Ärger beim Autokauf
Hallo Leute!
Ich hatte mir vor 2 Monaten nen 3er Touring zu gelegt. Mittlerweile hat sich rausgestellt, dass das Fahrzeug einige Mängel hatte, die beim Kauf nicht erkennbar waren. Wenigstens nicht durch mich, da ich mich mit der Fahrzeugtechnik leider nicht so gut aus kenne!
Es fing schon gut an. Nachdem ich das Auto ne halbe stunde Probe gefahren bin, habe ich es gekauft und bin mit meiner Freundin los getigert. Sie mit dem neuen und ich mit Vaters PKW. Nach 30 km sind wir an die Tanke gefahren. Dort fing der Neue auf einmal an, zu wackeln und hörte sich an, als ob er den Geist aufgeben würde. Am nächsten Tag stellte ich ihn sofort in die Werkstatt. Als ich den Verkäufer anrief, meinte er dass es die Transportrollen seien. Er hatte das vergessen zu sagen. Weil das Fahrzeug so wackelte, war er bereits bei BMW. Die sagten es seien die Transportrollen.
Das teilte ich der Werkstatt mit und die meinten, dass die fertig sind und Öl verlieren. Da waren die ersten 250 Euro weg.
Dabei wurde festgestellt, dass der Vorbesitzer wohl mal aufgesessen war und dabei das Hitzeschutzblech abgerissen hatte. Wieder 150 Euro.
Außerdem zog der BMW auf einmal manchmal nach rechts oder nach links. Aber nicht immer! Deswegen auch nicht bei Probefahrt richtig gemerkt. Das Fahrwerk wurde überprüft. Total verstellt! Wieder 50 Euro.
Dann kommt der Hammer!! Ich habe das Fahrzeug zum TÜV gebracht. Dort meinten Sie, dass Sie das Auto so nicht abnehmen, da ein anderes Fahrwerk drin ist. Früher war da mal ein M-Fahrwerk drin. Jetzt war ein Sachs Fahrwerk ohne TÜV-abnahme und Betriebserlaubnis drinnen.
Also muss ich es erst beschaffen und eintragen lassen.
Mittlerweile war ich stinkesauer und habe den Verkäufer zur Rede gestellt.
Der meinte er weis nichts davon, muss der Vorbesitzer gemacht haben.
Inzwischen habe ich 1300 Euro reingesteckt. Radlager gab auch noch Geist auf. Und die Winterreifen, die er beim Kauf zufällig in der Werkstatt vergessen hatte, und mir nachschickte, waren türlich abgefahren.
Es war halt blöde, dass ich damals 400 km einfach hatte. Wollte die Fahrt nicht nochmal haben.
Nun habe ich den Verkäufer angerufen und versucht, mich mit ihm gütlich zu einigen. Da er ja von den Transportrollen gewußt hatte, und auch das Fahrwerk meiner Meinung nach zu seinen Lasten geht, dachte ich ein Abschlag von 250 Euro sei angemessen. Achja, hatte noch vergessen, dass die Dämper vorne Seitenverkehrt eingebaut wurden! Und die Domlager waren kaput!
Zu Anfang meinte er auch, dass es schon stimmt, dass er mir nichts sagte, und das mit dem Fahrwek ist auch doof.
Nach2 Tagen Bedenkzeit teilte er mir mit, dass er mit Anwalt telefoniert hatte, und der meinte er sei fein raus, da er Privat verkauft hatte.
Naja, nun muß ich malsehen, was ich noch machen kann!! Vor Gericht habe ich halt volles Risiko, da ich keinen Rechtschutz habe.
Also Augen auf beim Autokauf!!! Schade, dass mir bei all dem Ärger etwas der Spaß an meinem BMW vergangen ist, obwohl es schon ein schönes Fahrzeug ist.
Grüße Frank
56 Antworten
der Vorbesitzer hat den Wagen doch nur 10Monate gehabt.D.h. er muß nicht unbedingt von dem nicht eingetragenen FW wissen,wenn es erst nach dem letzten TÜV eingebaut wurde.
wenn du jetzt ohne Rechtschutz vor Gericht ziehst kann es sein,daß du zum Schluß den Wagen behalten und zusätzlich deinen Anwalt,seinen Anwalt,einen Gutachter und die Gerichtskosten bezahlen mußt.
Hättest du die Mängel nach 1-2 Wochen reklamiert hättest du vielleicht eine kleine Chance.Aber so,2 Monate danach kannst du es vergessen.
die wichtigste frage ist immer noch unbeantwortet:
WAS GENAU steht im KAUFVERTRAG???
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
die wichtigste frage ist immer noch unbeantwortet:
WAS GENAU steht im KAUFVERTRAG???
also im kaufvertrag ist nichts von den mängeln fest gehalten worden! habe gerade sogar kleinen absatz darauf entdeckt, der besagt, dass der verkäufer dem käufer alle umstäde zu nennen hat, die den wert des fahrzeuges mindern!!!! also, dass hat er dann wohl nicht gemacht!!! oder?
