Allianz spielt auf Zeit. Zahlt Schaden nicht. Wie weiter vorgehen? Bitte um Rat.

VW Passat B5/3B

So, nachdem ich mein Fahrzeug komplett habe fertig machen lassen, ist mir ein Spezialist mit seinem Anhänger in die Motorhaube Beifahrerseite gefahren. Motorhaube hat sich hochgekrempelt. Kotflügel Beifahrerseite muss neu, Scheinwerfer vorne neu. Kostenvoranschlag 1700 EUR / netto. Nach diesem will ich auch abrechnen, will die Kohle und es für ca. 500 EUR machen lassen.

1. Konakt Allianz

Alles nett und alles wird schnell ausgeglichen....Schleim schleim....Kostenvoranschlag besorgt, Bilder gemacht etc etc. Eingeschickt.

2. Kontakt Allianz

Nix gehört. Nachgefragt. Es soll wohl ein Techniker bzw Gutachter rauskommen.

3. Kontakt Allianz

Nachde sich wieder nix getan hat, Beschwerde im Forum der Allianz. Bekam Antwort per Telefon, dass nun doch KEIN Gutachter mehr rauskommt und ich Di oder Mi nächster Woche anrufen soll, dann wird mein Fall vorgezogen und ausgeglichen. (Dachte nun wird alles gut).

4. Kontakt Allianz

Heute erhielt ich einen Anruf, dass nun doch wieder ein Gutachter kommt (Ich glaube ich steh im Wald)

Habe daraufhin folgendes Schreiben aufgesetzt und an etliche Stellen an die Allianz und in allen mir bekannten Foren gepostet:
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Tja, was soll ich dazu noch sagen???

Eine Never Ending Story.....!!!!!!!!

Donnerstag, 26.06.2014 erhielt ich Nachmittags einen wirklich netten Anruf von einer Kollegin. Mir wurde zugesagt, dass nun KEIN Techniker mehr zu mir kommen muss und ich kommenden Di oder Mi nochmal anrufen solle, dann würde mein Fall vorgezogen werden.

Da war ich einigermaßen beruhigt und dachte, man kümmere sich um mich. Dies war leider NICHT der Fall.

Denn heute, 28.06.2014 erhielt ich einen Anruf von einem -netten- (Sowas von unfreundlichen) Kollegen, der sagte, das nun doch noch ein Gutachter vorbeikommen würde..... Oh man.... Was für ein Hin und Her wegen 1700 EUR / Netto....Lächerlich.

Was ist das überhaupt für eine xxx.... Erst wird Dies gesagt, dann wird es zurückgenommen....Dann wird Das gesagt....

Der Kollege will nun angeblich am kommenden Dienstag einen GA vorbeischicken.

Punkt 1.) Diesen GA Termin können Sie stornieren. ICH werde einen neutralen GA beauftragen und KEINE akzeptieren, die von der Allianz -geschmiert- werden um das GA zu manipulieren.

Punkt 2.) Ich werde nunmehr, sollte ich bis kommenden Mittwoch, 02.07.2014 KEINE gütliche Einigung erfahren, einen Rechtsanwalt MEINER Wahl mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen. Denn das ist "mein" Recht und das werde ich nun bis zum Exzess durchziehen. Wenn die Allianz dafür Geld hat (ungeachtet meines Schadens), ist es traurig. Somit werde ich die Devise der Wirtschaftlichkeit und Kostenersparnis auch nicht mehr einhalten, sondern alle meine mir vom Gesetz zustehenden Rechte voll ausschöpfen. Die Kosten haben SIE um übrigen auch zu tragen!!!

Wegen 1700 EUR / Netto....Muss man sich mal reinziehen.

Desweiteren werde ich meine Erfahrungen in jeglicher Form in jedem Forum, in meinem Bekanntenkreis, auf meiner Arbeitsstelle offenlegen und -Ihren- geschätzen Kunden doch nahelegen zu überdenken, ob die Allianz die richtige Versicherung ist.

Dieser Faktor X, wird teuerer als 1700 EUR / Netto.
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Ich bin Geschädigter und soll noch Wochenlang mit dem defekten Auto rumfahren???? Das ist eine unverschämtheit vor dem Herren.

Fahre ich mit eigenem Gutachter und Anwalt besser?

LG
Paddy

43 Antworten

Genau so... 🙂
Der TE bekommt Automatisch das Ankauf Angebot mit den Daten des meist bietenden zugeschickt. Und für den "Rest" vom Restwert einen Verrechnungsscheck.
Bietet der Händler halt 600euro statt der im Gutachten festgestellt 300euro, dann gibt's den Scheck halt nur in Höhe von 1400 statt 1700euro(jetzt mal die MWSt aussen vor),egal ob der Wagen dann an diesen Händler geht oder nicht. Das kannst du selbst entscheiden... allerdings richtet sich deine Entschädigung halt nach dem Höchstgebot.
Ist nun mal leider so.

