ACC und Radarkontrollen

Audi A6 C6/4F

Hi,

ich hatte gestern ein Erlebnis der neuen Art, und wollte mal hören ob meine Schlüsse richtig und und ob andere das auch kennen:

Ich fuhr auf einer geschwindigkeitsbegrenzten Autobahn, vor mir weit freies Feld, als ich in wenigen hundert Metern Entfernung rechts und links der Fahrbahn mit einer Frequenz von etwas zwei Hertz etwas rot blitzen sah...

Ich war mit ACC und Tacho = v + 10 unterwegs, und habe dann das ACC deaktiviert... - man ist ja vorgewarnt (obwohl v+10 am Tacho wohl nichts kostet wegen Toleranz, ...).
Kaum hatte ich ACC deaktiviert, so war der "Spuk" vorbei, die Dinger hörten auf zu blitzen...

Die Kontrolle scheint schon eine ganze Zeit gestanden zu haben, keine Herrn in grün in der Nähe. Blitze zur Justierung waren das also definitiv nicht...

Könnte es sein, dass ACC auf die Storchenkästen Einfluss nehmen kann? Das hätte dann ja fast zur Folge, dass sämtliche Messungen dieser Kisten falsch sein könnten... (immerhin kann entweder der geblitze selbst mit ACC fahren, oder sien Hintermann "funkt" rein).

Das System hat ja eine ABE bzw. Zulassung, insofern mache ich mir keine Sorgen. Witzig finde ich das aber allemal.

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von juhuuh


war vielleicht nur Zufall?

ACC arbeitet bei 76 bis 77 GHz
Polizeiradar bei 24,125 GHz

Übnrigens habe ich einen genialen Link zum Funktionsprinzip der ACC gefunden: http://www.elektroniknet.de

Das ist theoretisch denkbar. Die bei Reflektinen entstehende Sekundärstrahlung ist immer niederfrequenter, als die Primärstrahlung ........ also q.e.d !?

Waren da metallische Flächen / Körper in der Nähe, die eine Reflektion / Streuung hätten verusachen könne ?? Ggf. reicht die Leitplanke schon aus ....... 😛

eMkay, - spannendes Thema

Zitat:

Original geschrieben von [Emkay]


Waren da metallische Flächen / Körper in der Nähe, die eine Reflektion / Streuung hätten verusachen könne ?? Ggf. reicht die Leitplanke schon aus ....... 😛

Leitplanken links und rechts, auf mehrere hundert Meter. Sonst kein Auto mehr dazwischen.

Wenn nun tatsächlich ein Einfluss des ACC auf Messungen bestünde, dann wäre die rechtliche Frage wohl nicht ganz einfach, nehme ich an.

Immerhin hat das ACC von BOSCH eine Zulassung durchlaufen, hat also die Erlaubnis die Freuqenzen zu nutzen. Und der Einsatz dieses zugelassenen Teils kann ja für einen (arglosen) Nutzer keine strafrechtlichen Konsequenzen haben - alles andere wäre Schwachsinn (aber wohl nicht auszuschließen).
Eventuell müssten die Hersteller der betroffenen "Selbstschussanlagen" nacharbeiten und das System gegen fremde Einflüsse absichern...

Ich kann mich erinnern, dass Fahrzeuge mit Kuhfängern eine Zeit lang nicht richtig gemessen werden konnten. Das war dann aber das Problem der Messenden, nicht des gemessenen (war damals ein Grund um erfolgreich die Messung anzufechten).

Interresantes Thema aber wegen der strafrechtlichen Sache recht einfach zu beantworten.
Voraussetzung fuer eine Straftat ist schuldhaftes Handeln, also vorsaetzliches bzw. fahrlaessiges Tun oder Unterlassen. Das lag bisher nicht vor.
Bei Einsatz eines "illegalen ACC(?)" mit dem Ziel Radaranlagen auszutricksen koennte schuldhaftes Verhalten vorliegen. Ob hier der Betrieb nicht zugelassener Geraete vorliegt kann ich nicht sagen. Aber, bei einer (trotz Stoerung) nachgewiesenen Uebertretung der Geschwindigkeit geht der Gott in Schwarz aber von Vorsatz aus und straft deutlich haerter als im Tarif (Bussgeldkatalog) ausgewiesen. Dort wird zu Gunsten des Fahrers von fahrlaessigem Verhalten ausgegangen.

Zitat:

Original geschrieben von rockhopper


Aber, bei einer (trotz Stoerung) nachgewiesenen Uebertretung der Geschwindigkeit geht der Gott in Schwarz aber von Vorsatz aus und straft deutlich haerter als im Tarif (Bussgeldkatalog) ausgewiesen. Dort wird zu Gunsten des Fahrers von fahrlaessigem Verhalten ausgegangen.

