Allgemeine Lichtpflicht

Immer wieder gerne diskutiert wird der Umgang mit Tagfahrlicht bzw. die Einführung einer allgemeinen Lichtpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern. Die Liste der Argumente dafür ist so groß, dass einige Länder die Lichtpflicht eingeführt haben. Der ADAC wechselt seine Empfehlung zu diesem Thema und Österreich plant nun aber wieder die Abschaffung.

Und was würdet ihr entscheiden?

Beste Antwort im Thema

Ich bin ganz klar für eine Lichtpflicht. Nicht weil ich dann besser sehe, sondern weil man die anderen besser sehen kann. Es gibt so viele Autos, die man (wegen ihrer Wagenfarbe) in großer Ferne schlecht erkennen kann. Mit Licht sieht man sie auf jeden Fall. Wer schonmal in bergiger Gegend, in dunklen Wäldern (Alleen) und kurvenreichen Strecken überholen wollte, weiss was ich meine... 😉

Gruß Tom

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Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Nun ja ein Zusatz würde auch genügen.
In etwa so:

"Bei Walddurchfahrten oder Alleendurchfahrten sowie Abends oder Morgens bei tiefstehender Sonne (mit Definition) muss die Beleuchtung um besser und früher gesehen zu werden verwendet werden".

Darüber könnte man durchaus diskutieren.
Würde ca. den gleichen Effekt einer generellen Lichtpflicht bringen.

Steht aber leider nirgends so drinnen .

Und wie halt viele schon geschrieben haben steht es nicht schwarz auf weiss im Gesetz ist es für viele schlicht nicht vorhanden.

Dein Zusatz wäre überflüssig, denn diese und auch weitere Eventualitäten sind mit dem Teilsatz

Zitat:

… wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern…

vollständig abgedeckt.

Oder brauchst Du amerikaähnliche Verhältnisse, in denen jede Kleinigkeit beschrieben wird? Frisch aufgebrühter Kaffee ist heiß, und wenn ich mir den über die Hose schütte, dann kann es sein, das ich mich verbrenne. Dafür brauche ich und sicher auch 99,9% meiner Mitmenschen keinen Aufdruck auf der Kaffeetasse. Ebenso ist mir und 99,9% meiner Mitmenschen klar, das eine Katze nicht in die Microwelle gehört, ich meine Finger nicht in die Steckdose stecke, das Gesicht nicht auf eine heiße Herdplatte lege und bei Sichtbehinderungen an meinem Auto das Licht einschalte.

Grüsse
Norske

Zitat:

Original geschrieben von norske



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Nun ja ein Zusatz würde auch genügen.
In etwa so:

"Bei Walddurchfahrten oder Alleendurchfahrten sowie Abends oder Morgens bei tiefstehender Sonne (mit Definition) muss die Beleuchtung um besser und früher gesehen zu werden verwendet werden".

Darüber könnte man durchaus diskutieren.
Würde ca. den gleichen Effekt einer generellen Lichtpflicht bringen.

Steht aber leider nirgends so drinnen .

Und wie halt viele schon geschrieben haben steht es nicht schwarz auf weiss im Gesetz ist es für viele schlicht nicht vorhanden.

Dein Zusatz wäre überflüssig, denn diese und auch weitere Eventualitäten sind mit dem Teilsatz

Zitat:

Original geschrieben von norske



Zitat:

… wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern…

vollständig abgedeckt.
Oder brauchst Du amerikaähnliche Verhältnisse, in denen jede Kleinigkeit beschrieben wird? Frisch aufgebrühter Kaffee ist heiß, und wenn ich mir den über die Hose schütte, dann kann es sein, das ich mich verbrenne. Dafür brauche ich und sicher auch 99,9% meiner Mitmenschen keinen Aufdruck auf der Kaffeetasse. Ebenso ist mir und 99,9% meiner Mitmenschen klar, das eine Katze nicht in die Microwelle gehört, ich meine Finger nicht in die Steckdose stecke, das Gesicht nicht auf eine heiße Herdplatte lege und bei Sichtbehinderungen an meinem Auto das Licht einschalte.

Grüsse
Norske

Norske das stimmt so nicht.

wenn die Sichtverhältnisse es erfordern steht wenn ich mich nicht täusche durch Nebel , Regen , Schneefall oder Rauch.
Von Hell Dunkel oder tiefstehender Sonne steht da nix.

