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ADAC Grenzversicherung Probleme mit POLIZEI

Themenstarteram 1. März 2009 um 10:10

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgendes Problem und wäre euch für Antworten oder Erfahrungsberichte sehr dankbar!

Vorab muss ich kurz sagen,dass Ich KFZ-Händler bin und hauptsächlich US-Fahrzeuge importiere.

Dies mache ich schon seit ca. 2Jahren.

Außerdem habe ich natürlich ein Rotes Kennzeichen aber nun zum Problem.

Normalerweise transportiere ich die Fahrzeuge von Bremerhaven nach Saarbrücken auf einem Anhänger oder mit roten Kennzeichen um keine größeren Verwunderungen seitens der Polizei auf meinem langen weg zu provuzieren.

In SB angekommen schließe ich immer beim ADAC eine Grenzversicherung ab,da ich nicht immer mit dem Roten Kennzeichen fahren kann bzw darf.Ab und zu haben wir zu viele Fahrzeuge daher das RK meißtens unterwegs.

Mit der Grenzversicherung kenne ich mich eigentlich ganz gut aus habe diese im vergangenen Jahr 28-mal abgeschlossen und jeweils immer 105 Euro bezahlt.

So nun aber zu dem eigentlichen Problem:

Vor 2 Tagen fuhr ich mit einem Nissan 350Z Californische Kennzeichen in SB-City und wurde wie schon mehrmals geschehen von der Verkehrspolizei angehalten.

Der Beamte hatte wie schon erwartet absolut keine Ahnung und meinte nur,wie ich mich aus Californien nach SB verirren konnte.Nach einer kurzen erläuterung der Sachlage ging er mit meinem Führerschein,der Police von der Grenzversicherung und meinem Personalausweis in sein Polizeifahrzeug.Nach ca. 15min ist sein Beifahrer bzw Kollege ans Auto gekommen und hat meinen Mitfahrer nach seinem Ausweis gebeten?!

Nach weiteren 21 Minuten verlor ich langsam doch meine Geduld stieg aus und ging zum Polizeifahrzeug.

Der Beamte meine in einem schönen Saarländischen Dialekt "Isch han schon 3 Kollleeegee angerufee und keeener weisss bescheeeeid"....

dann meinte ich sehr freundlich

"hören Sie ,ich kann ja verstehen,dass das jetzt seltsam aussieht und nicht alle Tage vorkommt aber ich bin schon mehrmals von Ihren Kollegen kontrolliert worden und es war jedes mal in Ordnung,außerdem habe ich mir wirklich nichts zu Schulden kommen lassen ich habe weder Alkohol konsumiert noch war ich nicht angeschnallt oder hatte am Handy gespielt,daher würde ich Sie bitten mich nun nach über 40min weiter fahren zu lassen!"

Der Beamte entgegnete mit einem lächeln, "ja klar Herr D. ,es ist mir klar dass die anderen Kollegen Sie haben fahren lassen ,die hatten ja auch keine Ahung.....ICH DAGEGEN BIN JA VON DER VERKEHRSPOLIZEI und wenn es eine solche Versicherung und überhaupt möglichkeit geben würde,DANN WÜRDE ICH DAS WISSEN....."

Weiter folgte dann,dass er Bilder von den Kennzeichen gemacht hat und von der FahrgestellNr und endlich endlich nach insgesamt 53 minuten durfte ich weiter!Mit der Aussage "ICH GUCK DANN MO UND MELD MISCH BEI IHNEE DIE NÄCHSTE TAAAHE"

....So also wie angekündigt so geschehen...der Beamte meldete sich bei mir gestern um mir eine tolle Nachricht zu übermitteln.

Also Herr D. ich hab mich soweit erkundigt und hatte natürlich recht....!Die Zulassungsstelle hat mir mitgeteilt,dass diese Kennzeichen nur von ausländern gefahren werden dürfen die Ihr Fahrzeug hier mitgebrach haben....

Außerdem waren Sie verpflichtet KFZ-Steuern für das Fahrzeug zu zahlen,was sie nicht gemacht haben!

Die Kennzeichen dürften Sie so auch nicht nutzen...und ich warne Sie nochmals mit diesen Kennzeichen zu fahren!

.....außerdem meinte er ich soll doch am Mo bei der Wache vorbeikommen und mich dazu äußern...

Ich sagte dann,dass ich mich mit ihm nicht mehr unterhalten möchte und das ganze an meinen Rechtsanwalt weitergebe....

Also ist das Ergebnis,dass die Sachen nun an die Staatsanwaltschaft gehen und ich habe nun einen riesen Stress.....

