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AHK - fehlende Öse

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 24. April 2017 um 6:53

Moin

es gibt eine EU-Richtlinie, dass bei einem gebremsten Anhänger die Abreißleine nicht nur um den Kopf gelegt werden darf. Es muß eine Öse an der AHK vorhanden sein, wo das Seil eingehakt wird.

Holland und Schweiz kontrollieren das bei Touris sehr streng. Das gibt es sehr hohe Strafen.

Nun hat mein Sharan (BJ 2016) diese Öse an der werksseitigen AHK in D leider nicht. Hat VW wohl irgendwie vergessen. (Das bedeutet ürbrigens, in NL und CH kann der Wagen so eigentlich nicht zugelassen werden). Damit kann ich nicht durch NL, B und CH mit Wohnwagen fahren.

Bei Amazon, etc. gibt es Nachrüstlösungen. Das sind Ösen, die man an die AHK Schrauben kann. Nur die passen alle nicht an die Sharan-Kupplung, weil diese eine so seltsame Form hat. Denn in der AHK ist die Steckdose ja integriert...

Es gibt doch bestimmt weitere Gespann-Fahrer hier im Forum - wir löst Ihr das Problem...?

LG

michyl

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 30. Mai 2017 um 9:01

Moin

 

So, ich bin nach langer Suche und langem hin und her in Holland fündig geworden. Es gibt wirklich eine Öse passend für unseren Sharan. Und das sogar als Original-Teil von VW:

 

VW Teilenummer

ZF 7N0500A BEU

 

Bestellbar bei jedem VW-Händler in NL

 

Kostet 47,-€

 

Somit braucht man keine selbst gebastelte Lösung und ist auf der sicheren Seite!

 

Leider kann man sie nicht in D bestellen - warum auch immer. Jedenfalls bekommt mein Händler hier dieses Teil nicht.

 

Warum so etwas von VW nicht an alle Händler kommuniziert wird - ein weiteres Rätsel...

 

Hab sie nun im NL bestellt. Mal sehen, ob das wirklich funktioniert. Melde mich dann...

 

LG

 

Michyl

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Themenstarteram 24. April 2017 um 6:53

Moin

So, ich bin nach langer Suche und langem hin und her in Holland fündig geworden. Es gibt wirklich eine Öse passend für unseren Sharan und das sogar als Original-Teil von VW:

VW Teilenummer: ZF 7N0500A BEU

Kostet 47,-€

Bestellbar bei jedem VW-Händler in NL

Somit braucht man keine selbst gebastelte Lösung und ist auf der sicheren Seite!

Leider kann man sie nicht in D bestellen - warum auch immer. Jedenfalls bekommt mein Händler hier dieses Teil nicht.

Warum so etwas von VW nicht an alle Händler kommuniziert wird - ein weiteres Rätsel...

Hab sie nun im NL bestellt. Mal sehen, ob das wirklich funktioniert. Melde mich dann...

LG

Michyl

 

Fortsetzung

 

Moin

So, Öse kam heute an und ist montiert.

Wenn man sie wie auf den Bildern vom Hersteller montiert, kann man sie nur einschwenken wenn man die Öffnung des Stossfängers etwas erweitert. Da das ja alles unter dem Auto ist - kein Thema.

Wenn man sie anders herum montiert (180 Grad gedreht) klappt die AHK auch ohne Erweiterung der Aussparung ein. Nur dann ragt die Öse so weit nach oben, dass sie mit der Kopplung kollidiert.

Habe somit einen kleinen Kanal in den Fänger gesägt... passt!

Damit ist das Problem ein für alle mal für mich gelöst....

LG Michyl

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am 24. April 2017 um 9:06

Hi, mir gehts genauso!

Im Moment meiden wir diese Länder, bis eine vernünftige Lösung da ist.

Grüße

Hi

wie sieht es denn aus wenn ich den Abschlepphaken hinten eindrehe und da das Abreiseil einhänge?

sieht zwar blöd aus aber das müßte doch in ordnung gehn, oder?

mfg

Hilft nicht weiter, interessant finde ich trotzdem, dass man bei der schwenkbaren Kupplung auch eine Öse benötigt, obwohl diese ebenfalls am Kopf ist. Mir erschließt sich also der Unterschied, Öse zum drüberlegen in dem Fall nicht, sollte der Kopf abreißen wäre ja auch die Öse mit weg.