Deshalb haben es ja so viele nicht an wenn man es wirklich brauchen würde.
Dagegen ist Sichtbehinderung durch normalen Regen ein Fliegenschiss.

Da wirst du 10 mal besser gesehen ohne Licht als bei solchen Stellen.

Nur merken es die nicht weil da müssten Sie in dem Moment in den Rückspiegel gucken und die Sonne auch noch in den Rückspiegel blenden , dann merkt man wie gefährlich das diese Situation so eben war.

Man selbst mit der tiefstehenden Sonne im Rücken hat ja beste Sichtbedingungen.
Von der Gegenseite also dem Gegenverkehr oder auch Einbiegenden wird man aber wenn dieser durch die Sonne direkt geblendet wird sehr schlecht gesehen.

Und das finde ich äussert gefährlich.

Hier ist der komplette Paragraph 17 STVO:

Zitat:

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

Der Paragraph 17 deckt imo alle Eventualitäten ab in denen das Licht zu nutzen ist.

Eine Erweiterung des Paragraphen 17 ist daher genau so unsinnig wie die Einführung einer generellen Lichtpflicht.

Grüsse
Norske

EDIT:

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


[…]

Man selbst mit der tiefstehenden Sonne im Rücken hat ja beste Sichtbedingungen.
Von der Gegenseite also dem Gegenverkehr oder auch Einbiegenden wird man aber wenn dieser durch die Sonne direkt geblendet wird sehr schlecht gesehen.
[…]

Hier greift dann übrigens § 1 STVO:

Zitat:

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Zitat:

 



Zitat:


 

Hier greift dann übrigens § 1 STVO:

Zitat:

Original geschrieben von norske



Zitat:

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Kann ich mich auch noch gut dran erinnern, dies mal in der Fahrschule gelernt zu haben. NUR, wer hält sich daran und die, die dies beachten, werden von nachfolgernden Fahrern, bedrängt, angeblinkt, oder belächelt, obwohl sie die Situation, aus ihrer Position, überhaupt nicht einschätzen können.
MfG aus Bremen

Ähnliche Themen

Zitat:

§1 Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

also viel deutlicher kann das gesetz das tagfahrlicht nicht verbieten als hier gesagt. tfl belästigt jeden entgegenkommenden fahrer. das ist schlicht fakt (zu krebsandi zwink) die belästigung durch blendende scheinwerfer kann vermieden werden, indem man sie einfach ausschaltet.

und der fall mit der tiefstehenden sonne im rücken und leicht bergauf und bla. jetzt stell dir den entgegen kommenden fahrer vor: er biegt aus der kreuzung in die leicht bergauf verlaufende straße und wird von der tiefstehenden sonne und zwei grellen scheinwerfern total geblendet. er zieht flugs den blendschutz runter und kann gerade noch die sonne verdecken, doch um die scheinwerfer des ihm entgegenkommenden fahrzeugs zu decken reicht der blendschutz leider nicht. also muss der fahrer eine hand vom lenkrad nehmen und diese als zusätzlichen blendschutz benutzen und einhändig fahren, was - wie jeder weis - in einer kritischen situation sehr gefährlich sein kann...

Zitat:

Original geschrieben von eazybrain


tfl belästigt jeden entgegenkommenden fahrer.

also mich nicht! 😎

Zitat:

Original geschrieben von eazybrain


die belästigung durch blendende scheinwerfer kann vermieden werden, indem man sie einfach ausschaltet.

...oder nicht stur reinklotzen! 😉

Zitat:

Original geschrieben von eazybrain


und der fall mit der tiefstehenden sonne im rücken und leicht bergauf und bla. jetzt stell dir den entgegen kommenden fahrer vor: er biegt aus der kreuzung in die leicht bergauf verlaufende straße und wird von der tiefstehenden sonne und zwei grellen scheinwerfern total geblendet. er zieht flugs den blendschutz runter und kann gerade noch die sonne verdecken, doch um die scheinwerfer des ihm entgegenkommenden fahrzeugs zu decken reicht der blendschutz leider nicht. also muss der fahrer eine hand vom lenkrad nehmen und diese als zusätzlichen blendschutz benutzen und einhändig fahren, was - wie jeder weis - in einer kritischen situation sehr gefährlich sein kann...

