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Ärztliche Untersuchung?

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 19:39

Hallo.Meine Führerscheinklassen C und CE laufen am 12.02.2009 ab.

Muß ich eine Ärztliche Untersuchung zur Verlängerung nachweisen oder einfach nur neu beantragen?!

Bin 27.

Lg und danke

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22 Antworten
am 6. Februar 2009 um 20:07

Du musst eine Ärztliche sowie Augenärztliche Untersuchung machen lassen,bevor du den Führerschein verlängern lassen willst

Zitat:

Original geschrieben von Kitty130982W211

Hallo.Meine Führerscheinklassen C und CE laufen am 12.02.2009 ab.

Muß ich eine Ärztliche Untersuchung zur Verlängerung nachweisen oder einfach nur neu beantragen?!

Bin 27.

Lg und danke

Eine ärztliche Untersuchung muss erfolgen.

Du brauchst natürlich auch noch neue Passfotos!

Vielleicht kannst du auch die digitale Fahrerkarte mit beantragen. War bei uns günstiger, wenn man beides zusammen beantragt.

Benötigst du die Klassen C/CE im moment?

Grüße

Steini

am 6. Februar 2009 um 20:34

Ich will ja nichts sagen, aber 6 Tage bis der Führerschein abläuft ist ein bisschen knapp oder?

kann u.U. evtl. sein das du dir einen Vorläufigen Führerschein geben lassen musst, und mit dem darfst du ja nicht ins Ausland fahren.

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Ich will ja nichts sagen, aber 6 Tage bis der Führerschein abläuft ist ein bisschen knapp oder?

kann u.U. evtl. sein das du dir einen Vorläufigen Führerschein geben lassen musst, und mit dem darfst du ja nicht ins Ausland fahren.

Ja das ist sehr knapp.

Brauche Ihn im Moment nicht da noch nicht eine Baustelle angelaufen ist.

Könnte man Ihn zb am Montag beantragen (nur zwecks Antragsdatum,vorm 09.02) und dann die Untersuchung nachreichen???

Oder kostet es nichts extra wenn man nen paar Tage zu spät dran ist und er abgelaufen ist?!Lg

Zitat:

Original geschrieben von Kitty130982W211

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Ich will ja nichts sagen, aber 6 Tage bis der Führerschein abläuft ist ein bisschen knapp oder?

kann u.U. evtl. sein das du dir einen Vorläufigen Führerschein geben lassen musst, und mit dem darfst du ja nicht ins Ausland fahren.

Ja das ist sehr knapp.

Brauche Ihn im Moment nicht da noch nicht eine Baustelle angelaufen ist.

Könnte man Ihn zb am Montag beatragen (nur zwecks Antragsdatum,vorm 09.02) und dann die Untersuchung nachreichen???

Oder kostet es nichts extra wenn man nen paar Tage zu spät dran ist und er abgelaufen ist?!Lg

Du kannst ihn erst beantragen, wenn du alle erforderlichen Unterlagen hast (ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Biosymetrisches Paßbild, Antrag auf Führerscheinverlängerung). Erst wenn du diese Unterlagen hast kannst du den vorläufigen Führerschein beantragen (Kostet 15€).

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 20:50

OK,danke....

nun bin ich schlauer.

Werd mich gleich Montag drum kümmern.Lg und schönes WE

am 6. Februar 2009 um 22:09

Um mal ein bisschen weiter zu denken...

Verfällt der C/CE eigentlich wenn der TE z.B. am 13.2 zum Straßenverkehrsamt gehen würde??

Irgendwie hatte ich mal was gelesen das es eine Übergangsfrist geben soll!??

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Um mal ein bisschen weiter zu denken...

Verfällt der C/CE eigentlich wenn der TE z.B. am 13.2 zum Straßenverkehrsamt gehen würde??

Irgendwie hatte ich mal was gelesen das es eine Übergangsfrist geben soll!??

Nein er verfällt nicht. Aber er darf ab dem 13.02 auch keine Fahrzeuge der Klasse C/CE mehr fahren

am 7. Februar 2009 um 13:52

Hallo Leute,

mal eine andere Frage.

Ist das jetzt neu das man den Führerschein jetzt alle 5 Jahre verlängern muss auch wenn man noch keine 50 Jahre alt ist?

Ich habe seit 1992 den Schein und der ist bis 2021 gültig, steht zumindest drin.

Ich muss dazu sagen das ich ihn bis jetzt erst einmal gebraucht habe da ich sonst kein LKW fahre.

Schönes Wochenende!

Nur wer den FS nach dem 01.01.1999 gemacht hat, muß ihn alle 5 Jahre verlängern lassen.

http://www.soyen.de/LKW-Fahrerlaubnis.pdf

http://bundesrecht.juris.de/bkrfqg/index.html

Kurzum, willst du gewerblich fahren alle 5 Jahre neu beantragen und Schulungen nachweisen

Gültigkeit generell nur noch bis 5 Minuten vor dem 51. Geburtstag, davor Verlängerung beantragen, auch zur privaten Nutzung

Bewegst du ein "aktuelles" Fahrzeug ist die Fahrerkarte Voraussetzung, die erhälst du nur mit Plasteführerschein

Zitat:

 Nein er verfällt nicht. Aber er darf ab dem 13.02 auch keine Fahrzeuge der Klasse C/CE mehr fahren

Ideal für Leute wie mich, die ihn zwar haben wollen aber nicht wirklich brauchen. :)

Man muß, sollte Bedarf sein, nur zur Zulassungsstelle gehen, die erforderlichen Dokumente vorlegen und bekommt ihn dann ab Antragsdatum wieder 5 Jahre verlängert. So zumindest die Aussage am Schalter.

am 15. Juli 2009 um 16:18

Hallo, mal eine andere Frage,

gilt diese ärztliche Untersuchung für ALLE LKW Fahrer?

Folgendes Problem, ein selbstfahrender Unternehmer mit DDR PKW Führerschein(bis 7,5t) im alter von 51 Jahren, muss der auch zur ärztlichen Untersuchung? Oder sind selbständige davon ausgenommen?

Wenn nicht, kann man das irgendwo erlesen, das Unternehmer das auch müssen? Hat da jemand zufällig ein Gesetzestext o.ä. zur Hand?

Vielen Dank schonmal

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