AGR Defekt? Garantie oder Gewährleistung?
Hallo Leute,
der Vater von meiner Freundin hatte sich vor ca 2 Monaten einen Opel Astra H Caravan 1,9 cdti (ca 94tkm)gekauft bei einem Volvohändler mit 1 Jahre Garantie. im Moment hat er 104 tkm runter.
Er war beim Händler und hat im gezeigt das die Motorleuchte leuchtet...dieser konnte aber nicht den Fehler auslesen weil er nicht " die geräte hat" und so musst er zum opel 🙂 und musste für den Fehlerspeicher auslesen 30 Euro bezahlen.
Festegestellt wurde das das AGR defekt ist ungetauscht werden muss.
Der Volvo händler meint dass er das nciht bezahlen wird. weil es nicht in der Garantie dabei ist.
Nun meine frage eigentlich muss er das ja bezahlen es sind ja nicht mal 6 Monate um und schon ein defekt und ausserdem gehört doch das AGR zu Abgasanlage die inder Garantie ist oder nicht?
was soll er nun machen?
28 Antworten
Die Rechtslage ist hier eindeutig! Der Volvo Händler muß zahlen oder selber reparieren. Da er die Reparatur nicht machen konnte muss er eben die Rechnung vom FOH bezahlen. Wenn er dumm kommt würde ich eine Kopie der Rechnung schicken mit Zahlungsaufforderung innerhalb 14 Tagen und Drohung einen Anwalt einzuschalten. Wenn er nicht zahlt würde ich zum Anwalt gehen. Wenn einer der direkt Betroffenen im ADAC ist gibt es dort auch eine kostenlose Rechtsberatung ohne Rechtschutzversicherung.
Gruß
MW1980
Hey leute,
ich hab einen Opel Astra H 150ps bj.: 2007 und da wurde am 12.04.2011 das AGR getauscht.
Jetzt ist es wieder kaputt nach 1 Jahr 17 Tage und 20.000km.
Fällt das noch unter die Erstatzteilgarantie?
Das kann doch nicht sein das es schon wieder kaputt geht.
MfG
Fabian
Zitat:
Original geschrieben von Faby_corsa
Fällt das noch unter die Erstatzteilgarantie?
Müsste eigentlich (gegenstimmen?)
Zitat:
Original geschrieben von Faby_corsa
Das kann doch nicht sein das es schon wieder kaputt geht.
Doch, gewöhn dich schon mal dran oder mach das Ding gleich dicht.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Müsste eigentlich (gegenstimmen?)Zitat:
Original geschrieben von Faby_corsa
Fällt das noch unter die Erstatzteilgarantie?
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Doch, gewöhn dich schon mal dran oder mach das Ding gleich dicht.Zitat:
Original geschrieben von Faby_corsa
Das kann doch nicht sein das es schon wieder kaputt geht.Gruß Metalhead
Also normal hat man doch 2 Jahre Ersatzteilgarantie egal auf was (Verschleissteile natürlich ausgeschlossen).
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Zitat:
Original geschrieben von Faby_corsa
Also normal hat man doch 2 Jahre Ersatzteilgarantie egal auf was (Verschleissteile natürlich ausgeschlossen).
Hi,
denke ich auch, daher das "müsste eigentlich" von mir.
Gruß Metalhead
Ich nehme mal an das aufgrund des baujahres du das agr und den einbau selbst bezahlt hast? Wenn dem so ist hast du volle 2jahre garantie darauf!
Zitat:
Original geschrieben von bommel-73
Ich nehme mal an das aufgrund des baujahres du das agr und den einbau selbst bezahlt hast? Wenn dem so ist hast du volle 2jahre garantie darauf!
Nein. also ja
Ich hatte damals noch Garantie und musste nur 50% Material zahlen. was aber auch 130€ waren.
Nadann wirste mit rangezogen bei der erneuten rechnung oder der foh kümmert sich für dich wenn du guter kunde bist.
Zitat:
Original geschrieben von bommel-73
Nadann wirste mit rangezogen bei der erneuten rechnung oder der foh kümmert sich für dich wenn du guter kunde bist.
ich war schon leider des öfteren beim FOH
ja ja so ist das mit die 1.9 diesel-krücken! Hatte auch von 2004 bis 2008 einen astra h 150ps diesel und die karre stand mehr in der werke als vor meiner tür!😕
Zitat:
Original geschrieben von bommel-73
ja ja so ist das mit die 1.9 diesel-krücken! Hatte auch von 2004 bis 2008 einen astra h 150ps diesel und die karre stand mehr in der werke als vor meiner tür!😕
Meiner läuft gut.
Gruß Metalhead
Es sei dir gegönnt! Meiner hat immer geklapert und er stand bei 5tkm,15tkm,20tkm,25tkm,27tkm,32tkm,40tkm,40,5tkm und es wurden permanent spannrolle vom keilriemen getauscht bis es von opel einen neuen keilriemen zur feldhilfe gab! Dazu kamen defekter kühlerschlauch(Rückruf),2mal drallklappen,agr,6neue schlüssel weil die karre immer wieder ne einladung brauchte um zustarten,danach ringantenne getauscht, 1tüv durchgefallen wegen defektem tragegelenk! Agr war das einzige was ich zahlen mußte der rest ging immer auf garantie und immer einen mietwagen incl.! trotzdem war ich froh als das leasing auslief und ich die karre los war!
Teilegewährleistung (bei FOH Einbau = Garantie).
Sollte problemlos zu machen sein.
Also es ging komplett auf Garantie. Sind doch zwei Jahre auf jedes Teil. 😉 danke Jungs
*Und es war das AGR-Ventil