lol...!!! na da scheint aber einer den männertag ganz heftig gefeiert zu haben!

mit abstand der behämmertste post, der letzten 20 seiten! bitte weiter so! 😁

...hallo, motor-talk-team,
ehrlich gesagt 'hinke' ich da noch auf
beiden seiten - denn, i.G. bin ich für
ein größeres GEFAHRENBEWUßTSEIN,
u jede DAUEREINRICHTUNG schläfert ein,
wenn also jeder dauernd mit licht fährt
geht der aha-effekt verloren.
fahre ich in einen tunnel, ist das wetter
diesig, ist die verkehrsdichte sehr hoch
oder vergleichbare situationen, klar:
LICHT AN, das bringt dann aufmerksamkeit
und alle DENKEN mit.
und wenn es dann verkehrstechn. erwiesen ist
fahre ich auch dauernd mit licht.
(man wollte auch vorne mal ein blaues licht
einrichten damit man sieht, ob der entgegen
kommende schon auf der bremse ist oder ...noch...
nicht... dies alles führt letztlich zu einer
überfrachtung der aufzunehmenden informationen
u lenkt evtl sogar ab.
RÜCKSICHT, MITDENKEN u die FREIHEIT DER
EINZELENTSCHEIDUNG liegen mir da mehr.
Lieben gruss ans MT-TEAM
u gleichzeitig ein DICKES DANKENSCHÖN an alle
die dazu beitragen, dass MT sich so entwickeln
konnte wie wir es HEUTE alle schätzen.
gruss CLAUDIUS, Colonia(K.St.)

Zitat:

Original geschrieben von eazybrain



Zitat:

§1 Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

also viel deutlicher kann das gesetz das tagfahrlicht nicht verbieten als hier gesagt. tfl belästigt jeden entgegenkommenden fahrer. das ist schlicht fakt (zu krebsandi zwink) die belästigung durch blendende scheinwerfer kann vermieden werden, indem man sie einfach ausschaltet.

und der fall mit der tiefstehenden sonne im rücken und leicht bergauf und bla. jetzt stell dir den entgegen kommenden fahrer vor: er biegt aus der kreuzung in die leicht bergauf verlaufende straße und wird von der tiefstehenden sonne und zwei grellen scheinwerfern total geblendet. er zieht flugs den blendschutz runter und kann gerade noch die sonne verdecken, doch um die scheinwerfer des ihm entgegenkommenden fahrzeugs zu decken reicht der blendschutz leider nicht. also muss der fahrer eine hand vom lenkrad nehmen und diese als zusätzlichen blendschutz benutzen und einhändig fahren, was - wie jeder weis - in einer kritischen situation sehr gefährlich sein kann...

Schön das du soweit denkst , nur absoluter Blödsinn.

Was wenn einer gar nicht bemerkt das er dadurch soviel schlechter sieht und rauszieht weil er gar nicht damit rechnet das hier jetzt eine grosse Übersehgefahr besteht.

Dann guckst du blöd wenn genau du der bist der von oben kommt.

Glaubst auch noch das alle immer mitdenken.

Von wo sollen Sie es den wissen sagt Ihnen ja keiner.

Sollen wohl von selbst draufkommen oder wie.

Das wenn man mit der Sonnenblende oder der Hand ,wenn man die Sonne abdeckt dann nicht mehr von der Sonne geblendet wird ist mir auch klar.
Das mit den Scheinwerfern ist natürlich wieder Schwachsinn.

Frage wieviele Radfahrer oder Fussgeher siehst du mit der Hand abgedeckt wenn Sie gegen die Sonne gucken.

Also ich wenige.

Da wird eher gedacht so schlimm wird es schon nicht sein.
Aber glaube nur weiter das die beschriebenen Situationen nicht vorkommen.

Mir soll es recht sein.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Schön das du soweit denkst , nur absoluter Blödsinn.
Was wenn einer gar nicht bemerkt das er dadurch soviel schlechter sieht und rauszieht weil er gar nicht damit rechnet das hier jetzt eine grosse Übersehgefahr besteht.
Dann guckst du blöd wenn genau du der bist der von oben kommt.
Glaubst auch noch das alle immer mitdenken.
Von wo sollen Sie es den wissen sagt Ihnen ja keiner.
Sollen wohl von selbst draufkommen oder wie.

