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andere Reifenmarke fahren als eingetragen
Hallo !!
habe folgendes Problem.
meine Reifen (215/40 16) sind runter es sind die Toyo´s T1-S also die alten, die sind in meinem Fahrzeugschein eingetragen und ich muss diesen Monat zum Tüv, wie ist das, wenn ich mir jetzt die T1-R hole, muss ich das neu eintragen lassen.
Oder kann ich mir auch Komplett andere holen.
habe die Brock B2 Felge in 9x16.
P.S.
was für ein Reifen könnt ihr empfehlen.
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25 Antworten
Ich glaub nicht dass du ne Reifenmarke eingetragen hast, du hast eigentlich nur die Reifengröße eingetragen, dass heisst die neuen müssen einfach nur die gleiche größe haben wie die alten.
So ist es.
wenn nur die Größe drinstehen würde, hätte ich ja das Problem nicht.
habe die letztes Jahr eintragen lassen, da wollte der TÜV extra ne Reifenfreigabe vom Hersteller haben, da die Felgen ja breiter als die Reifen sind. Deswegen steht der Reifentyp auch im Fahrzeugschein.
Schonmal dran gedacht, daß für die Eintragung der Rad-/Reifenkombination ne Freigabe vom Reifenhersteller nötig war und die nicht jeder Hersteller rausgibt?!
edit: ...zu langsam...
Ja abr einfach mal bei deinem Reifenhändler fragen ob die Freigabe für den T1-S auch für den T1-R gilt (ist oft so) und zumindest im Motorradbereich reicht es wenn du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller hast.
Es wird doch nur die GRÖSSE der Reifen eingetragen und nicht der Hersteller...
Wird ja langsam immer schlimmer hier mit den Threads...
Zitat:
Original geschrieben von freaxster
Es wird doch nur die GRÖSSE der Reifen eingetragen und nicht der Hersteller...
dann schau mal in den Fahrzeugschein von dem BMW meines vaters...
Zitat:
Original geschrieben von freaxster
Es wird doch nur die GRÖSSE der Reifen eingetragen und nicht der Hersteller...
Wird ja langsam immer schlimmer hier mit den Threads...
wieso glaubt ihr das denn nicht, bei mir ist der Reifentyp eingetragen, weil die Felge extrem breit ist.
Zitat:
Original geschrieben von Golf3er
dann schau mal in den Fahrzeugschein von dem BMW meines vaters...
wird ja langsam immer konfuser mit den Eintragungen...
@Leine:
Ich hab nie gesagt das ich es dir net glaube ich hör nur im moment seltsame Dinge und die alle zum ersten mal..
Marangoni Reifen
überlege ob ich mir nicht die Reifen von Marangoni hole die sind nicht so teuer, müsste ich wie gesagt wahrscheinlich wieder neu Entragen lassen, also wieder 45 Eur.
wie gesagt die müssen nicht im Fahrzeugschein eingetragen sein wenn du ne unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller hast!
Zitat:
Original geschrieben von Golf3er
dann schau mal in den Fahrzeugschein von dem BMW meines vaters...
kann ich auch bestätigen. Bei MB ist das genauso aber vor allem bei Motorrädern. Gibt aber ´ne Möglichkeit diese Herstellerbeschränkung auszutragen. Da gehste ma zum Prüfer deines Vertrauens und schwätzt mal mit dem...
solange die reifen die gleiche dimension haben, muss da nix eingertragen werden!
beim eintagen der reifen wird die bezeichnung des reifens eingetragen mit dem du vorgefahren bist, du darfst aber trotzdem andere marke fahren!
Zitat:
Original geschrieben von Remus1985
solange die reifen die gleiche dimension haben, muss da nix eingertragen werden!
beim eintagen der reifen wird die bezeichnung des reifens eingetragen mit dem du vorgefahren bist, du darfst aber trotzdem andere marke fahren!
aber nur wenn für die andere marke eine reifenfreigabe für dein auto existiert. sonst nicht. welchen sinn macht sonst die herstellerbeschränkung, wenn jeder reifen gefahren werden darf?