Airbag ausbauen
Was ist beim Ausbau des Airbag`s bei der C-Klasse zu beachten ? Man sagte mir 2 Schrauben lösen , 2 Stecker abziehen und gut ist...Ist das wirklich alles ?
Gruss kuddel4
15 Antworten
Guten Abend,
eigentlich sollte dieser Text hier inzwischen jedem bekannt sein🙄
Zitat:
jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachlundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerblche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Daher sind solche Themen hier auch nicht gestattet !
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Gruss TAlFUN
MT Moderation