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Änderung der SF aufgrund einer Vorversicherung

Themenstarteram 24. Juli 2020 um 22:15

Moin Leute,

ich habe gerade eine Mail von meiner Versicherung erhalten in der sie behaupten sie müssten meine SF neu einstufen aufgrund der Auskunft einer Vorversicherung. Der Witz an dem ganzen ist dass ich keine Vorversicherung bis an einen anderen Vertrag bei der gleichen Versicherung hatte (ich habe quasi zu besseren Konditionen gewechselt).

Zum Hintergrund: Ich war davor direkt nach der Führerscheinprüfung bei meiner Mutter mitversichert und schaffte es innerhalb von einem Jahr 2 Unfälle zu bauen. Ende 2018 wurde der Vertrag von meiner Mutter dann gekündigt. Im März 2019 habe ich dann über ein Vergleichsportal eine Versicherung über mich mit einem SF von 0 abgeschlossen. Bei dem Daten gab ich keine Vorversicherung an sowie keine regulierte Schäden da diese ja zwar von mir verursacht wurden jedoch ich nicht der Versicherungsnehmer war. Ab dem 1.1.20 trat mein neuer Vertrag bei der gleichen Versicherung mit der SF 1/2 in Kraft.

Nun bekam ich diese Mail und muss auf weitere Informationen wie eine Beitragsrechnung warten da ich kein Zugriff auf ein Kundenportal habe da alles über das Vergleichsportal läuft und die Versicherung ausschließlich online vertreten wird.

Nun bin ich besorgt dass die Versicherung aufgrund der Unfälle die passiert sind als ich noch bei meinen Eltern versichert war mich zur Kasse bitten wird da eigentlich ein höherer Beitrag fällig war. Oder steht es der Versicherung gar nicht zu da die Versicherung über meine Mutter lief und ich nur Mitversichert war.

Vielen Dank fürs lesen und ich freue mich auf eure Antworten!

Viele Grüße

Wiktor

Beste Antwort im Thema
am 24. Juli 2020 um 22:55

Frag einfach beim Vergleichsportal an, was da jetzt genau passiert.

Die können dir bestimmt weiterhelfen.

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Zitat:

@Kornpeter schrieb am 26. Juli 2020 um 19:36:20 Uhr:

Fällt mir grad ein: hier hab ich mal was von einer Versicherung gelesen, die eine höhere Einstufung auch dann vornimmt, wenn man am Unfall gar nicht schuld hat! Es genügte die Beteiligung daran! Unglaublich aber scheinbar wahr. (Vielleicht blieb auch die SF Stufe unberührt, aber die Prämie trotzdem höher?) Weiss es nicht mehr exakt.

Glaube es war die Admiral direkt?

@ TE: welche Versicherung hast Du Dir da ausgesucht?

Ich denke nicht das es so eine Versicherung geben wird. Auf welcher Grundlage soll das denn rechtens sein, und wer ist so dumm und schließt bdort eine Versicherung ab?

Aber wie gesagt der TE sagt ja das er keine vorversicherung hatte.

 

Auch definitiv komisch das I'm März 2019 die Versicherung schon abgeschlossen wurde, und jetzt erst behauptet wird das es eine vorversicherung gab.

Doch, so eine Versicherung gibt es, habe ich hier auch schon gelesen, war glaube ich auch die oben genannte.

 

Solche Versicherungen schließen diejenigen ab, welche die AKB erst nach einem Schadenfall lesen. Von solch einem Spezi gibt es hier irgendwo auch einen Fred.

Die admiral hatte bei Mir nicht so einen Passus in der akb stehen. War dort 2019 bis 2020

In der aktuellen akb steht dort auch nur das schlechter gestuft wird bei einem schadenbelasteten Vorfall, wo die rucklagen oder Zahlungen vorgenommen wurden.

Auf welcher Grundlage kann man sowas denn anwenden. Wenn man unverschuldet ein Unfall hatte dafür noch zahlen zu müssen.ohne das die Versicherung was reguliert.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 26. Juli 2020 um 21:51:32 Uhr:

Die admiral hatte bei Mir nicht so einen Passus in der akb stehen. War dort 2019 bis 2020

Doch, hat sie!

Auf den Versicherungsnehmer bezogene Tarifmerkmale:

B.11 Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der

Versicherungsnehmer als Fahrer (ab drei Jahre vor

Vertragsbeginn) beteiligt war.

Auf zusätzliche Fahrer bezogene Tarifmerkmale:

C.1.1.8 Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der

Hauptnutzer als Fahrer (ab drei Jahre vor Vertragsbeginn) beteiligt war.

