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ADAC-plus - Fahrzeughalter als Beifahrer bei Panne
Ich habe gesucht, aber das so konkret nicht in Forenbeiträgen gefunden. Daher meine Frage hier:
Für die "normale" Mitgliedschaft heißt es ja, dass nur Kraftfahrzeuge geschützt sind, die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt werden.
Für die ADAC Plus Mitgliedschaft heißt es darüber hinaus: "Geschützt sind weiter alle auf die geschützten Personen persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wenn eine geschützte Person zum Zeitpunkt des Schadens als Insasse an der Fahrt teilnimmt (...) Wenn keine geschützte Person zum Zeitpunkt des Schadens an der Fahrt teilnimmt, werden für das Kraftfahrzeug, das auf eine geschützte Person persönlich zugelassen ist, folgende Leistungen erbracht: Pannen- oder Unfallhilfe, (...)"
Verstehe ich das so richtig:
a) Wenn ein "normales" ADAC-Mitglied als Beifahrer mit seinem eigenen Auto eine Panne hat, übernimmt der ADAC nichts.
b) Wenn ein ADAC-plus-Mitglied als Beifahrer mit seinem eigenen Auto eine Panne hat, erbringt der ADAC die ADAC-plus-Leistungen im gleichen Umfang, wie wenn das ADAC-plus-Mitglied sein Auto selbst gesteuert hätte.
c) Wenn ein ADAC-plus-Mitglied bei der Panne seines eigenen Autos gar nicht anwesend war, erbringt der ADAC auch ADAC-plus-Leistungen, allerdings nur in einem eingeschränkten Umfang, Pannen- oder Unfallhilfe wird aber z.B. geleistet.
Vielleicht hat schon mal jemand Erfahrungen als ADAC-plus-Mitglied=Fahrzeughalter=Beifahrer gemacht?
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4 Antworten
Das kann gerade bei auch bei Rechtsschutz des ADAC ins Kontor hauen, wenn jemand fremdes das Auto fährt.
Die Rechtsschutz ist jedoch ein eigener Vertrag und kennt die Unterscheidung durch "Mitglied sitzt mit im Auto" nicht.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 28. Oktober 2023 um 12:40:00 Uhr:
Das kann gerade bei auch bei Rechtsschutz des ADAC ins Kontor hauen, wenn jemand fremdes das Auto fährt.
Vielen Dank für Deine Antwort - aber mir geht es wirklich erstmal nur darum, ob ich das Kleingedruckte zur ADAC-(plus)-Mitgliedschaft richtig verstanden habe. Also d.h. ob meine Annahmen a/b/c inhaltlich korrekt sind bzw. ob dass jemand mit eigener Erfahrung bestätigen kann oder widersprechen würde .
Die Herausforderung bei der Plus-Mitgliedschaft sind die 52 Paragraphen, die diese Mitgliedschaft regeln. Nicht mal jede oder jeder im ADFC Service hat da alles drauf.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 28. Oktober 2023 um 14:43:43 Uhr:
Die Herausforderung bei der Plus-Mitgliedschaft sind die 52 Paragraphen, die diese Mitgliedschaft regeln. Nicht mal jede oder jeder im ADFC Service hat da alles drauf.
Inzwischen sind es sogar 56 Paragraphen, aber welche Personen und welche Fahrzeuge geschützt sind, findet man schon in § 3 und § 4. Daraus hatte ich oben ja zitiert.
Es wird doch immer betont, dass das Besondere an der ADAC-Mitgliedschaft ist, dass es keine Rolle spielt, ob das Mitglied der Fahrzeughalter ist, sondern ob das Mitglied am Steuer sitzt - und nach meinem Verständnis ist es eine wesentliche Besonderheit der ADAC-Plus-Mitgliedschaft, dass zusätzlich auch dann Leistungen erbracht werden, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst am Steuer sitzt?
Ich hätte gedacht, dass schon andere Erfahrungen mit dieser Frage hatten, weil es doch nicht so unüblich ist, dass man in der Familie ein Auto ausleiht und da auch mal ADAC-plus-Fahrzeughalter dabei sind - Sohn vom ADAC-Plus-Vater (motor-talk 2014), Bruder von der ADAC-Plus-Schwester (gutefrage 2022)?