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An die Vericherungs experten:Teilkaskoschaden ;(

Themenstarteram 4. Februar 2004 um 16:56

Hi!

Wie in meinem Beitrag => link <= beschrieben hatte ich ja einen Sturmschaden...

Nun blick ich überhaupt nicht mehr durch...

Am Sonntag morgen hab ich meinen versicherungsmakler angerufen, der meinte "fahr montag zur werkstatt, hohl dir n Preis und ruf mich an"...

Naja hatte dann erstmal n Gespräch mit meinem Anwalt, ob nicht doch der Vermieter herangezogen werden kann .. kann er aber nicht...

Weil ein " bei der Werkstatt n Preis hohlen" für mich klar ein Kostenvoranschlag hohlen bedeutet, hab ich für Freitag n Termin beim Gutachter gemacht...

Als ich beim Makler anrief, flaumte er mich irgendwie an warum ich denn beim Anwalt angerufen hab und er hätte nix von Gutachter/Kva gesagt, nur Preis mündlich einhohlen. ich dürfte mir nicht willkürlich den Gutachter aussuchen...

Also der makler will, dass ich mündlich n preis einhohle, ihm durchgebe und er will sich dann mit der versicherung in kontakt setzen.

Mein Onkel meint ich soll das alles übern Anwalt laufen lassen... und n Gutachten beim Sachverständigen hier in der Nähe machen...

Der Versicherungs makler ( hatte ich noch nie was mit zutun,läuft ja über meine mutter) ist mir auch nicht so geheuer...

 

was soll ich nun machen??? Anwalt? zum Gutachter? Versicherung anr? makler? ahhh... naja hier mal n paar Daten...

- bin bei R&V versichert

- TK mit SB 150€

- der wagen ist über meine mutter versichert, die rechtsschutzversichert ist...

 

Ist das n Mist, mir is sowas noch nie passiert, aber ich blick da absolut nicht mehr durch, vllt könnt ihr mir ja helfen...

mfg,mo

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20 Antworten

Huii, keine schöne Sache, bin deinen Post eben schnell durchgeflogen. Also, fassen wir mal zusammen..

Die Teilkasko haftet bei Sturmschäden, das ist richtig, allerdings erst ab Windstärke 7 oder 8, je nach Gesellschaft, war das gegeben? Kann man das nachweisen?

Die Hausrat- und die Gebäudeversicherung kann man vergessen, die haftet nur bei Schäden AM Hausrat oder AM Gebäude, der Vermieter könnte sich höchstens seinen Dachziegel ersetzen lassen :)

Es gibt aber noch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die bei Schäden aus Vermietung und Verpachtung haftet. Der Vermieter hat sie schätz ich mal abgeschlossen. Die müsste meiner Meinung nach für den Schaden aufkommen, und da wird die Windstäre auch egal sein. Sprich noch mal mit ihm.

Themenstarteram 4. Februar 2004 um 20:12

Also ich hab sofort mit meinem Anwalt telefoniert gehabt, und er hatte schon mehrere klienten mit dem gleichen "schicksal"... er meinte, er habe sich von einem klient irgendne police oder so geben lassen .. und zu dem schluss gekommen, dass die versicherung dafür nicht haftbar gemacht werden kann, quasi nur wenn man ne nachlässigkeit hätte feststellen können .. der dachziegel war brüchig, oder sowas.. naja, aber der sturm war schon heftig hier, also da mach ich mir um meine teilkasko keine sorgen...

nur ich blick da mit der ganzen anwalt,gutachter,werkstatt,markler etc. nicht durch... ist ja alles n heck meck...

hab vorhin mit meiner versicherung telefoniert, die meinte "bei kasko schäden schicken wir n gutachter raus" .. bei kleineren schäden würde es wohl auch manchmal so gehandhabt, dass der wagen repariert wird, n photo gemacht wird, und danach einfach abgerechnet wird, na toll...

am 5. Februar 2004 um 7:25

bei solch einen thema wird immer gestritten....hehe, hier mal meine antwort....

wenn bei einem vermieteten objekt (die wohnung, wo deine freundin wohnt) ein dachziegel auf dein auto gefallen ist, dann hat der vermieter zu haften. der vermieter ist nämlich in der gefährdungshaftung. alleine schon, weil er ein haus vermietet. gefährdungshaftung heisst, das er für alle schäden aufkommen muss, die mit oder durch sein haus/grundstück passieren. ER haftet, nicht du. Der vermieter kann (muss aber nicht) eine versicherung dafür abschliessen, wie schon oben gesagt, die haus und grundbesitzerhaftpflicht. wenn er die nicht hat, muss er selber in die tasche greifen.

was dir dein makler gesagt hat, ist müll. hat er sich überhaupt gedanken dazu gemacht? leider sind makler oft überfordert, wenn es um die schadenregulierung geht. scahde eigentlich.

also, rede mit dem vermieter, der muss zahlen, und nicht deine TK. fertig aus. wenn der sich quer stellt, musst du wirklich einen anwalt einsetzen.