Wird bei Vertragsabschluss abgefragt und ändert bei entsprechender Angabe den Beitrag erheblich...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. Juli 2020 um 22:14:57 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 26. Juli 2020 um 21:51:32 Uhr:

Die admiral hatte bei Mir nicht so einen Passus in der akb stehen. War dort 2019 bis 2020

Doch, hat sie!

Auf den Versicherungsnehmer bezogene Tarifmerkmale:

B.11 Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der

Versicherungsnehmer als Fahrer (ab drei Jahre vor

Vertragsbeginn) beteiligt war.

Auf zusätzliche Fahrer bezogene Tarifmerkmale:

C.1.1.8 Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der

Hauptnutzer als Fahrer (ab drei Jahre vor Vertragsbeginn) beteiligt war.

Wird bei Vertragsabschluss abgefragt und ändert bei entsprechender Angabe den Beitrag erheblich...

Neueinstufung wenn man zu der admiral hinwechslet. , aber nicht die stufung während man dort versichert ist. Der Ersteller ist ja schon über 1 Jahr dort versichert...

am 26. Juli 2020 um 23:21

War aber hier vor einigen Wochen ein Thema und der Tenor dazu hiess: Tja, hättest mal lieber vorher die AKB oder sonstwas Kleingedrucktes gelesen!

Wie gesagt: weiß nimmer welche Versicherung genau das war und wie ich den Thred wieder finden kann.

Edit: hatte die inzwischen eingeflossenen Beiträge übersehen.

Jetzt müsste man halt wissen bei welcher Assekuranz der TE nun versichert ist!

Sollte er im März 2019 zu der Admiral gegangen sein? Dann ist ihnen das eben erst jetzt im neuen Versicherungsjahr aufgefallen.

Ablauf ist bei denen nicht 1.1. sondern Vertragsbeginn vorausgesetzt.

am 27. Juli 2020 um 8:37

Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. Juli 2020 um 22:14:57 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 26. Juli 2020 um 21:51:32 Uhr:

Die admiral hatte bei Mir nicht so einen Passus in der akb stehen. War dort 2019 bis 2020

Doch, hat sie!

Auf den Versicherungsnehmer bezogene Tarifmerkmale:

B.11 Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der

Versicherungsnehmer als Fahrer (ab drei Jahre vor

Vertragsbeginn) beteiligt war.

Auf zusätzliche Fahrer bezogene Tarifmerkmale:

C.1.1.8 Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der

Hauptnutzer als Fahrer (ab drei Jahre vor Vertragsbeginn) beteiligt war.

Wird bei Vertragsabschluss abgefragt und ändert bei entsprechender Angabe den Beitrag erheblich...

Die Dreistigkeit manch einer Versicherung kennt anscheinend keine Grenzen.

Themenstarteram 27. Juli 2020 um 12:38

So, ich melde mich dann noch mal kurz paar Fragen zu beantworten.

Bei meiner Versicherung handelt es sich um Nexible. War einfach im Vergleich am kostengünstigsten. Aus den Versicherungsbedingungen die ich zum Vertrag bekommen habe konnte ich beim Überfliegen nichts außergewöhnliches finden aber da das ganze neu für mich ist muss ich wohl noch mal genauer alles durchlesen.

Aus Neugier bin ich nochmal die Fragen des Vergleichsportals durchgegangen und das einzige was mir aufgefallen ist ist die Frage über regulierte Schäden in den letzten drei Jahren. Wenn ich bei dieser Frage die zwei Schäden angebe (handelt sich übrigens um das gleiche Auto falls das irgendeine Bedeutung hat) steigt dementsprechend der Preis. Die Frage mit den Schäden verschwindet jedoch automatisch wenn ich die Frage ob ich eine Vorversicherung hätte mit nein beantworte was ja bei mir beim Abschließen der Versicherung der Fall war. Somit würde ich das ausschließen wobei es natürlich Sinn machen würde da ich als derjenige der die Schäden verursacht hat theoretisch auch ein erhöhtes Risiko für weitere Unfälle mitbringe wodurch der Beitrag ja steigen müsste.

Nun ist es ja so das ich Ende 2019 über das Portal einen neuen Vergleich gemacht und wieder bei der gleichen Versicherung gelandet bin nur mit besseren Konditionen. Dabei wurde ja theoretisch der alte Vertrag mit 2019 beendet und am 01.01.2020 ist der neue Vetrag in Kraft getreten. Die Frage um die Vorversicherung musste ich dabei automatisch mit ja beantworten. Die Frage ,,Wie viele vom Versicherer regulierte Schäden hatten Sie in den letzten 3 Jahren?‘‘ habe ich wieder mit nein beantwortet da seitdem ich selber Versichert bin kein weiterer Schaden entstanden ist.

