Amtliche Inkognito-Zulassung
Nachdem ich kein passendes Forum zum Thema "Zulassung" gefunden habe jetzt hier kurz und knapp (wir fahren seit dem 8.5.09 einen Tiguan Neuwagen):
- Das Fzg. wurde vom Autohaus zugelassen
- Wir hatten das Kennzeichen XX-YY 9396 online bei der Zulassungsbehörde reserviert
- In den Papieren (Brief und Schein) stand XX-YY 396
- Das amtlich per Landratsamtplakete bestätigte Kennzeichen am Fzg. hatte die Nr.: XX-YY 9396
Leider habe ich zu spät geschaltet und sofort den Händler darauf hingewiesen, dass da ja wohl ein Versehen vorliegt. Im Nachhinein bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es wohl klüger gewesen wäre gar nichts zu machen und sich dumm zu stellen. Denn ein Kennzeichen das es in den amtlichen Datenbanken gar nicht gibt und das trotzdem amtlich so mit Plakete ausgegeben wurde hat doch auch gewisse Vorteile - man denke nur an die vielen Knöllchen die uns nie erreicht hätten!
Hat jemand auch schon mal so was mitgemacht und ist vielleicht sogar längere Zeit damit rumgefahren? Folgen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
So ein Quatsch - verantwortlich ist die Zulassungsstelle - schade so eine Chance bekommt man nur einmal im Leben
ja, dann glaub halt weiter daran. Mir ist's egal.
Wie wollte man wohl ein oder zwei Jahre später bei einer Verkehrskontrolle beweisen wollen, daß man das Kennzeichen fälschlicherweise bekommen hat. Und spätestens bei der ersten TÜV-Kontrolle nach 3 Jahren wär's eh aufgeflogen.
Halter und Fahrer sind immer für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
24 Antworten
Du hast alles richtig gemacht. Der Fahrer und Halter ist für die ordnungsgemäße Zulassung verantwortlich. Spätestens bei einer Polizeikontrolle wärst du aufgeflogen.
So ein Quatsch - verantwortlich ist die Zulassungsstelle - schade so eine Chance bekommt man nur einmal im Leben
Zitat:
So ein Quatsch - verantwortlich ist die Zulassungsstelle - schade so eine Chance bekommt man nur einmal im Leben
ja, dann glaub halt weiter daran. Mir ist's egal.
Wie wollte man wohl ein oder zwei Jahre später bei einer Verkehrskontrolle beweisen wollen, daß man das Kennzeichen fälschlicherweise bekommen hat. Und spätestens bei der ersten TÜV-Kontrolle nach 3 Jahren wär's eh aufgeflogen.
Halter und Fahrer sind immer für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Verantwortlich ist immer der Halter! Und das bist DU! Wenn etwas passiert, dann .......
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Ich empfehle die Lektüre des Handbuchs der Rechtsirrtümer, da steht eine Menge zu dem Halterhaftungsunsinn...
Nicht zuvergessen das "Fahren ohne Versicherungsschutz" - also alles richtig gemacht.
Gruß Pe Schotte
Schon mal an die Terroristenfahndung gedacht, Doublette???
Du hast das absolut Richtige gemacht und bist damit vielen
Schwierigkeiten aus dem Weg gegangen.
Gruß
Jagdhorni
mann mann sind hier viele unterbelichtete unterwegs...
Klar als Halter haftet man natürlich auch für den weltweiten Terror -. so einfach ist das...😁
Zitat:
Original geschrieben von jagdhorni
Schon mal an die Terroristenfahndung gedacht, Doublette???
Du hast das absolut Richtige gemacht und bist damit vielen
Schwierigkeiten aus dem Weg gegangen.
Gruß
Jagdhorni
Ich kann mich mal näher dazu äußern, da mir ähnliches passiert ist:
Musste in eine Kontrollstelle hinein fahren, Kennzeichen wurde überprüft,
kam ein anderer PKW heraus. Um einen herum fast alles junge Beamte
mit MP im Anschlag. Da wird einem aber ganz anders, denn diese jungen
Beamten hatten m. E. einen nervösen Zeigefinger. Nach Kontrolle der
FIN und den Papieren wurde ich aufgefordert am nächsten Tag die Zu-
lassungsstelle aufzusuchen. Für die Umschreibung bzw. den neuen
Kennzeichen brauchte ich nichts zu bezahlen.
