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  7. AHK: Bitte erklärt mir diesen Satz, und ja, ich habe die Suche benutzt ;-)

AHK: Bitte erklärt mir diesen Satz, und ja, ich habe die Suche benutzt ;-)

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 21:27

Hallo Touraner,

mein Neuer (Gebrauchter) kommt in Reichweite. Und nun habe ich folgenden Satz in der Zulassungsbescheinigung entdeckt, entgegen der AHK, die habe ich nämlich nicht entdeckt.

Fahrzeug ist mit Anh.kuppl. werksseitig verbaut und M. spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh.Betrieb f. Tempo 100 km/h gem. 3. Aend. VO.z.9. Ausn.Vo.z. STVO*ww. AHK lt. EGTG*

Ich verstehe das so, daß das Auto werksseitig eine AHK hat.

Ist dies nur eine generelle Angabe von VW in den Papieren, damit nicht jeder PKW eine Sonderabnahme erhalten muß?

Denn, wie geschrieben, eine AHK hat der Wagen leider nicht. Oder muß ich die Kupplung bei VW einfordern?

Fragende Grüße

Rüdiger

 

 

 

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9 Antworten
am 7. Januar 2008 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von Ruediger63

Ist dies nur eine generelle Angabe von VW in den Papieren, damit nicht jeder PKW eine Sonderabnahme erhalten muß?

Ist ein genereller Satz der die Tempo 100 Zulassung vereinfacht

Gruß

Afralu

... und auch bei Fahrzeugen ohne AHK drin steht. Der weist nur darauf hin, dass das ESP die ensprechende Eignung hat.

am 8. Januar 2008 um 8:02

...tschuldigung, wenn ich diesen Thread mal kurz für meine Frage missbrauche...

Soll dieser Eintrag in den Papieren etwa bedeuten, dass Anhänger mit Tempo 100 gefahren werden können, auch wenn diese (also der Anhänger) nicht speziell dafür ausgewiesen sind?

(Ist vielleicht echt ne dumme Frage, oder??? -> peinlich)

Ich dachte nämlich immer, dass die Zugmaschiene keine besondere Kennzeichnung o.d.g. benötigt. Dachte der Anhänger muss für den Tempo 100 betrieb zugelassen sein (z.B. Antischlingerkupplung)...

am 8. Januar 2008 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von Der Westfale

Soll dieser Eintrag in den Papieren etwa bedeuten, dass Anhänger mit Tempo 100 gefahren werden können, auch wenn diese (also der Anhänger) nicht speziell dafür ausgewiesen sind?

(Ist vielleicht echt ne dumme Frage, oder??? -> peinlich)

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein (keine Gewähr auf Vollständigkeit)

Anhänger:

- ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet

- wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei ist zu beachten, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.

Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessert sich das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich

Anhängerbereifung:

- ist nicht älter als 6 Jahre

- weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf

- nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch

* Das Masseverhältnis der Zugkombination darf einen gewissen Wert nicht überschreiten *

Der Anhänger mit.....

- einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder

mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

ODER

Das Zugfahrzeug.....

- ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

Grundlegend ist aber, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs

Gruß

Afralu

am 8. Januar 2008 um 9:09

Wenn ich als Gespannfahrer mit "100"-Aufkleber am Wohnwagen noch ergänzen darf:

Zitat:

Anhänger:

- ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet

Was im wesentlichen bedeutet, daß der Hänger Stoßdämpfer hat.

Zitat:

* Das Masseverhältnis der Zugkombination darf einen gewissen Wert nicht überschreiten *

Aktuell gilt 1.

Achtung: Dabei handelt es sich um das Verhältnis von zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers zu Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Zitat:

Das Zugfahrzeug.....

- ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

Das berühmte "Anhänger-ESP" - und darauf bezieht sich die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung von Rüdiger.

Zwingend ist aber immer, daß das Zugfahrzeug ABS hat.

Zitat:

Grundlegend ist aber, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs

Das ist mir so nicht bekannt.