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir zu den einzelnen Punkte etwas sagen?

Wäre SEHR SEHR DANKBAR!!!!

Viele Grüße!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Vari90

Hi würd mir gern ein Skyline holen, wie siehts aus und was muss ich beachten?

Wäre um eine Antwort sehr dankbar.

MfG

Das hat mit diesem Thema hier nix zu tun. Eröffne einen neuen Thread oder beteilige Dich an einem der vielen "ich will ein Auto aus USA importieren, was muss ich tun" Threads.

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 19. Juli 2009 um 18:20

Naja aber wenn ich keine permanent Residenz brauche dann mach ich auf Anfrage der netten Dame auch einfach nur Urlaub 3 Monate....bleibt für mich genauso undurchsichtig wie vorher oder ist da n Denkfehler?

Weil mich dieses Thema demnaechst betrifft, bin jetzt etwas ratlos. Ich lebe seit einiger Zeit in den USA (Wohnsitz) und moechte nach D (ebenfalls einen Wohnsitz) zurueck und 2 Fahrzeuge (seit ueber einem Jahr in meinem Besitz) als Umzugsgut mitnehmen. Kann ich nun die Fahrzeuge in D mit US-Kennzeichen, title, US-Fuehrerschein, US-Visa und ADAC Grenzversicherung bis zur Zulassung bewegen oder nicht?

SL560,

Ja das kannst du.

Du kannst beweisen das du PERMANENT Resident bist. Visa, Green Card. Dieses sollte auch in deinem Pass gestempelt sein, welche bei DHS im Localen Office, oder bei der "wieder" Einreise nach America geschieht.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von sl560

Weil mich dieses Thema demnaechst betrifft, bin jetzt etwas ratlos. Ich lebe seit einiger Zeit in den USA (Wohnsitz) und moechte nach D (ebenfalls einen Wohnsitz) zurueck und 2 Fahrzeuge (seit ueber einem Jahr in meinem Besitz) als Umzugsgut mitnehmen. Kann ich nun die Fahrzeuge in D mit US-Kennzeichen, title, US-Fuehrerschein, US-Visa und ADAC Grenzversicherung bis zur Zulassung bewegen oder nicht?

am 8. März 2010 um 16:51

Hallo,

also zunächst einmal für alle die, die Denken der Polizist hätte recht mit der Steuerhinterziehung: Schwachsinn - ohne deutliche Worte zu verwenden. Die Sachlkenntniss und Inteligenz der SB-Polizei lasse ich ganz bewust außen vor. Und selbst wenn man Bekannte in Lichtenstein bitten würde, das Auto dort zuzulassen - was soll das ganze ?

Um es abzurunden: Grenzversicherung ist ebenfalls für die einheimischen gedacht - bis zu einem Monat - und nicht nur für Ausländer die ausländisches Auto fahren. Vielleicht versteht man das im Saarland anders, was mich nach einem längerem Aufenthalt in Saarbrücken gar nicht verwundert, in Bremerhaven fragen jedoch die Zollbeamten ob sie bereits abgeschlossen wurde da die US-Versicherungen IN BRD logischerweise nicht gelten - ansonsten Schalter Nr. 9.

Mehr ist dazu nicht zu sagen

Gruß

Hallo malibu23,

Die Diskussion ist jetzt schon eine Weile her... darf ich fragen, was im Ergebnis rausgekommen ist? Hast du jetzt etwas an deiner Vorgehensweise geändert? Konntest du dir mittlerweile erklären, was da schief gelaufen ist?

LG

glaube kaum das er sich nochmal meldet .... Letzter Besuch: 13. April 2013 um 21:40 Uhr

Soweit weit ich aber weis, ist der Ablauf den mailbu23 gewält hatte nicht erlaubt.

Nutz mal die Suchfunktion "import" oder so ^^

Was die KFZ-Steuer angeht: das was der Themenstarter gemacht hat ist ein Verstoss gegen §3 ses KFZ-Steuer-Gesetzes. Das besagt zusammengefasst das ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland gefahren (max 6 oder 12 Monate glaube ich) werden darf ohne in Deutschland KFZ Steuern zahlen zu müssen. Jedoch sagt der Paragraph auch das dies nicht gilt wenn das Fahrzeug von einem Inländer, also jemanden mit (Haupt)Wohnsitz in Deutschland gefahren wird. Man muss als Deutscher die kfz Steuer in Deutschland bezahlen. Bei der Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs muss man die KFZSteuer bezahlen. Ausnahmen gibts im gewerblichen Güterverkehr und bei Mietwagen.

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