Erwähnenswert ist noch vielleicht dass das Auto über die gesamte Zeit mir gehörte und auf mich angemeldet war. Lediglich die Versicherung lief bis zu dem 2 Unfall auf meine Mutter wegen der Prozente.

am 27. Juli 2020 um 15:16

Hallo zusammen,

hier wird schon recht kontrovers diskutiert. Du hast anfangs geschrieben, du hast innerhalb der gleichen Versicherung gewechselt zu besseren Konditionen. Hat man dir da einen anderen Tarif verkauft mit einer neuen Vertragsnummer ? Hat man da die alte Vertragsnummer nicht als Vorvertrag angegeben ? Hattest du nicht doch irgendwann mal, und wenn nur kurzfristig, einen eigenen Vertrag, der mit einem Unfall belastet ist ? Rufe die Hotline der Gesellschaft an und nicht das Verbraucherportal und lasse dich aufklären.

Zum Thema Rückstufung nach einem Schaden. In der Teilkasko führt kein Schaden zu einer Rückstufung. In der Haftpflicht und in der Vollkasko gibt es Rückstufungstabellen, die zum Einen von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein können, zum Anderen sieht die Tabelle in der Haftpflicht anders aus als die in der Vollkasko.

Ein Schaden, auch wenn der im ersten Moment nicht bekannt ist -beispielsweise durch unbeabsichtiges Abdrängen eines anderen Verkehrsteilnehmers, führt zu einer Rückstufung, wenn sich dieser abgedrängte Autofahrer bei der Versicherung meldet und Ansprüche anmeldet. Wird die Sache ohne Leistung abgewickelt, wird der SFR wieder berichtigt. Zweimal zurückgestuft wird nur, wenn die Sache 50/50 ausgeht. Meine Versicherung zahlt 50 % vom Gegner, dessen Versicherung 50 % meines Schadens. Unterschiedliche Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gibt es in absoluten Ausnahmefällen. Beispielsweise ein Arbeitnehmer bekommt einen Firmenwagen gestellt, den er auch privat nutzen darf. Und der Chef ist nicht bereit, die Vollkasko auch für diese Schäden zu zahlen. Dann wird die Versicherung eine Regelung finden. Aber bei einem Vergleichsportal ist man da nicht gut aufgehoben.

Zitat:

@WiktorM schrieb am 25. Juli 2020 um 00:15:41 Uhr:

Ende 2018 wurde der Vertrag von meiner Mutter dann gekündigt.

Warum hat deine Mutter den Vertrag gekündigt?

am 27. Juli 2020 um 19:37

Hallo. Da Du und Deine Mutter höchstwahrscheinlich den gleichen Nachnamen habt, und jemand den Schaden auf seinen Kappe bzw.Vertrag nehmen musste, wird hier wohl eine simple Verwechslung/Irrtum vorliegen.

am 28. Juli 2020 um 9:36

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Juli 2020 um 10:37:06 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. Juli 2020 um 22:14:57 Uhr:

 

Doch, hat sie!

Auf den Versicherungsnehmer bezogene Tarifmerkmale:

B.11 Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der

Versicherungsnehmer als Fahrer (ab drei Jahre vor

Vertragsbeginn) beteiligt war.

Auf zusätzliche Fahrer bezogene Tarifmerkmale:

C.1.1.8 Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der

Hauptnutzer als Fahrer (ab drei Jahre vor Vertragsbeginn) beteiligt war.

Wird bei Vertragsabschluss abgefragt und ändert bei entsprechender Angabe den Beitrag erheblich...

Die Dreistigkeit manch einer Versicherung kennt anscheinend keine Grenzen.

Die Check24 Kunden und die Verbraucherschützen wollen es doch so.

Je billiger eine Versicherung ist, desto besser ist sie doch heut zu Tage.

Sieht man doch hier an dem Thread auch schön.

Keine Ahnung von der Materie, aber die billigste über ein Vergleichsportal nehmen.

Dann kann man dafür Stunden und Tage damit verbringen, die Scheiße wieder gerade zu biegen.

Ob sich das finanziell dann wirklich lohnt, wenn man die Stunden umrechnet?

Die Prämien lassen sich logischerweise nur vergleichen, wenn der Service der verglichenen Gesellschaften auf gleichem Level liegt.

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