Das wenn man mit der Sonnenblende oder der Hand ,wenn man die Sonne abdeckt dann nicht mehr von der Sonne geblendet wird ist mir auch klar.
Das mit den Scheinwerfern ist natürlich wieder Schwachsinn.

Frage wieviele Radfahrer oder Fussgeher siehst du mit der Hand abgedeckt wenn Sie gegen die Sonne gucken.

Also ich wenige.

Da wird eher gedacht so schlimm wird es schon nicht sein.
Aber glaube nur weiter das die beschriebenen Situationen nicht vorkommen.

Mir soll es recht sein.

Da Du Dich scheinbar ziemlich in der von Dir beschriebenen Überholsituation mit tiefstehender Sonne, leichtem Gefälle etc.pp. festgebissen hast, möchte ich dazu noch kurz etwas anmerken.

Selbst wenn dem gegen die blendende Sonne fahrenden Autofahrer die Absätze 2 und 3 des §5 STVO nicht bekannt sein sollten…

Zitat:

§5 Überholen

[…]
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

bei unklarer Verkehrslage oder

wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
[…]

… so sollte doch jedem einigermaßen vernünftig denkenden Menschen klar sein, das er nicht überholt, wenn er nicht überblicken kann, ob er sich oder andere durch den Überholvorgang gefährdet. Wenn jemand trotzdem überholt dann wird ihn ein beleuchtetes Fahrzeug sicher nicht davon abhalten.

Grüsse
Norske

Zitat:

Zitat
… so sollte doch jedem einigermaßen vernünftig denkenden Menschen klar sein, das er nicht überholt, wenn er nicht überblicken kann, ob er sich oder andere durch den Überholvorgang gefährdet. Wenn jemand trotzdem überholt dann wird ihn ein beleuchtetes Fahrzeug sicher nicht davon abhalten.

Grüsse
Norske

Ob der Entgegenkommer, Licht oder nicht Licht an hat, ändert an dem Willen des Überholers nichts. Entscheident ist aber, daß die gefahrene Geschwindigkeit eines Entgegenkommers, mit Licht, besser ein zu schätzen ist und dadurch die Unfallgefahr sinkt.

MfG aus Bremen 

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli



Zitat:

Zitat
… so sollte doch jedem einigermaßen vernünftig denkenden Menschen klar sein, das er nicht überholt, wenn er nicht überblicken kann, ob er sich oder andere durch den Überholvorgang gefährdet. Wenn jemand trotzdem überholt dann wird ihn ein beleuchtetes Fahrzeug sicher nicht davon abhalten.

Grüsse
Norske

Ob der Entgegenkommer, Licht oder nicht Licht an hat, ändert an dem Willen des Überholers nichts. Entscheident ist aber, daß die gefahrene Geschwindigkeit eines Entgegenkommers, mit Licht, besser ein zu schätzen ist und dadurch die Unfallgefahr sinkt.

MfG aus Bremen 

Also doch, das Licht einschalten wegen dem Überholen 🙄

Zitat:

Original geschrieben von norske



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Schön das du soweit denkst , nur absoluter Blödsinn.
Was wenn einer gar nicht bemerkt das er dadurch soviel schlechter sieht und rauszieht weil er gar nicht damit rechnet das hier jetzt eine grosse Übersehgefahr besteht.
Dann guckst du blöd wenn genau du der bist der von oben kommt.
Glaubst auch noch das alle immer mitdenken.
Von wo sollen Sie es den wissen sagt Ihnen ja keiner.
Sollen wohl von selbst draufkommen oder wie.

Das wenn man mit der Sonnenblende oder der Hand ,wenn man die Sonne abdeckt dann nicht mehr von der Sonne geblendet wird ist mir auch klar.
Das mit den Scheinwerfern ist natürlich wieder Schwachsinn.

Frage wieviele Radfahrer oder Fussgeher siehst du mit der Hand abgedeckt wenn Sie gegen die Sonne gucken.

Also ich wenige.

Da wird eher gedacht so schlimm wird es schon nicht sein.
Aber glaube nur weiter das die beschriebenen Situationen nicht vorkommen.

