ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Angeblich außerhalb der Parkflächenmarkierungen geparkt

Angeblich außerhalb der Parkflächenmarkierungen geparkt

Volvo V40 1 (V/644/645)
Themenstarteram 5. April 2019 um 14:00

Hallo,

meiner Frau wird vorgeworfen, außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen geparkt zu haben.

Ich habe einmal das Foto der Stadt angehängt und ein Farbfoto von uns, auf welchem man mehr erkennen kann.

Für mich sieht das wie ein ganz normaler Parkplatz aus.

Wir haben einmal kurz beim Amt aangerufen, angeblich wäre sogar eine höhere Strafe fällig, weil auf einem Grünstreifen ooder so ähnlich geparkt wird. Zitat "Da liegt Laub, das sieht man doch."

Das ist doch ein stink normaler Parkplatz am Ende der Reihe. Die Markierung rechts ist genauso wie die Markierung zwischen den ganzen anderen Parkplätzen...

P.S. Ist es eigentlich legitim, dass die Stadt auf dem Foto das Kennzeichen von dem anderen Auto nicht unkenntlich gemacht hat?

Scharzweiß
Farbe
Beste Antwort im Thema

Ich sehe hier nur eine Grünfläche, die keine Parkfläche ist, aber von Wildparkern schon stark beschädigt wurde. Meiner Meinung nach hat die Behörde recht.

Grüße vom Ostelch

288 weitere Antworten
Ähnliche Themen
288 Antworten

Hallo!

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. April 2019 um 19:08:11 Uhr:

Ganz einfach daher, dass man nirgendwo eine andere Bauform sieht. Und ihr habt bisher auch nix anderes gepostet, was eure Auffassung unterstützt.

[...]

Falscher Ansatz! Du erwartest tatsächlich, dass jemand anderes dir beweist, irgendwo stünde ausdrücklich geschrieben, welche geometrischen Formen erlaubt sind und welche nicht? Und wenn in der gesamten StVO und sonstigen einschlägigen Regelwerken nichts darüber steht?

Grundsätzlich gilt: Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erst einmal erlaubt.

Deshalb ist es deine Aufgabe (als Verfasser dieses Postulats) zu zeigen, dass irgendwo geschrieben steht, es seien nur rechteckige Felder zulässig.

Genau auf der Basis einer solchen Regelung würde auch ein Gericht dann seine Entscheidung fällen. Gibt es schlicht keine und auch anhand sonstiger objektiv erkennbarer Aspekte ist nicht klar ersichtlich, dass die fragliche Fläche nicht als Parkfeld genutzt werden darf, wird man schwerlich ein Urteil zu Ungunsten des Beschuldigten ergehen lassen und begründen können.

Gruß

.SD

Danke für die Antwort Gleiterfahrer. Dann weiß ich jetzt Bescheid - du hast dir selbst die Antwort gegeben: Deine These ist unhaltbar.

Hier, an einem Parkplatz in Dresden, sind übrigens an diversen Stellen auch Rundungen zu sehen.

https://www.hrs.de/.../Parkplatz-Dresden_01.jpg

Oben links gleich 2x und rechts mind. 1x.

Vor Gericht relevant ist wohl die Frage: Kann man von einem VT erwarten, dass er ganz eindeutig davon ausgehen musste, dass es sich NICHT um einen zulässigen Stellplatz handelt?

Lautet die Antwort "nein", dh ist das Parkverbot NICHT absolut eindeutig erkennbar - dann kann der TE nicht bestraft werden.

Meine Einschätzung: 1. Es ist wohl wirklich KEIN Stellplatz, jedoch ist das 2. NICHT eindeutig genug erkennbar. Weshalb eine Bestrafung mMn unzulässig ist.

Ob die Gerichte das genauso sehen würden, ist natürlich wie immer die große Frage...

Zitat:

@v8.lover schrieb am 22. April 2019 um 20:35:21 Uhr:

 

Hier, an einem Parkplatz in Dresden, sind übrigens an diversen Stellen auch Rundungen zu sehen.

https://www.hrs.de/.../Parkplatz-Dresden_01.jpg

Oben links gleich 2x und rechts mind. 1x.

