AHK-Steckdose verkabeln
Hallo,
noch zähle ich nicht zu den Campern, aber meine Freundin und ich überlegen es uns recht stark. Im Herbst wollen wir einen WW mieten und den Urlaub im Hänger mal testen, wenn es uns gefällt komme ich wohl mit vielen Fragen zur Auswahl des richtigen WWs 😁
Jetzt muss aber erst mal eine Kupplung für den WW an meinen Golf. Die Kupplung ist unterwegs, der 13 polige E-Satz schon da. Was noch fehlt, sind die Teile für die ordentliche Stromversorgung im Hänger. Am E-Satz ist immerhin Dauerplus und Zündplus vorgesehen und wird in den Innenraum geführt, mehr ist aber dafür nicht dabei. Nach einiger Recherche habe ich jetzt folgendes vor:
6mm² oder 10mm² direkt von der Batterie nach hinten, direkt nach der Batterie abgesichert mit 40A, D+ (muss ich noch schauen, wo ich das beim meinem Golf 4 finde) ebenfalls nach hinten.
Im Radhaus hinten (zugänglich über die Klappe vom Warndreieck, also auch eingebaut erreichbar) aufteilen auf 2x 20A Sicherung, eine auf einen Batteriewächter mit Schaltmöglichkeit und eine auf ein Trennrelais, von da jeweils zur AHK-Dose.
Die Sicherungen und Relais sollen in eine kleine Box mit abnehmbaren Deckel.
Damit sollte ich, soweit ich das gefunden habe, doch eine komplett normgerecht bestückte Dose haben und alle 12V-Funktionen in einem WW nutzen können? Scheint euch der Aufbau so sinnvoll, fehlt was wichtiges oder ist es vollkommen übertrieben?
Könnt ihr mir einen sinnvollen Batteriewächter empfehlen, der entweder einstellbar ist oder früh genug abschaltet, dass der Anlasser auch noch genügend dreht?
Weil bestimmt kommt, dass es zum mieten und ausprobieren doch noch nicht notwendig ist: Ich muss für den E-Satz sowieso ein Dauerplus für die Blinkerkontrolle nach hinten legen und will die ganzen Verkleidungen nicht nochmal abnehmen, wenn uns der WW-Urlaub gefällt und ein eigener WW kommt 😉
Beste Antwort im Thema
Beim im wesentlichen baugleichen Octavia I (1U) konnte ich Dauerplus und Zündungsplus von einem Verteilerblock unter dem Armaturenbrett links von der Lenksäule abgreifen und unter den Schwellerverkleidungen (ohne diese auszuklipsen) ins Heck führen. 6 qmm halte ich für mehr als ausreichend.
Irgendwelcher Relais bedurfte es nicht. Kühlschrank sollte auf Zündungsplus liegen - da braucht es auch auch keinen Batteriewächter. Ich habe Sicherungen verwendet, welche direkt in das Kabel eingefügt werden - keine Box erforderlich.
Wenn man die Sicherungen zugänglich halten will, hätte man bei Oktavia eine Kabelschleife durch den Sicherungskasten links führen können (da war genug Platz). Vermutlich ist das beim Golf IV nicht anders.
75 Antworten
Vielen Dank, aber wie passen die folgenden Aussagen im anderen Thread dazu? Geht es bei meinem Caddy III (MJ 2012) nun ohne VW oder nicht? Ich bin verwirrt...
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 29. April 2017 um 18:32:29 Uhr:
Bei nachgerüsteter AHK lässt sich aber die Gespannstabilisierung (ESP) nicht freischalten. Mit VCDS geht das nicht und der freundliche kann es nicht. Die Garantie bleibt auch nicht erhalten. Nur wenn du sie beim Freundlichen nachrüsten lässt.
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 29. April 2017 um 18:57:31 Uhr:
Nochmal langsam: Wenn du die AHK selber nachrüstest oder auch eine freie Werkstatt das macht, kann die Gespannstabilisierung nicht freigeschaltet werden. Auch die Garantie/Kulanz kann von VW wenn etwas ist verwehrt werden. Schließlich hat eine fremde Werkstatt Hand angelegt. Lässt du die AHK beim Freundlichen montieren, kann VW die Gespannstabilisierung freischalten.
