Anbringung eines kurzen KFZ-Kennzeichens möglich?

Audi A4 B8/8K

Hallo leute!

ich beabsichtige an meinen neuen a4 avant den ich im juni bekomme kurze kennzeichen (ca. 37-40cm) anzubringen. wollte hier mal fragen ob das beim neuen a4 so einfach geht oder ob im single frame grill die vertiefung für das kennzeichen vorhanden ist wie sie beim vorgängermodell war? dann würde nämlich beim anbringen von kurzen kennzeichen links u. rechts vom nummernschild ca. 5 cm luft bleiben😕

da ich plane meinen avant in ingolstadt abzuholen, würde mich interessieren ob die dort die schilder montieren auch wenn es sich um kurze handelt und evtl. kleine änderungen am kennzeichenhalter oder single frame grill vornehmen? oder ist ihnen das dort zu umständig und wollen nur "normale" nummernschildgrößen anbringen?

vielleicht hat ja jemand von euch schon erfahrung damit gemacht, würde halt gerne kurze schilder haben...sieht einfach nur geil aus😎

gruß audidriver74

Beste Antwort im Thema

Der Singleframe hat eine eine Aussparung für "normale" Schilder. Kürzere haben dann immer Luft r/l.
Die bringen Dir das in In an, kein Problem.
MEINE MEINUNG ist aber, daß das nicht aussieht.

EDIT: Bildanhang.

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Zitat:

Original geschrieben von ugur1975


Würde auch gern wissen ob man
noch kurze Kennzeichen bekommt?

Ja würde mich auch interresieren wo ihr all die kurzen Kennzeichen herbekommt.

Zitat:

Original geschrieben von Felux



Zitat:

Original geschrieben von ugur1975


Würde auch gern wissen ob man
noch kurze Kennzeichen bekommt?
Ja würde mich auch interresieren wo ihr all die kurzen Kennzeichen herbekommt.

Das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungstelle unterschiedlich....einfach mal fragen. Bei uns hier sind die allermeisten kurzen Zahlen - Buchstabenkombinationen für Motorräder reserviert. Und wenn dann lange Zahlen - Buchstabenkombinationen für die Autos übrig bleiben, schließt sich ein kurzes Kennzeichen automatisch aus.....passt ganz einfach nicht drauf. Zudem eigentlich gesetzlich genau vorgeschrieben ist, für welches Fahrzeug - welche Kennzeichen - und Buchstabengröße zu verwenden ist.

Definiert doch bitte mal, was ihr unter "kurz" versteht.

Standard sind 520mm.
Bei Verwendung von max. 6 Zeichen insgesamt darf regulär auch noch ein 460mm Blech verwendet werden.

Kleinere Kennzeichenplatinen sind eigentlich nicht zulässig, selbst wenn man "I-I 1" als Kennzeichen hätte.
Insofern die Fahrzeugaussparung zur Anbringung des Kennzeichens bauartbedingt kleiner als ein 460er ist, kann von o.g. Mindestmaßen Abstand genommen werden.
Insofern ich eine kürzlich gelesene Verlautbarung richtig interpretiert habe, daürfen die kurzen Kombinationen "1 Buchstabe oder 1 Zahl nach dem Stadtkürzel" nicht mehr nur ausschließlich für Zweirräder reserviert werden, sondern für alle Fahrzeuge.
Ob dies jedoch durch die jeweilige Zulassungsstelle so gehandhabt wird, ist immer von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Auf den meisten bekommt man die ganz kurzen Versionen trotzdem nicht, bei manchen nur mit viel Vitamin B.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Definiert doch bitte mal, was ihr unter "kurz" versteht.

na - ich denke, die meinen die für PKW unter diversen Umständen auch zugelassenen zweilzeiligen Modelle in 280 x 200 oder 340 x 200 mm, ansonsten gibts für PKW nur 520 x 100 oder 460 x 100 ( alles in mm ) - andere Größen sind nicht mehr zugelassen, da hilft auch kein Vitamin B in allen dargebotenen Formen 😉

Mit kurz kann man aber auch extrem kurze Zahlen - Buchstabenkombinationen meinen...
..z.B. meines auf dem Roller 😁 Stadt - B 1

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Zitat:

Original geschrieben von hohirode


- andere Größen sind nicht mehr zugelassen, da hilft auch kein Vitamin B in allen dargebotenen Formen 😉

Glaub das mal nicht. 😉

Da hier wie gesagt jede Behörde ihr eigenes Süppchen kocht, wird es immer Einzelfallentscheidungen geben.

