AGR Ventil/ Kühler was würdet ihr machen?

VW Touran 1 (1T)

hi, ich weiss es gibt zum thema unzählige threads aber habe nichts passendes zu meiner frage gefunden.

haben einen 1.6er touran mit 37tsd !!!! kilometer der das update bekommen hat und diesen neuen filter!
schon beim verleassen der werstatt hat sich das fahrverhalten geändert (leicht unrundes motorlaufen).
nahc ein paar tagen ging er mir an der ampeö einfach mal aus. wieder ein paar tage später das selbe spiel nochmal und beim gasgeben nahm er kurzzeitig keines an!

zurück in die werkstatt und fehler ausgelesen! KEIN FEHLER gefunden! ich mich weiter beschwert und sie forderten einen bericht von VW an! AGR Ventil prüfen und den Kühler!

BEIDES DEFEKT :-( der freundliche machte mir ein angebot von 900€ die ich zahlen sollte!
da garantie und ja wohl ein fehler von VW habe ich mich sehr wehemend beschwert und muss nun nichts zahlen! *inkl. ersatzfahrzeug*

JETZT aber zu meiner frage:

wie lange hält das neue ventil bzw der kühler? ist der wieder nach kurzer zeit hinüber und wird VW dann auch wieder für die reperatur etc aufkommen?

was würdet ihr da machen?

immerhin ist der Touri erst BJ 2014 und hat 20 tsd gekostet! traurig wäre es diesen nun für "nur" 12 tsd etwa wieder verkaufen zu müssen weil ständig die kosten für neuen kühler und ventil anfallen :-(

danke für eure meinungen und tipps

Beste Antwort im Thema

Eins noch: unterschreibst du den Auftrag oder jemand von VW? Ich bin Serviceberater von Beruf, sitze also auf der anderen Seite vom Schreibtisch. Entweder du glaubst das jetzt bezüglich der Ersatzteilgarantie oder nicht. Fakt ist, dass es Ersatzteilgarantie auch bei Kulanzreparaturen gibt.

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Wenn dem nicht so wäre wieso habe ich dann schon mehrfach eine Ersatzteilgewährleistung anerkannt bekommen bei vorheriger 100% Übernahme der Kosten als Kulanz?

Da interessieren mich Gesetze recht wenig, wenn es weiterhin so gehandhabt wird 😛.

Den Werkvertrag unterschreibst du bei der Reparaturannahme

Wesentliche Merkmale eines Werkvertrags sind die Beauftragung und Bezahlung. Beides macht aber VW an Deiner Stelle. Rechtlich gesehen die beauftragen die die Werkstatt und zahlen diese auch.
Bei einer Kulanzreparatur habe ich noch keine Rechnung für einen Auftrag bekommen und auch nichts gezahlt. Die Leistung wird freiwillig vom Hersteller/Werkstatt erbracht, VW drückt das immer sehr schön aus. Es liegt also kein Werkvertrag vor.

Wieso soll der Kunde keine Rechnung bekommen bei einer Kulanz?

Selbst wenn da am Ende steht 0,00€ und es wurden Kosten in Höhe von X € als Kulanz übernommen bleibt es trotzdem eine Rechnung.

Jetzt aber BTT und Schluss mit dem Gequatsche über Gesetze und Verträge die so sowieso aktuell nicht umgesetzt werden.

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Eins noch: unterschreibst du den Auftrag oder jemand von VW? Ich bin Serviceberater von Beruf, sitze also auf der anderen Seite vom Schreibtisch. Entweder du glaubst das jetzt bezüglich der Ersatzteilgarantie oder nicht. Fakt ist, dass es Ersatzteilgarantie auch bei Kulanzreparaturen gibt.

Du sprichst als Serviceberater. Die Meinung Deines Geschäftsführers wäre hier interessant. ;-)

Der Kunde unterschreibt ggf. einen Auftrag zur Fehlersuche. Aber wenn keine Rechnung mit mind. 0,01€ auf Kundenkosten erstellt wird, wo ist dann die Gegenleistung aus dem Werkvertrag? VW gibt vielleicht eine Rechnungskopie, aber darauf werden idR alle Leistungen auf Kulanz ausgewiesen (zu erkennen am K hinterm Betrag). VW übernimmt also anstatt des Kunden die Käufer-Verpflichtungen aus dem Werkvertrag. Da steht dann auch sowas in der Art drunter, dass sich kein Rechtsanspruch aus diesen Leistungen/Kulanz ergibt. Gewährleistung wäre so ein Rechtsanspruch.

Zeig mir einen Fall, wo jemand erfolgreich Gewährleistung auf eine Kulanzleistung bekommen hat, für die er/sie keinen Cent gezahlt hat. Den wirds nicht geben, denn die gängige Rechtsprechung sieht anders aus. Es mag sein, dass VW mehrfach Kulanz auf die gleiche Leistung gibt, weil sie Mist gebaut haben.

