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Abzug Stundenverrechnungssatz bei Glasschaden

Themenstarteram 6. März 2018 um 11:53

Hi

ich bin bei der HUK versichert und hatte einen Glasschaden an meinem BMW 320, habe Schaden gemeldet und gleich ein Angebot eingereicht, von einer freien WErkstatt

Montage 36 x 8,50 Euro gekürzt auf 7,38 Euro plus ein paar Kleinteile.

Abzug: 50 Euro

Danach habe ich einen BMW Händler auch ein Angebot schicken lassen

Montage 36 x 11,25 Euro gekürzt auf 8,54 Euro

Abzug: 97 Euro

Unterm Strich kommt die gleiche Summe raus, die die HUK zahlen will.

Nach meiner Beschwerde, das ich da nix in den AKB finde, kam folgende Antwort

HUK:

Sehr geehrter Herr H.,

in dieser Sache teilen wir mit, dass wir bei Glasschäden nur noch die regional angemessenen Kosten er­

statten. Im vorliegenden Fall haben wir nicht die Stundensätze der Fa BMW Händler XYZ auf die der Firma Freie Werkstatt XYZ

gekürzt. Wir kürzen jeweils auf die maximal anerkannten Werte, wo bei diese bei freien Werkstätten nied­

riger sind als bei Markenwerkstätten. Der gekürzte Stundensatz der Fa BMW Händler XYZ liegt nur etwa im Be­

reich der von der Firma Freie Werkstatt XYZ verlangten Preise.

Dies steht so nicht konkret in den AKB. Wir sind jedoch nicht bereit Stundenverrechnungssätze zu ak­

zeptieren, die für dieselbe Arbeit den regionalen Werten vergleichbarer Betriebe in der Region überstei­

gen.

Laut AKB, A.2.6.2. gilt folgendes:

Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten.

Falls die Reparatur bei der Firma Freie Werkstatt XYZ durchgeführt wird, geben wir eine Kostenzusage bis zur Höhe

des in Kopie beiliegenden Prüfberichtes.

Mit freundlichen Grüßen

HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG

Ihr Schaden-Team

Anlage

 

Meine Frage wäre jetzt, wie ich weiter vorgehen soll.

Anwalt bzw BAFIN

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 6. März 2018 um 13:40:33 Uhr:

Ganz einfach, fahr zu BMW und lass die alles machen.

... Das Geld muss sich dann Audi von der HUK holen (einklagen oder was auch immer) ...

Gefährlicher Tipp! Wenn alles glatt läuft, dann bekommt die Audi-Werkstatt - dank Abtretungserklärung - alles direkt von der jeweiligen Versicherung. In diesem Fall halt von der HUK. Wenn NICHT alles glatt läuft, dann ist derjenige, der die Musik (in diesem Fall die Scheibe + Einbau) bestellt hat auch verpflichtet, sie (bzw. die Differenz) zu bezahlen. Da wird die Audi-Werkstatt nicht gegen die HUK, den Papst ... klagen, sondern sich die Kohle von demjenigen holen, der den Auftrag gegeben hat. GENAU DAS unterschreibt man im Übrigen auch auf dem Formular der Abtretungserklärung ...

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Das passiert dir auch ohne.

Auch wenn der Beitrag 2 Jahre alt ist, aber das

Zitat:

@tomrossi schrieb am 6. März 2018 um 13:56:05 Uhr:

Hab jetzt Rücksprache mit der freien Werkstatt, die machen es auch noch trotz Abzug.

bestätigt doch in gewisser Weise, daß die Versicherungen mit ihrer Einschätzung und ihrem "Kürzungswahn" nicht so ganz falsch liegen.

Eine Werkstatt veranschlagt (im Wissen, daß eine Versicherung zahlt) "irgendwas".

Und nach Mitteilung der Kürzung machen sie es dann plötzlich, auch für 15% weniger.

Und ihren Schnitt werden sie trotzdem machen.

Versicherte (Glas)schäden sind für die ausführenden Betriebe eine Geldkuh. Das wissen auch die Versicherer.

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