Ich meine mal, die Störuungen treten nicht zwangsläufig auf. Wer sich darauf verlassen würde, der würde zwar vorsätzlich, aber dennoch fahrlässig handeln 😁

Nein, im Ernst: Nur weil jemand ACC nutzt und geblitzt wird, heißt das noch lange nicht dass er vorsätzlich zu schnell war. Das müsste dann für GRA-Nutzer ja auch gelten.

Man kann ja das Schild mit der Begrenzung übersehen haben, oder aber schlicht versehentlich das Ding zu schnell eingestellt. Da kann einem keiner das Gegenteil beweisen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von rockhopper


Interresantes Thema aber wegen der strafrechtlichen Sache recht einfach zu beantworten.
Voraussetzung fuer eine Straftat ist schuldhaftes Handeln, also vorsaetzliches bzw. fahrlaessiges Tun oder Unterlassen. Das lag bisher nicht vor.

Richtig, und Du schreibst korrekt von "bisher". Nach einer solchen ersten Erfahrung ist die weitere Inbetriebnahme mindestens fahrlässiges, wenn nicht sogar vorsätzliches Handeln (Beweislage mal außen vor).

Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung wäre das Auto jedoch aus dem Verkehr zuziehen, solange es nicht rechtskonform ist. Da gibt es kein in dubio pro reo.

Technisch kann ich mir eine Kausalität zwischen ACC und den Radarblitzen nicht vorstellen. Aber man lernt ja nie aus...

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Richtig, und Du schreibst korrekt von "bisher". Nach einer solchen ersten Erfahrung ist die weitere Inbetriebnahme mindestens fahrlässiges, wenn nicht sogar vorsätzliches Handeln (Beweislage mal außen vor).

Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung wäre das Auto jedoch aus dem Verkehr zuziehen, solange es nicht rechtskonform ist. Da gibt es kein in dubio pro reo.

Technisch kann ich mir eine Kausalität zwischen ACC und den Radarblitzen nicht vorstellen. Aber man lernt ja nie aus...

Wer weiß denn, welche ACC-Eigner solche Effekte schon erlebt haben und sich dessen auch bewusst ist, dass ACC Interaktionen hervorrufen kann?

Ist es strafrechtlich wirklich ein Problem wenn ich mit einem offiziell zugelassenen Fahrzeug unterwegs bin? Warum sollte ich verantwortlich sein, wenn die Messtechnik nicht sauber trennen kann, zumindest wenn die verwendeten Frequenzen zulässigerweise genutzt werden.

Genauso wäre es dann ja strafrechtlich zu bewerten wenn man mit einem "Kuhfänger" rumfährt der das Radarsignal "verwirrt" (da gab' es ja mal Trouble - war aber Sache der Messung).

Sollten echt Probleme bekannt werden, dann müsste BOSCH über AUDI eine Rückrufaktion starten. Wenn sich dann ein Fahrer weigert eine Änderung machen zu lassen, dann könnte es strafrechtlich relevant werden.

Oder liege ich da so falsch?

Nur am Rande: Ich will diese mögliche Tatsache sicher nicht ausnutzen, ich bin weder potentieller noch tatsächlicher Raser. Ich wundere mich ja nur.

Ein Autofahrer der sein KFZ inklusive Werkseitigem Zubehoer ganz regulaer bei einem ordentlichem Haendler erwirbt kann grundsaetzlich davon ausgehen, das sein Fahrzeug den Bestimmungen der verschiedenen Gesetze entspricht. Ist dies nicht der Fall und der Fahrer/Halter hat davon keine Kenntnis und haette dies auch nicht wissen muessen, trifft ihn kein Verschulden.
Findet ein Fahrer zufaellig heraus das eine bestimmte Funktion die Radaranlagen der Gruenen stoert, hat er noch nichts verbotenes getan. Erst dann wenn die Funktion mit dem Ziel eingesetzt wird die Radaranlage zu stoeren oder gewarnt zu werden liegt eine verbotene Handlung vor. Kommt dann auch noch eine Geschwindigkeitsuebertretung hinzu wird oft von Vorsatz ausgegangen. Das heisst der Fussmarsch wird etwas laenger.
Allerdings halte ich eine Beweisfuehrung fuer aeusserst schwierig.
Geniesse den Flug, äh die Fahrt.......

Wer ein Fahrzeug führt, das Radarfallen manipuliert oder dazu geeignet ist, setzt sich dem Verdacht aus, dies vorsätzlich zu tun. Der Rest ist eine Frage der Beweislage.

Wer glaubhaft machen kann, dass er von nichts wusste, der hat gute Chancen, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Wer dies nicht glaubhaft macht, beispielsweise weil er davon erzählt, dass er aufgrund von Vorerfahrungen sowas auch schon vermutet hat, der hat schlechte Karten.