Du weisst aber schon, dass in deinem Link der Stellplatz auf der Verkehrsinsel liegen müsste, um einem Vergleich standzuhalten ?

Der Strich am Ende dieser beiden Stellplätze ist ja nun wirklich entbehrlich, weil der Stellplatz hier nicht reduziert wurde. Im Gegenteil. Zwar nützt das Mehr an Platz niemandem was, aber warum sollte man hier eine Sperrfläche aufmalen ?

Geh mal bei Bielefeld davon aus, dass ein Fahrzeug dort parkt, welches die Länge des ,,Stellplatzes,, voll ausfüllt. Es würde faktisch in die Zubringerstraße reinragen. Und hier auch noch in einer Kurve.

Hallo!

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. April 2019 um 07:42:08 Uhr:

[...]

 

Geh mal bei Bielefeld davon aus, dass ein Fahrzeug dort parkt, welches die Länge des ,,Stellplatzes,, voll ausfüllt. Es würde faktisch in die Zubringerstraße reinragen. Und hier auch noch in einer Kurve.

Diese Argumentation konsequent zu Ende geführt, bedeutet, ich kann mich mit jedem Fahrzeug, egal wie groß solange mit Straßenzulassung, selbst mit einer Stretch-Limo, noch auf die kleinste Parkfläche, solange rechtwinklig resp. mit parallelen Seitenbegrenzungen, stellen!? Denn jedes Parkfeld, egal wo, muss nach deiner Logik groß genug sein selbst für das größte noch straßenzugelassene Fahrzeug (außer LKW natürlich, nicht das da jetzt gleich ein entsprechender Einwand folgt).

Bis eben noch war ich der Überzeugung, es läge in meiner Verantwortung als Fahrzeugführer, nur da zu parken, wo ich mein Auto komplett innerhalb der Begrenzung unterzubringen in der Lage bin. Und warum sollte ich dann mit meinem fabrikneuen Messerschmitt KR 200 nicht dort stehen dürfen? Wie ich weiter vorn angesichts der Fotos schon einmal schrieb: Alles was nicht gerade ein Bentley oder ähnliches ist, scheint dort genug Platz zu haben.

Schlussendlich kommt es doch nicht auf die Form des Parkfelds an, sondern ob das jeweilige Fahrzeug in dessen Kontur hineinpasst. Auf dem von @v8.lover geposteten Parkplatzfoto sind die meisten Felder ebenso nicht rechtwinklig, keine einzige Ecke. Die zwei spitzen Winkel sind also nicht nutzbarer Platz und verkürzen somit die zum Parken nutzbare Fläche. Was aber über ein entsprechend längeres Feld ohne Weiteres kompensierbar ist. Warum sollen spitzwinklige Ecken erlaubt sein aber keine Rundungen?

Denn das Problem ist doch das Gleiche! Wie du richtig sagst, ist bei den einseitig abgerundeten Parkfeldern der zur Straße hin liegende Bereich (für Fahrzeuge mit rechteckigem Profil) nur eingeschränkt nutzbar. Hält sich der dort Parkende daran, dann ragt da überhaupt nichts in die Straße hinein. Und in Anbetracht der Fotos behaupte ich noch einmal, da passen mindestens(!) 90 Prozent aller Fahrzeuge problemlos hinein.

Gruß

.SD

Man kan die Diskussion auch noch anders aufziehen: Wäre dort kein Radius, sondern ein Rechteck, das trotzdem "Grünfläche" sein soll, wie will man das verdeutlichen?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. April 2019 um 08:55:32 Uhr:

Man kan die Diskussion auch noch anders aufziehen: Wäre dort kein Radius, sondern ein Rechteck, das trotzdem "Grünfläche" sein soll, wie will man das verdeutlichen?

Zum Beispiel durch eine intakte Grünfläche und deutliche Abgrenzungen, die ein Befahren unmöglich machen.

 

Grüße vom Ostelch

Hallo!

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. April 2019 um 09:35:25 Uhr:

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. April 2019 um 08:55:32 Uhr:

Man kan die Diskussion auch noch anders aufziehen: Wäre dort kein Radius, sondern ein Rechteck, das trotzdem "Grünfläche" sein soll, wie will man das verdeutlichen?

