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Achtung Streit bei Ebay. Wer hat Recht? Bitte helft mir!

Themenstarteram 2. November 2004 um 19:22

Hallo,

habe folgendes Problem. Habe vor kurzem 4 Winterreifen über Ebay versteigert.

1 Woche später reklamiert der Käufer das angeblich 2 der Reifen unbrauchbar sein weil man am Profil erkennen konnte das zu stark gebremst wurde ???

Er hat die Reifen bei mir persönlich agbeholt und hat ohne genbau hinzugucken die Reifen mitgenommen.

Er fragte nur ob keine Nägel eingefahren sind. Ich beneinte dies mit dem Satz" nein, mir sind keine nägel bekannt, er solle aber nachschauen wenn er möchte".

Also ist er gefahren. Ich oben direkt ne positive Bewertung geschrieben, weil er sehr freundlich war. 1 Tag später kam von ihm folgende Bewertung. Selbstverständlich positv:

 

Sehr netter persönlicher Kontakt -top Ware-gerne wieder-Vielen Dank,

Heute kam ne Mail das er die Reifen aufziehen lassen wollte in einer Werkstatt und die hätten gesagt die Reifen sind nicht verkehrssicher.

Wie sieht es jetzt denn aus? Muss ich die Reifen zurücknehmen. Er hat mir gedroht wenn nicht würde ich ihn kennen lernen.

Bitte helft mir weiter!

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110 Antworten

@heikosh:

Zitat:

aber! der käufer hat die ware bei der persönlichen (körperlichen) übergabe als einwandfrei befunden und das hat der verkäufer sogar schriftlich (bewertung)!

Deine Argumentation hat mich nicht überzeugt. Fraglich ist ja ihr zu Folge die Kenntnis des Käufers. Dazu zietiere ich § 442 Abs. 1 S. 1 BGB: "Die Rechte des Käufers sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluß den Mangel kennt."

Der Vertragsschluß war der Zeitpunkt, zu dem der Käufer dem Angebot Damiens zugestimmt hat.

also grundsätzlich bleibe ich dabei, damien ist auf der sicheren seite!

habe ich das eigentlich richtig verstanden? dem beamten seine mutter hat die reifen zum wechseln gebracht? na, da wird mir einiges klar :D

"...die hat mein sohn gaaanz preigünstig bei 321 erstanden. gut, ne?...grummel, grummel, bei 321? gnädige frau, das würd' ich nie machen! da wird man so häufig beschissen...meinen sie?...ja (wieso hat die alte die reifen nicht bei mir gekauft? na, warte mal), ich habe unlängst gehört... - ach, da haben wir es ja schon...was?...na hier, die reifen sind schrott (eigentlich noch ganz gut, die reifen, aber die alte koche ich weich, schon zur strafe!) die müssen mal ne vollbremsung ertragen haben und werden jetzt sicherlich schön rumpeln...nein, wirklich?...glauben sie es mir! also ich an ihrer stelle würde den schrott sofort zurückgeben und lieber neue kaufen (natürlich bei mir!)...............................

so kann ich mir das sehr gut vorstellen :p

gruß, heiko

Also jetzt mal ehrlich. Einen Bremsplatten erkennt man doch auch als Laie, zumal er ja die Verkehrssicherheit beeinträchtigen soll. Dazu muß man wahrlich kein Reifenfachmann sein. Von einem versteckten Mangel kann also keine Rede sein. Der Käufer hat die Ware begutachtet und für einwandfrei befunden. Bei Warenübergabe war der Schaden an den Reifen also nachweislich nicht vorhanden. Weiter spricht für damien, dass er die Reifen bisher nur am Vectra mit ABS gefahren hat. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass man damit einen sicherheitsrelevanten Bremsplatten überhaupt reinfahren kann. Im Zweifelsfall würde ich das vor Gericht per Gutachter bestätigen lassen. Also irgendetwas ist ganz faul an der Sache.

