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Airbagsteuergerät W220 kaputt
Hallo Kollegen,
mein Airbagsteuergerät ist im Eimer. Es lies sich auch nicht durch eine Werkstatt reparieren.
Ich hatte mi ein gebrauchtes besorgt, das war aber mit 10 Fehlern so voll, das die SD bei Benz aussagte, dass die Fehler nicht zu löschen sein.
Nun zu meiner Frage, kann das jemand so bestätigen? Ist da wirklich nix zu machen?
Lässt sich überhaupt ein Airbagsteuergerät aus einem baugleichen Fhzg. So in meines übernehmen?
Ich freue mich auf eure Rückmeldung
LG Olaf
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22 Antworten
Nur der Gesetzgeber sieht das anders und hier ist kein rechtsfreier raum also bitte lasst es
Grundlage ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
Hast Du schon beim MBGTC nachgefragt, ob die ein Steuergerät liegen haben?
Das wäre dann zumindest eine seriöse Quelle.
lg Rüdiger:)
die verkaufen dir keins , kein seriöser Händler verkauft die Dinger , die kannst du nur im Internet bei den Verkäufern mit Migrationshintergrund und ohne Adresse bekommen
Die Gesetzes lage ist da sehr eindeutig
mfg Dieter Bosch
Zitat:
@DieterOldieGarage schrieb am 11. Mai 2017 um 18:55:55 Uhr:
die verkaufen dir keins , kein seriöser Händler verkauft die Dinger , die kannst du nur im Internet bei den Verkäufern mit Migrationshintergrund und ohne Adresse bekommen
Die Gesetzes lage ist da sehr eindeutig
mfg Dieter Bosch
Das wäre, falls vorrätig, wieder zu umgehen, wenn das Setuergerät von MBGTC direkt an seinen MB-Händler geliefert und dort verbaut würde.
Meines Wissens nach verbaut MB Teile von MBGTC.
lg Rüdiger:)
Da hast du recht aber du wirst keine MB Werkstatt in Deutschland finden die das macht kann in Holland oder Belgien funktionieren das weiss ich nicht in Deutschland fasst keine MB Werkstatt das gebrauchte Steuergerät an
Zitat:
@RuedigerV8 schrieb am 11. Mai 2017 um 19:08:16 Uhr:
Zitat:
@DieterOldieGarage schrieb am 11. Mai 2017 um 18:55:55 Uhr:
die verkaufen dir keins , kein seriöser Händler verkauft die Dinger , die kannst du nur im Internet bei den Verkäufern mit Migrationshintergrund und ohne Adresse bekommen
Die Gesetzes lage ist da sehr eindeutig
mfg Dieter Bosch
Das wäre, falls vorrätig, wieder zu umgehen, wenn das Setuergerät von MBGTC direkt an seinen MB-Händler geliefert und dort verbaut würde.
Meines Wissens nach verbaut MB Teile von MBGTC.
lg Rüdiger:)
@DieterOldieGarage
So weit ich weiß ist der Umgang mit Airbags, Gurtstraffern und ähnlichen Teilen im § 14 SprengG geregelt.
Dieses Gesetz hat auch einen guten Grund, weil in diesen Bauteilen Sprengmittel zum Einsatz kommen.
Aber man kann ein Gesetz auch über interpretieren.
In § 14 SprengG gibt es keine Definition die besagt das man ein Steuergerät dieser Bauteile nicht wechseln darf ohne entsprechende Berechtigung.
Lediglich der Umgang mit den Teilen die den Sprengstoff enthalten ist wird hier definiert, und das ist auch gut so.
Wenn es so wäre wie du es hier versuchst darzustellen, wäre es tatsächlich schon strafbar wenn man an seinem Fahrzeug die Sicherung wechselt über die das Steuergerät abgesichert ist.
Hier geht es aber nur um das Steuergerät und nicht um den Airbag selbst.
Also wie gesagt, man kann ein Gesetz auch über interpretiern.
Gruß an alle. Klaus
sowas sollte man nicht spekulieren selbst Anwälte liegen immer daneben
Gesetz ist Gesetz und keine seriöse Firma verstösst dagegen .
was Ihr alle privat macht müst Ihr vor euch selbst verantworten , aber bitte nicht beschweren wenn Ihr keine Firma findet die euch den Speicher löscht oder sowas
Zitat:
@schwertderzeit schrieb am 11. Mai 2017 um 19:35:41 Uhr:
@DieterOldieGarage
So weit ich weiß ist der Umgang mit Airbags, Gurtstraffern und ähnlichen Teilen im § 14 SprengG geregelt.
Dieses Gesetz hat auch einen guten Grund, weil in diesen Bauteilen Sprengmittel zum Einsatz kommen.
Aber man kann ein Gesetz auch über interpretieren.
In § 14 SprengG gibt es keine Definition die besagt das man ein Steuergerät dieser Bauteile nicht wechseln darf ohne entsprechende Berechtigung.
Lediglich der Umgang mit den Teilen die den Sprengstoff enthalten ist wird hier definiert, und das ist auch gut so.
Wenn es so wäre wie du es hier versuchst darzustellen, wäre es tatsächlich schon strafbar wenn man an seinem Fahrzeug die Sicherung wechselt über die das Steuergerät abgesichert ist.
Hier geht es aber nur um das Steuergerät und nicht um den Airbag selbst.
Also wie gesagt, man kann ein Gesetz auch über interpretiern.
Gruß an alle. Klaus
Hallo, wenn mal wieder jemand eine Firma sucht die den Airbag Steuergerät Speicher löscht:
Kosten liegen bei 90€