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allgemeine frage
ich weiß nich wohin mit der frage, also poste ich hier.
ich hab meinen führerschein schon etwas und hab leider keinen kontakt zu nem fahrlehrer...
ich fahr öfter auf kraftfahrstraßen, also blaues schild mit weißem auto ;) wie schnell darf man darauf fahren? regel wie bei autobahn? 100? ohne leitplanke in der mitte 100? mit, wie auf autobahn?
gruß
mace
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37 Antworten
Meines Wissens heißt Kraftfahrtstraße ohne weitere Beschilderung Strich 100.
Re: allgemeine frage
Zitat:
Original geschrieben von mace84
... ich fahr öfter auf kraftfahrstraßen, also blaues schild mit weißem auto ;) wie schnell darf man darauf fahren? regel wie bei autobahn? 100? ohne leitplanke in der mitte 100? mit, wie auf autobahn?
gruß mace
Wenn "bauliche Trennung der Fahrbahnen" z.B. durch Mittelstreifen oder Leitplanke => wie Autobahn,
wenn keine Trennung => 100 Km/h wie Landstrasse (zumindest für PKW).
Ergibt sich aus §18 StVO (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php).
Wenn ich mich richtig erinnere, war das früher mal auf 120 beschränkt, ist aber wohl an europäische Regelungen angepasst worden...
ohne bauliche begrenzung... wo liegt der unterschied zu ner normalen landstraße? wofür wird das schild dann aufgestellt
mindestgeschwindigkeit der fahrzeuge wie auf der autobahn 61 km/h.
Ein 50er roller darf da alos nicht fahren, ganz im gegensatz zur normalen landstraße
danke für die schnellen antworten.
Und keine Fahrradfahrer, ausserdem darf auf die Straße nur von gekennzeichneten Auffahrten aufgefahren werden usw.
Sind eigentlich diese Plastikstäbchen bauliche Trennung oder nur Blendschutz?
Soweit ich mich erinnern kann, braucht es doch dafür auch mindestens eine weitere Spur je Seite.
Also bauliche Trennung und min. 2 Spuren in eine Richtung.
Kann das jemand bestätigen?
Bei baulicher Trennung reicht auch eine Fahrspur.Nur wird man so eine Strecke genausowenig ohne Limit antreffen wie auch eine Vierspurige bei der die Fahrspuren nicht durch Leitplanken getrennt sind wenn No Limit gilt.
Eine Mindestgeschwindigeit gibt es auch auf Kraftfahrstrassen nicht.Das Einzige was es gibt ist die Vorschrift das die Fahrzeuge Bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h erreichen müssen.Wenn das gegeben ist kann die Kiste auch mit nur 40 über die Strasse tuckern,für LKW über 7,5T ist eh bei 60 Ende der Fahnenstange.Im übrigen gilt bei einem dreispurigen Ausbau Tempo 100 wenn nichts anderes beschildert wurde.
So, wie ich das sehe, unterscheidet sich die AB in Sachen Höchstgeschwindigkeit nicht von der LS.
Denn auch auf der LS gilt: Sobald 2 Spuren je Richtung (kann auch ohne jegliche durchgezogene Linie sein), bauliche Trennung (z.B. Leitplanke) oder Mittelstreifen (meiner Ansicht nach genügt da eine doppelte durchgezogene Linie zwischen 2 Fahrstreifen(genauer: Fahrbahnen)) gilt: Richtgeschwindigkeit 130! D.h. Fahr, wieviel du willst.
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
wieviel du willst.
Naja, nicht ganz, wenn es begrenzt ist, sollte man sich auch daran halten. ;)
Seit wann ist die Unendlichkeit begrenzt? :D
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
Seit wann ist die Unendlichkeit begrenzt? :D
Zumindest in der normalen Physik gilt für Geschwindigkeiten "c" als Grenze.
Dürfte relativ schwer werden :D
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
-Bauliche Trennung der beiden richtungen --> Kein Tempolimit
-normale Mittellinie zwischen den beiden Fahrtrichtungen --> max 100km/h ?
Zitat:
Original geschrieben von Rocketarena
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
-Bauliche Trennung der beiden richtungen --> Kein Tempolimit
-normale Mittellinie zwischen den beiden Fahrtrichtungen --> max 100km/h ?
Ja!
Es reicht aber auch ein Mittelstreifen, damit --> Kein Tempolimit.
Und wenn je 2 Fahrstreifen pro Richtung, reicht auch eine normale Mittellinie zwischen beide Richtungen -->Kein Limit. (Diese Version wird es aber wahrscheinlich nicht geben, da zu gefährlich.)