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Airbaglampe brennt

VW Passat B5/3B
Themenstarteram 23. März 2015 um 13:45

Hallo, ich habe ein passat 3b Variant 2,8 liter 4motion. Vor zwei tagen ist die Airbaglampe angegangen. Fehlerspeicher habe ich ausgelesen und den Fehler 17931. P1523 Crash-Signal vom Airbag-Steuergerät unplausibles Signal. Hat jemand den gleichen Fehler gehabt und kostet das viel wenn ich der Fehler beheben lasse!?

Danke im vorraus.

Mfg

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10 Antworten
am 23. März 2015 um 15:13

Hi,

hast Du probiert, ob sich der Fehler aus dem Speicher löschen lässt?

Kommt er sofort wieder, wenn Du ihn gelöscht hast?( Zündung aus, Zündung an)

Ein Airbag-Steuergerät sollte in der Bucht für Deinen Wagen sicher für ein paar Euro´s zu haben sein.

Hab gerade mal nachgesehen..zwischen 20 und 50 Euro gebraucht

Dort gab es auch einen Anbieter, der die Geräte mit Garantie zum Festpreis repariert.Dort könntest Du es zumindest prüfen lassen um andere Fehler wie Crash Sensor oder Verkabelung auszuschliessen.

Du müsstest ein und ausbauen

Wenn das Steuergerät ein Crash Signal erhalten hat kannst du es zu 98% in die Tonne kloppen. bei nem A4 b5 vom bekannten wars so. man sollte auch die sensoren (querbeschleunigungssensor?) tauschen

Themenstarteram 24. März 2015 um 5:55

Hi,

also wenn ich den Motor starte geht die Lampe aus und nach paar sekunden wieder an. Ich habe zum auslesen das AUTODIA S101 Gerät, trau mich aber nicht den Fehler zu löschen weil ich schonmal gelesen hab das es auch die Airbag´s auslösen kann. Ist das so?

Mfg

Die Gefahr des Raushüpfens besteht zumindest, wenn Fehler vorhanden sind, wie Kurzschluss nach Masse oder Grenzwert zu hoch / niedrig.

Also sollte man vor dem Löschen, die MWB´s durchsehen, ob alles im grünen Bereich liegt.

Bei VW kostet die Aktion wohl um die 500 €ier. Zu den E- Gay Steuergeräte braucht man auch nicht viel zu sagen. Ein Motorsteuergerät, was kaputt geht, lässt den Motor absterben und das wars dann. Ein Airbagsteuergerät aus zweifelhafter Quelle, haut dir eventuell bei 150 km/h den Luftsack um die Ohren.

Habe hier zu dem Thema mal was geschrieben. Die Resonanz war aber ernüchternd.

http://www.motor-talk.de/.../...steuergeraete-reparieren-t5185442.html

am 24. März 2015 um 8:41

Wo er Recht hat , hat er Recht !

die Gefahr besteht bei einem gebrauchten Schaltkeis selbstverständlich immer.

Das einem der Luftsack bei 150kmH die Ohren bügelt möchte natürlich niemand live erleben...

ich hätte natürlich zuerst mal die Verkabelung zum STG und dem Crash Sensor unter die Lupe genommen bevor ich weiteres unternommen hätte.

Sicher wäre es sinnvoll die Batterie zu trennen, anschliessend die Airbags ausser Gefecht zu setzen ( Kabelverbindung trennen) und erstmal den Fehler vom/zum Steuergerät zu beseitigen.

In Bezug auf Reparaturen habe ich andere Erfahrungen gemacht..

ich habe ich vor 2 -3 Jahren für meinen Wagen sowohl das ABS Steuergerät als auch das Steuergerät der Einspritzpumpe bei einem Profi mit 2 Jahren Garantie reparieren lassen und bisher absolut keine Sorgen gehabt.

also auch keine Baugruppen ohne Risiko..

ich denke tatsächlich es kommt darauf an, wo man das machen lässt.

Zitat:

@Mol-o-tow schrieb am 24. März 2015 um 09:41:39 Uhr:

Wo er Recht hat , hat er Recht !

die Gefahr besteht bei einem gebrauchten Schaltkeis selbstverständlich immer.

