Achtung:TRAUM A6 Mit RS6 Umbau!!! Mein alter A6 mit falschen Angaben bei Ebay?
Hey Kollegen
Wie ihr sicher schom gesehen habt ist mein Alter A6 wieder bei Ebay gelandet
http://www.ebay.de/itm/180960746320?...
und das ganze mit fragwürdigen angaben!!!
65900 km????.........als ich ihn hatte waren es schon 260 tkm!!!!
3.besitzer............komisch der war ich schon!!!!
Vom Unfall den der wagen mit 5tkm hatte steht gar nichts drinne!!
Austauschmotor..........Auch Fehlanzeige!!!!
Ein Kumpel von mir hat ihn angerufen und nachgehackt........ er hat wohl sämtliche papiere Verloren beim Umzug!also weiss ich nicht inwiefern er bei der wahrheit bleibt was der km stand beträgt.
Fakt ist..........Ich habe den Wagen Total umgebaut und einen FL Tacho mit 0 KM verbauen lassen und das habe ich im serviceheft und in der Fahrzeughistorie eingetragen bekommen und wenn das serviceheft nun fehlt und er den 65900 km stand angibt dann fehlen fast 200tkm!!!
Er hat alle unterlagen von mir bekommen und die fehlen jetzt komischerweisse!!!
Ich finde sowas SCHEISSE und hoffe der Neue Besitzer Findet den Weg Zu MOTOR-TALK.de
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich bitte diesen HINWEIS als solches zu nehmen und die Diskutiererei darüber zu lassen....
Sonst sehe ich mich gezwungen wegen OT die Schließung beim Moderator zu beantragen !....mein letzter Versuch !
Könntest du bitte mal aufhören hier regelmäßig rumzunerven, wenn ein Thread in deinen Augen nicht 100% passt? Threads sind wie Diskussionen am Stammtisch, die entwickeln ein Eigenleben und entwickeln sich in viele, neue Richtungen. Das ist in Ordnung, das ist gewollt und das stört hier niemanden - außer dir.
Hier braucht es keinen Foren-Sheriff, alle Beteiligten haben Spaß an der Sache und wer sich gestört fühlt, der muss diesen Thread ja Gott sei Dank auch nicht lesen. Es ist alles in Ordnung, es gibt keinerlei Notwendigkeit richtungsändernd einzuschreiten und falls doch, dann ist das Aufgabe der Moderatoren. Dafür gibt es einen "melden" Link den du in diesem Fall betätigen kannst. Und jetzt entspann dich mal wieder und lass Forum so wie es ist, es braucht hier keinen Stimmungstöter.
268 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
zu einem Betrug gehört nun mal ein Betrogener.
GrüßeKai
Selbst der Versuch ist Strafbar!
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
zu einem Betrug gehört nun mal ein Betrogener.Ist denn der Verkäufer der dem Du das Auto verkauft hast? Sonst kann es ja auch sein dass der Verkäufer gar nicht von dem Tachowechsel weiß.
Grüße
Kai
hier mein angebot!!!
steht alles drinne.......und im kaufvertrag steht auch alles drinnen!!!und ich beziehe mich auf das ebay angebot!
Zitat:
Original geschrieben von Badboy-75
hier mein angebot!!!Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
zu einem Betrug gehört nun mal ein Betrogener.Ist denn der Verkäufer der dem Du das Auto verkauft hast? Sonst kann es ja auch sein dass der Verkäufer gar nicht von dem Tachowechsel weiß.
Grüße
Kai
steht alles drinne.......und im kaufvertrag steht auch alles drinnen!!!und ich beziehe mich auf das ebay angebot!
Na das war ja ein sehr umfassendes Angebot. Wenn der jetztige Verkäufer mit dem damaligen Käufer identisch ist, was sich, denke ich, beweisen lässt, ist das vorsätzlicher versuchter Betrug, denn er wusste was er gekauft hat und hat den Wagen unter Vortäuschung falscher Tatsachen angeboten um sich einen Vorteil (Geld) zu verschaffen.
Übrigens, Hallo Nachbar.
Wenn das der Käufer deines Wagens ist, muß er zumindest den Ebay Account gewechselt haben. Der Käufer von dir ist bei ebay nicht mehr gemeldet. Und der neue Verkäufer hat einen anderen Namen.
Falls er es wirklich weiß ist es eine echt Frechheit. Ich Hab auch noch nie so aufgepasst, wie beim Kauf meines A6. Ob auch wirklich alle Daten stimmen. Die Autos sind glaub ich gern gesehen, um zu manimupieren. Weil man den Wagen oft die Kilometer nicht ansieht.
Hoffen wir der Käufer kann auffindig gemacht werden und auf den möglichen Betrug informiert werden.
Gruß Jens
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@ Badboy
Ich empfehle beide Ebayseiten mal zu sichern, bevor sie vom Server verschwinden.
Ein Vergleich der Person, an die Du verkauft hast, zum jetzigen Anbieter dürfte kein Problem sein, sofern in Deinen Unterlagen die Personalien vorhanden sind.
Hierzu sollte man nur mit dem Kennzeichen auf den Bildern (UN-C 283) abgleichen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Driver58
@ BadboyIch empfehle beide Ebayseiten mal zu sichern, bevor sie vom Server verschwinden.
Ein Vergleich der Person, an die Du verkauft hast, zum jetzigen Anbieter dürfte kein Problem sein, sofern in Deinen Unterlagen die Personalien vorhanden sind.
Hierzu sollte man nur mit dem Kennzeichen auf den Bildern (UN-C 283) abgleichen.Gruß
Also die Tel Nummer vom Mai und die jetzt sind identisch und der Name wurde zwar gewechselt aber mitgeboten hat der jetzige Anbieter damals auch!
