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Wer haftet bei Schäden durch Platz machen für Einsatzfahrzeuge?

Themenstarteram 20. Mai 2014 um 18:16

Hallo Forum, auf dem Nachhause weg mussten 2 Krankenwagen mit Blaulicht an mir vorbei. Ich stand auf einer engen, 2 spurigen Straße die dicht war. Als die Siren zuhören waren, sind wir alle an die Seite damit die Krankenwagen durch die Mitte fahren konnten. Ich hatte zum Glück eine Einfahrt neben mir auf die ich seitlich fahren konnte. Mein Vordermann hatte nicht das Glück und musste seitlich einen hohen Bordstein hoch. Da ich meine Fenster unten hatte, konnte ich das Kratzen der Felgen hören und das waren sicherlich keine günstigen Felgen. :(

Nun stellt sich mir die Frage, wer haftet in solchen Fällen für den Schaden? Muss die Kommune dafür aufkommen, nur wie lässt sich das beweisen? Ich meine in solch einer Situation hat man gar keine Chance sich das Kennzeichen zu merken oder zu notieren. Einfach nicht Platz machen geht natürlich nicht aber man selbst kann doch nicht dafür aufkommen müssen oder?

Beste Antwort im Thema

Keiner kann haftbar gemacht werden, wenn er nicht ohne Schaden freie Bahn schaffen kann.

Allgemein ein paar Verhaltenstipps:

Auf der Landstraße nähert sich von hinten ein Einsatzfahrzeug. Stoppen waere jetzt ungünstig. Manzwingt das Einsatzfahrzeug zum Überholen. Besser wäre: mit maximaler zulässiger Geschwindigkeit weiterfahen und bei einer Haltemöglichkeit frühzeitig per Blinker die Absicht anzeigen.

An derAmpel kommt ein Einsatzfahrzeug von hinten. Nach Möglichkeit ausweichen, über die Haltelinie fahren, aber alles nur,wenn eine Eigengefährdung aauszuschließen ist. Keinem ist geholfen, wenn du einenFolgeunfall baust.

Grundsätzlich: zeigt dem Einsatzfahrzeug durch Blinker, warnblinker usw. Frühzeitig an, was ihr vorhabt. Die Maschinisten sind auch nur Menschen... :)

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Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Allgemein ein paar Verhaltenstipps:

Auf der Landstraße nähert sich von hinten ein Einsatzfahrzeug. Stoppen waere jetzt ungünstig. Manzwingt das Einsatzfahrzeug zum Überholen. Besser wäre: mit maximaler zulässiger Geschwindigkeit weiterfahen und bei einer Haltemöglichkeit frühzeitig per Blinker die Absicht anzeigen.

Servus,

Das mag für Einsatzfahrzeuge gelten, die nicht sonderlich schnell sind (Feuerwehr LKW, ...). Für moderne Rettungswägen gilt das nicht mehr, schon gar nicht für die üblichen Polizeiautos. Mit unseren Rettungswägen (Mercedes Sprinter mit 3.0 V6 Diesel und knapp 200PS) schaffen wir im handumdrehen Tempo 150 auf der Landstraße, mit viel Anlauf ist dann bei echten 160 Schluß. PKW-ähnliche Einsatzwägen sind noch deutlich flotter. Wenn die Autofahrer hier bei uns im ländlichen Gebiet die ganze Zeit mit tempo 100 vor uns rumgurken, und auf die nächste Ausweiche warten würden, hätten wir ein echtes Problem.

Da wo ein Überholen wirklich schwierig ist (vor oder in Kurven, ...) gilt genau das, was Du geschrieben hast. Aber auf gerader Landstraße sollte man auf jeden Fall verlangsamen, rechts blinken und das Einsatzfahrzeug vorbei lassen sofern es deutlich schneller ist.

Hier hab ich schonmal was dazu geschrieben:

http://www.motor-talk.de/.../...e-man-wie-ausweichen-t4936735.html?...

Gruss

Jürgen

Das vorher fahrende Fahrzeug könnte dann zügig überholt werden, wenn der Gegenverkehr ebenfalls verlangsamen und möglichst weit rechts fahren würde. Wenn dann noch der Fahrtrichtungsanzeiger rechts gesetzt würde....ein Traum. ;)

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