An dieser Kreuzung fährt jeder, wie er will
Hallo Gemeinde. Ich wollte mal Eure Meinung dazu wissen.
In meinem angehängten Bild geht es um eine Kreuzung bei uns im Ort, die eine abbiegende Vorfahrtstraße enthält. Außerdem noch eine Ausfahrt (B). Jetzt ist es so, dass
1. fast niemand blinkt, wenn er der Hauptstraße folgen möchte (wie D, wenn er links abbiegt), da es hier scheinbar verbreitet ist, immer nur dann zu blinken, wenn die Vorfahrtstraße verlassen wird, egal ob abbiegend oder nicht.
2. ich sogar schon von einem bei C stehenden Fahrzeughalter angemeckert wurde, dass ich nicht rechts blinke, wenn ich von oben(D) komme und geradeaus fahre. Das mache ich schon deswegen nicht, weil man dann meinen könnte, ich biege in Einfahrt A ein, so dass Fahrzeuge, die aus A abbiegen wollen, losfahren könnten.
3. Fahrzeuge, die aus der Ausfahrt B kommen, vollkommen überfordert sind. Und ich bin mir bei diesem Punkt auch nicht so sicher. Ist die Ausfahrt B jetzt integrierter Bestandteil der Kreuzung (und man ist als letztes von allen Fahrzeugen an der Reihe) oder ist es so, dass, wenn man rechts abbiegt, man sich nun auf der Vorfahrtstraße befindet und Vorrang vor C hat, wenn man dann links abbiegt (Mal ganz abgesehen von dem Blinkverhalten, welches man recht zügig wechseln müsste)
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich möchte gern versuchen etwas Ordnung rein zu bringen.
Hier sind ja schon mal viele Antworten richtig gewesen.
Aber am einfachsten wird es, wenn nicht alles zusammen gepackt wird.
Hier kommen nämlich an einem Ort 3 Sachen auf einmal zusammen. Diese müßen getrennt betrachtet werden und bringen dann auch ziemliche Klarheit in die Verwirrung abknickender Vorfahrt.
1.Blinken
Dies ist im §9StVO Abs.1 geregelt.
Zitat: "Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Grob ausgedrückt, wer das Lenkrad dreht muß blinken, wer geradeaus fährt ändert die Fahrtrichtung nicht und blinkt nicht.
Das ganze hat nichts mit der abknickenden Vorfahrt zu tun. Sondern nur mit der rechtzeitigen Ankündigung der Fahrtrichtungsänderung.
2. Vorfahrt
ist im §8StVO geregelt.
Hier liegt mit der abknickenden Vorfahrt nur eine veränderte Verkehrsführung zu Grunde. Ansonsten bleibt eigentlich alles beim alten.
Auch müßte in der rechten Straße (vom Bildbetrachter gesehen) nicht unbedingt ein Schild stehen, da hier von der Theorie dann Rechts vor links gelten würde (§8StVO Abs.1) und somit sich an derSituation nichts ändern würde. Wobei es sicherlich übersichtlicher und klarer wäre hier ebenfalls ein Schild hin zu stellen.
3.Einfahren
Hier gilt der §10 Einfahren und Anfahren.
Zitat: "Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
Hier spielt also die Vorfahrt auch keine Rolle. Derjenige der in die Fahrbahn einfahren will muß sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet wird. Das heißt er muß auf alle Anderen aufpassen. Hier würde ich also behaupten, das B auch auf C warten muß.
Nichts desto trotz, würde ich mich als C nicht auf Streitereien vor Gericht einlassen. Denn 1. weiß man nicht, was B erzählt. Er könnte natürlich behaupten, dass er auf der Vorfahrtsstraße war und nie aus der Einfahrt kam. Das zu beweisen wird schwer und kostet mehr nerven, als auf sein Vorrang zu verzichten. Auch hat man in Zweifelsfragen immer noch den §1.