Die übrigen ggf. eingetragenen Beschränkungen (leidiges Thema Gesamtzuggewicht) gelten natürlich weiter.

...und das 100er-Thema ist ein Evergreen im Wohnwagen-Teil von motor-talk.

Gruß

Walter

Vielen Dank...auch wenn ich jetzt komplett verwirrt bin...:-))

Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht der initial genannte Eintag in den Papieren, um mit einem Anhänger (gleich ob Tempo 100 zugelassen ist, oder nicht) Tempo 100 fahren zu dürfen..richtig (...um meine Frage erstmal zu beantworten) ??

Auch der Tipp mit dem WW-Teil hier im Forum wird mir bestimmt weiterhelfen...ist ja noch etwas Zeit bis die Saison losgeht...:-))

@afralu & wno158: Vielen Dank für sehr, sehr ausführliche Antworten...

am 8. Januar 2008 um 12:16

Zitat:

Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht der initial genannte Eintag in den Papieren, um mit einem Anhänger (gleich ob Tempo 100 zugelassen ist, oder nicht) Tempo 100 fahren zu dürfen..richtig (...um meine Frage erstmal zu beantworten) ??

Das nun gerade nicht.

Der Anhänger braucht meines Wissens immer eine 100er-Zulassung, egal ob Du Hänger-ESP hast oder nicht.

Die gibt's bei neuen Wohnwagen jetzt meist ab Werk, anderenfalls hilft ein Besuch beim Sachverständigen (TÜV/DEKRA), der das entsprechende Gutachten ausstellt. Damit zur Zulassungsstelle und eintragen lassen. Dabei gibts dann auch einen gesiegelten 100er-Aufkleber für den Hänger.

Gruß Walter

Der Anhänger bzw. der Wohnwagen benötigt in jedem Fall eine 100'er Zulassung.

Die Voraussetzungen wurden oben genannt.

Man muß den Wohnwagen beim TÜV vorstellen. Der TÜV prüft das alles und gibt Dir gegen Geld ein Gutachten.

Damit muß man zur Zulassungstelle dort trägt man dann alles in die Anhängerpapiere ein und gibt Dir so einen schönen

goßen Aufkleber mit ner 100 drauf und einem "Amtlichen Siegel".

Dann kannste mit Deinem Anhänger bzw. Wohnwagen 100 fahren, sofern Dein Auto die entsprechenden voraussetzungen erfüllt. Damit ist nicht der oben genannte Eintrag in den Papieren gemeint.

Sondern das er ABS hat und ein bestimmtes Leergewicht im Verhältniss zum Wohnwagengesamtgewicht.

Hab ich alles richtig beschrieben....................... ?

Grüße

stromer66

Zitat:

Original geschrieben von stromer66

Der Anhänger bzw. der Wohnwagen benötigt in jedem Fall eine 100'er Zulassung.

Die Voraussetzungen wurden oben genannt.

Man muß den Wohnwagen beim TÜV vorstellen. Der TÜV prüft das alles und gibt Dir gegen Geld ein Gutachten.

Damit muß man zur Zulassungstelle dort trägt man dann alles in die Anhängerpapiere ein und gibt Dir so einen schönen

goßen Aufkleber mit ner 100 drauf und einem "Amtlichen Siegel".

Dann kannste mit Deinem Anhänger bzw. Wohnwagen 100 fahren, sofern Dein Auto die entsprechenden voraussetzungen erfüllt. Damit ist nicht der oben genannte Eintrag in den Papieren gemeint.

Sondern das er ABS hat und ein bestimmtes Leergewicht im Verhältniss zum Wohnwagengesamtgewicht.

Hab ich alles richtig beschrieben....................... ?

Grüße

stromer66

ja, richtig. und das Verhältnis ist abhängig vom Anhänger, es darf nämlich auch ein ungebremster Baumarktanhänger sein, bei dem wird dann halt die zul. Gesamtmasse stärker reduziert.

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