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Warum ist ein Auto mit früheren Unfallschäden mehr wert als ein unfallfreies?

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 12:37

Hallöchen!

Mir ist Ende Dezember wer in meinen Mazda 121 hineingerauscht. Der Schaden ist zwar bei einem eventuellen Vekauf angabepflichtig, aber nicht sehr groß (ca.1100 €). Beim genauen Durchlesen des Gutachtens ist mir aufgefallen, daß es da eine Position gibt, wo von Wertverbesserung die Rede ist.

Meine Frage ist einfach, warum ein unfallfreies Auto weniger wert sein soll als eines mit erwähnungspflichtigen Vorschäden. Ich würde für einen unfallfreien Gebrauchtwagen mehr bezahlen, teils die Unfallfreiheit voraussetzen, aber warum die breite Masse nicht? Was ist an einem Auto mit Vorschäden besser?

fragt sich Meehster

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20 Antworten

Kommt wohl drauf an, was erneuert wurde.

Wenn es nun deinen Kühler erwischt hat, oder Querlenker und Antriebswellen, könnte ich mir vorstellen das sich der Wert "verbessert" hat.

Bei Gebrauchten ohne Unfall, möchte der Verkäufer ja auch mehr Geld, wenn kurz vor dem Verkauf ein paar Teile erneuert wurden.

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 12:56

Bei Verschleißteilen hätte ich vielleicht etwas Verständnis. In meinem Fall sind Tür und Kotflügel hinten rechts betroffen.

Von Verschleißteilen kann man da wohl kaum reden, mein Nissan Micra damals hatte über eine dreiviertelmillion Kilometer lang die selben Türen und hinteren Kotflügel.

Außerdem könnte ich jetzt bei einem eventuellen Verkauf nicht mehr behaupten, die Kiste sei unfallfrei ohne mich strafbar zu machen. Vorher hätte ich es gekonnt.

MfG Meehster

am 12. Januar 2007 um 13:07

Hallo meehster,

Eine genaue Erklärung findest du hier .

Ach ja, nach deinem von dir geschilderten Fall zu Urteilen, waren wohl Gebrauchsspuren, Rostansatz oder matter Lack an Türe und Seitenwand vorhanden.

Somit kann es durchaus zu Abzügen Aufgrund einer Wertverbesserung kommen.

Grüße

G.o.

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 13:30

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

[...]Ach ja, nach deinem von dir geschilderten Fall zu Urteilen, waren wohl Gebrauchsspuren, Rostansatz oder matter Lack an Türe und Seitenwand vorhanden.

Somit kann es durchaus zu Abzügen Aufgrund einer Wertverbesserung kommen.[...]

Also sollte ich einem späteren potentiellen Käufer sagen: "Hier sind Tür und Kotflügel ausgebeult worden, daher verlange ich jetzt soundsoviel € mehr."

Rostschäden gibt es übrigens keine, lackiert werden muß auch nicht, Neuteile sind auch nicht nötig, außer einer Daihatsu-Radkappe.

MfG Meehster

Das ist nunmal so.

Es ist ja einzusehen, dass Neuteile am Auto besser sind als 15 Jahre altes Blech.

Nur ob es einen Gebrauchtkäufer gibt, dem ein Altwagen mit einem glänzedem Kotflügel und ansosten matten Lack nur einen müden Cent mehr Wert ist, als das unfallfreie Exemplar ist noch zu beweisen. Ich persönlich würde da nicht mehr zahlen.

Aber eine fachgerechte Reparatur von 1100€ ist ja auch kein Mangel, der vom Kauf abschreckt.

am 12. Januar 2007 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Also sollte ich einem späteren potentiellen Käufer sagen: "Hier sind Tür und Kotflügel ausgebeult worden, daher verlange ich jetzt soundsoviel € mehr."

Rostschäden gibt es übrigens keine, lackiert werden muß auch nicht, Neuteile sind auch nicht nötig, außer einer Daihatsu-Radkappe.

MfG Meehster

Kein lackieren und nix neu????

