ACC Fehler, VCDS, TÜV?
Hi^^
Wo fang ich an...
Meine Eltern fahren einen Passat B6 3C5 3.2 FSI, mit DSG, aus dem Jahre 2006.
Mit der Ausstattung des Wagens kam auch ACC Distanzregelung mit.
Vor einiger Zeit kam immer beim Starten des Wagens die Meldung "ACC Fehler!".
Das Tempomat ging nicht mehr, MFA lies sich nicht mehr bedienen.
Neuteil liegt mit Einbau und Einstellen bei über 2000€. Sieht keiner ein auszugeben, Tempomat benutzen die eh niemals, geschweige denn die Distanzregelung...
Nach intensiver Fehlersuche meinerseits habe ich dann letztlich das ACC mittels VCDS "auscodiert".
Ich habe mich im MSG angemeldet, dieses auf "normales" Tempomat (CCS) umgestellt und das ACC aus der Liste der verbauten Sachen entfernt, welche ich im Gateway gefunden habe.
Der Fehler ist weg und das Tempomat funktioniert ganz normal! : D
Nun zu meiner Frage:
Der Passat muss in 5 Monaten zur HU. Denkt ihr, dass es Probleme geben könnte, weil ich das ACC softwaretechnisch "ausgebaut" habe? Kommt ein Prüfer auf sowas, bzw. merken die das?
Es finden sich keinerlei andere Fehler im Auto, das einzige was noch ACC schreit ist die Leiche des Radarauges hinter dem VW Logo.
47 Antworten
Soll ich einfach den kompletten Auto-Scan reinballern?
Kann ich morgen machen, wenn ich wieder an das Auto kann.
Danke schon mal im Voraus für jede Hilfe
Man kann Dateien anhängen
Nur zur Info:
Das ACC Trennrelais unterbricht nicht die Spannungsversorgung vom Radar, sondern den CAN Bus.
Es kann also duchaus sein, dass das Trennrelais defekt ist.
Dann ist zwar die Spannungsversorgung ok, die Kommunikation mit dem ACC Steuergerät ist aber nicht möglich.
Also genau der Fehler, den die anderen Steuergeräte melden...
Auch vorne am ACC die CAN Signale geprüft?
Du hattest nur von der Spannungsversorgen geschrieben, deshalb mein Hinweis.
Den TÜV interessiert das deaktivierte ACC nicht, auch nicht die Fehlermeldung im SMLS nach dem rauscodieren.
Wenn Du den Fehlereintrag im SMLS trotzdem weg haben willst, kannst Du das Kabel vom ACC Distanzsteller am Zusatz-Lenkstockhebel aklemmen.
Zitat:
@katylemon schrieb am 9. Februar 2021 um 10:07:04 Uhr:
Den TÜV interessiert das deaktivierte ACC nicht, auch nicht die Fehlermeldung im SMLS nach dem rauscodieren.
Sorry, dem muss ich widersprechen.
Dem TÜV interessiert das sehr wohl.
Ich habe im Moment diese Thematik und das nicht nur mit einem TÜV Verein.
Also nur um hier das mal etwas Aufzuklären.
KÜS, TÜV Nord und GTÜ (Dekra wird das selbe sein), diese Prüfen mit einer Externen Box die direkt beim 1. Einsteigen angeschlossen wird.
Über diese werden durch die Fahrgestellnummer diverse Sachen Automatisch abgefragt/verglichen, unteranderem auch das ACC!
Ist das so wie bei mir Auscodiert, schmeißt das Gerät automatisch einen Fehler aus, da ja keine Kommunikation dahin möglich ist. (Da Auto das ja offiziell nicht mehr kennt, unter anderem)
Und schon bekommt man keinen TÜV.
Da durch das ACC im Passat ein Notbremsassistens verbaut ist und dies somit TÜV Relevant ist, wegen Sicherheitssystem.
(Ob jeder Passat, dies automatisch hat durch ACC, weiß ich nun nicht, seit also bitte Gnädig mit mir.)
Ich habe mich mit den oben genannten Vereinen damit auseinandergesetzt gehabt, falls nun jemand behaupten möchte das dies alles nur Blödsinn sein.
Und ein Austragen über den TÜV Nord/Süd ist leider auch nicht möglich, da VW sich quer stellt für eine Freigabe.
Am besten nach einem Gebrauchten Radar schauen, man kann wohl jeden dieser Art passend auf seinen Flashen.
Zitat:
@katylemon schrieb am 9. Februar 2021 um 10:07:04 Uhr:
Auch vorne am ACC die CAN Signale geprüft?
