angezeigt auf falsches Kennzeichen - was tun?
hallo leute,
ich komme mit meinem ersten beitrag gleich mit ner kniffligen sache zu euch und hoffe hier hilfreiche antworten zu finden.
folgendes ist passiert:
mein zweitwagen steht nun schon länger ungenutzt vor der türe und wurde nicht bewegt. nun kam der freiwillige polizeidienst vorbei und hat abgelaufenen tüv seit februar festgestellt 😠
soweit nichts neues, außer dass ich nur 1woche zeit bekommen habe den mangel zu beheben (normal sind doch 2).
was die sache nun komplizierter macht ist dass das knöllchen auf ein falsches kennzeichen ausgestellt wurde...
was kann ich in dem fall tun?
der wagen ist umgebaut für die rennstrecke (ringtool) und um neuen tüv zu bekommen müsst ich noch an 1-2 dingen arbeiten dass ich ihn mit gutem gewissen vorführen kann.
problem ist aber dass ich durchs studium jetzt klausuren schreibe und es auf keinen fall vorher schaffe das abzuarbeiten.
die frage ist jetzt was ich für optionen habe, da hat mich leider auch alles suchen im netz nicht schlauer gemacht.
sollte ich einfach abwarten was passiert in der hoffnung mich mit evt. weiteren bußgeldern über die zeit zu retten bis ich alles angehen kann oder muss ich den wagen abmelden, aufs privatgrundstück stellen und dann in 3wochen zum tüv und wieder anmelden?
ich hoffe wirklich ihr könnt mir weiterhelfen.
es grüßt
callitto
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von callitto
nun kam der freiwillige polizeidienst vorbei und hat abgelaufenen tüv seit februar festgestellt 😠
soweit nichts neues, außer dass ich nur 1woche zeit bekommen habe den mangel zu beheben (normal sind doch 2).
Steht wo mit den zwei Wochen? Ich kenne bei ner Mängelkarte immer nur die Ein-Wochen-Frist zur Behebung...
Zitat:
Original geschrieben von callitto
sollte ich einfach abwarten was passiert in der hoffnung mich mit evt. weiteren bußgeldern über die zeit zu retten bis ich alles angehen kann oder muss ich den wagen abmelden, aufs privatgrundstück stellen und dann in 3wochen zum tüv und wieder anmelden?
Das Problem ist, dass das Ganze jetzt über die Zulassungsstelle laufen wird. Von dort trudeln dann weitere Briefe ein und du wirst bezahlen müssen. Da ist die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, was dich irgendwas um die 30€ kosten wird insgesamt, doch die deutlich bessere Lösung meiner persönlichen Meinung nach.
Gruß Tecci
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Also, das ist ganz einfach, auf der Mängelkarte steht, das die HU abgelaufen ist. Du fährst jetzt zum Prüfen und wenn es einen Mängelbericht gibt, fährst du mit dem Bericht und der Karte zum STVA oder zur Polizei und zeigst vor, das du dich um die Sache gekümmert hast. Du bist deiner Verpflichtung nachgekommen und hast das Fahrzeug zur HU vorgestellt innerhalb der 7 Tage Frist und der Mängelbericht verschafft dir nochmal 4 Wochen weitere Frist.
Äh nein. Der Mangel ist die abgelaufene HU. Der Mangel wurde innerhalb der Frist nicht beseitigt. Nur der Versuch der Beseitigung reicht nicht aus. Die Mängelkarte geht einfach mit dem Vermerk "Beseitigung des Mangels konnte nicht nachgewiesen werden" dann an die Zulassungsstelle...Fragen ist da die einfachste Lösung...
Zitat:
Original geschrieben von callitto
könnte ich nicht jetzt auch zum tüv und mit den 4wochen frist die mängelkarte aufschieben wenn der wagen nicht auf anhieb durchkommt?oder bleibt da wirklich nichts über außer abmelden und paar wochen später wieder anmelden 🙁
Ohne jetzt alles gelesen zu haben, aber genau wie Du es gesagt hast würde ich es machen. Immerhin hast Du nach Vorführung beim TÜV (den Du nach eigenen Aussagen nicht bestehst) 4 Wochen Zeit um die Sachen zu beheben.
Zitat:
Original geschrieben von Ragnar318is
Ohne jetzt alles gelesen zu haben,
Dann mach das doch spaßeshalber einfach mal...vielleicht sogar mal direkt den Post vor deinem, da steht was dazu drin...
@Tecci6N
Ich meinte das auch so, das er innerhalb der 1 Woche Frist für die Mängelkarte zur HU fährt und dann entweder die Plakette bekommt oder einen Mängelbericht. Bei der Plakette alles Klar und bei einem Mängelbericht kann er diesen mit der Mängelkarte zusammen bei Polizei oder STVA vorlegen als Nachweis, das er sich der Sache angenommen hat. Dann ist wahrscheinlich ein Fristaufschub der Mängelkarte drin bis er den Wagen abgenommen hat.
MFG Thomas
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