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Alufelgen Eintragungsfrage.

VW Beetle 5C
Themenstarteram 2. April 2015 um 22:04

Hi.

Ich bin auf der Suche nach schönen Alufelgen für meinen Beetle 16.

Jetzt bin ich auf ein Problem gestossen und hab mir gedacht ich frage einfach mal nach da ich nicht so der Autoschrauber bin.

Es gibt viele Felgen die eintragungsfrei sind in der Grösse 8,5 x 19 ET45 und andere die bei genau dieser Grösse Vermerke im Gutachten haben daß sogar eine extra Radabdeckung geschaffen werden soll.

 

Steht das nur als standart drin im Gutachten und man kanns ohne Umbau eintragen lassen?

Normaler weise müsste das doch einfach so gehen wenn die einen eintragungsfrei sind bei dieser Grösse?

Eines vorweg: Mir ist schon klar daß ich die Felgen die nicht eintragungsfrei sind eintragen muss. Nicht daß die Antworten sich auf das beziehen.

 

Danke schon mal für ein paar Antworten.

Mfg

Beste Antwort im Thema
am 11. April 2015 um 10:07

Zitat:

@hecknschnoiza schrieb am 11. April 2015 um 00:03:42 Uhr:

Ihr habt meine Fragestellung offensichtlich falsch verstanden. Mir gehts nicht ums eintragen direkt..

Die ganzen Sachen mit Federn usw sind mir bekannt...

glaub ich nicht

Nochmals: egal was im Gutachten steht oder auch nicht steht -> entscheidend ist -wie bereits oben beschrieben- die Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination.

Daher: auch die Felgen (8,5 x 19 ET45) in deren Gutachten keine Verbreiterung gefordert wird, können vom TÜV-Prüfer wg unzureichender Freigängigkeit den TüV-Segen verweigert bekommen!

Oder auch: die Felgen (8,5 x 19 ET45) in deren Gutachten eine Verbreiterung gefordert wird, erhalten (ohne jegliche Veränderung am Serienzustand Radhaus) den TÜV-Segen da der Prüfer eine ausreichende Freigänggkeit festgestellt hat.

Entscheidend ist nicht (nur) das Gutachten sondern der tatsächliche Istzustand -> aufgrund von Toleranzen am Fahrzeug / Felgen / Reifen kann es bei einem Fahrzeug gerade so noch passen (ohne Nacharbeit) bei einem anderen (eigentlich identischem) Fahrzeug nicht mehr.

 

Ich wollte wissen ob eintragungspflichtige Felgen mit 8,5 x 19 ET45 genau so im Radkasten sitzen wie die eintragungsfreien Felgen mit 8,5 x 19 ET45. Also ob sie genau so weit drinnen stehen wie die anderen...

natürlich sollten die identisch im Radhaus stehen, da gleiche Breite (8,5 Zoll) / Höhe (19 Zoll) / ET (= Einpresstiefe von 45).

Bei welchem Hersteller und welcher Felge sind die genannten Felgen "eintragungs- /abnahmefrei" (besitzen eine ABE)?

 

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am 7. April 2015 um 14:42

Ich sags mal so. Neben den eigentlichen Felgen, musst Du auch die Reifen beachten, welche Reifen/Felgen-Kombi du ohne Eintragung fahren darfst, steht in deiner EWG-Bescheinigung.

- Sollte auch nur der Geschwindigkeitsindex abweichen, musst Du diese eintragen lassen.

- Die ABE der Felgen erlischt, wenn z.B das Fahrzeug mit anderen Federn ausgestattet ist.

- Benutze einen Reifen-Rechner (Online), ggf. ist sogar eine teure Tachoangleichung notwendig.

-Umbauten müssen nur dann getroffen werden, wenn der Reifen aus dem Radkasten heraus schaut (von oben betrachtet)

Aber nun zu deiner Frage, manche Felgen sind eben geprüft für deinen bzw. den Beetle. Andere wiederum nicht, deswegen sind die einen Eintragungs-frei und die anderen wiederum nicht, das musst Du dann selbst machen lassen via einer Einzelabnahme.

am 8. April 2015 um 22:30

was nun?

Du erzählst von "eintragungsfreien Felgen" die dann doch eingetragen werden müssen???

Zur Klarstellung:

Es gibt Felgen mit ABE (= Allgemeine Betriebserlaubnis) und diese müssen tatsächlich nicht eingetragen werden. Montieren, ABE mitführen und gut isses.

