Achsüberladung am Auflieger

hallo zusammen!!
kann mir jemand helfen? habe eine strafe von 130euro und einem punkt bekommen weil am auflieger die letzte achse überladen war!!!!! hoffe mir kann jemand helfen!!!!!!!!

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Zitat:

Gibt es in D oder A nicht eine Regel von Verlader, Fahrer, Spediteur; wer Zuständig ist für Haftung Ladung und deren Sicherung?

Gibt es da steht dann eben das Verlader und Fahrer verantwortlich sind evtl. auch noch der Halter wenn er das so angeordnet hat.

der Halter bekommt in der Regel auch Punkte wie das nun mit dem Verlader aussieht? da ist normalerweise der Lagermeister dran und nicht der Staplerfahrer der von nichts Ahnung hat

http://www.neelix.de/34stvzo.html
http://www.bwvl.de/fm/2492/Mithaftung_bei_%DCberladung.pdf

Was kann denn der Halter dafür wenn sein Fahrer die Ladung nicht richtig auf dem Auflieger verteilt da sind einzig und allein Verlader und Fahrer drann.

"Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Kraftfahrzeuges an mit einer festgestellten Achslast von ... kg. Die zulässige Achslast betrug jedoch nur ... kg. Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder ... kg vor. (Lkw über 7,5 t)"

und dazu dann die Tabelle für Fahrer und Halter http://www.neelix.de/tabelle6.html

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Wenn Du bei uns einem Arbeiter sagst er dürfe nicht auf die Staplerbühne und er geht trotzdem, während Du nicht anwesend bist, und etwas passiert bist Du schuldig. Obwohl Du Ihm das untersagt hast bist Du schuld. Dü hättest irgendwie verhindern müssen das er auf die Staplerbühne konnte.

Ich wollte damit nur sagen vielleicht könnte man noch was beim Verlader holen gehen um seine eigene Haut zu retten....

ist ja gut! hab kapiert das es mein fehler ist!wollt ja nur mal nachfragen!danke

Entweder du sorgst beim nächsten mal dafür, dass die Ware richtig verteilt ist, oder du versuchst vor dem wiegen die Luftfederung der zugmaschine noch etwas zu senken. Dadurch sollte die Achslast an der Hintersten Achse noch etwas sinken....

Allerdings wäre das idealste natürlich dafür zu sorgen Dass es auch so Passt. Das ist im Interesse der sicherheit, der Verschleißes, und deinem Punktekonto...

Ja ist richtig!war halt nur geschockt weil ich vor 6 wochen erst drei punkte wegen meiner meinung nach einem total sinnlosen grund erhalten habe!und jetzt schon wieder einen wegen der überladung!aber naja kann man nix machen!

was wars denn vor 3 Wochen gewesen? würde gerne wissen wie sinnlos das denn wohl war

Habe für ein ablagebrett am armaturenbrett ohne ABE 180 euro strafe und die 3 Punkte bekommen!

Zitat:

Original geschrieben von 510er daf


Habe für ein ablagebrett am armaturenbrett ohne ABE 180 euro strafe und die 3 Punkte bekommen!

Wie wäre es mit Rechtschutzversicherrung

und einem Anwalt für Verkehrsrecht, bzw die Anwälte in Berg auf dem Autohof sind in diesen sachen recht Kompetent.

evt passt ja auch Zugmaschine nicht zum Trailer und der Trailer steht nicht in der Waage sondern vorne 5cm höher wie hinten.

meine zugmaschiene ist ein ungebauter jumbo mit größere räder also vorne ist der auflieger eh schon tiefer!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von 510er daf


meine zugmaschiene ist ein ungebauter jumbo mit größere räder also vorne ist der auflieger eh schon tiefer!!!!!!!

Deswegen empfehle ich dir einen Anwalt zu nehmen.

ja ich glaube das werde ich auch machen!!!!!!

Hallo,
ich fahre selber auch einen Kühlauflieger und bin auch oft in Fleischbetrieben um Knochen zu laden (in Paloxen). Ich kenne das Problem mit dem Gewicht, zumal man bei den meisten Betrieben aus hygienischen Gründen nicht beim Laden dabei sein darf.
In deinem Fall wurde mit 9 SP vorne zuviel freigelassen. Kannst froh sein, du nicht noch ein Problem wegen mangelnder Ladungssicherung bekommen hast.
Ich rede deshalb mit dem Lademeister vor der Beladung und frage nach Anzahl und Gewicht und sage ihm dann wie er zu laden hat!
Zugleich mache ihm klar , dass ich nach der Verladung auf die Waage fahre und Zugmaschine und kompletten Zug Wiege. Sind 18to bzw 40to überschritten fahre ich eben wieder an die Rampe und lasse ausladen. (Jede Fleischbude hat eine Waage). Funktioniert einwandfrei...denn das Recht ist auf deiner Seite. Zumal auch der Verlader eine Mitverantwortung trägt, er aber aus dem schneider ist wenn er nachweisen kann, das auf dem Betriebsgelände eine Waage steht auf der du das gewicht hättest überprüfen können!

Gute Fahrt

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