Und dann kann ich hier ebenfalls nur den Satz wiedergeben, den ich damals (lang ist es her) bei meiner Fahrlehrerausbildung als erstes gelernt habe: Vorfahrt ist eine Regelung und kein Recht.
Der Satz sagt alles aus. wenn Jemand klar erkennen läßt, dass er die Vorfahrt missachtet, kann man als Vorfahrtsberechtigter nicht mehr darauf vertrauen und muß sich so verhalten, dass ein Unfall, wenn es geht, vermieden wird.
Ich denke, wenn bei der abknickende Vorfahrt nicht so kompliziert gedacht wird und die Vorfahrt getrennt von den anderen Verhaltensregeln beim abbiegen beachtet werden, dann kann bei der abknickenden Vorfahrt nicht viel falsch gehen. Denn es ist hier nichts besonderes eingeführt worden. Es gibt nur ein Zusatzschild und mehr nicht. Es gibt noch nicht mal ein eigenen § in der StVO für die abknickenden Vorfahrt.
Viele Grüße
Robert
21 Antworten
Hallo,
ich möchte gern versuchen etwas Ordnung rein zu bringen.
Hier sind ja schon mal viele Antworten richtig gewesen.
Aber am einfachsten wird es, wenn nicht alles zusammen gepackt wird.
Hier kommen nämlich an einem Ort 3 Sachen auf einmal zusammen. Diese müßen getrennt betrachtet werden und bringen dann auch ziemliche Klarheit in die Verwirrung abknickender Vorfahrt.
1.Blinken
Dies ist im §9StVO Abs.1 geregelt.
Zitat: "Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Grob ausgedrückt, wer das Lenkrad dreht muß blinken, wer geradeaus fährt ändert die Fahrtrichtung nicht und blinkt nicht.
Das ganze hat nichts mit der abknickenden Vorfahrt zu tun. Sondern nur mit der rechtzeitigen Ankündigung der Fahrtrichtungsänderung.
2. Vorfahrt
ist im §8StVO geregelt.
Hier liegt mit der abknickenden Vorfahrt nur eine veränderte Verkehrsführung zu Grunde. Ansonsten bleibt eigentlich alles beim alten.
Auch müßte in der rechten Straße (vom Bildbetrachter gesehen) nicht unbedingt ein Schild stehen, da hier von der Theorie dann Rechts vor links gelten würde (§8StVO Abs.1) und somit sich an derSituation nichts ändern würde. Wobei es sicherlich übersichtlicher und klarer wäre hier ebenfalls ein Schild hin zu stellen.
3.Einfahren
Hier gilt der §10 Einfahren und Anfahren.
Zitat: "Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
Hier spielt also die Vorfahrt auch keine Rolle. Derjenige der in die Fahrbahn einfahren will muß sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet wird. Das heißt er muß auf alle Anderen aufpassen. Hier würde ich also behaupten, das B auch auf C warten muß.
Nichts desto trotz, würde ich mich als C nicht auf Streitereien vor Gericht einlassen. Denn 1. weiß man nicht, was B erzählt. Er könnte natürlich behaupten, dass er auf der Vorfahrtsstraße war und nie aus der Einfahrt kam. Das zu beweisen wird schwer und kostet mehr nerven, als auf sein Vorrang zu verzichten. Auch hat man in Zweifelsfragen immer noch den §1.
Und dann kann ich hier ebenfalls nur den Satz wiedergeben, den ich damals (lang ist es her) bei meiner Fahrlehrerausbildung als erstes gelernt habe: Vorfahrt ist eine Regelung und kein Recht.
Der Satz sagt alles aus. wenn Jemand klar erkennen läßt, dass er die Vorfahrt missachtet, kann man als Vorfahrtsberechtigter nicht mehr darauf vertrauen und muß sich so verhalten, dass ein Unfall, wenn es geht, vermieden wird.
