Ärger beim Autoverkauf , wenn man nicht ummeldet

https://www.youtube.com/watch?v=8zs3fSlytIs

Ein verkauftes Auto wird zum teuren Problem: Obwohl es längst einen neuen Besitzer hat, flattern plötzlich Strafzettel, Gebühren und sogar Forderungen wegen eines Unfalls ins Haus – alles, weil das Auto nicht umgemeldet wurde. Wie kann so etwas passieren? Wer haftet in solchen Fällen, und wie können sich Verkäufer rechtlich absichern? Wir zeigen, worauf Sie beim Autoverkauf achten sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

90 Antworten

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 19. Januar 2025 um 19:49:52 Uhr:


"die Ummeldung online erfolgen" Ja, das wäre aber ein digitalisiertes Deutschland. Früher konnten wir mal effektive Prozesse.

Doch, das geht mit der online Anmeldung. Allerdings ist dabei die Frage wie schnell die Mühlen drehen und ob das Fahrzeug so schnell wieder zur Anmeldung freigegeben ist.

Online Abmeldung ist doch eine Lösung. Auf beiden Plaketten ist ein Code freizukratzen. Dann sieht das Kennzeichen entwertet aus und keiner fährt da lange mit rum.
Damit fährt der Kaufer nach Hause. Wenn angekommen, wird mit dem Code aus dem Fahrzeugschein und denen unter dem Kennzeichen stempel das Fahrzeug online vom Verkäufer abgemeldet. Fertig.

Man darf am Tag der Abmeldung noch innerhalb des eigenen und angrenzenden Zulassungsbezirks nach Hause fahren.
Zitat aus VHV

Nach der Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle dürfen Sie Ihr Auto auch mit entwerteten Kfz-Kennzeichen – ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht – wieder nach Hause bzw. zum Autohaus oder zum neuen Besitzer fahren. Voraussetzung ist, dass diese Rückfahrt von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, falls ein Schaden entsteht. Wichtig ist, dass die Autofahrt auf direktem Wege erfolgt, nur innerhalb des Kfz-Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks und am Tag der Abmeldung stattfindet. Sollten Sie weitere Strecken planen oder das Auto an einem anderen Tag im Straßenverkehr bewegen wollen, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. Januar 2025 um 19:20:33 Uhr:



Vielleicht nur solche Fahrten, die mit der Abmeldung zusammenhängen?

Bei einer online Abmeldung gibt es keine Fahrt, die mit der Abmeldung zusammenhängt.

12/4 fzv
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Dann geht es doch, dass da der Käufer (wirklich?) zum neuen Ort fahren kann, aber alles nur in der eigenen Region.

Unbrauchbar, wenn ich in ganz Deutschland verkaufen will.

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Das sagt das i-Portal dazu: siehe Bild.

https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/

Asset.JPG

Also doch verboten?

Ich hatte diesen Hinweis beim Abmelden übersehen aber später, bei Abschluss kam der Hinweis, dass das Fahrzeug bis Ende des Tages genutzt werden könne. Leider habe ich davon keinen Screenshot. Das war jedoch für mich der Grund, dass ich auf die Idee kam, dass der Käufer mit dem Auto noch nach Hause fahren könnte.

Zitat:

@BeeKlasse

Unbrauchbar, wenn ich in ganz Deutschland verkaufen will.

Machs wie ich beschrieben habe. Käufer nach Hause und Verkäufer meldet danach online ab.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. Januar 2025 um 16:27:45 Uhr:


Quatsch

Von wegen Quatsch… genauso wie von Bee Klasse beschrieben, hab ich früher in jungerenJahren meine Kisten aus den Zeitungsinseraten rausgefiltert.
Vorrangige Merkmale: möglichst billig, möglichst lange TÜV schnell verfügbar (noch angemeldet)) im näheren Umkreis.

Dann nacheinander ab telefoniert, wer nicht ans Telefon gehen konnte, weil nicht daheim oder so stwas: nächsten Kandidaten angerufen. Gefragt wann und wo Besichtigung Probefahrt möglich, wenn es ihieß, die Kiste sei abgemeldet, daher Probefahrt schlecht möglich.:
Danke auf wiederhören. Den nächsten interessanten Karren antelefoniert…damals gabs da viel Auswahl in den Zeitungen für das was ich brauchte. Einfach ein „Winterato“ mit TÜV und unkompliziert fahrbereit. Marke. Farbe, Ausstattung, Form , alle Zweitrangig. Hauptsache: ca.50 DM pro Monat gültige HU. als Preis oder HU.

