ForumVectra B
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra B
  7. Achtung Streit bei Ebay. Wer hat Recht? Bitte helft mir!

Achtung Streit bei Ebay. Wer hat Recht? Bitte helft mir!

Themenstarteram 2. November 2004 um 19:22

Hallo,

habe folgendes Problem. Habe vor kurzem 4 Winterreifen über Ebay versteigert.

1 Woche später reklamiert der Käufer das angeblich 2 der Reifen unbrauchbar sein weil man am Profil erkennen konnte das zu stark gebremst wurde ???

Er hat die Reifen bei mir persönlich agbeholt und hat ohne genbau hinzugucken die Reifen mitgenommen.

Er fragte nur ob keine Nägel eingefahren sind. Ich beneinte dies mit dem Satz" nein, mir sind keine nägel bekannt, er solle aber nachschauen wenn er möchte".

Also ist er gefahren. Ich oben direkt ne positive Bewertung geschrieben, weil er sehr freundlich war. 1 Tag später kam von ihm folgende Bewertung. Selbstverständlich positv:

 

Sehr netter persönlicher Kontakt -top Ware-gerne wieder-Vielen Dank,

Heute kam ne Mail das er die Reifen aufziehen lassen wollte in einer Werkstatt und die hätten gesagt die Reifen sind nicht verkehrssicher.

Wie sieht es jetzt denn aus? Muss ich die Reifen zurücknehmen. Er hat mir gedroht wenn nicht würde ich ihn kennen lernen.

Bitte helft mir weiter!

Ähnliche Themen
110 Antworten
Themenstarteram 8. November 2004 um 7:17

Guten Morgen zusammen,

nochmals vielen Dank für eure Antworten.

Ja, ich denke auch dass ich besser ins Angebot reingeschrieben hätte dass der Verkauf ohne ohne Gewährleistung stattfindet.

Aber selbst wenn, wenn er nach 3 Tagen geschrieben hätte das 2 Reifen beschädigt sind, dann fällt das doch nicht auf Gewährleistung sonder sieht eher so aus als ob ich ihn absichtlich betrogen hätte.

Ich finde die Sache sehr merkwürdig, da ich vorher keinen defekt der Reifen feststellen konnte und er erst 3 Tage später ankommt.

Aber einerseits kann ich ihn ja auch verstehen. Er kauft Reifen für seine Eltern die sie in einer Werkstatt einbauen lassen. Dann sind auf einmal 2 Reifen platt. Da würde ich mich genauso aufregen.

Ich denke nicht dass er die Reifen nachdem er sie hier eingepackt hat nochmals zu Hause begutachtet hat bevor er sie seinen Eltern übergeben hat.

ABER: Ich verkaufe doch nicht bei Ebay heimtückisch defekte Winterreifen für 169 Euro, was soll das bringen ausser eine schlechte Bewertung, Anwalt und jede Menge Ärger?

Bis jetzt hat er sich nicht mal gemeldet, er ist bestimmt zum Anwalt gegangen oder er lässt es jetzt beruhen.

Gruß verzweifelter Damien

@all

Ich weiß, meine posts sind alle 'n bissl länger, aber Ihr scheint meine Argumente in Sachen Gewährleistung komplett zu ignorieren. Ich denke, so daneben liegen die nicht.

Kauft Euch mal 'n Gebrauchtwagen und kommt 3 Tage später zum Händler und reklamiert einen Steinschlag in der Windschutzscheibe. Keine Chance, weil so ein Schaden bei der Fahrzeugübergabe hätte ins Auge fallen müssen und der Käufer üblicherweise den äusserlichen Zustand bei Warenübergabe schriftlich bestätigt (bei Damien: eBay-Bewertung). der Schaden hätte genau so gut innerhalb der 3 Tage nach Warenübergabe entstanden sein können.

Sicherheitsrelevanter Bremsplatten?

Kann kein versteckter Mangel sein, sondern müsste auch für Laien bei der Warenübergabe leicht erkennbar gewesen sein.

Gewährleistung?

Gibt es nur bei sachgemäßer Behandlung der Ware durch den Käufer. Also wohl nicht bei durch eine extreme Vollbremsung verursachten einseitigem Reifenabrieb.