Viele Grüße

Marco

Jau, so wird es gewesen sein!!! :-)

Hi,

Diskussion hin oder her - hätte Damien Gewährleistung ausgeschlossen, wär er aus dem Schneider.

Die Floskel "gekauft wie gesehen" ist hier nicht mehr bindend - seit 2002 ! Da wurde nämlich das BGB überarbeitet, besonders die Artikel zum Kaufvertrag!

Ein Händler kann die Gewährleistung auf 1 Jahr reduzieren, Privatpersonen können sie ausschliessen, müssen dies im Angebot aber explizit tun!

Damien muss Gewährleistung geben, so oder so, ohne Bla ohne wenn und aber...! So ist das in diesem Fall nunmal leider...

Wer mal ins BGB gucken möchte, kann auf die Seite des Innenministeriums gehen, da liegt das Teil auch als 1,5 MB grosses Download im pdf-Format...

Gruß cocker

Erstens war es ein privat Verkauf daher hat er überhaupt keine Rechte auf Gewährleistung oder Garantie. Zweitens bin ich ja auch Beamter und 18 Jahre aber ich glaube auf keinen Fall das dieser Herr ....... Beamter sein dürfte weil sich auf keinen Fall sich so einer aufführen dürfte. Ich würde erneut eine Email zu ihm schicken soll er doch das Gerichtliche Verfahren beantragen. Damit kommt er eh nicht durch ich würde noch 1 Email zu ihm schreiben mit der bitte sich nicht mehr zu melden da der Verkauf abgewickelt ist und er keine Ansprüche mehr hat.

Wie gesagt kann echt nur nen Schizophrener sein der sein Geld wieder mag weil er anscheinend nur 2 Reifen brauchte oder sowas ähnliches naja

Wünschen dir noch viele erfolgreiche Verkäufe bei eBay und nen guten Ablauf mit dem Typen da

@cocker

Die Texte des BGB stehen auch übersichtlich hier. ;)

Es stellt sich hier nur die Frage, ob das denn überhaupt ein Fall für eine Gewährleistung ist. Unter Gewährleistung verstehe ich, dass das verkaufte Produkt innerhalb eines Jahres bei sachgemäßem Gebrauch entsprechend tauglich bleibt. Bei unsachgemäßem Gebrauch, der bei Reifen wohl auch die Beschädigung durch eine Vollbremsung beinhaltet, entfällt sowieso die Gewährleistung. Ich kann mir ja auch kein Auto kaufen, vor 'ne Wand fahren und dann auf Gewährleistung ein neues verlangen.

Tatsache ist, dass Damien vom Käufer die schriftliche Bestätigung hat, dass die Reifen bei Übergabe i.O. waren. Der nun bemängelte Schaden, Bremsplatten bei zwei Reifen, die dadurch sogar nicht mehr verkehrstauglich sein sollen, muß bei der Übergabe auch für einen Laien offensichtlich sein - es muß ja schon eine erhebliche Beschädigung vorliegen, die in Auge fällt. Von einem versteckten Mangel kann also nicht die Rede sein. Da der Käufer bei der Übergabe also nichts bemängelt hat, folgt der Schluß, dass die Bremsplatten nur nach der Übergabe entstanden sein kann - und das nur durch unsachgemäße Nutzung des Reifens, was jegliche Gewährleistung ausschliesst.

 

Viele Grüße

Marco

ja marco, so sehe ich das auch!

heiko

Themenstarteram 4. November 2004 um 18:17

Hi,

also ich bringe euch mal auf den neuesten Stand der Dinge.

Ach übrigens, ich weiß gar nicht was ein Bremsplatten iost, habt ihr mal ein Bild?

Oder soll ich ihm mal schreiben das er mir Bilder von den Reifen schicken soll?

