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AIRBAG!!!

Mazda 323 3 (BF)
Themenstarteram 25. März 2012 um 18:07

Hi Leute,

in letzter Zeit Leuchtet/Blinkt mich diese schöne Airbagleuchte an und so langsam geht mir das

ziemlich auf den Zeiger :mad:

Ganz besonders weil das nicht jedes mal ist wenn ich den Motor anlasse,

ab und zu machts und tuts und ab und zu ist die Leuchte ganz brav

und macht absolut gar nichts mehr.:eek::eek::eek:

Kann mir da einer helfen??? :confused::confused::confused:

Vielleicht hilft das irgendwie bei der Lösungsfindung :D

Beifahrer-Airbagleuchte: am dauer leuchten (Nachts besonders nervig!!!!:mad::mad::mad:)

Fahrer-Airbagleuchte: 4 x lang und 8 x kurz

HILFE!!!

Besten Dank im Voraus!!!

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9 Antworten

http://www.fahrzeug-info.de/airbag/fehlercode_airbag_mazda.html

Code 48

Soweit ich weiß ist das Teil nicht gerade billig.......

Themenstarteram 8. April 2012 um 13:42

Gibt es da evtl. auch irgendwie ne Möglichkeit zur Überbrückung von dem Sensor???

Der ist mir momentan wirklich zu teuer???!!!

Hallo MaZda_Hifi

sollange es nur ab und zu der Fall ist könnte es sein das der Stecker vom Fahrer od. Beifahrersitz locker ist, vieleicht auch ein Kabelbruch, über prüfe unter dem Sitz die Stecker, Mal auseinander ziehen u. wieder zusammen machen, wenn du Glück hast wars das, wenn nicht liegt die Rep. bei ca 700€ laut Mazda, so es handelt sich hier nur um die Sitzerkennung (Sitzbelegungsmatte), das heißt durch den defekt denkt das Steuersystem das immer jemand auf dem Beifahrersitz Sitzt, auch wenn dieser nicht belegt ist, das bedeutet, das der Airbag bei einem Unfall aufgeht, das wiederum heißt das du nicht nur einen Airbag also den Fahrerairbag sondern auch den Beifahrerairbag zu reparieren hättest, (Achtung wenn du einen Kindersitz auf der Beifahrerseite befestigen möchtest, da man diesen Aibag nicht deaktivieren kann).

Was die Sicherheit angeht gibt es vom prinzip her keine Probleme, aber der TÜV macht dir hier Probleme, es gibt im Ebay verschiedene Simulationsgeräte, die geben dem Steuersystem ein zeichen das der Platz nicht belegt ist bzw. trickst dieses Gerät nur das Display aus, so das nichts mehr Leuchtet, aber der Airbag geht auf jedenfall im Notfall auf, keine Sorge. Dieses Teil Kostete noch vor einem Jahr fast 350€ jetzt im Ebay 199€ allerdings sind die Teile aus Spain, also na ja. ich habe jetzt aber eine Firma in Deutschland gefunden da kostet dieses Teil nur 99€ hier die Internet Seite, kannst es dir Mal ansehen und dann selbst entscheiden.

www.airbag24.com

Sorry 99,50€

LG manfred

Den Fehler sollte man auf jeden Fall in einer Fachwerkstatt beheben lassen, und zwar aus folgendem Grund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Da MUSS ich dir RECHT geben, aber keiner macht sich direkt an einem Airbag zu schaffen, Fakt ist das es sich hier NUR um die Sitzerkennung handelt, das heißt der Airbag wird auf jedenfall auslösen wenn er muß, das ist auch was im Display angezeigt wird, nicht mehr und nicht weniger, es geht nur darum das ständige Blinken der Airbagleute zu löschen, nicht zum aktivieren od. deaktivieren, am Airbag selbst wird nichts unternommen, der geht auf, auch wenn niemand auf dem Beifahrersitz sitzt.

Bitte nicht falsch verstehen, an sonsten bin ich komplett deiner Meinung.

mfg manfred

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Den Fehler sollte man auf jeden Fall in einer Fachwerkstatt beheben lassen, und zwar aus folgendem Grund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Zitat:

Original geschrieben von speedportw502v

...das heißt durch den defekt denkt das Steuersystem das immer jemand auf dem Beifahrersitz Sitzt, auch wenn dieser nicht belegt ist, das bedeutet, das der Airbag bei einem Unfall aufgeht, das wiederum heißt das du nicht nur einen Airbag also den Fahrerairbag sondern auch den Beifahrerairbag zu reparieren hättest,...

Wenn die Airbags zünden lohnt sich meistens nur noch das schlachten.....

Zitat:

Original geschrieben von MaZdA_HiFi

Hi Leute,

in letzter Zeit Leuchtet/Blinkt mich diese schöne Airbagleuchte an und so langsam geht mir das

ziemlich auf den Zeiger :mad:

Ganz besonders weil das nicht jedes mal ist wenn ich den Motor anlasse,

ab und zu machts und tuts und ab und zu ist die Leuchte ganz brav

und macht absolut gar nichts mehr.:eek::eek::eek:

Kann mir da einer helfen??? :confused::confused::confused:

Vielleicht hilft das irgendwie bei der Lösungsfindung :D

Beifahrer-Airbagleuchte: am dauer leuchten (Nachts besonders nervig!!!!:mad::mad::mad:)

Fahrer-Airbagleuchte: 4 x lang und 8 x kurz

HILFE!!!

Besten Dank im Voraus!!!

werde ich valentin157@mail.ru helfen

am 4. Mai 2012 um 5:39

Zitat:

Original geschrieben von speedportw502v

Hallo MaZda_Hifi

sollange es nur ab und zu der Fall ist könnte es sein das der Stecker vom Fahrer od. Beifahrersitz locker ist, vieleicht auch ein Kabelbruch, über prüfe unter dem Sitz die Stecker, Mal auseinander ziehen u. wieder zusammen machen, wenn du Glück hast wars das, wenn nicht liegt die Rep. bei ca 700€ laut Mazda, so es handelt sich hier nur um die Sitzerkennung (Sitzbelegungsmatte), das heißt durch den defekt denkt das Steuersystem das immer jemand auf dem Beifahrersitz Sitzt, auch wenn dieser nicht belegt ist, das bedeutet, das der Airbag bei einem Unfall aufgeht, das wiederum heißt das du nicht nur einen Airbag also den Fahrerairbag sondern auch den Beifahrerairbag zu reparieren hättest, (Achtung wenn du einen Kindersitz auf der Beifahrerseite befestigen möchtest, da man diesen Aibag nicht deaktivieren kann).

Was die Sicherheit angeht gibt es vom prinzip her keine Probleme, aber der TÜV macht dir hier Probleme, es gibt im Ebay verschiedene Simulationsgeräte, die geben dem Steuersystem ein zeichen das der Platz nicht belegt ist bzw. trickst dieses Gerät nur das Display aus, so das nichts mehr Leuchtet, aber der Airbag geht auf jedenfall im Notfall auf, keine Sorge. Dieses Teil Kostete noch vor einem Jahr fast 350€ jetzt im Ebay 199€ allerdings sind die Teile aus Spain, also na ja. ich habe jetzt aber eine Firma in Deutschland gefunden da kostet dieses Teil nur 99€ hier die Internet Seite, kannst es dir Mal ansehen und dann selbst entscheiden.

www.airbag24.com

Sorry 99,50€

LG manfred

KAUFEN SIE BEI MIR KOSTET 60€

valentin157@mail.ru

Probier es mal hier: Sitmattensimulator

Fehlercode steht für defekte Sitzmatte (Code:48)

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