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Änderungen Leasingvertrag ohne Info an den Leasingnehmer
Ich weiß es ist eine juristische Frage, aber vielleicht hatte das jemand schon prüfen lassen und kann berichten, ob es grundsätzlich möglich ist, für die BWW Bank den Leasing-Vertrag ohne weiteres zu änderten ohne den LN vorher zu unterrichten.
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4 Antworten
Auf so eine allgemeine Frage wird Dir auch kein Rechtsanwalt eine konkrete Antwort darauf geben können, es kommt immer auf die genauen Umstände an..Deswegen nützt auch die Frage nach einer Erfahrung eher nichts.
Ein möglicher allgemein bekannter "grundsätzlicher" Punkt , (für den man keinen Rechtsanwalt braucht) wäre m.E. eine grössere Preisanpassung zwischen Abschluss/Bestellung und Lieferung. Da gibts Regelungen dazu, Du hast aber auch Reaktionsmöglichkeiten, je nach den Umständen. Steht alles in den Leasingbedingungen, und auch auf den ADAC-Seiten ist da viel zu lesen.
Ansonsten kann ich nur empfehlen mit einer konkreten rechtlichen Frage entweder zum ADAC oder zum Rechtsanwalt (gibts auch online) zu gehen. Kostet nicht die Welt und bringt eine verlässliche Antwort statt unterschiedlicher Meinungen.
Einfache Frage, einfache Antwort:
Ja, Nein, Vielleicht :-)
Warum soll ein Vertragspartner einen Vertrag nachträglich ohne Einverständnis des anderen Vertragspartners ändern können?
Wenn so ein Recht wie zum Beispiel bei einer Preisanpassung schon von Anfang an im Kleingedruckten steht, dann geht das.
Aber wenn ein TE keine richtigen Informationen rausrückt, kann man sich die Finger blutig schreiben und es bringt nix.