Achso musste vor dem Schaden nicht. ;)

Zitat:

Warum ist ein Auto mit früheren Unfallschäden mehr wert als ein unfallfreies?

Nach deinen Schilderungen: Ist es das nicht, eher weniger.

Wieso bist du denn damals nicht zu einem freien und unabhängigen Gutachter gegangen?

Grüße

G.o.

Die Wertverbesserung bezieht sich auf den Zustand des Fahrzeuges vor dem Schadenereignis und nach erfolgter Reparatur. Werden im Zuge der Reparatur zwangsläufig Verschleiß- Korrosions- oder sonstige Schäden beseitigt ist der Sachverständige verpflichtet zu prüfen, ob das Fahrzeug in seinem Gesamtwert gesteigert ist.

Ist der Gesamtwert des Fahrzeuges nach der Schadenbedingten Reparatur gesteigert, tritt die Wertverbesserung ein.

Der Sachverständige hat grundsätzlich in seinem Gutachten Stellung zu einer Wertverbesserung zu nehmen. Dies begründet sich im BGB. Der Geschädigte darf sich am Schaden nicht bereichern „Bereicherungsverbot“

Die Wertverbesserung ist in runden Beträgen anzugeben und im Gutachten ausführlich zu dokumentieren (also: warum und weshalb)

Eine Ausweisung der Wertverbesserung auf Basis prozentualer Abzüge von Ersatzteilen entspricht nicht den Grundsätzen des BGB, wird aber leider fälschlicherweise noch in vielen Gutachten vorgenommen.

Oft liegt hier eine Verwechselung mit Abzügen „neu für Alt“ vor, die prozentual ausgewiesen werden und rein vertragsrechtlichen Grundlagen der AKB im Kaskoschaden unterliegen.

Im KH- Schaden also überhaupt nicht von Bedeutung.

Schildere mal bitte konkret was dein SV hier ausführt.

am 12. Januar 2007 um 17:01

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

(...)Wieso bist du denn damals nicht zu einem freien und unabhängigen Gutachter gegangen?(...)

wo genau hat er das Gegenteil beschrieben?

@meehster:

Der ist auch nicht mehr der neueste oder? Wie schauts mit den ermittelten Werten aus - 1.100 € Schaden sind doch schon recht heftig, wenns ein nicht mehr ganz neuer 121er ist.

Grüße

Schreddi

am 12. Januar 2007 um 17:09

Bitte den Schnellschusslink oben zu entschuldigen.

Dafür Hab ich jetzt ein passendes Urteil gefunden:

OLG Köln vom 22.2.1999 (16 U 33/98).

Zitat aus der Urteilsbegründung:

Zitat:

„Ist davon auszugehen, dass nicht sämtliche Schäden,

die das Fahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis

zurückzuführen sind, und macht der Kläger zu

den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben bzw.

bestreitet er das Vorliegen solcher Vorschäden, so ist

ihm auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis

zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu

leisten.“ ...

Werden dagegen Alt- wie Vorschäden pflichtgemäß

offenbart, so prüft der Sachverständige, ob es überhaupt

zu einer Wertverbesserung infolge der Mitbehebung

oder aber zu Minderwert gekommen sein

kann. Falls ja, so wird er das in seinem Gutachten

nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigen.

Grüße

G.o.

Vor- Respektive Altschäden sind bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes zu berücksichtigen.

Überlagert der neu eingetretene Schaden jedoch einen Altschaden, ist zu prüfen ob dann überhaupt eine Schaden entstanden ist.

Ein Beispiel: Die hintere rechte Seitenwand wurde durch ein anderes Ereignis bereits so beschädigt, dass sie hätte erneuert werden müssen. Nun kachelt ein zweites Mal jemand in diese Seitenwand.

Die Schadenhöhe wäre hier gleich 0 Euro.

Anders wäre es, wenn die Seitenwand vorher beschädigt gewesen wäre, jedoch so, dass sie Instandsetzungswürdig gewesen wäre. Und nun fährt ein zweites Mal jemand diese Seitenwand, nun muss sie erneuert werden.