Ansonsten wäre die Alternative mit dem Abschlepphaken wohl die einfachste, günstigste beste Lösung aber optisch (und evtl. schmerzlich )schlechteste Lösung

Hi

ja aber für die paar KM durch diese Länder gehts doch und besser noch als das Bußgeld zu bezahlen.

p.s. auch ich meide diese länder soweit es geht.

Aber normal gilt doch die Richtline von dem Land wo das Auto zugelsssen, ist als von Deutschland und da man hier das Seil um die AHK "werfen" darf, müßte das doch i.o. gehn oder liege ich da falsch.

Sonst dürfte ja kein Franzose mit seinem in F zugelassenem Wagen mit gelben Abblendlicht auch bei uns hier herumfahren. zb

am 24. April 2017 um 10:03

Moin.

Bei "Caravaning" steht folgendes:

"Kann man das Caravan-Abreißseil um den Kugelhals schlingen?

Von dieser Methode raten Experten von Alko und ADAC ab. Sie empfehlen stattdessen, den Federhaken des Abreißseils durch Ösen oder Langlöcher am fest mit dem Auto verschraubten Träger der abnehmbaren Anhängevorrichtung zu stecken, und das Seil erst danach um den Kugelkopf zu führen und wieder eine Schlinge zu bilden – also genau so, wie es in den Niederlanden Vorschrift ist. Dort muss das Seil durch einen festen Haltepunkt am Fahrzeug oder einen Klemmbügel an der Zugvorrichtung geführt werden. Sonst drohen auch deutschen Gespannfahrern Bußgelder."

Bei meinem Mercedes war eine Öse am Haken angeschweißt - einfachste Lösung. Wenn wir Freitag zum ersten Mal mit dem Sharan und WW starten, muss ich mal sehen, ob ich unten was einhaken kann.

Besten Gruß

Joko_

Themenstarteram 24. April 2017 um 10:51

Da gibt es leider nichts zum einhaken.... das ist ja das Dilemma. Und für den Abschlepphaken ist das Seil an meinem Hobby meiner Meinung nach zu kurz. Der ist ja ganz rechts außen - in einer starken links-Kurve ist das schon schwierig. Nichts dass die Bremse dann auslöst...

Bei der elektrisch schwenkbaren ist gar kein Gewinde mehr da für die Abschleppöse. Sieh mal nach ob das bei dir da ist.

 

Gruß Krumelmonster1967

Themenstarteram 24. April 2017 um 12:39

Oh, stimmt - das gibt es ja gar nicht. Hinter der Klappe in der Stossstange ist gar keine Gewinde für die Abschleppöse... mein Händler hatte nämlich die Abschleppöse empfohlen!

Na das war ja ein Fuchs. ;-)

Ich habe meine gerade nachgerüstet und es dabei gesehen.

 

Gruß Krumelmonster1967

Das mit der Schweiz kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Dann hätte mein in der Schweiz gekaufter Alhambra hier nicht zugelassen werden können und er käme auch nicht durch die MFK (TÜV).

am 24. April 2017 um 15:12

Habe jetzt nachgesehen - auch meine von VW vor 1,5 Jahren nachgerüstete abnehmbare AHK von Westfalia mit E-Prüfzeichen hat keine Öse zum Einhängen...

Habe aber nur einen leichten (650kg) Anhänger, ungebremst, da reicht meines Wissens in Österreich, die Kette oder das Seil über den Kugelkopf zu führen.

Themenstarteram 24. April 2017 um 16:33

Das ist in der Schweiz definitiv so. Schau dir oben das Foto an. Das hat ein Hobbyfahrer in der FB-Gruppe gepostet. Der Bescheid der Schweizer Polizei ist da zu sehen. 460,-SFR!

 

Und das sage ich meinem Händler ja auch: wie kann VW den Sharan ohne diese Öse in NL oder CH zugelassen bekommen??

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