Allgemeines Autoquiz
Moin,
Da die einzige Reaktion bisher war, das Quiz einfach mal zu starten, mache Ich das auch mal.
Die Regeln sind einfach
Ich werde hier nach und nach 10 Fragen posten. Es gibt immer dann eine neue Frage, wenn eine Frage aufgelöst wurde (durch richtige Antwort, oder durch mich).
Der erste der eine Frage beantwortet, bekommt die für die Frage ausgewiesenen Punkte.
Am Ende der 10 Fragen, darf der Sieger sich entscheiden, ob er selbst 10 Fragen stellen möchte oder ob er lieber weiter rät'. Stellt er die zehn Fragen, darf sich auch hier der Sieger dazu entscheiden, ob er die Fragen selbst stellen möchte, oder die Rolle als Quizmaster an mich zurückgibt.
Generell gibt eine Frage (unabhängig vom Schwierigkeitsgrad) 3 Punkte. Wenn in ca. 1 Tag, keine Lösung eingeht, gebe Ich zuerst einen allgemeinen Tipp. Dafür ziehe Ich einen Punkt ab. Wer die Frage nach meinem Tipp löst, erhält also noch 2 Punkte. Einen weiteren Tag später werde Ich 4 Antwortalternativen posten, dafür reduziert sich die Punktzahl abermals um einen Punkt. Nach spätestens 4 Tagen löse Ich die Frage auf und niemand erhält einen Punkt.
Unter der Frage wird das Punktranking mitgepostet, damit jeder weiß, wo er steht. Zusätzlich werde Ich eine Allstarliste einrichten, sofern dieses Quiz ein wenig länger überlebt.
Ich wünsche viel Spaß,
Kester
155 Antworten
Na ja. Wie wär´s mit gar nicht?!
MfG barcode
Hi,
bis der nächste Zug kommt!
Spaß beiseite. Gar nicht!
mfg stresse
Ich schließe mich meinen vorrednern an!!:-)
Moin,
Ob Ihr es glaubt oder nicht. Es ist NICHT verboten auf einem Bahnübergang zu halten.
Also ... Bitte eure Zeittipps.
Ich schulde euch ja einen Tipp. OK, 1 Punkt weg, ein Tipp für euch ... Um die Zeit auszudrücken benötigt man KEINE Stunde.
MFG Kester
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Ähm, laut §12 der STVO ist es aber schon verboten 😉
Hmm....ich sage jetzt einfach mal 3 Minuten (denn über 3 Minuten hinaus beginnt das "Parken"😉?
Moin,
Jo, 3 Minuten darf man auf einem Bahnübergang halten. Parken ist nicht erlaubt.
So wie ich den Paragraphen verstehe, und wie die derzeit allgemeine Rechtsprechung ist, gilt das nur wenn die Lampen blinken. Da gab es vor ca. 1 Jahr ein Grundsatzurteil zu. Man darf das Fahrzeug allerdings nicht verlassen (ausser in einer Gefahrensituation 😁 )
MFG Kester
aha, dann hab ich da was in der fahrschule falsch verstanden oder bereits wieder vergessen,... naja aber is ja eher gut wenn ich des vergesse oder falsch verstehe, so lebe ich sicherer:-)
Also bevor nichts anderes bewiesen ist, bleibe ich dabei und glaube der STVO 🙂
Gruß André
Wer erzählt so ein scheiß ?
die STVO § 12 abschnitt 5 sagt deutlich das das
halten und Parken auf dem Bahnübergang verboten ist
und der § 19 abschnitt 2 punkt 4 sagt wenn der bahnübergang
nicht ZÜGIG und ohne haten zu überqueren ist, ist vor
dem Andreaskreuz zu halten.
Die recht sprechung ist eigentlich eindeutig
Hi,
böse Falle
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Jo, 3 Minuten darf man auf einem Bahnübergang halten. Parken ist nicht erlaubt.
Also die 3 Minuten halten gelten für Bushaltestellen, solange kein Bus die Haltestelle anfahren will.
Moin,
Ich habe mir dieses Urteil nicht ausgedacht. Da ich das abgespaced fand, hatte Ich das zu einer Frage umformuliert. Ich würde es persönlich niemandem empfehlen. Also bitte nicht falsch verstehen.
Es ging in dem Fall nämlich darum, ob der Fahrer eines Fahrzeuges das auf einem Bahnübergang kurz hielt, Anspruch auf Vollkasko erstattung habe. Das Gericht war dieser Meinung.
Richter machen manchmal komische Dinge, die man nicht nachvollziehen kann.
MFG Kester
also an alle die ihr auto satt habe und vollkasko versichert sind (auch wenn estwas verlist dabei ist) auf zum nächsten bahnübergang :-)
Bitte nicht ernst nehmen!!!
kester,
ich muss jetzt doch noch meinen senf dazugeben.
zunächst wäre zu erwähnen, dass ein gerichtsurteil als einzelfall nicht gleichzusetzen ist mit der allgemeinen stvo.
in diesem fall wäre zumindest ein hinweis in der frage hilfreich gewesen.
du sagst sogar selbst, dass es keine allgemeingültigkeit besitzt.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Ich würde es persönlich niemandem empfehlen. Also bitte nicht falsch verstehen.
ich will hier keine diskussion anfangen o.ä., sondern nur u.U. zum editieren der frage raten. die bisherigen waren meiner meinung nach sehr gelungen.
nette grüße aus hamburg
tim
Weiter im Quiz
Ok, zurück zum Quiz!
Also ich denke niemand ist so blöd und hält auf einem Bahnübergang wenn er es nicht aus ernsten, unvermeidbaren & zwingenden Gründen muß. (Ausnahme der Typ da beim Gerichtsfall). Von daher würde ich die Frage ohne Wertung abschließen und auf die nächste warten, die hoffentlich bald kommt! :-)
Ansonsten gutes Quiz, weiter so!