Seid lieber froh, wenn VW überhaupt Kulanz gewährt. Die könnten das genauso gut den Kunden komplett zahlen lassen und wären sogar noch im Recht. Aber das ist wieder typisch, kleiner Finger --> ganzer Arm.

Kenne ich einige Fälle von, aus eigener Hand.

Das habe ich auch an meinem eigenen Fahrzeug gehabt letztes Jahr.

Diese Fälle gibt es also auch wenn manche Nörgler dies nicht wahr haben wollen.

Gibt es keinen News Beitrag mehr in den du andere mit so etwas nerven kannst?

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 18. April 2017 um 13:58:46 Uhr:


Diese Fälle gibt es also auch wenn manche Nörgler dies nicht wahr haben wollen.
Gibt es keinen News Beitrag mehr in den du andere mit so etwas nerven kannst?

Wenn man Dir mit Fakten bzw. rechtlichen Grundlagen kommt, ist man lästig? Komische Einstellung!

Kannst Du Deinen Fall mal schildern? Würde mich wirklich interessieren.

Ich habe gerade erst die Diskussion mit einem VW Zentrum, WOB und meinem Anwalt durch. Es sind sich ausnahmsweise alle 3 einig, dass bei Kulanz kein Gewährleistungsanspruch besteht. Das VW Zentrum hat trotzdem nachgebessert, auch wieder aus Kulanz, steht ganz ausdrücklich auf der Rechnungskopie.

Zitat:

@VVW schrieb am 19. April 2017 um 09:28:01 Uhr:



Wenn man Dir mit Fakten bzw. rechtlichen Grundlagen kommt, ist man lästig? Komische Einstellung!

Ja, das kann hier bei dem einen oder anderen Kollegen schon mal passieren 😁 😁

Mir scheint, es wollen hier einige nicht verstehen dass es einen Unterschied gibt zwischen "es wird von VW üblicherweise so gemacht" (was ja durchaus sein mag) und "man hat einen rechtlichen Anspruch darauf".

Wieso muss man dann aber mit Gesetzen nerven wenn die gängige Handhabung eine andere ist?

Mag sein das es diese Gesetze so gibt, die interessieren mich aber recht wenig wenn sie so nicht umgesetzt werden.

Deine Aussage "Erstmal hat der TE 2 Jahre Ersatzteilgarantie auf das neue AGR." ist nach Sachlage einfach falsch. Du schreibst selbst, dass so ein Fall (2. AGR Tausch innerhalb von 2 Jahren) noch nicht vorgekommen ist. Woher nimmst Du dann die Gewissheit, dass VW das auf Garantie/Gewährleistung macht?

Jaja, ich weiß, Fakten nerven Dich und mit sowas beschäftigst Du Dich nicht. Da dem so ist, solltest Du aber mit einigen Deiner Statements vorsichtig sein, es könnte Leute geben, die das glauben.

Ich geb es auf das ist mir hier zu blöd.

In Zukunft muss ich mir dein rumgenerve nicht mehr antun.

Kunden schickt das Arbeitsamt also echt.

Was ist so schlimm daran einfach mal zu glauben wenn User hier sagen das sie auch trotz einer 100% Kulanz innerhalb von 2 Jahren eine Gewährlsitung auf den selben Mangel anerkannt bekommen haben ?

Du wurden schon Motoren und andere Sachen bezahlt.

Mein 2,0 TDT 140 PS Touran ist jetzt vier Jahre alt, Scheckheftgepflegt und hat 130.000 km. Wegen einem offen stehenden AGR ließ er sich nicht mehr starten. Ob es jetzt durch das Update kommt oder nicht ist müßig zu klären.
Ein Kulanzantrag hätte vielleicht 50% von etwa 1.000€ gebracht. Dafür will der Freundliche auch grade noch die große Inspektion machen ...
Ich habe mich entschieden das AGR selbst zu besorgen und dieses selbst zu tauschen ...
Eine "Scheißarbeit". Wenn ich den Verantwortlichen Konstrukteur in die Finger bekommen hätte ... ich hätte ihm die Finger abgehackt. Es ist mir unerklärlich wie man das AGR ... an das man alle 4 Jahre ran muss so verstecken muss.
Jetzt weiß ich warum VW 4 Stunden für das Wechseln des AGR eingeplant hat. Und selbst die sind nur bei neuen Fahrzeugen machbar. Wehe wenn eine der "unsichtbaren" Schrauben rundgedreht ist. So eine Fehlkonstruktion darf VW nicht passieren!

Und wenn das neue AGR wieder defekt ist, dann hast Du ja zum Glück 100% Ersatzteilgarantie von VW. Kannst Dich auf @AudiJunge berufen ;-)

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