Und nochmal zum Thema weitere Kosten:

Der Gutachter legt fest wie lange es dauert aus Erfahrungswerten das ein ähnliches Fahrzeug erworben werden kann. Sagt man schafft es innerhalb von 5tagen ein gleichwertiges zu finden,dann gibt es einen leihwagen auch nur für 5Tage.
Oder halt eben für die Dauer der Reparatur.

Und zum Thema (festverbundenes)Zubehör wie Radio,Boxen usw...alles was im Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens verbaut ist,zählt in den Restwert. Hat also im Fahrzeug zu verbleiben wenn es im Gutachten auftaucht.
Steht es nicht drinnen kannst man es ausbauen, natürlich auf eigene Kosten... denn es existiert ja im Grunde nicht.
Wenn man vor Erstellung sagt man baut es aus,taucht es im Gutachten auch nicht auf.

Lade das GA nachher hoch. Hab es gerade bekommen.

Rep kosten 2321 Euro Netto
Rep kosten 2.700 Euro brutto
Restwert 250 Euro
Totalschaden.

Wäre der Allianz mit meinem KV doch besser gegangen oder? So zum Thema Kostenersparnis... Lol

Das kann dir doch Buggy sein😁

Auf die 250€ würde ich mich nicht verlassen,meiner war 300€ Restwert und eine Autoverwertung hätte 430€ gezahlt,also haben sie das abgezogen.
Allerdings hat da der Gutachter beim Schaden ganz schön auf die Kacke gehauen,bei mir war die Stoßstange noch mit drin,die ist bei dir ja unversehrt😛😛

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Werd das GA nachher mal uppen...natürlich mit unkenntlich gemachten pers Angaben.

Hallo,

Habe nachstehendes Schreiben von der Allianz bekommen in der diese eine Abschlagszahlung bestätigen i.H. von 800 EUR. Allerdings besteht die Allianz auf eine Nachbesichtigung durch einen eigenen GA. Muss ich dieser zustimmen oder kann ich dieses auch ablehnen?

Letztlich kommt es mir so vor, als wenn die Vers. durch diese Massnahme an der Kompetenz meines GA zweifelt und daher würde ich es gerne ablehnen.

Kann ich dieses ablehnen ohne einen finanziellen Verlust zu erlangen? Oder bin ich gar verpflichtet dieser Aktion zuzustimmen? Mein KFZ befindet sich zudem gerade in der Werkstatt.

Nicht das sich dadurch noch der Restwert steigert und ich dann -dumm- da stehe.

Die Versicherung darf einen weiteren eigenen Gutachter schicken, kannst du nichts machen. Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass der die Kosten drücken wird, darum schickt die Versicherung ja den Gutachter.

Paradox

Erst darf ich ablehnen um einen Eigenen GA zu beauftragen.

Nun muss ich dem doch zustimmen? Irgendwas passt da nicht. KFZ ist zudem seid gestern in der WS. Was wollen die nun noch begutachten?

Die Vers MUSS doch einen unabhängigen GA akzeptieren ohne wenn u aber?

Dann sollen die sich an meinen GA wenden und ich lasse das Nachgutachten von dem erstellen. Dem traue ich eher als den Verbrechern von der Allianz.

Du kannst dir einen Gutachter aussuchen, bei kleinen Beträgen kannst du auch einen Kostenvoranschlag akzeptiert. Nur weil das für dich ok ist, muss das nicht zwangsweise die Versicherung so sehen. Wenn du dir einen Gutachter aussuchen kannst gilt das gleiche Recht natürlich auch für die Versicherung.

Die Versicherung muss deine Ansprüche an sie prüfen, wenn sie Zweifel haben (Schutz aller Betragszahler). Die Versicherung muss ersteinmal nichts von dir akzeptieren, weder deinen Gutachter noch deine ermittelte Schadenshöhe. Der Gutachter der Versicherung wird den Wagen genau angucken und sich die alten Teile zeigen lassen.

Wenn du Pech hast geht es vor Gericht...dass dauert dann mehrere Jahre in dennen du kein Geld siehst und jede Menge Geld, was du bis zum Ausgang an deinen Anwalt zahlst.

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280


Du kannst dir einen Gutachter aussuchen, bei kleinen Beträgen kannst du auch einen Kostenvoranschlag akzeptiert. Nur weil das für dich ok ist, muss das nicht zwangsweise die Versicherung so sehen. Wenn du dir einen Gutachter aussuchen kannst gilt das gleiche Recht natürlich auch für die Versicherung.

Die Versicherung muss deine Ansprüche an sie prüfen, wenn sie Zweifel haben (Schutz aller Betragszahler). Die Versicherung muss ersteinmal nichts von dir akzeptieren, weder deinen Gutachter noch deine ermittelte Schadenshöhe. Der Gutachter der Versicherung wird den Wagen genau angucken und sich die alten Teile zeigen lassen.

Wenn du Pech hast geht es vor Gericht...dass dauert dann mehrere Jahre in dennen du kein Geld siehst und jede Menge Geld, was du bis zum Ausgang an deinen Anwalt zahlst.