Des Weiteren gibt es Felgen mit Gutachten, die im Nachgang vom TÜV / Dekra ... abgenommen werden müssen.

 

Auch eine sog. Einzelabnahme kann Felgen legaliseren (wenn zB weder Gutachten noch ABE für den speziellen Fahrzeugtyp vorhanden sind)

Entscheidend für die Machbarkeit (d)einer gewünschten Rad-/Reifenkombination ist die Freigängigkeit im Radhaus! Diese wird beim TÜV geprüft (bei maximaler Einfederung). Sofern die Rad-/Reifenkombination ausreichend Abstand zur Kotflügelkante hat gibt es den TÜV-Segen, andernfalls bleibt nur die Nacharbeit am / im Radhaus

am 9. April 2015 um 12:53

- Sollte auch nur der Geschwindigkeitsindex abweichen, musst Du diese eintragen lassen.

nicht in jedem Fall, ein höherer Geschwindigkeitsindex (zB W anstatt V) ist völlig unproblematisch

- Die ABE der Felgen erlischt, wenn z.B das Fahrzeug mit anderen Federn ausgestattet ist.

warum sollte das so sein?

am 9. April 2015 um 12:56

Na weil es nicht mehr das Fahrwerk ist, auf diesen - die mit ABE Freigegebenen Felgen - geprüft/freigegeben wurden

am 9. April 2015 um 16:21

Zitat:

@golffreiburg schrieb am 9. April 2015 um 14:56:54 Uhr:

Na weil es nicht mehr das Fahrwerk ist, auf diesen - die mit ABE Freigegebenen Felgen - geprüft/freigegeben wurden

ohne deinen Satz wirklich zu verstehen: was hat das Fahrwerk (hier hypothetisch mit Tieferlegungsfedern) mit den Felgen bzw. der Felgen-ABE zu tun? Warum sollte es mit den Serienfedern passen und anschließend mit den Tieferlegungsfedern nicht mehr?

Geprüft wird die Freigängigkeit der Felgen im voll eingefederten Zustand - dieser Endpunkt der Federung verändert sich auch durch Tieferlegungsfedern nicht. Der Weg dahin wird nur etwas kürzer. Bedeutet: passt die Felgen-/Reifenkombi mit den Serienfedern, passt diese auch mit den Tieferlegungsfedern

Richtig ist: ich nun muss die Tieferlegungsfedern eintragen lassen - that`s it

Anders KANN der Sachverhalt bei Gewindefahrwerken mit vergrößerten Einfederwegen sein, da diese mehr / größere Einfederwege ins Radhaus zulassen (im Vergleich zur Serie). Hier ist in den Gutachten der Gewindefahrwerke oft vermerkt, dass alle bereits abgenommenen Rad-/Reifenkombinationen (die nicht Serie sind) nochmals überprüft + abgenommen werden müssen

 

Themenstarteram 10. April 2015 um 22:03

Ihr habt meine Fragestellung offensichtlich falsch verstanden. Mir gehts nicht ums eintragen direkt..

Die ganzen Sachen mit Federn usw sind mir bekannt...

Ich wollte wissen ob eintragungspflichtige Felgen mit 8,5 x 19 ET45 genau so im Radkasten sitzen wie die eintragungsfreien Felgen mit 8,5 x 19 ET45. Also ob sie genau so weit drinnen stehen wie die anderen...

Meine Frage gründet auf den in den Gutachten verwiesenen Hinweisen daß man eventuell zusätzliche Radabdeckungen machen muss bei den eintragungspflichtigen.

am 11. April 2015 um 10:07

Zitat:

@hecknschnoiza schrieb am 11. April 2015 um 00:03:42 Uhr:

Ihr habt meine Fragestellung offensichtlich falsch verstanden. Mir gehts nicht ums eintragen direkt..

Die ganzen Sachen mit Federn usw sind mir bekannt...

glaub ich nicht

Nochmals: egal was im Gutachten steht oder auch nicht steht -> entscheidend ist -wie bereits oben beschrieben- die Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination.

Daher: auch die Felgen (8,5 x 19 ET45) in deren Gutachten keine Verbreiterung gefordert wird, können vom TÜV-Prüfer wg unzureichender Freigängigkeit den TüV-Segen verweigert bekommen!

Oder auch: die Felgen (8,5 x 19 ET45) in deren Gutachten eine Verbreiterung gefordert wird, erhalten (ohne jegliche Veränderung am Serienzustand Radhaus) den TÜV-Segen da der Prüfer eine ausreichende Freigänggkeit festgestellt hat.