Du hattest nur von der Spannungsversorgen geschrieben, deshalb mein Hinweis.Den TÜV interessiert das deaktivierte ACC nicht, auch nicht die Fehlermeldung im SMLS nach dem rauscodieren.
Wenn Du den Fehlereintrag im SMLS trotzdem weg haben willst, kannst Du das Kabel vom ACC Distanzsteller am Zusatz-Lenkstockhebel aklemmen.
Hmm... auch gut zu wissen!
Die restlichen Fehler waren soweit ich mich gerade erinnere "Codierung/Varianten der Steuergeräte im Antribsstange prüfen".
Ich kam leider heute nicht dazu am Passat was zu machen da ich erst spät heim kam.
Morgen hab ich aber Berufsschule (online) und damit früher Zeit fürs Auto^^
Zitat:
@zeromatick schrieb am 9. Februar 2021 um 20:32:57 Uhr:
Zitat:
@katylemon schrieb am 9. Februar 2021 um 10:07:04 Uhr:
Den TÜV interessiert das deaktivierte ACC nicht, auch nicht die Fehlermeldung im SMLS nach dem rauscodieren.Sorry, dem muss ich widersprechen.
Dem TÜV interessiert das sehr wohl.Ich habe im Moment diese Thematik und das nicht nur mit einem TÜV Verein.
Also nur um hier das mal etwas Aufzuklären.
KÜS, TÜV Nord und GTÜ (Dekra wird das selbe sein), diese Prüfen mit einer Externen Box die direkt beim 1. Einsteigen angeschlossen wird.
Über diese werden durch die Fahrgestellnummer diverse Sachen Automatisch abgefragt/verglichen, unteranderem auch das ACC!
Ist das so wie bei mir Auscodiert, schmeißt das Gerät automatisch einen Fehler aus, da ja keine Kommunikation dahin möglich ist. (Da Auto das ja offiziell nicht mehr kennt, unter anderem)Und schon bekommt man keinen TÜV.
Da durch das ACC im Passat ein Notbremsassistens verbaut ist und dies somit TÜV Relevant ist, wegen Sicherheitssystem.
(Ob jeder Passat, dies automatisch hat durch ACC, weiß ich nun nicht, seit also bitte Gnädig mit mir.)Ich habe mich mit den oben genannten Vereinen damit auseinandergesetzt gehabt, falls nun jemand behaupten möchte das dies alles nur Blödsinn sein.
Und ein Austragen über den TÜV Nord/Süd ist leider auch nicht möglich, da VW sich quer stellt für eine Freigabe.Am besten nach einem Gebrauchten Radar schauen, man kann wohl jeden dieser Art passend auf seinen Flashen.
Ach so eine Scheiße aber auch, diese Radaraugen sind recht schwer zu haben, war aber leider wohl nix.
Sitzt sonst noch wo ein Steuergerät für das ACC oder ist da nur das Auge selbst da?
Die Frage bleibt, ob das ACC auch aus dem ABS auscodiert wurde, da dort der Fehler auffällt. Denn sobald ein Fehler im ABS abgelegt wird, schmeißt das MSG ebenfalls einen. Das kann der Prüfer dann auslese .
Mein Auto dürfte überhaupt keine HU mehr bestehen, hab unzählig viele Fehler in verschiedenen Steuergeräte , weil verschiedene Sachen nachgerüstet wurden. Bisher hat das meinen Prüfer null interessiert. Solange alle Lämpchen korrekt an und wieder ausgehen und im MSG keine relevanten Fehler abgelegt werden, kriege ich immer den Segen.
Ps: Wenn das ACC ordentlich auscodiert wurde, dann weiß das Auslesegerät vom Verein auch nicht, dass es da sein sollte. Ein Abgleich der Identnummer mit den VW Servern macht es nicht, nur bzgl des Abgasupdates. In meinem Werkstattverein haben wir Mitglieder die Prüfer sind, die mir das so gesagt haben.
Was sagt ihr dazu?
Alle Fehler löschen, die löschbar sind, zur HU fahren und hoffen?
Das ist wahrscheinlich die günstigste Option für den Anfang.
Zitat:
@Exili123 schrieb am 09. Feb. 2021 um 20:43:30 Uhr:
Ps: Wenn das ACC ordentlich auscodiert wurde, dann weiß das Auslesegerät vom Verein auch nicht, dass es da sein sollte. Ein Abgleich der Identnummer mit den VW Servern macht es nicht, nur bzgl des Abgasupdates. In meinem Werkstattverein haben wir Mitglieder die Prüfer sind, die mir das so gesagt haben.
