Ärger mit dem TÜV wegen Felgen
Moin,
ich habe vor ein paar Jahren Eibach Gewindefedern und Spurverbreiterungen in Kombi mit den original 19er Rotoren eintragen lassen. In diesem Zuge habe ich beim TÜV auch gefragt, ob ich im Winter ZUBEHÖR-Felgen in GLEICHER GRÖSSE wie original (lt. CEC) OHNE weitere Eintragung mit dem Fahrwerk fahren darf. Dies wurde bejaht. Nur deshalb habe ich mir diese Winterfelgen dann gekauft.
1,5 Jahre später bei der HU (im Winter) wurde dann bemängelt, die Felgen wären ja nicht original. Daraufhin habe ich die ABE vorgelegt und gesagt, dass mir hier, bei diesem TÜV gesagt wurde, dass das ok wäre weil gleiche Größe wie original. Nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen wurde das dann so auch als ok gewertet und ich bekam meinen Stempel. Aussage des Prüfers damals: "Was soll man da auch prüfen? Ist ja die gleiche Größe."
Jetzt, 2 Jahre später, beim GLEICHEN TÜV, wieder der Hinweis auf die nicht originalen Felgen in Verbindung mit dem Fahrwerk. Ich hab also wieder gesagt, dass ich noch VOR Kauf der Felgen extra dort gefragt habe UND dass es beim letzten TÜV auch so ok war. Nur diesmal will man das partout nicht akzeptieren! Ich MUSS die Zubehörfelgen in Verbindung mit dem Fahrwerk eintragen lassen. Kein Stempel ...
Kann mir das jemand erklären? Ist das wirklich rechtens?
Gruß
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4 Antworten
Was erwartest du? Die Felgen sind eintragungspflichtig. 2x ist es halt so gegangen, jetzt nicht. Eintragen lassen und erledigt.
Ist es. Alles, was nicht original ist, muss eintragungsfrei sein, eine ABE haben, oder auch eingetragen werden. Durch die Tieferlegung (Anderes Fahrwerk) musst du deine nicht originalen Felgen/ Reifen abnehmen und eintragen lassen. Geschichte aus meinem Leben: Streitfighter mit Einzelabnahme. Der TÜV Prüfer macht trotz der Einzelabnahme dennoch keine TÜV Abnahme. Kannst du nichts dran machen. Ich fahre seit dem nicht mehr zum TÜV, sondern zu einer anderen Prüfstelle. Ganz legal.
Geh zu 3 Ärzten hast 3 Diagnosen. Bei mir war es ähnlich der eine TÜV schaut sich das optisch an und sagt ok das passt, der andere meint muss eingetragen werden mit Einzelabnahme + Bericht.
Letzteres ist mir persönlich lieber, denn wenn dir einer reinfährt und die gegnerische Versicherung checkt ob alles rechtens ist bei deinem Auto und es fehlt die Eintragung kannst eine Teilschuld bekommen sowie die Kündigung deiner Versicherung und deinen Schaden musst selber blechen
Es muss eingetragen werden, unabhängig davon, ob ein Prüfer meint, dass es nicht so ist. Kommst du in eine Verkehrskontrolle, dann könntest du ein Problem bekommen. Vermutlich sind keine Schleifspuren sichtbar und die Räder sind unauffällig, so dass du dann eventuell nur eine Mängelkarte bekommst und diesen Mangel durch Eintragung oder Montage zugelassener Räder beheben musst und das Fahrzeug nicht gleich abgeschleppt wird. Fahrwerk auf original umrüsten wäre auch noch eine Option, wenn die Felgen eine ABE haben und keine Abnahme laut ABE zu erfolgen hat.