 

Deshalb stellt sich mir nicht die Frage, ob hier nun die Sachmängelhaftung eintritt oder nicht, sondern ob man überhaupt von einem Sachmangel sprechen kann. Ich meine mal, dazu ein deutliches "Nein" aussprechen zu können. Alle Fakten sprechen meiner Meinung nach gegen den Käufer.

Viele Grüße

Marco

@Damien

Mach Dir mal keinen Kopf. Im Gegensatz zu ihm hast Du in Eurer Korrespondenz immer höflich und sachlich argumentiert. Vor Gericht würde das allein schon Deine Glaubwürdigkeit im Gegensatz zu seiner stärken. Ausserdem sollte der Käufer gerade kein Interesse haben, die Sache vor Gericht zu ziehen, weil dann nämlich die offensichtliche Bedrohung Deiner Person öffentlich werden würde, was ihm disziplinarische Konsequenzen einhandeln könnte. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Richter die Androhung von Strafvollzug, also Selbstjustiz, auf die leichte Schulter nimmt.

Er steht jetzt erst einmal in der Beweispflicht, ob der Schaden denn überhaupt so schlimm ist wie er sagt. Behaupten kann das schliesslich jeder, dass die Ware kaputt ist - zu Not muß ein unabhängiges Gutachten her. Entweder er meldet sich und geht auf Deine letzte Mail ein - mehr als ihm die Hand reichen kannst Du nicht -, oder sein Anwalt wird ihm schon erklären, wie geringe Chancen er hat.

Ich vermute einmal ganz stark, dass die Vertragswerkstatt seiner Mutti nicht nur die gebrauchten Reifen ausgeredet, sondern auch gleich vier nagelneue Winterräder angedreht hat (ist doch DAS perfekte Opfer für einen Verkäufer). Der Sohnemann sitzt jetzt also auf 4 gebrauchten Winterreifen, die er unbedingt wieder an Dich loswerden will.

Die Erfolgsaussichten, dass er bestenfalls mit einer Ausbesserung, also zwei anderen Reifen, zu rechnen hat, sollten dann erst einmal verdaut werden ;).

 

Viele Grüße

Marco

Themenstarteram 8. November 2004 um 8:07

@ Marco

Vielen Dank für deine Unterstützung.

Aber habe auch schon über die Sache mit dem Anwalt nachgedacht.

Selbst ein Masssenmörder wird von einem Anwalt vertreten der ihn für unschuldig hält.

Recht haben und Recht bekommen sind ja leider 2 verschiedene paar Schuhe.

Gruß Damien

Themenstarteram 8. November 2004 um 8:09

ups, habe ich vergessen zu schreiben...

Aber es ist schon merkwürdig das er mr nichtmals Bilder der defekten Reifen schickt geschweige denn die posituve Bewertung ergänzt.

@Damien

Ein Massenmörder bekommt zumindest einen Pflichtverteidiger, der dem Massenmörder zumindest in ein unschuldigeres Licht rücken soll. Von der Unschuld kann er bei entsprechender Beweislast auch nicht ausgehen, sondern nur von verminderter Schuldfähigkeit (also Klapse anstatt Gefängnis...).

Aber Anwälte sind auch nur Menschen und führen ihren Mandanten manchmal erhobenen Hauptes ins Verderben:

In dem Rechtsstreit mit meinem Vermieter lügt seine Anwältin dem Richter schriftlich direkt ins Gesicht, indem sie behauptet, im Mietvertrag stünde etwas komplett anderes als das, was der Richter selbst dort schwarz auf weiß nachlesen kann. Und dann wundern die sich, dass der Richter sie energisch auffordert die Anklage zurückzuziehen. Also Sachen gibt's....

Viele Grüße

Marco

moin,

nochmal: reifen sind verschleißmittel und auf die braucht kein mensch, egal ob händler oder privat gewährleistung geben. das muß auch nicht schriftlich ausgeschlossen werden. der käufer hat sich im bewußtsein, daß es sich um gebrauchte reifen handelt, auf diesen handel eingelassen! bei der übergabe hat er sich endgültig für die gebrauchten reifen entschieden, da er sie für "einwandfrei" befunden hat! er hätte bei einem offensichtlichen schaden (den er ja jetzt so vorgibt) vom kauf zurücktreten können (müssen)! mit dieser übergabe ist die sache gegessen und das weis er auch, deshalb dieser affentanz! lehn' dich ruhig zurück, damien :D

gruß, heiko

@heikosh

Janz jenau meine Meinung!