 

Ich habe ihm mit großer Hilfe von Marco eine Mail geschrieben:

 

Sehr geehrter Herr ...,

Sie haben am .... über das Internetauktionshaus eBay den Artikel Nr 7929941838, namentlich 4 gebrauchte Winterreifen zu dem Preis von 169,00 EUR ersteigert. Als Form der Warenübergabe wurde die Abholung vereinbart. Am Tag der Abholung haben Sie die Reifen persönlich eingehend begutachtet und keinerlei Mängel feststellen können. Diesen Umstand bestätigen Sie selbst schriftlich mit der einen Tag später erfolgten Bewertung des Geschäfts auf der Auktionsplattform eBay: "Sehr netter persönlicher Kontakt -top Ware-gerne wieder-Vielen Dank".

Nun, 3 Tage nach erfolgreichem Abschluß des Geschäfts, kontaktieren Sie mich, da die Reifen nun angeblich nicht mehr einwandfrei, sondern sogar nicht mehr verkehrstauglich sein sollen. Der Schaden soll dabei vermutlich durch eine Vollbremsung zustande gekommen sein.

Ich habe Ihre Reklamation mit der Begründung abgelehnt, dass Sie die Ware bei der Abholung persönlich überprüft, keinerlei Mängel festgestellt und für Ihren Verwendungszweck für gut befunden haben.

So denn ein auf eine Vollbremsung zurückzuführender erheblicher Schaden an den Reifen vorhanden sein sollte, müsste dieser wohl auch für Laien problemlos erkennbar sein. Sowohl Sie als auch ich haben eine derartige Beschädigung aber nicht feststellen können. Davon abgesehen wurden die Reifen bisher ausschliesslich nur an einem Fahrzeug mit ABS betrieben: selbst bei einer Vollbremsung würden die Räder nicht blockieren und die Reifen damit verschont bleiben.

Als Antwort auf meine nachvollziehbare Ablehnung Ihrer Forderung nach Rückabwicklung, erheben Sie erhebliche Drohungen gegen meine Person. Des weiteren unterstellen Sie mir wörtlich eine betrügerische Absicht, obwohl Sie ebenso wie ich als Laie keinen offensichtlichen Mangel an der Ware feststellen konnten.

Wie Ihnen als Staatsdiener durchaus bekannt sein sollte, bewegen Sie sich damit auf sehr dünnes Eis, weil Sie sich damit selbst strafbar machen.

Ich muß mich weiter über Ihre Androhung des Strafvollzuges wundern, denn auch Ihnen sollte bekannt sein, dass der Strafvollzug erst nach einem ordentlich durchzuführenden Gerichtsverfahren einsetzt. Die Schuldfrage müsste dementsprechend erst einmal von einem Gericht geklärt werden, welches dann die Härte einer eventuellen Bestrafung festlegt.

Die Androhung Ihrer "Härte im strafvollzuglichen Sinne" birgt demnach also nicht weiter als die Androhung von Selbstjustiz. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie mit der Umsetzung Ihrer Drohung Ihre Karriere im Staatsdienst gefährden wollen, nehme diese aber dennoch sehr ernst.

Sie beschuldigen mich des Betruges. Näher betrachtet sieht es aber doch wohl so aus, dass Sie sowohl mündlich als auch schriftlich die gute Qualität der Ware bei Warenübergabe bestätigt haben.

Da seit der Warenübergabe 3 Tage bis zur Reklamation vergangen sind, ist es theoretisch aber auch denkbar, dass die Reifen entweder in der Zwischenzeit von Ihnen benutzt und durch eine Vollbremsung unbrauchbar gemacht wurden, oder dass es sich um komplett andere Reifen des gleichen Fabrikats handelt, die Sie mir nun selbst in betrügerischer Absicht unterjubeln wollen. Das soll jetzt ausdrücklich keine Unterstellung sein. Doch versetzen Sie sich in meine Lage: denkbar wäre das doch, oder etwa nicht?

Alles in allem appeliere ich an Ihren gesunden Menschenverstand, dass solche Ausrutscher wie in Ihrer letzten Email in Zukunft nicht mehr stattfinden. Ich bin mir selbst keiner Schuld bewusst, Ihnen fehlerhafte Reifen verkauft zu haben und sehe daher keinen Grund, die evtl nun im Wert geminderten, da beschädigten, Reifen zurückzunehmen.