Themenstarteram 5. Februar 2004 um 17:55

Au mann jetz kapier ich garnix mehr..

ich hatte mit meinem anwalt telefoniert, der meinte, dass er mehrere klienten hat, denen das passiert ist .. und er sich die unterlagen der versicherung des vermieters durchgelesen hat, und zu dem schluss gekommen ist, dass die versicherung nur dann den schaden übernimmt, wenn man irgend eine nachlässigkeit feststellen könnte ... er meinte ich solle das über meine tk regeln *gr*

Die R&V meinte ( habe gestern mal selber da angerufen) dass die bei kasko schäden n gutachter rausschicken oder bilder ( glaube nach der reperatur) gemacht werden und dann irgendwie bezahlt...

aber ich hab doch ein recht darauf den betrag ausgezahlt zu bekommen ?? oder ?? ( klar abzüglich der SB und der mwst)

ich glaub ich schnapp mir ne knarre und lauf n bissl amok :)

am 5. Februar 2004 um 19:39

wenn du nicht auf dein recht pochen willst, das geld vom vermieter zu bekommen, dann mache es so:

über die tk bekommst das geld. minus die selbstbeteildigung. hochgestuft wirst du nicht. das geld kannst du /lt. gutachten oder kostenvoranschlag) dir bar auszahlen lassen. die mehrwertsteuer bekommst dann aber meistens nicht.

Themenstarteram 5. Februar 2004 um 19:45

Vielen dank erstmal für Deinen Rat!..

Ich werde mir morgen erstmal ne zweite meinung eines anderen anwalts besorgen...

kann das denn sein das ich das richtig verstanden hab, dass die versicherung bilder NACH der reperatur haben will und dann DANACH die kosten bezahlt?? mein makler meinte heute " bei dem betrag schicken die keinen gutachter" na super, und wie bekomm ich dann mein geld wenns keinen direkten kostenvoranschlag gibt ??... die machen mich noch zum seelischen frag ;)

Bei kleineren Schäden (meistens bis 1000 €) wird kein Gutachter rausgeschickt, weil die Kosten für den Gutachter zu hoch wären. Man verlässt sich dann auf den Kostenvoranschlag der Werkstatt, das ist billiger.

Wenn laut Unterlagen, die Versicherung des Vermieters nicht zahlen muss, dann lässt du es, wie Kartman schon sagte, die Geschichte über deine Teilkasko laufen.

Themenstarteram 5. Februar 2004 um 20:05

hm... also wenn ich mir das alles mal so überlege, glaub ich sprech morgen echt mal mit nem andern anwalt, geht ja immerhin um 150euro mehr oder weniger...

und glaub ich werd in zukunft meinen makler meiden, irgendwie is das voll der vogel und n vorteil hab ich durch ihn irgendwie nich wirklich..

am 5. Februar 2004 um 20:10

fakt ist, das der vermieter zahlen MUSS....egal, ob er versichert ist oder nicht.

sage deinem anwalt, das ein vermietetes haus eine GEFÄHRDUNGSHAFTUNG hat, und da haftet der besitzer, egal wie es passiert ist.

150 haben oder nicht haben

wenn der makler ahnung gehabt hätte, dann wüsste er es. sorry.

lass dich nicht zum wrack machen, und mach dir schon gar nicht in den frack.

Themenstarteram 5. Februar 2004 um 20:24

Ahnung hat der wohl kaum, hatte auch noch nie mit ihm zutun, der wagen ist halt über meine mutter versichert ( die im übrigen auch rechtsschutzversichert ist) und sie hat den halt... deshalb hab ich mich mit ihm in kontakt gesetzt.. ich ruf morgen mal den anwalt an und dann schaun wa mal...

der makler kann mir in zukunft gestohlen bleiben ;)

versuche dann den betrag - mwst zu bekommen und dann die reperaturen ohne rechnung zu machen...

Ein Makler hat ja auch mit Schäden rein gar nix zu tun im Normalfall. Dafür ist die jeweilige Schadenabteilung der Geselschaft zuständig.

Manchmal ist sich eine Gesellschaft untereinander in einem Schadenfall nicht einig, wie soll denn ein Makler da durchsteigen, wenn er mit 50 oder mehr Gesellschaften zusammenarbeitet?? ;)

am 6. Februar 2004 um 6:04

@domme: ein makler hat was mit schäden zu tun. das ist wie bei einem versicherungsfritzen, der nur einer gesellschaft angeschlossen ist. jeder kann nur melden, das ist klar. aber man kann sich für den kunden auskennen, und wenn man versicherungen verkauft, sollte man sich auskennen. und das sollte auch der makler!!!

Zitat:

Manchmal ist sich eine Gesellschaft untereinander in einem Schadenfall nicht einig, wie soll denn ein Makler da durchsteigen, wenn er mit 50 oder mehr Gesellschaften zusammenarbeitet??

verstehe das rein gar nicht. was hat die eine mit der anderen gesellschaft zu tun?!?!?! und wie soll sich die gesellschaft nicht einig sein? es ist immer ein sachbearbeiter dabei, der ist sich einig :) . oder meintest du was anderes?

Ich meinte nicht, dass ein Makler rein gar nichts mit Schäden zu tun hat, klar kann er dem Kunden bei dem Ausfüllen einer Schadenenzeige helfen oder ihm Ratschläge geben. Trotzdem ist es besser für den Kunden, direkt bei der Abteilung der Gesellschaft sich zu erkundigen und sich nicht nur auf das zu verlassen, was ein Makler sagt.

Das mit dem Einigwerden hab ich nicht nur auf die Schadenfälle bezogen, ich kenne etliche Fälle, wo der eine A und der andere Sachbearbeiter B sagt. Gut, die Allianz mag in der Hinsicht besser sein, aber es gibt noch andere Gesellschaften ;)

am 6. Februar 2004 um 10:00

da hast du recht. hatte ich wohl falsch verstanden. das problem ist, wenn mehrere sachbearbeiter einen fall bearbeiten. dann kommen fehler vermehrt auf.

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