Die hatten bei der Zulassungsstelle die gleichen Kennzeichen bei ver-
schiedenen Autos/Haltern ausgegeben.
Gruß
Jagdhorni
Zitat:
Original geschrieben von gbho
(...) hat doch auch gewisse Vorteile - man denke nur an die vielen Knöllchen die uns nie erreicht hätten!
Der Aufwand, bei einer fehlerhaften Ziffer den richtigen Halter ausfindig zu machen, dürfte sich doch in sehr engen Grenzen halten.
Zitat:
Original geschrieben von cpscps
Der Aufwand, bei einer fehlerhaften Ziffer den richtigen Halter ausfindig zu machen, dürfte sich doch in sehr engen Grenzen halten.
Noch sind wir aber nicht bei "Raten nach Zahlen", zum Glück.
Wenn du geblitzt wirst und ein Teil des Kennzeichens (und wenn es nur eine Ziffer ist) oder dein Gesicht auf dem
amtlichen Beweisfotonicht lesbar/erkennbar ist, dann wird jeder Anwalt/Richter dieses Bussgeldverfahren anfechten/einstellen müssen.
Dass tausende Beweisfotos, die dieser Beweispflicht nicht genügen, verschickt werden und Bussgelder damit erzwungen werden heisst noch lange nicht, dass dies auch einer Rechtsprüfung standhalten würde. Es macht nur selten jemand.
Wäre ja noch schöner wenn dann solange in der Datenbank gesucht würde, bis was passendes gefunden wird um abkassieren zu können.
@ gbho
Du hast im Sinne des "Rechtsstaates" vorbildlich gehandelt, man könnte es auch vorhereilenden Gehorsam nennen.🙁
Clever wäre gewesen, den Rechtsstatt mit seinen eigenen Mitteln zu schlagen. Denn ein amtliches Kennzeichen ist nun mal ein amtliches Kennzeichen. Auch wenn die Zulassungsstelle einen Fehler macht. Oder gibt es eine Pflicht, amtliche Dokumente auf Echtheit und Fehlerfreiheit zu überprüfen?
Wenn man einen Fehler bemerkt, muss man allerdings sicherlich tätig werden.
Wenn man den Fehler aber nicht bemerkt hat kann man auch nicht tätig werden bzw. kann es einem später nicht zum Vorwurf gemacht werden. So einfach wäre es gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von vminn
mann mann sind hier viele unterbelichtete unterwegs...
. . . es reicht doch, wenn
einerhier 'rumtourt!
In diesem Punkt gebe ich dir (gesetzeskonform, übrigens) Recht 😉 !
- Klaus -
Zitat:
@ gbho
Du hast im Sinne des "Rechtsstaates" vorbildlich gehandelt, man könnte es auch vorhereilenden Gehorsam nennen
.
So würde ich das nicht formulieren, klingt doch arg negativ... Auch die Kritik am Rechtsstaat kann ich nicht nachvollziehen (im Großen und Ganzen lebe ich gerne hier). Und ich bin auch froh drüber, dass an jedem Auto ein Nummernschild angebracht ist und man auf diese Weise den Halter ausfindig machen kann, wenns mal sein muss, z. B. bei Unfallflucht.
Wem das nicht passt, der kann ja zu Fuß gehen. Eine besondere Folge des Rechtsstaats sehe ich hier nicht. (Nebenbei, auch in "Unrechtsstaaten" gibt es oder gab es Nummernschilder für Autos).
Zur Sache:
Eine sanktionierte Pflicht, die erhaltene falsche Nummer zu reklamieren, gibt es wohl nicht. Allerdings sehe ich den großen Vorteil der falschen Nummer auch nicht. Ab und zu mal falsch parken, bis doch jemand dahinter kommt?
Dafür gäbe es wohl Schwierigkeiten.... bei der Werkstatt (Nummer wird auf der Rechnung angegeben), im Service-Scheckheft (Nummer wird eingetragen), bei einer Polizeikontrolle (Nummer und Papiere stimmen nicht überein, ob der Polizist die "Geschichte" mit dem Fehler der Zulassungsstelle glaubt?) und spätestens beim ersten TÜV-Termin.
Alles in allem... ich glaube, ich hätts auch korrigieren lassen.