Wenn Sie der Meinung sind, mir eine betrügerische Absicht für ein Gericht schlüssig nachweisen zu können, steht Ihnen der rechtliche Weg über eine Anklage offen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Er hat auch schon geantwortet:

 

Lieber ...,

Ich habe bereits ebay über Ihre Art des Verkaufens informiert ! Ich habe es nicht nötig betrügerisch tätig zu werden in dem ich Waren kaufe und diese nachträglich als betrügerische Ware deklariere. Ich habe Sie bei der Abholung gefragt, ob die Reifen in Ordnung seien, oder ob Beschädigungen durch einen Nagel oder ähnliches vorliegen würden. Sie negierten dies und sagten, dass diese Reifen nebst Felgen in Ordnung seien und gaben mir diese in Tüten verpackt an , welche ich dann ohne weitere Kontrolle in meinen Kofferraum packte. Ihnen ist dieser Ablauf geläufig, da Sie selber zugegen waren. Ich verstehe Ihre Art nicht, dass Sie bewusst sicherheitsrelevante Artikel veräußern, ohne auf Ihre Mängel hinzuweisen. Ich, wie Sie es benannt haben, als Staatsdiener tätig, habe es nicht nötig irgendwelche Spielchen mit ehrlichen Bürgern zu treiben. Aber eins kann ich Ihnen

Versichern, dass ich Ihre Art der betrügerischen Absicht nicht tolerieren werde und mit all meinen legal zu Verfügung stehenden Mittel gegensteuern werde. Machen Sie den Kauf rückgängig und holen Sie die Reifen bei uns ab, dann ist alles wieder im grünen Bereich.

Überlegen Sie sich Ihre Vorgehensweise nochmals und antworten Sie mir nur, wenn Ihnen ein Konstruktiver Vorschlag diesbezüglich einfallen wird.

 

 

 

Also was mich am meisten an der Sache stört dass er behauptet ich hätte ihm die Reifen irgendwie untergeschoben.

Ich hatte noch 4 Dunloptransporttaschen, wo ich die Reifen für einen sauberen Transport verpackt hatte.

Hatte die Tüten aber komplett runtergerollt gehabt .

Jetzt tut er so als hätte er die Reifen gar nicht richtig gesehen und ich hätte ihm mehr oder weniger aus seinem Wagen gezogen und die Reifen in seinem Kofferaum gepackt. Das ist aber blödsinn, ert hat sich jeden Reifen oberflächlich angeschaut.

Und so doof ist ja wohl keiner dass jemand 4 Reifen nur an Selbstabholer verkauft und absichtlich einen Mangel verheimlicht. Die Gefahr dabei erwischt zu werden ist doch für jedermann viel zu groß.

Gruß Damien

P.S. Hier ist die nächste Mail die heute noch rausgehen soll:

 

 

Sehr geehrter Herr ...

Erst einmal muß ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie mich mit Ihrer wiederholten Aussage, ich hätte Ihnen in betrügerischer Absicht schadhafte Reifen verkauft, verleumden und beleidigen, was ich vehement von mir weise. Ich habe es nun wirklich nicht nötig, mir diese Beleidigungen von Ihrer Seite gefallen zu lassen.

Ich bin ebenso wie Sie kein Reifenfachmann. Sie haben die gebrauchten Reifen bei der Übergabe mit der für Sie für nötig befundenen Gründlichkeit überprüft und keinen Mangel festgestellt. Ich habe Sie definitiv nicht von der Überprüfung der Reifen abgehalten, sondern Sie sogar mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dieses zu tun. Es ist richtig, dass ich, um Ihnen einen sauberen Transport der Reifen zu ermöglichen, die Reifen in 4 nagelneuen Dunlop Reifentransporttüten verpackt hatte. Allerdings waren die Tüten zwecks Besichtigung der Ware bis zu Boden heruntergerollt, so dass es für Sie ein leichtes gewesen wäre, den Zustand der Reifen eingängiger zu überprüfen und evtl. Mängel sofort unzweifelhaft zu reklamieren. Der bei Reifenübergabe für Laien jedenfalls nicht offensichtliche Mangel war auch für mich als Laie nicht offensichtlich, so dass Sie mir keine betrügerischen Absichten unterstellen, geschweige denn beweisen können - allenfalls wäre ein unwissentlicher Mangel möglich, was dann aber kein vorsätzlicher Betrug ist.