Entscheidend ist nicht (nur) das Gutachten sondern der tatsächliche Istzustand -> aufgrund von Toleranzen am Fahrzeug / Felgen / Reifen kann es bei einem Fahrzeug gerade so noch passen (ohne Nacharbeit) bei einem anderen (eigentlich identischem) Fahrzeug nicht mehr.

 

Ich wollte wissen ob eintragungspflichtige Felgen mit 8,5 x 19 ET45 genau so im Radkasten sitzen wie die eintragungsfreien Felgen mit 8,5 x 19 ET45. Also ob sie genau so weit drinnen stehen wie die anderen...

natürlich sollten die identisch im Radhaus stehen, da gleiche Breite (8,5 Zoll) / Höhe (19 Zoll) / ET (= Einpresstiefe von 45).

Bei welchem Hersteller und welcher Felge sind die genannten Felgen "eintragungs- /abnahmefrei" (besitzen eine ABE)?

 

@ ralfric

das hast du jetzt aber mal sehr gut und ausführlich hier niedergeschrieben. ;)

Themenstarteram 11. April 2015 um 12:18

Nochmals: egal was im Gutachten steht oder auch nicht steht -> entscheidend ist -wie bereits oben beschrieben- die Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination.

Daher: auch die Felgen (8,5 x 19 ET45) in deren Gutachten keine Verbreiterung gefordert wird, können vom TÜV-Prüfer wg unzureichender Freigängigkeit den TüV-Segen verweigert bekommen!

Oder auch: die Felgen (8,5 x 19 ET45) in deren Gutachten eine Verbreiterung gefordert wird, erhalten (ohne jegliche Veränderung am Serienzustand Radhaus) den TÜV-Segen da der Prüfer eine ausreichende Freigänggkeit festgestellt hat.

Entscheidend ist nicht (nur) das Gutachten sondern der tatsächliche Istzustand -> aufgrund von Toleranzen am Fahrzeug / Felgen / Reifen kann es bei einem Fahrzeug gerade so noch passen (ohne Nacharbeit) bei einem anderen (eigentlich identischem) Fahrzeug nicht mehr.

Details die ich nicht wissen wollte da mir das alles bekannt ist....

 

natürlich sollten die identisch im Radhaus stehen, da gleiche Breite (8,5 Zoll) / Höhe (19 Zoll) / ET (= Einpresstiefe von 45).

Das wollte ich wissen.

 

Bei welchem Hersteller und welcher Felge sind die genannten Felgen "eintragungs- /abnahmefrei" (besitzen eine ABE)?

Schau mal auf felgenoutlet da kann man "eintragungsfrei" anklicken. Da kommen massig Felgen mit dieser Dimension die man nicht eintragen lassen muss. Vorausgesetzt Fahrwerk und Bremsen sind original.

 

Mfg

 

 

am 12. April 2015 um 9:33

tut mir leid, dass wir / ich Dich so gelangweilt habe(n), wo doch deine Fragestellung schon auf einen Experten schließen lässt

Themenstarteram 12. April 2015 um 18:59

Was soll diese unmögliche Aussage hier? Ok; Habs vergessen wo ich bin... In diesem Forum, Motor-Talk, ist das ja normal Leute zu Trollen und bei Fragen der Leute auszuschweifen ohne auf die Frage an sich einzugehen...

Es ging rein darum ob eintragungsfreie Felgen mit 8,5 x 19 ET45 genau so sind wie eintragungspflichtige mit 8,5 x 19 ET45.

Zitat:

@hecknschnoiza schrieb am 12. April 2015 um 20:59:43 Uhr:

Was soll diese unmögliche Aussage hier? Ok; Habs vergessen wo ich bin... In diesem Forum, Motor-Talk, ist das ja normal Leute zu Trollen und bei Fragen der Leute auszuschweifen ohne auf die Frage an sich einzugehen...

Es ging rein darum ob eintragungsfreie Felgen mit 8,5 x 19 ET45 genau so sind wie eintragungspflichtige mit 8,5 x 19 ET45.

jetzt mal nicht gleich aus der hose hüpfen... denke mal das es für einige hier leicht verwirrend war, wie du deine frage formuliert hast ;)

und da du ja anscheinend weißt und der meinung bist, das hier in diesem forum leute getrollt werden, frage ich mich wieso dann hier bist :confused:

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