Das nachrüsten einer AHK beim Caddy ist aber relativ einfach. Ich habe es schon zwei mal selber gemacht.
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 29. April 2017 um 19:02:08 Uhr:
Zitat:
@Badland schrieb am 29. April 2017 um 18:46:30 Uhr:
Geh doch zum Bosch-Dienst und frag was die können, danach fragst du beim VW Händler konkret ob sie die AHK Elektrik gegebenenfalls freischalten können.
Freischalten, dass keine Fehlermeldung kommt können Sie natürlich. ESP können Sie aber nicht, weil ein Freischaltcode von VW dafür benötigt wird. Den gibt es von VW aber nur wenn sie selber nachrüsten. Mann kann aber auch gut ohne leben!
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 29. April 2017 um 19:10:45 Uhr:
Ja, sehr sicher. Schon zweimal ausprobiert. Ich denke, weil es sich um eine "Sicherheitsrelevante" Funktion handelt, sperrt VW den Zugang über VCDS. Man kann es aktivieren, es kommt dann aber zu einer Fehlermeldung.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 30. April 2017 um 09:17:05 Uhr:
Woher soll ich wissen, was VW wann geändert hat?
Zitat:
@PIPD black schrieb am 30. April 2017 um 09:22:31 Uhr:
Du nicht, aber VCDS-User wissen das.Oder @dk_1102 ....er brachte auch den neuen Caddy ins Spiel.
Ich hab von diesen teuren Registrierungscodes schon gehört und gelesen. Aber noch nie in Bezug auf die Nachrüstung der AHK beim Caddy-FL. Da gab es zum VorFL einiges, was nicht mehr so einfach zu codieren ging, ob die AHK (bzw. der E-Satz) dazugehört, entzieht sich meiner Kenntnis.
@AlphaOmega:
Zitat:
Was genau sollte ich der Werkstatt bzgl. der Montage der AHK sagen? Ich weiß ja nicht einmal, welchen WW ich mieten werde.
Und noch etwas: Woher weiß ich, ob ich mit dem Gespann 100 km/h (statt nur 80) fahren darf? Muss ich bei der AHK bzw. deren Montage in dieser Hinsicht etwas beachten?
Bezüglich der AHK solltest du der Werkstatt sagen, dass die vorschriftsmäßig bestückt sein soll und wahlweise Dauer- und Ladeplus vorhanden sein sollen.
Wie die Fz-Elektronik überprüft, ob ein Anhänger vorhanden ist (z.B. wegen NSL-Abschaltung oder Anhänger-ESP) oder wie die Elektronik die STVZO-Lampen überprüft, sollte dich nicht interessieren. Hauptsache es funktioniert später.
Anhänger-ESP muss m.E. nicht funktionieren.
Ein gemieteter WoWa sollte an einem Fz mit ordnungsgemäß bestückter E-Kupplung ohne Probleme funktionieren. Davon musst du ausgehen. Wenn das Fz Lade- und Dauerplus hat, kannst du auch davon ausgehen, dass die Kühlung während der Fahrt funktioniert, egal ob der Kühlschrank "korrekt" an ladeplus angeschlossen ist oder (das wird gerne in der Weise manipuliert, damit auch die Fz ohne Ladeplus kühlen können) über Dauerplus.
Für die 100km/h-Eignung auf deutschen AB und Schnellstraßen muss in den WoWa-Papieren vermerkt sein, dass der WoWa für 100km/h gem. der 9. Ausnahmeverordnung der STVZO geeignet ist. Die grundsätzliche Eignung des WoWa für 100km/h reicht dafür nicht.
Außerdem müssen die Reifen, wenn du die 100km/h ausnutzt, jünger als 6 Jahre alt sein.
Das musst du als Fahrer überprüfen.
Zusätzlich muss dein Auto, wie @situ bereits schrieb, grundsätzlich gem. der Verordnung geeignet sein (ABS) und wenn es das ist, zusätzlich die gewichtsmäßigen Grenzen gegenüber dem WoWa einhalten, welche die Verordnung vorschreibt.
Auch das musst du als Fahrer selbst überprüfen.
Zitat:
Vielen Dank, aber wie passen die folgenden Aussagen im anderen Thread dazu? Geht es bei meinem Caddy III (MJ 2012) nun ohne VW oder nicht? Ich bin verwirrt...
wenn das originale Steuergerät für die Anhängererkennung nicht benutzt wird, kann es durchaus sein, dass die ESP-Freischaltung des Fz nicht klappt.