Zum Beispiel durch eine intakte Grünfläche und deutliche Abgrenzungen, die ein Befahren unmöglich machen.

Grüße vom Ostelch

Ich glaube, du hast die Frage missverstanden.

Oder ich. :)

Gruß

.SD

Themenstarteram 23. April 2019 um 10:18

So, zu aller erst, an der Einfahrt zum Parkplatz steht folgendes Schild.

Schon auf diesem Foto sehe ich wieder 4 Autos, die vermeintlich falsch parken!

Einfahrt

Wobei der vordere Wagen mMn sogar auf die Straße ragt. Die sollen da jeweils nen Hinkelstein auf die Eckflächen legen und gut ist es.

Themenstarteram 23. April 2019 um 10:20

Zum zweiten, der Parkplatz meiner Frau ist regulär von dem daneben liegenden Parkplatz abgetrennt.

Es gibt auch "Endstücke" welche optisch so abgetrennt sind, dass man sofort erkennen kann, dass es kein Parkpaltz ist, hier das entsprechende Foto, der Grenzstein ist klar durchgezogen und hebt sich deutlich von den getrennten Grenzsteinen der Parkplätze ab.

Parken1

Somit ist es doch eindeutig.

Dass ein Smart (als Beispiel für ein kleines "Auto") sich fast überall hinstellen kann, bedeutet doch nicht, dass er es darf.

Es ist sicherlich sehr blöd gemacht, dass die Stellen mit dem Rundbogen als Begrenzung nicht eindeutig als Grünfläche bzw. als Nicht-Parkplatz zu erkennen sind.

Jedoch ist es doch inzwischen Gang und Gäbe, dass die Autofahrer ihr Vehikel auf jeden möglichen Platz stellen, ob es nun erlaubt ist oder nicht. Dies sehe ich besonders in Wohngebieten, dass dort Autos vor abgesenkten Bordsteinen stehen und es den Fahrern, die ich mal darauf angesprochen habe, als ich mit dem Kinderwagen da lang musste, ziemlich egal war. Deren Antwort war immer die Gleiche: "Sie kommen mit ihrem Wagen auch einen Bordstein 2m weiter runter."

Themenstarteram 23. April 2019 um 10:25

So, und hier nun weitere nicht reguläre Parkplätze.

Ich habe mich mal bei Google Earth bedient, bevor ich die alle abfahre.

Das erste Foto ist ein Marktkaufparkplatz in Gütersloh. Da stehen Baume zwischen den Parkplätzen und dadurch werden viele Parkplätze kleiner und wären nach Bielefelder Definition kein Parkplatz mehr.

Das zweite ist am Bielefelder Hauptbahnhof. Da sind lange "Parkplätze" sogar komplett ohne Markierung und dann laufen die am Anfang/Ende auch noch Spitz zu. Manche von denen sind für Busse, aber es gibt den einen auf dem Foto und noch ca. 2-3 weitere, die für "normale" Autos sind.

Beim dritten Bild, von einem Parkplatz eines öffentlichen Zoos in Bielefeld gibt es gar keine Markierung. Sind das dann überhaut Parkplätze?

Und das vierte Bild von einem Parkplatz bei der Uni Bielefeld. Die beiden äußeren "Parkplätze" sind ganz klar abgerundet.

Daher noch mal die Frage, wo steht es, dass ein Parkplatzkeine abgerundeten Ecken haben darf?

Marktkauf
Bahnhof
Tierpark
+1

Solange du ein Rechteck mit den geforderten Mindestmaßen in die Fläche auf Bild 4 malen kannst, so ist es als Parkplatz nutzbar, zumal dort auch eine gestrichelte Linie als Haltepunkt aufgemalt ist.

Auf Bild 3 bilden die Hecken Parkbuchten, was IMHO als Parkplätz eindeutig ist. Nur in der einen Reihe würde ich es nicht als Parkplatz ansehen, da dort diese Pflanzenbebauung fehlt.

Wo ist Schwukele wenn man Ihn braucht :rolleyes::p:D:D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Angeblich außerhalb der Parkflächenmarkierungen geparkt