Ich gebe aber auch Windel Express recht, wenn ich ein bestimmtes Modell suche und darauf fixiert bin, ist es mir auch egal ob an oder abgemeldet. Da finde ich dann schon Lösungen. Man muss halt Prioritäten setzen.

Vor 3 Jahren wollte ich mir mal ein Motorrad. Alte 250er Yamaha RD in Kempten anschauen, ich bin in München daheim.
War fhrbereit, neue HU , Preis OK…wäre ein Spontankauf geworden… ein Kumpel hätte mich hinfahren können…ich wäre mit dem Ding heimgefahren…hab mit dem Verkäufer geschrieben…(er wollte oder konnte nicht telefonieren.), auf alles gut soweit, bis auf den Schlussatz: „bitte beachten Sie , dass das Motorrad nur abgemeldet übergeben wird“.

Wollte Ihn noch überzeugen, dass kein Risiko besteht bei mir und wir ordentlichen KV mit Übergabe , Uhrzeit, machen Perso habe mit Adresse in München usw.
Aber der war leider starrsinnig und Stur (warst Du das etwa, Kapitän Lück 🙂
Also wurde nix draus…aber halb so wild, andere Mütter haben auch schöne Töchter, sagt man .

Nachdem ich einmal auf die Fresse gefallen bin verkaufe ich nur noch abgemeldete Autos.
Die Lauferei hinterher sind die paar € die man vielleicht mehr bekommt nicht wert.

Pauliese, das ist schön geht aber nicht um Ankauf.

Naoanto, genau so sieht es aus. Wer sich einmal die Finger verbrannt hat, macht es beim nächsten mal anders.

Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.

Vermutlich ist so: Wenn man all euren Dingern nachgeht, wo ihr euch angeblich(?) so schlimm "die Finger verbrannt habt", wird man früher oder später herausfinden, dass ihr die wenigen Dinge, die in den hier gelisteten links und Tipps nun lange und breit als wichtig besprochen wurden, am Ende dann doch nicht konsequent beachtet habt. Im Prinzip seid ihr dann auch selbst dran schuld und nicht das Verfahren des "angemeldeten" Verkaufs.

Mein Schwager hatte mal einen Japaner, und kurz vor dem TÜV stellte sich heraus, dass unten ein tragendes Teil durchgerostet ist. Wir haben das Auto dann ohne TÜV, aber angemeldet, verkauft. Im Kaufvertrag stand wortwörtlich drin "tragende Teile durchgerostet, Fahrzeug nicht tüv-fähig!" Als der Typ mit dem Auto vom Hof fuhr, hatte ich den Vertrag mit Perso-Kopie zwei Minuten später an die Zulassungsstelle und die Versicherung gefaxt.

Im Nachhinein erfuhren wir, dass der Typ das Auto gleich weiterverkauft hatte und dieser neue Käufer hatte dann dieses Auto, angeblich mit TÜV, für 2400 € in der Zeitung inseriert und es stand auf einem großen Automarkt.

Wir gaben der Polizei einen Tipp, und die räumte wohl Auto mitsamt dem verkaufswilligen Menschen ab.

Wir hatten logischerweise null Probleme, wie auch. Das Auto war zwar drei Wochen länger angemeldet als vereinbart, aber das waren dann irgendwie um die 25 €, die das mehr gekostet hat.

Das Auto konnten wir nur verkaufen, weil das Auto angemeldet und fahrbereit war. Auch logischerweise, siehe oben.

Komm, wir drehen uns weitere 5 Seiten weiter im Kreis.🙁

Ich werde deine Meinung nicht ändern und du wirst unsere Meinung nicht ändern. Punkt.

Und der TE ist schon wahrscheinlich lange weg oder lacht sich eins ins Fäustchen🙂

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 20. Januar 2025 um 12:56:42 Uhr:


Komm, wir drehen uns weitere 5 Seiten weiter im Kreis.🙁

Ich werde deine Meinung nicht ändern und du wirst unsere Meinung nicht ändern. Punkt.

Und der TE ist schon wahrscheinlich lange weg oder lacht sich eins ins Fäustchen🙂

Wer wird das wohl verantworten?

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