Bei der Polizei war ich auch und hab mir die Gesetzeslage mal erklären lassen...... Hat 2 Std gedauert und ich bin im recht
Zitat:
Original geschrieben von Badboy-75
Also die Tel Nummer vom Mai und die jetzt sind identisch und der Name wurde zwar gewechselt aber mitgeboten hat der jetzige Anbieter damals auch!Zitat:
Original geschrieben von Driver58
@ BadboyIch empfehle beide Ebayseiten mal zu sichern, bevor sie vom Server verschwinden.
Ein Vergleich der Person, an die Du verkauft hast, zum jetzigen Anbieter dürfte kein Problem sein, sofern in Deinen Unterlagen die Personalien vorhanden sind.
Hierzu sollte man nur mit dem Kennzeichen auf den Bildern (UN-C 283) abgleichen.Gruß
Bei der Polizei war ich auch und hab mir die Gesetzeslage mal erklären lassen...... Hat 2 Std gedauert und ich bin im recht
Hmm, dann hat u.U. damals ein und die selbe Person über 2 Accounts geboten?
Die gleiche Telefon-Nr ist auch schon mehr als verdächtig.
Wenn Du im Recht bist, dann solltest Du nicht zögern und handeln, um demjenigen das Handwerk zu legen.
schönes WE
Ich finde das ebenfalls eine Frechheit und sehe dies als illegal an, das Angebot ist inhaltlich falsch und diese Angaben wurden bewusst gemacht. Da der Verkäufer den Wagen vor nicht allzu langer Zeit gekauft hat, kann er nicht sagen, er wüsste von nichts mehr und die Unterlagen sind nun futsch.. Mit der Fahrgestellnummer kann man ihm dies nachweisen.
Bin mal gespannt, ob wir hier noch ein Resultat mitbekommen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von obauhardt
Ich finde das ebenfalls eine Frechheit und sehe dies als illegal an, das Angebot ist inhaltlich falsch und diese Angaben wurden bewusst gemacht. Da der Verkäufer den Wagen vor nicht allzu langer Zeit gekauft hat, kann er nicht sagen, er wüsste von nichts mehr und die Unterlagen sind nun futsch.. Mit der Fahrgestellnummer kann man ihm dies nachweisen.Bin mal gespannt, ob wir hier noch ein Resultat mitbekommen.
Gruß
mein drucker glüht schon.......muss für die ordnungshüter alles was ich habe ausdrucken......und das sind einige seiten.......aber wenns hilft das ein andere nicht übers ohr gezogen wird😁
Zitat:
Original geschrieben von Rolf1957
Na das war ja ein sehr umfassendes Angebot. Wenn der jetztige Verkäufer mit dem damaligen Käufer identisch ist, was sich, denke ich, beweisen lässt, ist das vorsätzlicher versuchter Betrug, denn er wusste was er gekauft hat und hat den Wagen unter Vortäuschung falscher Tatsachen angeboten um sich einen Vorteil (Geld) zu verschaffen.Zitat:
Original geschrieben von Badboy-75
hier mein angebot!!!
steht alles drinne.......und im kaufvertrag steht auch alles drinnen!!!und ich beziehe mich auf das ebay angebot!Übrigens, Hallo Nachbar.
wieso Nachbar???????😛
Ja auf jeden Fall Deine alte Anzeige ausdrucken. Irgendwann mal wird die Kripo bei Dir anklopfen, wenn
es raus kommt das der Wagen kurz um fast 200 Tkm zurück gedreht wurde bzw. mit weniger auf der
Uhr verkauft wurde. Vielleicht kommst aber auch an die Zusammenfassung, bei der Tachostand belegt
wurde irgendwie dran.
Er hat doch im Kaufvertrag alles erwähnt gehabt, wenn ich richtig gelesen habe. Eine Kopie des Kaufvertrages sollte Badboy haben. Die ganzen Rechnungen hat er, wenss klappt, auch. Was will die Kripo da mehr?
Vielleicht haben wir ja bald einen neuen MT User, der sich vorstellt und genau das
Fahrzeug von Badboy Postet 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von obauhardt
Ich finde das ebenfalls eine Frechheit und sehe dies als illegal an, das Angebot ist inhaltlich falsch und diese Angaben wurden bewusst gemacht. Da der Verkäufer den Wagen vor nicht allzu langer Zeit gekauft hat, kann er nicht sagen, er wüsste von nichts mehr und die Unterlagen sind nun futsch.. Mit der Fahrgestellnummer kann man ihm dies nachweisen.Bin mal gespannt, ob wir hier noch ein Resultat mitbekommen.
Gruß
Wenn einer günstig einen A6 sucht, gute Nerven und gute Rechtsschutzversicherung hat, sollte er bei dem Angebot zuschlagen. Die Laufleistung gilt als garantiert, sodass der neue Käufer dann zum 🙂 fährt oder in sonstiger Weise von der höheren Laufleistung erfährt. In diesem Fall kann er den Kaufpreis mindern und das zuviel gezahlte Geld zurück verlangen (Zahlungsfähigkeit des Verkäufers vorausgesetz, sonst kann der Schuss auch nach hinten losgehen).
Damit wird man dem Verkäufer richtig eins auswischen 😉
Für Schreibfehler bitte nicht böse sein, da IPhone-Schreiber
Zitat:
Original geschrieben von Badboy-75
wieso Nachbar???????😛Zitat:
Original geschrieben von Rolf1957
Übrigens, Hallo Nachbar.
Dein ebay Angebot war aus Singen