Dem muss ich auch wiedersprechen, leider.
Da mir genau das Gegenteil von allen drei Vereinen erzählt/bestätigt worden ist.
Ich habe keinerlei Fehlermeldung drin und dennoch stand der Prüfer bei KÜS am Ende da und meinte, das ACC ginge wohl nicht.
Daraufhin fragte ich wie er darauf kommt, das mein Auto dies haben sollte.
Antwort war kein einfach und eindeutig, die machen Automatisch Abfrage über VW und die Fahrgestellnummer, eben über/von dieser besagten Box.
Von einem anderem TÜV Verein (Name möchte ich nicht nennen), gab es einen Tipp zu dieser Thematik.
Die besagte Box prüft nicht direkt, sondern nur auf Wiederstand.
Würde man einen passenden Wiederstand verbauen, würde das Gerät nix zu meckern haben, Trotz defekt des Bauteils.
Zitat:
@schwanana schrieb am 9. Februar 2021 um 20:50:24 Uhr:
Was sagt ihr dazu?
Alle Fehler löschen, die löschbar sind, zur HU fahren und hoffen?
Das ist wahrscheinlich die günstigste Option für den Anfang.
Würde ich so machen.
Beheben kann man dies dann ja immer noch innerhalb von 4 Wochen.
Zu der anderen Frage, bezüglich Steuergerät.
Soweit ich weiß, gibt es nur eins und das sitzt leider direkt im Radarauge drin.
Hast du ein Log von deinem Auto? Das mit dem Widerstand ist leider ziemlicher Blödsinn.
Also ich kann mir nicht recht vorstellen das der TÜV was dagegen haben sollte.
Es Handelt sich um den PR-Code der Verbauliste .
Wenn jemand sich eine Ahk anbaut ändert sich die ja auch schon oder sogar das original Radio Tauscht.
In dem Code ist auch der Farbcode enthalten. usw. Also alles womit das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
Es gibt ja vllt auch Leute die gerne mit Tempomat fahren ,aber vor dem eingreifen des ACC Angst haben das es auf einmal abrupt ab Bremst.
Demnach kann es ja eigentlich nicht verkehrt sein das zu deaktivieren.
Klar ist aber auch alles was angebaut ist muss auch funktionieren.
Zitat:
@zeromatick schrieb am 9. Februar 2021 um 20:57:13 Uhr:
Von einem anderem TÜV Verein (Name möchte ich nicht nennen), gab es einen Tipp zu dieser Thematik.
Die besagte Box prüft nicht direkt, sondern nur auf Wiederstand.
Würde man einen passenden Wiederstand verbauen, würde das Gerät nix zu meckern haben, Trotz defekt des Bauteils.
Sorry, aber spätestens hier beweist Du, dass Du schlicht keine Ahnung von der Sache hast.
Nö, damit "beweist" er höchstens, dass derjenige, der ihm das erzählt hat, "keine Ahnung" hat. Das verwechseln tun meist Leute, die sich keine 2min auf einen Text konzentrieren können...
Zur Sache: ausnahmslos alle Prüfer, die ich kenne, sagen "was verbaut ist, muss auch funktionieren". Damit sind natürlich Teile wie ACC gemeint, die fahr- und sicherheitsrelevant sind, nicht die defekte ZV an einer Tür oder das Radio. Letztlich liegt die Entscheidung hierüber aber immer in der Gesetzeslage und dem Ermessensspielraum des Prüfer!
Und dabei ist es vollkommen egal, ob elektronisch oder mechanisch. Mit einer defekten Ahk-Verriegelung bekommt man auch keinen TÜV, egal wie glaubwürdig man berichtet, dass man die abnehmbare Ahk nicht benutzt. Voraussetzung ist halt immer, dass der/die/das Prüfer/In/iX den Fehler auch bemerkt. Bei der als Beispiel genannten Ahk ist das u.U. nicht so wahrscheinlich wie bei Fehlern, die elektronisch ausgelesen werden müssen.
Dass die Prüforganisationen eine Verbauliste passend zur Fahrgestellnummer des Prüflings haben, habe ich noch nie gehört; da wird dann eben noch ein Fehler aufkommen, der "passt".
Wenn es möglich ist, muss man das Teil eben so auskodieren, dass kein relevanter Fehler mehr kommt. Im Falle des ACC weiß ich das nicht, aber es gab ja hier im thread schon Hinweise, wie man es richtig macht, so daß keine Fehler mehr kommen.