Das hängt ja davon ab, ob der Nachrüst-E-Satz-Hersteller diese Geschichte in seinem Steuergerät realisiert hat oder nicht.
Wenn das Anhänger-ESP des ZugFz später eine Relevanz gem. der 9. Ausnahmeverordnung haben soll (dadurch kann man sich bei der Gewichtsberechnung quasi die Antischlingerkupplung sparen), muss diese Eigenschaft zusätzlich in den Fz-Papieren stehen.
Die entsprechende Bescheinigung für die Zulassungsstelle stellt z.B. Skoda für meinen Wagen nur dann aus, wenn es sich um eine werkseitig verbaute AHK (und damit um das Original-Anhängersteuergerät)handelt
Ich könnte ja statt einer Brink AHK mit einem Jaeger E-Satz eine Westfalia AHK mit dazu gehörendem E-Satz ("Kit"😉 montieren lassen, denn Westfalia soll der Original-Ausstatter beim VW (Caddy) sein. Am besten frage ich bei Westfalia nach. Die unterschiedlichen Aussagen hier bei MT, ob eine Freischaltung des ESP funktioniert, zeigen, dass es ggf. Änderungen gab, die man für sein eigenes Fahrzeug passend klären muss.
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Sehe ich auch so:
Frag einfach beim Hersteller des E-Satzes schriftlich nach, ob der E-Satz ohne Einschränkungen (z.B. Anhänger-ESP) für deinen Wagen geeignet ist oder nicht.
Der sollte es eigentlich genau wissen....
Zusätzlich würde ich nachfragen, ob du eine Anhänger-ESP-Bescheinigung für den Eintrag in die ZB1 des Fz bei der Zulassungsstelle bekommst.
Diese Bescheinigung kann nur der E-Satzhersteller haben. Von VW wirst du die bei Verwendung von Fremdfabrikaten nicht bekommen.
Eher nicht bei Westfalia fragen, sondern bei VW (oder beide).
Mein Zugfahrzeug hat AnhängerESP ( noch nie eingegriffen). Es hätte aber bei mir keine Priorität.
Zitat:
@situ schrieb am 30. April 2017 um 11:36:58 Uhr:
Eher nicht bei Westfalia fragen, sondern bei VW (oder beide).
Mein Zugfahrzeug hat AnhängerESP ( noch nie eingegriffen). Es hätte aber bei mir keine Priorität.
VW gibt verbindliche, schriftliche Auskünfte bei Verwendung von fremden Komponeten?
Mit VW möchte ich möglichst wenig zu tun haben (Gründe hier nicht relevant). 😉
Zitat:
@navec schrieb am 30. April 2017 um 11:40:07 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 30. April 2017 um 11:36:58 Uhr:
Eher nicht bei Westfalia fragen, sondern bei VW (oder beide).
Mein Zugfahrzeug hat AnhängerESP ( noch nie eingegriffen). Es hätte aber bei mir keine Priorität.VW gibt verbindliche, schriftliche Auskünfte bei Verwendung von fremden Komponeten?
Beantworte dir die Frage bitte selbst.
Ob das irgendeiner überhaupt schriftlich festmacht, weiß ich schon gar nicht.
Eine Aussage, ob eine Freischaltung möglich ist, würde ich aber am ehesten an der Stelle erwarten, welche dafür verantwortlich ist. Mir würde die Aussage des Meisters (VW) vor Ort genügen.
Ob der Zulassungsstelle irgeneine Aussage eines Zulieferers und nicht des Fahrzeugherstellers (der sie nicht erteilt) genügt, weiß ich auch nicht. Was ich glaube, hilft ja niemandem.
Sonst schreibe ich solche Selbstverständlichkeiten nicht, aber in diesem Fall: Ich tue hier lediglich MEINE Meinung kund und es sollte aus der Formulierung so erkennbar sein. Wenn ich das verbindlich wüsste, hätte ich anders formuliert (manche hier kennen mein Hobby auf dem Gebiet).