Unabhängig davon muss das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden, weil es so nicht den Vorschriften entspricht. Da hilft auch keine ABE. Dürfte ja kein Problem sein, das ACC zu reparieren oder ganz zu entfernen.

Natürlich sollte Audi in diesem Fall eine Rückrufaktion starten, weil sie sich ansonsten auch strafbar, in jedem Fall aber zivilrechtlich belangbar machen.

Sollte Dein ACC tatsächlich Radarfallen manipulieren, dann gehe ich davon aus, das eine Fehlfunktion vorliegt. Aber, wie gesagt, ich glaube, dass es ein Zufall wahr.

Mir ging es dabei auch weniger um Deinen Bericht als vielmehr um die Reaktion, dass ein solches ACC ein Verkaufsrenner wäre. Dem wäre jedoch nicht so. Ist ja kein Problem, sämtliche Verkehrsüberwachungen wirksam zu manipulieren. Es ist eben nur verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Ob die entsprechende Anlage von Audi oder vom Grauimporteur in der Garage verkauft wird, ist dafür unerheblich.

Zitat:

Original geschrieben von rockhopper


Findet ein Fahrer zufaellig heraus das eine bestimmte Funktion die Radaranlagen der Gruenen stoert, hat er noch nichts verbotenes getan. Erst dann wenn die Funktion mit dem Ziel eingesetzt wird die Radaranlage zu stoeren oder gewarnt zu werden liegt eine verbotene Handlung vor.

Vermutet ein Fahrer, dass sein Fahrzeug verkehrswidrig wirkt, dann hat er die Pflicht, dem nachzugehen und das Problem abzustellen.

In Sachen Beweislage gebe ich Dir vollkommen Recht. Allerdings weiss man nie, was in den Mühlen der Strafverfolgungsbehörden so passiert.

Ob ich bei Audi ein ACC kaufe welches den Nebeneffekt hat Radar zu stoeren oder ein Stoergeraet in einer Hinterhofgarage kaufe macht schon einen Unterschied, naemlich bei der Frage ob ich gutglaeubig handel oder nicht. In dem einem Fall wird dies wahrscheinlcih angenommen in dem anderen Fall sicher nicht.

Mit Konsequenzen hat hier wohl nur der zu rechnen, der entweder zum wiederholten Mal auffaellt oder der sich selbst um Kopf und Kragen redet.

Auch ist das Fahrzeug sicher so schnell nicht still zu legen. Ich gehe mal davon aus das Audi sich an bestimmte Standards wie z.B. Funkfrequenzbereiche als auch die gesetzlichen Regelungen gehalten hat. Wenn die Radaranlagen damit nicht klar kommen, muessen die halt anders aufgesetzt werden. Audi muesste nur bei einer Fehlfunktion aktiv werden.

Aber viel interressanter ist die Frage ob das nun Zufall war oder nicht. Bin gespannt ob da noch weitere Beitraege kommen.

Ich fahre jetzt seit ca. 65 tkm mit dem acc und habe auch entsprechende Erfahrungen gemacht. Z.B. stieg das acc regelmäßig beim Vorbeifahren an einer fest installierten Verkehrsüberwachungsanlage aus, d.h. der Wagen bremste ab. Grundsätzlich ist es für Radar-Meßsysteme immer problematisch, mit fremden Keulen umzugehen. Deshalb glaube ich, dass die Radar-Geräte keine vernünftige Messung hinbekommen, wenn ein acc-Fahrzeug vorbeifährt.

Nun weiß man eben nicht genau, welche Verkehrsüberwachungseinrichtung mit Radar arbeiteit und welche nicht. Von daher kann man nur hoffen, aber sich nicht drauf verlassen.

Eine Frage beschäftigt mich aber noch: In diesem Thread wird auch von Ein- und Ausschalten der acc-Funktion gesprochen. Aber selbst bei ausgeschaltetem acc sind doch andere Sicherheitsfunktionen weiter in Betrieb, also zum Beispiel die Funktion, die im Display gefährliches Abstände anzeigt und das Auto in die Bremse zwingt, wenn es vorne eng wird. Ich weiß jetzt leider nicht, wie die Funktion heißt, aber es gibt sie und sie bleibt aktiv, auch wenn ich acc ausschalte. Für diese verbleibende Sicherheitsfunktion wird aber doch auch der Radarsensor verwendet. Also gibt es doch eigentlich gar kein Ausschalten des Radarsensors, sondern nur der acc-Funktion.

Das würde bedeuten, dass die (für den Autofahrer) positive Wirkung auf Radar-Meßstellen immer gegeben ist, unabhängig davon, ob man gerade mit oder ohne aktivierter acc fährt.

Oder?

Deine Antwort
Ähnliche Themen