.
Mein Anwalt war bis heute im Urlaub. Der Halter des KFZ (ihr Ehemann) hat bereits vor zwei Wochen eine Unterlassungserklärung erhalten. Da er heute morgen wieder auf dem Parkplatz parkt, geht heute noch eine Schadensersatzforderung an ihn heraus.
Zitat:
@Blurina schrieb am 12. Oktober 2018 um 09:15:20 Uhr:
Der Halter des KFZ (ihr Ehemann) hat bereits vor zwei Wochen eine Unterlassungserklärung erhalten. Da er heute morgen wieder auf dem Parkplatz parkt, geht heute noch eine Schadensersatzforderung an ihn heraus.
Beides wird vielleicht mit "nix verstehen" quittiert.
Beim Abschleppen duerfte das anders sein... :D
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Blurina schrieb am 11. Oktober 2018 um 20:27:51 Uhr:
Fakt ist aber auch, dass morgendliches Auflauern (sonst lag man um die Zeit noch in den Federn) und befahren meines Privatgrundstückes wohl grenzwertig sind.
Hier würde ich noch den Tatbestand des Hausfriedensbruchs sehen, denn auf Einladung ist er ja wohl nicht auf Ihrem Privatgrundstück erschienen. Auch wenn die Einfahrt nicht eingezäunt ist, allein das Betreten ist strafbewehrbar.
Dasselbe könnte auch auf dem Firmengelände gelten, wenn der Zweck des Aufenthalts dort nicht mit dem Besuch bei oder Verrichtungen für die Firma dient. Übrigens, in dem Land in dem ich lebe , würde man es sich verkneifen auf fremden Grund sich daneben zu benehmen. Hier kann man nämlich jemanden einklagen, nur weil einem die Nase nicht gefällt. Einfach so.
Zitat:
@Blurina schrieb am 12. Oktober 2018 um 09:15:20 Uhr:
Der Halter des KFZ (ihr Ehemann) hat bereits vor zwei Wochen eine Unterlassungserklärung erhalten.
Hat er diese denn angenommen? Doch wohl eher nicht.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. Oktober 2018 um 10:02:57 Uhr:
Hat er diese denn angenommen? Doch wohl eher nicht.
Sowas wird üblicherweise als Einschreiben versendet. Er kann also nicht behaupten, davon nix gewusst zu haben.
Es geht nicht darum, ob der Brief zugestellt wurde, sondern ob der Herr die Unterlassungserklärung anerkannt hat, also unterschrieben und zurück gesendet hat. Erst dann gilt doch die Unterlassung als erklärt und die Vertragsstrafe als geregelt.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. Oktober 2018 um 10:52:15 Uhr:
Es geht nicht darum, ob der Brief zugestellt wurde, sondern ob der Herr die Unterlassungserklärung anerkannt hat, also unterschrieben und zurück gesendet hat. Erst dann gilt doch die Unterlassung als erklärt und die Vertragsstrafe als geregelt.
Du meinst also, dass man hier einfach den Kopf in den Sand steckt, damit die Unterlassungserklärung gar nicht erst eintritt ?
Ich glaub, mit Aussitzen ist es hier nicht getan.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:47:42 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. Oktober 2018 um 10:52:15 Uhr:
Es geht nicht darum, ob der Brief zugestellt wurde, sondern ob der Herr die Unterlassungserklärung anerkannt hat, also unterschrieben und zurück gesendet hat. Erst dann gilt doch die Unterlassung als erklärt und die Vertragsstrafe als geregelt.
Du meinst also, dass man hier einfach den Kopf in den Sand steckt, damit die Unterlassungserklärung gar nicht erst eintritt ?
Ich glaub, mit Aussitzen ist es hier nicht getan.
Es ist jedem selber überlassen ob er eine angebotene Unterlassungserklärung unterschreibt, eine Modifizierte erstellen läßt und unterschreibt. Das ist halt ein günstiges Angebot, unterschreibt er nicht, geht es halt vor Gericht.
Das ist beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen häufig anzutreffen und für den Delinquenten meist die günstigste Lösung.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:50:28 Uhr:
Es ist jedem selber überlassen ob er eine angebotene Unterlassungserklärung unterschreibt, eine Modifizierte erstellen läßt und unterschreibt. Das ist halt ein günstiges Angebot, unterschreibt er nicht, geht es halt vor Gericht.
Das ist beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen häufig anzutreffen und für den Delinquenten meist die günstigste Lösung.
Gruß Metalhead
Aber die Unterlassungserklärung ist ja nicht davon abhängig, ob ich sie anerkenne oder nicht. Selbst, wenn ich die nicht unterschreibe, ist sie ja trotzdem gültig.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:47:42 Uhr:
Du meinst also, dass man hier einfach den Kopf in den Sand steckt, damit die Unterlassungserklärung gar nicht erst eintritt ?
Lt. TE hat der Herr die vorformulierte Unterlassungserklärung vor 2 Wochen erhalten. Er schrieb nicht, dass er sie auch abgegeben (anerkannt) hat. Nun soll lt. TE noch heute eine Schadensersatzforderung an den Herrn gerichtet werden. Das könnte ggf. nicht so recht zusammen passen. Aber sein Anwalt wird ihn hoffentlich beraten ...
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:57:36 Uhr:
Aber die Unterlassungserklärung ist ja nicht davon abhängig, ob ich sie anerkenne oder nicht. Selbst, wenn ich die nicht unterschreibe, ist sie ja trotzdem gültig.
Das stimmt nicht. Wird die Erklärung nicht abgegeben, dass muss auf Unterlassung geklagt oder eine entspr. einstweilige Verfügung erwirkt werden. Du meinst vielleicht eine Abmahnung, die zusammen mit der Unterlassungserklärung erfolgt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:57:36 Uhr:
Aber die Unterlassungserklärung ist ja nicht davon abhängig, ob ich sie anerkenne oder nicht. Selbst, wenn ich die nicht unterschreibe, ist sie ja trotzdem gültig.
:D:D
Ich schicke dir jetzt eine Unterlassungserklärung die dir das Posten bei MT-Verbietet und die ist gültig?
Nee, natürlich nicht. Die kann jeder Verfassen und ist quasi ein Vertrag zwischen den Parteien.
Das ist ja nix was ein Gericht verfügt hat.
Gruß Metalhead
Ich ging irrigerweise davon aus, dass es für eine Unterlassungserklärung auch eine gesetzliche Grundlage gibt.
Es dürfte ja klar sein, dass ich nur das einklagen kann,was irgendwie vor Gericht Bestand hätte.