Der würde nicht so aggressiv seine Einschüchterungsmethode abzuziehen versuchen, wenn er sich ganz eindeutig im Recht sehen würde. So was kann man dann ja ganz locker angehen und seine Gründe sachlich darlegen.

Jetzt sollte er aber so langsam sehen, dass er mit der Ar***l***-Methode auf Granit beißt. Daher bin ich mal brennend gespannt, wie er auf den letzten Brief reagiert.

Viele Grüße

Marco

Hat der Gute sich mittlerweile wieder gemeldet? Ich denke auch nicht, dass er Dir irgend etwas haben kann. Sollte er den (schieds)gerichtlichen Weg gehen wollen, muss er sich auch darüber im Klaren sein, dass er die Kosten für das Verfahren selber zu tragen hat.

Außerdem hätte er - um alle Zweifel auszuschließen - VOR dem Kauf die Reifen zu einem Fachhändler zur Untersuchung bringen sollen. Bei dem Auktionspreis wäre das sicherlich eine sinvolle Maßnahme gewesen. Man bringt einen Gebrauchtwagen ja auch zur Dekra oder zum TÜV wenn man sich dafür interessiert. Hat er nicht gemacht: selbst schuld!

Themenstarteram 21. November 2004 um 12:52

Hi Leute,

er hat sich seit der letzten Mail nicht mehr bei mir persönlich gemeldet.

ABer er hat heute seine Bewertung ergänzt.

"Werkstatt stellte Defekt an Reifen fest, Verk. frech und nimmt Ware nicht zurück"

Jetzt komme ich nicht mehr ganz mit.

Wer hat hier wen gedroht und in welchem Satz bin ICH fgrech geworden?

Habe ihm doch sogar noch angeboten die Reifen zur Derkra zu fahren.

Echt Super, man bin ich froh so einem Lügner nicht in irgend einer Form entgegengekommen bin.

Was soll ich drauf antworten?

Kann das ja so nicht auf mir sitzen lassen, schließlich hat er mir gedroht.

Gruß Damien

bei ebay melden und bewertung streichen lassen.

Hi,

muss auch noch kurz meine Senf dazugeben. Wenn er tatsächlich Beamter ist, kann er sich sowas nicht erlauben.

Falls du in der Zwischenzeit weißt, was er macht, unbedingt die Sache dort melden, am besten einem Vorgesetzten. Der wird dann seines Lebens nicht mehr glücklich.

Hier steht ihm nämlich das Beamtengesetzt im Wege. Und regelt auch sein Verhalten in seiner Freizeit! Zwar nicht komplett, aber bestimmte Sachen sind einfach tabu.

Die Sache die hier immer als Bedrohung angesehen wird, ist strafrechtlich leider gar nix:

§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber ganz dicht ist der wirklich nicht.

Hier kursieren ja abstruse Vorstellungen:

- Wenn mir eine ebay Bewertung nicht passt, lass ich sie streichen ?????????????

- Wenn mir eine Person nicht passt, ruf ich bei deren Vorgesetzten an, dann wird sie ihres Lebens nicht mehr froh ????????????????

 

@ Damien:

Merke: Nur getroffene Hunde bellen !

Deswegen belle nicht, sondern reagiere souverän und kommentiere die Bewertung etwa wie folgt:

"Reifen waren bei Übergabe 100 % in Ordnung. Angebotene Dekra-Überprüfung wurde vom Käufer abgelehnt."

Damit hat sich der Fall.

 

Gruß Wolfgang

Moin,

genauso wie Nimm6 es schrieb solltest Du vorgehen. Dann sieht jeder Ebayer das der Typ ne Macke hat und gut ist´s. Irgendwann muss mal Schluss sein, das geht sonst ewig so weiter...

Gruß

Andre

jo, Nimm hat recht, du solltest über diese sache stehen! aber eins ist damit auch klar: es ärgert ihn ungemein, daß er null chance hat (wie schon mehrmals richtig gesagt:D )

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra B
  7. Achtung Streit bei Ebay. Wer hat Recht? Bitte helft mir!