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
der Vorbesitzer hat den Wagen doch nur 10Monate gehabt.D.h. er muß nicht unbedingt von dem nicht eingetragenen FW wissen,wenn es erst nach dem letzten TÜV eingebaut wurde.
wenn du jetzt ohne Rechtschutz vor Gericht ziehst kann es sein,daß du zum Schluß den Wagen behalten und zusätzlich deinen Anwalt,seinen Anwalt,einen Gutachter und die Gerichtskosten bezahlen mußt.
Hättest du die Mängel nach 1-2 Wochen reklamiert hättest du vielleicht eine kleine Chance.Aber so,2 Monate danach kannst du es vergessen.
also erstens, unwissenheit schützt nicht! der verkäufer muss trotzdem gerade stehen! er kann höchstens gegen seinen verkäufer vor gehen, was aber wohl unsinnig ist! das mit dem zeitrum ist schon etwas problematisch, aber die werkstatt hat schon 1 tag nach dem ich das auto gekauft hatte festgestellt, dass ein sachsfahrwerk drin ist. dies habe ich ja erst später erfahren, da der von der werkstatt sich zwar gewundert hatte, dass ein m-fahrwerk durch ein sachs-fahrwerk ersetzt wurde, aber sich nichtsweiter bei gedacht hatte. erst als das auto zum tüv mußte, fiel jaauf, dass das fahrwerk gar nicht eingetragen war! und ich ging beim autokauf fest davon aus, dass das auto ein m-fahrwerk hat, da es die m ausstattung hat. beim kauf hatte nur gemeint, dass es ja die m ausführung ist. und er meinte ja, hat aber nichts von anderem fahrwerk gesagt! zeuge war auch dabei!
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die Eintragung des FW kostet vielleicht 35€.Besorg dir die Unterlagen und gut ist.
Deswegen einen riskanten Rechtstreit in Gang zu setzten ohne RS versichert zu sein ist doch Quatsch.
Du hast natürlich vollkommen Recht.Aber Recht haben heisst leider nicht unbedingt auch vor Gericht Recht bekommen.
Du willst jetzt nach 2 Monaten etwas reklamieren,was schon 1 Tag nach dem Kauf festgestellt wurde?
Um derartigen Problemen zumindest teilweise aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, Gebrauchtfahrzeuge grundsätzlich mit frischer HU (24 Monate) zu erwerben, egal ob von privat oder vom Händler.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Um derartigen Problemen zumindest teilweise aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, Gebrauchtfahrzeuge grundsätzlich mit frischer HU (24 Monate) zu erwerben, egal ob von privat oder vom Händler.
Ach, wie viele Leute bzw Hofhändler kennen jemanden beim Tüv der mal n Auge zudrückt??
Die 24 Monate HU geben einem überhaupt keine Sicherheiten!
Zitat:
Original geschrieben von Alpina330
Die 24 Monate HU geben einem überhaupt keine Sicherheiten!
Sicherheit in der technischen Sache womöglich nicht, aber eine gewisse Rechtssicherheit. Man hat gleich 2 Adressen, die man juristisch belangen kann...
Einen Privatverkäufer wegen sowas juristisch belangen? Ist doch ein Witz und mehr als aussichtslos😁
Er ist doch kein Fachmann, muss also von den Mängeln nichts gewusst haben, und die Beweispflicht liegt auf deiner Seite - beweis ihm das Gegenteil, ein aussichtsloses Unterfangen.
Wieso nimmst du niemanden mit wenn du doch absolut keine Ahnung von Autos hast? Oder machst VORHER einen Gebrauchtwagencheck bei Dekra & Co?
Und TÜV/AU neu besagt wie Alpina330 schon richtig sagte gar nichts. Fax mir eine Fahrzeugscheinkopie eines beliebigen Autos und innerhalb 24 Stunden besorg ich dir TÜV/AU neu😉
Scheckheft besagt genausowenig, immer die Augen auf beim Autokauf, und am besten jemanden mit Plan mitnehmen, dann musst auch nachher nicht weinen.
so siehts nämlich aus !
Wir leben hier nicht im Traumland sondern in ner Gesellschaft wo mittlerweile nur noch jeder an sich denkt!
Zitat:
Original geschrieben von Penutzername
... Fax mir eine Fahrzeugscheinkopie eines beliebigen Autos und innerhalb 24 Stunden besorg ich dir TÜV/AU neu😉...
steht das Angebot ?
Zitat:
Original geschrieben von Chris_HHPL
steht das Angebot ?
Du hast PN!
Also ich find den Kaufpreis auch etwas teuer. Wenn man bedenkt, das ich auch nen Touring mit schnick-schnak habe. BJ 04.1999 mit 65 TKM und neue Sommer- und Winterreifen. Und 7,8TEuro bezahlt habe??!!!???
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Um derartigen Problemen zumindest teilweise aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, Gebrauchtfahrzeuge grundsätzlich mit frischer HU (24 Monate) zu erwerben, egal ob von privat oder vom Händler.
das ist irrelevant ob die HU frisch ist oder nicht...die Leute die solche Autos verkaufen...kriegen ihre Hu ohne den Wagen zum TÜV gefahren zu haben.
Es gibt auch leute die sich freuen wenn sie mal so ein Auto angeboten bekommen...Sie entdecken die Mängel und drücken den Preis dermaßen runter teilweise über 40 %
das ist aber eher die ausnahme