Dann tritt aufgrund des überlagerten Altschaden eine Wertverbesserung ein, die vom SV ermittelt und im Gutachten ausgewiesen werden muss.

Alles Klar ?

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 17:38

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

wo genau hat er das Gegenteil beschrieben?

Habe ich nicht, gut beobachtet. Ich bin zu einem freien SV gegangen.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

@meehster:

Der ist auch nicht mehr der neueste oder? Wie schauts mit den ermittelten Werten aus - 1.100 € Schaden sind doch schon recht heftig, wenns ein nicht mehr ganz neuer 121er ist.

Na, ja, wenn man sich überlegt, was ich schon alles in die Kiste reingesteckt habe...

Der Gutachter hat mir übrigens einen Wiederbeschaffungswert von 900 € bescheinigt, was ich im Übrigen auch für absurd halte.

Für 900 € bekommt man vielleicht das Basisfahrzeug ohne die Zusatzarbeiten und Veränderungen, die da wären:

- LPG-Umrüstung (ca.1800 €),

- zwei zusätzliche 12V- und eine 230V-Steckdose samt Absicherung und Verlegung der Kabel durch eine Werkstatt (ca.300 €)

- Daihatsu-Radkappen 13" (nur als Satz bestellbar für 70 € + MwSt),

- Eintragung der 14"-Alufelgen (ca.45 €)

Darüberhinaus sind mir doch einige Fehler im Gutachten aufgefallen:

- Das leuchtend türkisgrüne Auto wurde als hellblau betitelt,

- Meine 53 kW wurden auf Papier vermehrt, sind da 54

- Im Gutachten steht "Limousine 5-Trg" ich wüßte gern, wo sich die fünfte Tür befindet.

Wenn ich noch länger darin blättere, fällt mir bestimt noch mehr auf.

MfG Meehster

Hör mal Meehster,

so geht das aber hier nicht.

du kommst Stückweise mit immer neuen Klopfern.

 

Deine Frage bezog sich auf das Thema Wertverbesserung.

Nun sind wir beim WBW und evtl. Umbaukosten respektive Beschaffungskosten usw. und der Verkehrsfähigkeit des Gutachtens angelangt.

Also: Ordne dein Thema neu und stelle dann gezielte Fragen zu einzelnen Punkten. Dann bekommst du auch konkrete Aussagen von uns.

Aber bitte nicht mit solch einem Durcheinander. :confused:

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

[...]Aber bitte nicht mit solch einem Durcheinander. :confused:

sorry, eigentlich ging es mir nur um die Wertverbesserung - die ich im Übrigen grundsätzlich verstehe und in meinem Fall wird das auch klarer: Wenn ich die beschädigte Radkappe durch Neukauf ersetze, habe ich dann drei Ersatzradkappen. Erneuert oder lackiert werden muß jetzt ja nichts außer der Radkappe, der Schaden am Auto selbst ließe sich ja durch reines Ausbeulen beheben.

Das, was dann noch gekommen ist, war ungeplant. Wahrscheinlich habe ich hier zu schnell geschossen.

Daß das Gutachten Unstimmigkeiten aufweist, habe ich auch erst bei genauerem Lesen bemerkt.

MfG Meehster

OK.

Also, dass mit der von dir angeführten Wertverbesserung hab ich ehrlich gesagt noch nicht so ganz verstanden.

Dein Auto erfährt durch die neuen Radzierkappen bestimmt keine Wertverbesserung.

Wie begründet den dein SV hier die Abzüge? Wo hat er die denn hier vorgenommen? Und in welcher Art und Weise?

Nach dem, was du hier so schilderst ist das Gutachten aber wirklich sehr mit Fehlern behaftet.

Was hast du denn da für einen Sachverständigen beauftragt? Hoffentlich nicht einen „selbsternannten“ Schau mal auf sein Geschäftpapier und schildere hier doch seine Qualifikation (natürlich ohne Namensnennung ;))

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