Eine unregelmäßige Abnutzung des Reifenprofils ist mit meinem Fahrzeug, auf dem die Räder bisher montiert waren, dank ABS physikalisch nicht möglich. Ich hege daher erhebliche und begründete Zweifel daran, dass die Beschädigung der Reifen, so denn eine vorliegt, vor dem Verkauf schon vorhanden war.

Verstehen Sie mich: Ich kann eine vor dem Verkauf angeblich schon dagewesene Beschädigung der Reifen, v.a. in der von Ihnen beschriebenen Form, nicht nachvollziehen. Ich weiß nicht, was mit den Reifen nach dem Verkauf passiert ist oder ob es tatsächlich noch die von mir verkauften Reifen sind. Im Gegensatz zu Ihnen bezichtige ich Sie aber nicht des Betruges, obwohl ich aus meiner Sicht mindestens genau so viel Anlaß dazu hätte, wie Sie.

Solange Sie nichts weiter tun, als mich als ehrlichen Bürger zu bedrohen und zu beleidigen, sehe ich keinen Grund, Ihnen in irgendeiner Form entgegen zu kommen. Normalerweise pflege ich Reklamationen kulant zu regeln, weil ich prinzipiell an das Gute im Menschen glaube. Sie aber tun nichts anderes, als mich zu beschimpfen und zu beleidigen. Denken Sie wirklich, dass dadurch eine kulante, für beide Seiten befriedigende Lösung möglicher wird? Wenn ja, dann irren Sie sich gewaltig.

MfG

@DamienV6

 

Ich bin stolz auf dich:) Hätte ich selber wirklich nicht besser machen können.

Eins A. Lass dich nicht unterkriegen. Kämpf weiter !!

Die Frage ob dies ein fall für die Gewährleistung ist ist irrelevant. Es tritt auch hier die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. im ersten halben Jahr wird davon ausgegangen das des Mangel bereits bi übergabe bestand. Dies gilt soweit ich weiß und sich da nicht noch etwas geändert hat auch für Privatpersonen.

Recherchiert mal im Internet nach Urteilen bzw. Texten zu diesem Thema. Leider ist da immer eine gewiße Wilkür bei den Urteilen bei, aber das kommt dann meistens erst in einer Verhandlung raus.

Ich würde mich auf einen Vergleich einlassen, z.B. 15% vom Verkaufspreis erlassen oder so. Ich denke das der Staatsdiener, wenn er auch ein sehr schlehctes benehmen an den Tag gelegt hat, im Recht ist. Weiter würde ich ihn wirklich Anzeigen, nur um Gegenzusteuern.

Themenstarteram 4. November 2004 um 18:47

Muss das Lob an BioMarco weitergeben, der hat wirklich einiges drauf in dem Bereich.

Naja, wir wollen ja mal nicht übertreiben... ;) :)

Habe jetzt leider keine Zeit, mich zur Gewährleistung auszulassen. Wahrscheinlich dann morgen.

Viele Grüße

Marco

damien, ist zwar sehr ausführlich und lang, aber völlig irrelevant! im moment scheint es so, daß aussage gegen aussage steht, aber, um es nochmal zu verdeutlichen: er hat dich schriftlich bedroht und das als staatsdiener. das kann für ihn der abgang bedeuten!!! die sülzerei kannst du dir sparen. drohe ihm mit einer anzeige wegen verletzung des persönlichkeitsrechts und nötigung!!!

p.s.: schau dir mal seine negativbewertung an, die sagt schon sehr viel!

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