Akustisches Signal beim Versperren mit der FFB
ist das möglich??
Beste Antwort im Thema
Hoffe auch, dass dieser Unsinn bald unter drakonische Strafe gestellt wird. Einer meiner Nachbarn (leider in Richtung unseren Schlafzimmers) hat an seinem Auto auch diesen Quatsch aktiviert, so dass bei uns auch oft gegen halb sechsmorgens die Nacht rum ist, weil er zur Schicht fährt und seine Sch...karre rumhupt.
Sollte gleich beim TÜV mit überprüft werden und wenn aktiviert das Fahrzeug stillgelegt werden, da in D ja auch schon bisher nicht zugelassen.
18 Antworten
§16 StVO fällt aus, betrifft das Warnhorn am Fahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von studiac
Vielleicht ist dem morgendlichen "Ruhestörer" auch noch gar nicht in den Sinn gekommen, dass er Häuptling Rollender Donner in seinem Tipi 🙄 weckt und nimmt sich der Sache dann doch selbst an.
Häuptling Rollender Donner hat sogar schon mit dem Nachbarn gesprochen, aber der zeigt sich uneinsichtig und findet das cool...
Ich bin da ja noch human und ärger mich eben. Bei einem Bekannten in der Stadt war mit der Huperei beim Abschließen viel schneller ruhe, nachdem dem Fahrzeughalter innerhalb weniger Wochen x-mal die Reifen plattgestochen wurden...
Zitat:
Original geschrieben von didarenni
§16 StVO fällt aus, betrifft das Warnhorn am Fahrzeug.
Ich habe einfach die StVO nach
Schallzeichenduchsucht und habe eben diese drei Passagen gefunden, die das Auto betreffen.
Aber interessant finde ich ja eher, wie emotional aufgeladen das Thema in diesem Forum ist. Ist ja nicht das erste mal, dass das angesprochen und "verteufelt" wurde. Seelig, der einen tiefen Schlaf hat ...
Hallo,
an der Stelle beende ich das Thema mal, da die Quittierung per DWA hier in Deutschland nicht erlaubt ist (andernfalls hätte es VW ab Werk freigeschaltet)
Gruß Michael
MT-Moderation