Das einem der Luftsack bei 150kmH die Ohren bügelt möchte natürlich niemand live erleben...

Ich hätte natürlich zuerst mal die Verkabelung zum STG und dem Crash Sensor unter die Lupe genommen bevor ich weiteres unternommen hätte.

Sicher wäre es sinnvoll die Batterie zu trennen, anschliessend die Airbags ausser Gefecht zu setzen ( Kabelverbindung trennen) und erstmal den Fehler vom/zum Steuergerät zu beseitigen.

In Bezug auf Reparaturen habe ich andere Erfahrungen gemacht..

ich habe ich vor 2 -3 Jahren für meinen Wagen sowohl das ABS Steuergerät als auch das Steuergerät der Einspritzpumpe bei einem Profi mit 2 Jahren Garantie reparieren lassen und bisher absolut keine Sorgen gehabt.

also auch keine Baugruppen ohne Risiko..

ich denke tatsächlich es kommt darauf an, wo man das machen lässt.

Hallo

Und genau hier besteht das Problem,Privatpersonen und gewerblichen Mitarbeitern ohne gültigen Nachweis um an diesen Bauteilen zu arbeiten,das beinhaltet ebenfalls das trennen der Stecker unter dem Sitz,ist laut Sprengstoffgesetz untersagt.

MFG

am 24. März 2015 um 9:34

mea culpa...

das wusste ich nicht.

dann vll doch eher zur Vertragswerkstatt !

am 24. März 2015 um 11:12

Zitat:

@vwler77 schrieb am 23. März 2015 um 14:45:18 Uhr:

Hallo, ich habe ein passat 3b Variant 2,8 liter 4motion. Vor zwei tagen ist die Airbaglampe angegangen. Fehlerspeicher habe ich ausgelesen und den Fehler 17931. P1523 Crash-Signal vom Airbag-Steuergerät unplausibles Signal. Hat jemand den gleichen Fehler gehabt und kostet das viel wenn ich der Fehler beheben lasse!?

Danke im vorraus.

Mfg

Nu stellt sich erstmal die Frage, wass wo in welchem Steuergerät als Eintrag hinterlegt ist, denn das Airbagsteuergerät sendet keine Crahdaten an sich selbst !

am 24. März 2015 um 11:38

Zitat:

@hurz100 schrieb am 24. März 2015 um 12:12:01 Uhr:

Zitat:

@vwler77 schrieb am 23. März 2015 um 14:45:18 Uhr:

Hallo, ich habe ein passat 3b Variant 2,8 liter 4motion. Vor zwei tagen ist die Airbaglampe angegangen. Fehlerspeicher habe ich ausgelesen und den Fehler 17931. P1523 Crash-Signal vom Airbag-Steuergerät unplausibles Signal. Hat jemand den gleichen Fehler gehabt und kostet das viel wenn ich der Fehler beheben lasse!?

Danke im vorraus.

Mfg

Nu stellt sich erstmal die Frage, wass wo in welchem Steuergerät als Eintrag hinterlegt ist, denn das Airbagsteuergerät sendet keine Crahdaten an sich selbst !

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Ich hab irgendwo gelesen, daß wenn die Batteriespannung unter ? Volt liegt auch solche Fehlermeldungen

kommen. Nur ein Tipp.

LG Reini 111

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Sehr geehrte Motortalker!

Anleitungen und Tipps zum Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen sind auf Motor-Talk grundsätzlich nicht gestattet. Die Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbag- und Gurtstraffersystemen um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV der Umgang nur im gewerblichen Bereich erlaubt und eine entsprechende Fachkunde vorgeschrieben, die selbstverständlich nur für den gewerblichen Bereich gilt. Beim Umgang mit diesen Komponenten im privaten Bereich liegt somit ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

 

Weil sich Motor-Talk weder selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen und falls nötig entweder Beiträge aus Threads editieren oder entfernen, bzw. den entsprechenden Thread schließen.

 

Ich bitte um Verständnis.

 

Grüße,

Polmaster

MT-Moderation

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