H7 led
Sind die h7 led schon für Sharan bj 2016 zugelassen
161 Antworten
Zitat:
@ar2009 schrieb am 10. Dezember 2022 um 19:14:04 Uhr:
Hallo motylewi,darf ich dazu kurz nachfragen:
Zitat:
@ar2009 schrieb am 10. Dezember 2022 um 19:14:04 Uhr:
Zitat:
@motylewi schrieb am 30. November 2022 um 16:47:27 Uhr:
Die Überwachung funktioniert, so wie geschrieben.Für das Abblendlicht klappt das super, wie hast Du das beim Fernlicht gemacht?
Danke im Voraus!
Moin ar2009,
kannst du mir vielleicht verraten bei welchen Byte du die Änderung von Halogen auf Xenonscheinwerfer vorgenommen hast? Vielleicht auch ein Foto das wäre sehr nett danke.
Gruß Thorsten
Bei VCDS steht das im Klartext drin, im Editor. Bit und Byte weiß ich leider nicht
Hallo,
ich weiß „wo kein Kläger da kein Richter“. Und klar ist es eleganter ohne diese zusätzlichen Adapterstrippen, die man irgendwo sinnvoll verstecken muß. Aber deswegen bei einem potentiellen Unfall Mitschuld und von der Versicherung 0€ und und und…. Dann lieber ein paar Strippen mehr unter der Haube.
Grüße
Das hört sich sehr interessant an. Bitte erklär das genauer.
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Bei Osram ist es ganz klar geschrieben ( siehe Screenshot)
Und Versicherungen werden ganz schnell kreativ damit sie kein Geld zahlen müssen.
"Geiz ist doch geil" warum auch viel Geld ausgeben, wenn man es billiger machen kann. Wer fragt da schon, ob es dann noch zulässig ist?
Dann kann man es auch gleich sein lassen und bestellt sich die Dinger bei AliExpress.
Die haben dann auch keine Zulassung und leuchten bestimmt auch noch weiter.
Wir reden hier von ca 160 Euro für alles.
Ich habe da schon mehr Geld für weniger ausgegeben.
Die bösen Chinesen bauen mittlerweile sogar ganze Autos und das auch noch mit Zulassung...
Ja, wozu soll ich mehr ausgeben und eine zusätzliche Fehlerquelle einbauen, die dann noch dazu irgendwo unnötig herumbaumelt, wenn ich es über das Auto direkt anpassen kann? Die gewünschte Funktion bleibt erhalten, es verändert sich nichts zum negativen.
Vorgeschrieben ist das nur, damit sich das jeder zuhause einbauen kann. Wenn auf der Verpackung steht: muss in einer Fachwerkstätte verbaut und codiert werden, kauft das ja keiner mehr.
Ich fahre richtig gern nachts. Oft. Lange Strecken. Zwei Dinge sind dabei wahnsinnig gefährlich: Müdigkeit und blendender Gegenverkehr.
Grundsätzlich einmal: wir sprechen hier nicht mehr von 50 Jahre alter Frontbeleuchtung aus dem VW Käfer, sondern von einem Zusammenspiel aus genormten Leuchtmitteln und entsprechendem Reflektor. Das ist (frag mal jemand bei z.B. HELLA) nicht mal eben so nebenbei gemacht, nicht umsonst gibt es ja auch keine General-Freigabe für diese LED-Lösung, sondern die Freigabe erfolgt in einem aufwendigen Prozess pro Fahrzeugtyp.
Zitat:
Die gewünschte Funktion bleibt erhalten, es verändert sich nichts zum negativen.
hier kann ich Dir leider nicht grundsätzlich Recht geben, sondern das ist eine nicht ganz bis zu Ende durchdachte Behauptung. Wie ich darauf komme? Will ich gern erklären.
Es ist 23 Uhr und Du @motylewi und ich, wir beide, kommen uns außerorts auf einer einsamen, unbeleuchteten Allee, jeweils mit der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100km/h, entgegen. Wenn unsere Fahrzeuge jetzt ungebremst aufeinander prallen sollten, wären das 200km/h Differenz, und wir beide hätten einigermaßen gute Chancen, dieses Aufeinandertreffen nicht oder zumindest nicht ganz unbeschädigt zu überleben. Es wäre also, und da sind wir uns wahrscheinlich einig, eine ganz pragmatische Idee, einen solchen Aufprall zu vermeiden.
Ich als Dir entgegenkommender Fahrer habe eigentlich überhaupt kein Problem damit, wenn Du aus optischen Gründen mit angeschalteten Nebelscheinwerfern (nicht Fernlicht !!!) fährst, auch wenn das eigentlich nicht erlaubt ist. Ich kann nämlich weiterhin gut sehen. Mir persönlich ist eigentlich auch so ziemlich egal, ob Du angeschnallt bist, weil das i.d.R. keinerlei Auswirkung auf mich hat.