Dass das auch für die Zulassungsstelle relevant wird, macht es wirklich nötig, eine verbindliche Zusage zu haben. Wessen Zusage die ZS benötigt, weiß ich nicht.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 30. April 2017 um 18:18:56 Uhr:
Dass das auch für die Zulassungsstelle relevant wird, macht es wirklich nötig, eine verbindliche Zusage zu haben. Wessen Zusage die ZS benötigt, weiß ich nicht.
Wenn dir der Eintrag wichtig ist, einfach zum Telefon greifen und zunächst dort fragen, wo man zuständig ist.
Ich habe es nicht eintragen lassen (obschon werksseitig und lediglich Papierkram - ob kostenpflichtig bei Skoda, weiß ich nicht), weil es mir nicht wichtig genug ist.
Nach meinem Verständnis dieser Infos ist die Zulassungsbehörde nicht mehr involviert, wenn es um die 100 km/h geht:
http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne
Bei den vielen Variablen und Kombinationen, die dort aufgeführt werden, bräuchte man schon fast einen Rechner. 😉
http://www.bootstechnik.de/100-kmh-rechner/
Wie ich weiter oben schrieb, ist die Zulassungsstelle in so weit beteiligt, als sie die Zulassungsbescheinigung I ausstellt, in welcher die Zulassung des Anhängers für 100 km/h bescheinigt wird. Das tut sie entweder, weil der Hersteller das schon bestätigt hat oder wenn eine dafür zugelassene Prüfstelle ein entsprechendes Gutachten erstellt hat.
Wie oben geschrieben, gibt es keine Bindung an eine bestimmte Fahrzeugkombination mehr. Der Fahrer muss selber schauen, dass alles passt - im Wesentlichen sind dass nur ABS und das Massenverhältnis, wie oben geschrieben.
Wird auf die Antischlingerkupplung des Anhängers verzichtet und hat dieser kein eigenes ESP, muss der Zugwagen über ein Anhänger-ESP verfügen, welches in die Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeuges eingetragen sein muss, wenn die 1:1 Regelung ausgenutzt werden soll (sonst 0,8).
Das ist doch nicht wirklich kompliziert.
Für Dich nicht, aber mein Verständnis von WW, Zulassungsbehörde etc. ist wirklich rudimentär (habe mich bisher nie damit beschäftigt). Den Text an der von mir verlinkten DEKRA-Seite habe ich wohl falsch verstanden bzw. aus dem Kontext gerissen ("Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer"😉.
"Kein Genehmigungsverfahren" brachte ich nicht in Zusammenhang damit, dass irgendetwas in Papieren eingetragen werden muss, sorry.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 30. April 2017 um 18:47:38 Uhr:
Nach meinem Verständnis dieser Infos ist die Zulassungsbehörde nicht mehr involviert, wenn es um die 100 km/h geht:
http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanneBei den vielen Variablen und Kombinationen, die dort aufgeführt werden, bräuchte man schon fast einen Rechner. 😉
http://www.bootstechnik.de/100-kmh-rechner/
Wenn du auf den Eintrag, dass dein Auto ein gem. 9.Ausnahmeverordnung anerkanntes Anhänger-ESP hat Wert legst, ist die Zulassungsstelle in der Regel involviert, denn wer sonst sollte das in deine ZB 1 eintragen?
Ich habe z.B. eine solche Bescheinigung von Skoda bekommen, mit der ich nur noch zur Zulassungsstelle fahren musste, um die Änderung eintragen zu lassen.
Bei einigen aktuelleren VW ist diese Eintragung bei werkseitiger AHK standarmässig in den Papieren.
Für eine technische Änderung von Dritten an deinem Auto wird VW gar nichts machen oder bestätigen. Da kann nur der Hersteller des E-Nachrüstsatzes grundsätzlich dafür sorgen und die Werkstatt muss das (die entsprechende Codierung) bestätigen.
Deshalb solltest du das mit dem E-Satz-Hersteller abklären.
Den Eintrag brauchst du aber nicht unbedingt und von daher kannst du natürlich auch darauf verzichten.
Auf die Funktion selbst (Anhänger-ESP) würde ich aber nicht so leicht verzichten wollen. Die mündliche Aussage der Werkstatt, dass das Auto diese Funktion mithilfe des Nachrüstsatzes aktivieren kann, wäre m.E. etwas dünn.
Das beste wäre m.E. die Verwendung eines Original-Anhängesteuergerätes.