Haben ja schon 1.700 EUR überwiesen.

Hole das Auto heute aus der WS ab. Heile und perfekt. Dummerweise sind die Altteile schon im Schrott, nach Anruf bei der WS. Bilder habe ich gelöscht bzw hat NUR der Gutachter und die Versicherung.

Habe dann noch bei meinem GA angerufen und der sagte, ich solle meír keinen Kopp machen, denn seine Freigabe hatte ich automatisch nach Gutachtenerstellung.

Da ich kein Verbot der Reparatur seitens der Allianz bekommen habe, können die nix machen. Schließlich bin ich von Berufswegen auf ein verkehrssicheres KFZ angewiesen.

Er sagte auch, es gibt nur ein Gutachten und dann höchstens noch ein Nachgutachten, welches ich aber von MEINEM GA machen lasse. Dort wird die Reparatur bestätigt und das macht er noch gerne für mich, dann ist der Fall geschlossen.

Naja notfalls habe ich ja schon die Reparaturkosten (Lt alllllllerersten KV raus). Ich mache erstmal nix. Soll die Allianz mich doch verklagen. Ich habe Zeit. Und es ob die dann nach dem wirtschaftlichen Grundsatz der Schaden-/ Kostenminimierung arbeiten bleibt aussen vor.

Wird sich der Richter freuen, dass ein Milliardenunternehmen den Rechtsapparat anwirft für so ne kleine Summe.

Im Übrigen, hätte die Vers. gleich nach dem ersten KV ohne GA abgerechnet, wäre es billiger für die geworden. Nun habe ich schon meine 1.700 EUR dann muss die Vers noch meinen GA bezahlen....

Dummhoschis die.

So, habe gerade mit meinen GA ne Zeit telefoniert. Er sagte, ich MUSS gar keinen von der Versicherung beauftragten GA an mein Fahrzeg lassen, bin ich nicht annäherend zu verpflichtet.

Denn:
Ich habe den Schaden nicht verursacht und muss so gestellt werden, als wenn der Schaden nie passiert wäre.

Ich habe lediglich eine Mitwirkungspflicht und der bin ich mit dem Kostenvoranschlag UND der Beauftragung eines Gutachters nachgekommen. Wenn die Allianz nun noch was will...Pech. Daher gibt es ja eben unabhängige Gutachter die vor Gericht zugelassen sind.

Und ausserdem wenn mein GA y sagt und deren GA z sagt, warum sollte nach deren GA abgerechnet werden. Dann würde ich sein Ergebnis nur anfechten und wieder ein Gegengutachten erstellen lassen.

Die Allianz hat nunmehr schon 1.700 EUR gezahlt. (Aufgrund meines Druckes der Beauftragung eines Anwaltes. Wollen mich wohl milde stimmen) Ergo habe ich das Geld und werde NIX mehr machen. Auf den Rest kann ich warten. (-; Habe ja mehr oder weniger meinen Willen bekommen, also sehe ich keinen Grund für die noch einen Finger zu rühren oder auch nur eine Minute zu opfern. Ich kann nix dafür, dass mir einer ins Auto fährt. Warum sollte ICH mir dann noch Mühe geben und Zeit opfern. Die kann ich auch anders nutzen. KFZ habe ich wieder, ist heile INKL aller Vorschäden, selbst da würde der GA nix mehr sehen.

Altteile sind auch vernichtet. (-; Alsooo alles schicko....

Es wurde mehrfach erwähnt, ich müssen einen GA der gegnerischen Versicherung das Recht zugestehen, das KFZ nachbesichtigen zu lassen. Wirklich?

Zitat:
Hierzu ist festzustellen, dass es seitens des Unfallgegners oder der gegnerischen Versicherung kein Nachbesichtigungsrecht gibt. (lol)

Nach geltender Rechtsprechung ist vielmehr genau das Gegenteil der Fall.

...Für den allgemeinen Fall, die Vorlage eines korrekten Gutachtens durch einen eigenen Gutachter, sollte der Geschädigte die Zustimmung zu einer Nachbesichtigung verweigern. (Hab ich schriftlich getan)

Quelle:
http://www.auto-unfall-hilfe.de/.../unfall-nachbesicht.htm

Soooo habe heute nochmal 1020 Eur erhalten...macht inkl der Abschläge 2520 EUR...perfekt.

kann nur diesen RA ( bundesweit tätig ) http://www.rafeske.de/ sehr empfehlen und die Tips hier ausdrucken und im Handschuhfach mitführen:
http://www.unfall-und-was-nun.de/unfall-und-am-unfallort/

alle Fragen vorab mal geklärt.
In HH empfiehlt die KFZ Innung Ochsendorff und Partner, auch extrem gut!
Gibt aber eigentlich nur den einen richtigen Tip, nur echte Verkehrsrechtsanwälte werden von den Versicherungen ernst genommen.
WEr sich gerne selber durch Urteile kämpft:
http://www.captain-huk.de/

Grüße
T.

PS dies Thema kann man ob der Daueraktualität nicht oft genug hochholen.

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