Hast Du allerdings Fernlicht (ohne Abblendassistenten o.ä.) an oder 100W-Lampen in den für 55W gebauten Fassungen oder anstattdessen irgendwelche LED verbaut, die zumindest teilweise mit ihrer Lichtabgabe in Bezug auf die jeweilige Abgabe-Richtung und -Intensität nicht ganz zu den in Deinem KfZ verbauten Reflektoren passen, dann blendest Du mich im Zweifelsfall und ich als Dir entgegenkommender Fahrer kann plötzlich nicht mehr gut bis hin zu gar nichts mehr sehen. Damit gefährdest Du zweifelsfrei meine Sicherheit und mein Leben. Und weil ich Dir entgegenkomme, unterm Strich auch Deine eigene Sicherheit und Dein Leben. Und genau jetzt bin ich (zugegeben: ausnahmsweise) froh, dass es Regeln gibt, die mich beschützen.
Ich will keineswegs als Moralapostel daherkommen, aber ich als Dein Mit-Verkehrsteilnehmer fände es ungeheuer anständig von Dir, wenn Du in den Bereichen, die NICHT NUR Deine eigene Sicherheit betreffen (wie z.B. das Anlegen Deines eigenen Sicherheitsgurtes), und dazu gehört, wie dargelegt, die Beleuchtung nun einmal, auch an andere, also auch an mich denkst.
Denn nochmal, sobald Du mich blendest,:
- gefährdest Du direkt mich, meine Sicherheit und mein Leben und
- gefährdest Du indirekt auch Dich selbst, Deine Sicherheit und Dein Leben.
Na dann will ich dir das auch nochmal erklären.
Die LEDs von Osram sind für dieses Fahrzeug geprüft und zugelassen.
Es ging in der Diskussion darum, ob man die Can Bus Adapter dazu unbedingt braucht, oder nicht.
Der einzige Sinn dieser Adapter ist, dass die Lampenausfallkontrolle sonst meckert, weil die LEDs einen geringeren Widerstand haben, als die Halogen.
Das kann man umgehen, indem man das Auto von Halogen auf Xenon umcodiert.
Deswegen werde ich nicht in eine Bushaltestelle mit kleinen Schulkindern rasen.
motylewi hat es treffend fomuliert. Die Glühlampenüberwachung ist in D nicht einmal vorgeschrieben.
Nicht jeder hat ein Codiergerät und kann die Glühlampenüberwachung umcodieren.
Anders verhält es sich mit den Passringen, die zwischen Lampengehäuse und LED-Leuchte eingebaut werden müssen, die sind für die ABE unbedingt erforderlich!!!!
Ohne die Passringe geht es sowieso nicht, weil die Birnen darüber den Strom bekommen.
Zitat:
Die LEDs von Osram sind für dieses Fahrzeug geprüft und zugelassen. Es ging in der Diskussion darum, ob man die Can Bus Adapter dazu unbedingt braucht, oder nicht.
Dann war das ganz eindeutig mein Fehler - ich habe nicht genau genug gelesen bzw. mehrere Wortmeldungen in meinem Kopf zusammen-interpretiert und auf diese Weise etwas anderes verstanden, als Du gemeint hast. Daher
@motylewi: Sorry !
Zitat:
@Elchfreund89 schrieb am 9. September 2022 um 17:52:14 Uhr:
Ich kann jedem zum umrüsten raten.
Das Fernlicht ist auch zugelassen, benötigt aber zu dem Steuergerät des Abblendlichts noch ein extra Steuergerät.Ich habe jetzt erstmal das Abblendlicht umgebaut.
Das ganze Dauer keine 20 Minuten und als Werkzeug braucht man nur einen Seitenschneider um die Kabelbinder einzukürzen.Vorher waren bei mir die Osram Nightbreaker Laser mit 200% verbaut
Wow echt nur 20 Min? Das hört sich einfach an.
Hi zusammen,
Ich hab mir bei blauer Tacho das Set für meinen Sharan 7n gekauft:
Lampen
Adapterringe aus Kunststoff
Und die CAN Bus Teile
Beim Ausbau der aktuellen H7 ist mir aufgefallen, dass meine Leuchten nicht wie beschrieben mittels Drehung aus der Fassung gehen. Diese sind nämlich mit 3 Metallzungen fixiert. Um die Lampe raus zu bekommen muss also mind. eine Laschenfeder zurückgebogen werden.
So habe ich auch keinen Kunststoffgriff an dem man die Lampe drehen/halten würde.
Auch ist mein Stecker zu lampe direkt hinten an der lampe aufgesteckt. Komisch.
Die Adapterringe passen natürlich so auch nicht. Im Grunde könnte ich die LED Leuchten mit den Metallringen ohne Adapter einbringen. Das irritiert mich aber total, stimmt dann die Position?
Bin etwas verärgert, wollte heute alles einbauen und am Mittwoch zum TÜV.
Eine weitere Frage, an was habt ihr die can Bus Schummelkästchen angebracht. Ich finde keine mittels Kabelbinder umschließbare Stelle außer den Fortsatz des Lampengehäuses aus Kunststoff. Da das Kästchen aber doch so warm werden soll, weiß ich nicht ob das gut ist?
2016er sharan - 1.4 L - 150 PS
Danke und LG, Randy