Ich hab selber erst die Tage ein

6-stelliges Kennzeichen

auf einem 40er blech zugelassen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von hohirode


Mit kurz kann man aber auch extrem kurze Zahlen - Buchstabenkombinationen meinen...
..z.B. meines auf dem Roller 😁 Stadt - B 1

Ich gehe stark davon aus, dass es genau darum geht. "kurz" = kurze Buchstaben/Zahlenkombination.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode


na - ich denke, die meinen die für PKW unter diversen Umständen auch zugelassenen zweilzeiligen Modelle in 280 x 200 oder 340 x 200 mm, ansonsten gibts für PKW nur 520 x 100 oder 460 x 100 ( alles in mm ) - andere Größen sind nicht mehr zugelassen, da hilft auch kein Vitamin B in allen dargebotenen Formen 😉

Mit kurz kann man aber auch extrem kurze Zahlen - Buchstabenkombinationen meinen...
..z.B. meines auf dem Roller 😁 Stadt - B 1

In der Anlage 3 zur FZV ist lediglich geregelt, dass das Höchstmaß der Breite für ein einzeiliges Kennzeichen 520 mm beträgt und einer Höhe von 110 mm. Ein Mindestmaß ist nicht geregelt, dieses ergibt sich lediglich aus den einzuhaltenden Abständen vom Unterscheidungszeichen (z.B. "B" für Berlin), dann 63,5 bis 67,5 mm für die Plaketten und für die danach folgende Buchstaben-/Zahlenkombination.

Zitat:

Glaub das mal nicht. 😉
Da hier wie gesagt jede Behörde ihr eigenes Süppchen kocht, wird es immer Einzelfallentscheidungen geben.
Ich hab selber erst die Tage ein 6-stelliges Kennzeichen auf einem 40er blech zugelassen. 😉

Das war aber dann vermutlich in Engschrift gedruckt oder?

Die Verwendung von Engschrift ist eigentlich nur erlaubt, "wenn ansonsten die zulässige bzw. maximale Abmessung des Kennzeichens überschritten wird oder die vorgeschriebene bzw. die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies nicht zulässt".

Zitat:

Original geschrieben von ampfer


Das war aber dann vermutlich in Engschrift gedruckt oder?

Die Verwendung von Engschrift ist eigentlich nur erlaubt, "wenn ansonsten die zulässige bzw. maximale Abmessung des Kennzeichens überschritten wird oder die vorgeschriebene bzw. die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies nicht zulässt".

Auch hier muss man wieder differenzieren.

Es gibt die Standardsatzzeichen für bis zu 6 Zeichen aufm Kennzeichen sowie eine etwas verengte Schriftart für bis zu 8 Zeichen.

Dann gibts aber auch noch extra "Engschrift" bzw. "Kleinschrift", wie sie z.B. auf den zweizeiligen Kennzeichen verwendet wird.

In meinem Fall ist es nur die Schriftart für bis zu 8 Stellen. Jedoch stimmen keinerlei Mindestabstände, war aber der Behörde völlig egal. 😁

Wie mansieht, bietet das Auto genug Platz für ein reguläres 520er Kennzeichen.

Also bei uns wird ein Kennzeichen, bei welchem die Abstände sichtlich nicht eingehalten werden nicht beklebt.
Gut, die Sonderregelung mit den 8 Zeichen hatte ich ausgeblendet, gibts in unserem Zulassungsbezirk nicht 😁.

Alles in allem kann man das Kennzeichen so wie du es bekommen hast nur von einer KFZ-Zulassung bekommen die entweder keine Ahnung hat, oder der alles egal ist.
Soll dir aber egal sein, wenn du das Kennzeichen so wolltest 😉.
Interessant wird es nur, wenn ein findiger Polizist/Politesse dein Kennzeichen bemängelt. Wer kommt dann für die Kosten eines gesetzeskonformen Kennzeichens auf? Kennzeichenhersteller? Zulassungsstelle? KFZ-Halter?

PS: Die Engschrift gibt es auch auf einzeiligen Kennzeichen ;-).

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