Ich denke, wenn bei der abknickende Vorfahrt nicht so kompliziert gedacht wird und die Vorfahrt getrennt von den anderen Verhaltensregeln beim abbiegen beachtet werden, dann kann bei der abknickenden Vorfahrt nicht viel falsch gehen. Denn es ist hier nichts besonderes eingeführt worden. Es gibt nur ein Zusatzschild und mehr nicht. Es gibt noch nicht mal ein eigenen § in der StVO für die abknickenden Vorfahrt.
Viele Grüße
Robert
Danke für die ausführliche Erklärung. Aber kann es sein, dass es Regionen in Deutschland gibt, in denen überdurchschnittlich oft Verkehrsregeln einheitlich missachtet werden, weil sich falsche Verhaltensweisen eingebürgert haben?
Zitat:
Original geschrieben von Achtung_Baby
Danke für die ausführliche Erklärung. Aber kann es sein, dass es Regionen in Deutschland gibt, in denen überdurchschnittlich oft Verkehrsregeln einheitlich missachtet werden, weil sich falsche Verhaltensweisen eingebürgert haben?
Ich denke das wird bei diesem Thema nicht Regionenabhängig sein. Es ist für viele einfach verwirrend, wenn mehrere Regeln; die zwar unabhängig zu betrachten sind (wie z.B. abknickende Vorfahrt und blinken) an einer Stelle aufeinander treffen. Dort werden dann Sachen abgeleitet, die so nicht zusammen gehören. Z.B. Ich bleibe auf der Vorfahrtsstraße, also brauche ich nicht blinken.
Das wird wohl in ganz Deutschland nicht immer richtig gemacht.
Ich hatte letztens auch ein Streitthema an der abknickenden Vorfahrt, wo ich dann von mehreren Leuten belegt wurde. Das ist dann schon sehr angenehm, wenn Du dann der einzige bist, der sich damit auskennt und die Anderen der Meinung sind sie haben Recht.
Es ging dabei um das Thema Fußgänger nach dem abbiegen bei der abknickenden Vorfahrt. Aber das möchte ich dann hier lieber nicht vertiefen, da es dann sicher zu heißen Diskussionen führen wird. :-)
Also §1 ist immer sehr gut und trägt zur Gelassenheit bei. :-)
da würde mich auch mal eine Statistik interessieren, wieviele Verkehrsteilnehmer beim Verlassen der Vorfahrtsstrasse in Geradeausfahrt denn auch blinken. Meine Schätzung: 60% (und es wären noch mehr, wenn die ganzen "Blinkmuffel" auch noch blinken würden 😰)
Umgekehrt (die Variante Vorfahrtsstrasse folgen) addieren sich hier Blinkmuffel und Ahnungslose, hier liegt meine Schätzung bei 85%, die nicht blinken.
Wenn man diese Statistik beim Einfahren in eine abknickende Vorfahrt berücksichtigt, kann eigentlich nicht viel passieren.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Die Verkehrssituation auf dem gezeigten Bild ist sehr unglücklich.
Ich finde die Situation eigentlich sehr eindeutig.
Allerdings fände ich diese Frage spannend:
Angenommen, jemand folgt aus D kommend der Hauptstraße und blinkt nicht, sodass jemand von C kommend glaubt, dass D geradeaus fährt. Wie verhält es sich mit der Schuldverteilung beim Unfall, falls C fährt?
Nachdem es immer mehr Blinkfaule gibt würde ich mich nicht drauf verlassen.
Moin!
Würde ich von C kommen, würde ich erst dann fahren
wenn kein Fahrzeug von D kommt.
Sollte ich in Richtung D fahren wollen, fahre ich erst wenn auch
von rechts nichts mehr kommt.
Aber ansonsten gebe ich euch recht, bei abknickender
Vorfahrt wieder leider viel zu selten geblinkt!
Ich fahre z.b. regelmäßig am Zeichen 209
(vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts) vorbei.
Wenn ich mich recht an meine Fahrschulzeit erinnere,
dann ist dort auch rechts zu Blinken.
Außer mir macht das aber keiner....
MfG
Surfkiller20