Mir soll es recht sein.

Da Du Dich scheinbar ziemlich in der von Dir beschriebenen Überholsituation mit tiefstehender Sonne, leichtem Gefälle etc.pp. festgebissen hast, möchte ich dazu noch kurz etwas anmerken.
Selbst wenn dem gegen die blendende Sonne fahrenden Autofahrer die Absätze 2 und 3 des §5 STVO nicht bekannt sein sollten…

Zitat:

Original geschrieben von norske



Zitat:

§5 Überholen

[…]
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

bei unklarer Verkehrslage oder

wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
[…]

… so sollte doch jedem einigermaßen vernünftig denkenden Menschen klar sein, das er nicht überholt, wenn er nicht überblicken kann, ob er sich oder andere durch den Überholvorgang gefährdet. Wenn jemand trotzdem überholt dann wird ihn ein beleuchtetes Fahrzeug sicher nicht davon abhalten.

Grüsse
Norske

@Norske

Da hast du etwas missverstanden wer da überholt hat schlicht und einfach einen Dachschaden.

Nein hier geht es nur um Kreuzungen.

Einbiegen und Linksabbiegen.

Überholen meine ich wenn die Sonne nicht blendet aber man nicht genau weiss ist da was oder nicht.

Bei der Stelle (blendende Sonne leicht bergauf) von der ich jetzt spreche also wenn da wer überholt ist er lebensmüde.

Da muss ich euch rechtgeben.
Ich habe zwar schon einige gesehen die nicht angepasste Geschwindigkeit drauf hatten (gefährlich genug ) nur da habe sogar ich noch keinen gesehen der sich das hier gegen die Sonne überholen zugetraut hätte.
Zumindest einen PKW.

Aber selbst wenn man nur einen Radfahrer überholt muss man da haargenau aufpassen.

Und das habe ich schon gesehen.

Beitrag doppelt sorry

Zitat:

Original geschrieben von Meini1976



Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli


Ob der Entgegenkommer, Licht oder nicht Licht an hat, ändert an dem Willen des Überholers nichts. Entscheident ist aber, daß die gefahrene Geschwindigkeit eines Entgegenkommers, mit Licht, besser ein zu schätzen ist und dadurch die Unfallgefahr sinkt.

MfG aus Bremen 

Also doch, das Licht einschalten wegen dem Überholen 🙄

Du siehst das falsch.

Nicht wir wollen überholen sondern wir wollen als Gegenverkehr gesehen werden das keiner erst auf diese blöde Idee kommt.

Glaube es mir es gibt Stellen (blendende Sonne usw) da sieht er dich nicht und wenn er es jetzt trotzdem riskieren will selbst nur einen Radfahrer zu überholen wird er es sich zweimal überlegen wenn er dich dank Licht sieht.

Ich war vorher nicht ganz fair ein helles Fahrzeug sieht man dann schon noch (dunkelgrau bis schwarz) , aber man sieht es noch ,

nur bei den dunklen ist sense.

Sollte er oder auch Sie dann immer noch riskieren hier obwohl er dich eindeutig mit Licht sieht (ohne nicht) hier zu überholen.
Ja was soll ich sagen dann habe ich Pech gehabt selbst wenn ich angepasst unterwegs war und muss wohl voll in die Eisen oder soweit nach rechts als möglich. :-(((
Mehr zur Sichtbarmachung kann man nicht mehr machen.
Bis jetzt habe ich aber positive Erfahrungen damit gemacht.

😕ganz vorsichtig wage ich es nochmal, hier meine "Lichtmeinung" zu äußern.
Ich habe den Eindruck, dass hier manche wie hypnotisiert in das Gegenlicht glotzen und dann entrüstet feststellen, dass sie eigentlich geblendet werden. Gleiches bei tiefstehender Sonne oder ähnlichem.
Mein Vorschlag: Führerschein vernichten, Auto verkaufen und immer rückwärts, aber auf dem Gehweg, laufen, damit man nicht geblendet wird und dabei §1ff StVO lesen.
Fazit: Geld gespart, Umweld geschont und wir anderen haben endlich ausreichend Platz - auch bei Gegenlicht.
Freundlicher Gruß
Muggn1

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