Abstand beim Überholen von Radfahrern
Moin,
war heute mal wieder mit dem Rad unterwegs und wieder mal halten viele Autos nicht den Mindestabstand ein beim Überholen. Da entstehen sehr oft gefährliche Situationen. Ein Wunder, dass da nichts Schlimmeres passiert.
- Wurde überhaupt jemals ein Autofahrer deswegen belangt?
- Was kann man aus Radfahrersicht tun?
- in der Mitte der Bahn fahren?
- insbesondere bei einspurigen Straßen?
- Einen Abstandshalter hinten dran bauen?
- Eine Dashcam fürs Rad installieren? Bringt das rechtlich überhaupt was, einen Autofahrer deswegen zu belangen? Oder muss erst etwas passieren, damit so eine Aufnahme gültig wird?
Andere konstruktive Vorschläge?
Beste Antwort im Thema
Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.
MfG kheinz
331 Antworten
Geduld und Augenmaß hinter'm Lenkrad werden einem spätestens beigebracht, sobald man seine "B"-Fahrerlaubnis auf "C" oder "D" erweitert.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 25. November 2020 um 13:51:09 Uhr:
Lieber Kollege aus dem smart-Forum 🙂! Deine "Anspielung" kannste Dir schenken 🙂.Sowas passiert hier öfters ... selbst in einer Fahrradstrasse werden regelmäßig Radfahrer angefahren.
Neuste Maßnahme der Stadt ist eine diagonale Trennung der Straße mit rot-weisen Pfosten.
Ziel der Stadt: Autofahrer müssen jetzt über andere Seitenstrassen ausweichen und dadurch weniger Unfälle.Den Mist muss ich jetzt allerdings auch mitmachen, da Stellplatz in der Nähe.
Eine Stadt Fahradgerechter umzubauen geht haltnicht von heute auf morgen (Gott sei Dank) 🙂
Hallo mein Lieber, ich wollte dich nur auf deinen Rechtschreibfehler im letzten Satz hinweisen. Du hattest so geprahlt mit deiner Intelligenz, dass ich mir dich zum Vorbild genommen habe. Jetzt muss ich feststellen, dass mein Vorbild "Fahrrad" falsch schreibt. War sicher nur ein Tippfehler.
Ich glaub an dich.
Bis dann
Zitat:
@RS4-Moers schrieb am 25. November 2020 um 19:50:48 Uhr:
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 25. November 2020 um 13:51:09 Uhr:
Lieber Kollege aus dem smart-Forum 🙂! Deine "Anspielung" kannste Dir schenken 🙂.Sowas passiert hier öfters ... selbst in einer Fahrradstrasse werden regelmäßig Radfahrer angefahren.
Neuste Maßnahme der Stadt ist eine diagonale Trennung der Straße mit rot-weisen Pfosten.
Ziel der Stadt: Autofahrer müssen jetzt über andere Seitenstrassen ausweichen und dadurch weniger Unfälle.Den Mist muss ich jetzt allerdings auch mitmachen, da Stellplatz in der Nähe.
Eine Stadt Fahradgerechter umzubauen geht haltnicht von heute auf morgen (Gott sei Dank) 🙂Hallo mein Lieber, ich wollte dich nur auf deinen Rechtschreibfehler im letzten Satz hinweisen. Du hattest so geprahlt mit deiner Intelligenz, dass ich mir dich zum Vorbild genommen habe. Jetzt muss ich feststellen, dass mein Vorbild "Fahrrad" falsch schreibt. War sicher nur ein Tippfehler.
Ich glaub an dich.
Bis dann
Das nennt sich Autokorrektur "Tablett" 🙂! Nicht meine Intelligenz, Google ist Schuld.
Ich denke, das Thema wird noch einige Seiten füllen, obwohl es ganz einfach ist. Natürlich müssen Autofahrer Abstand halten.
Die Seiten werden doch hier nur gefüllt, weil eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern, die im Straßenverkehr mit ABstand zahlenmäßig am wenigsten vorkommen, für sich maximale Verkehrsbedingungen fordert. Ich denke hier z.B. an einen geplanten Radschnellweg in NRW oder sog. Pop-Up Radwege, wo ganze Fahrstreifen zugunsten der Radfahrer für PKW zeitweise gesperrt werden.
Natürlich geht man als Autofahrer in den Abwehrmodus. Möchte auch noch zwei Verkehrssituationen schildern: In verkehrsberuhigten Bereichen, sog. Spielstraßen, gilt Schritttempo. Auch für Radfahrer. Und letztlich, hat man den Radfahrer im Stadtverkehr mit Abstand überholt, schlängelt er sich beim nächsten Stau im Millimeterbereich rechts an meinem PKW vorbei, sodaß ich das Abstandshalten bei der nächsten Fahrbewegung wieder üben kann.
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Zitat:
@derbeste44 schrieb am 24. November 2020 um 08:24:35 Uhr:
Ob ggf. Deine Fahrradfahrweise die Richtige ist, wage ich anzuzweifeln, allerdings kommt es möglicherweise auch auf die örtlichen Gegebenheiten an.
Wenn zu erkennen ist, dass ein Autofahrer den Radfahrer aus Gründen des Abstandes sowieso nicht überholen kann, würde ich als Radfahrer - aus Gründen meiner eigenen Sicherheit - den vollen Platz ausschöpfen.
Würde ich anfangen soweit wie möglich Rechts zu fahren, kann ich davon erst recht ausgehen, dass sich der Autofahrer an den Radfahrer vorbeiquetschen wird. Da sehe ich ein größeres Unfallrisiko, als wenn der Autofahrer ein wenig hinter mir herfahren muss, bis wieder Platz zum Überholen ist. Ich denke auch, dass dies vom Gesetzgeber so gedacht ist.
Exakt so schaut es aus.
Ich nutze als Radfahrer immer den mir maximal zustehenden Abstand vom Fahrbahnrand voll aus.
Wenn man sich immer duckmäuserisch an den rechten Rand quetscht, wird man niemals als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen. Sich im vorauseilenden Gehorsam in den Rinnstein abdrängen lassen ist nicht.
Ich fahre seit über 50 Jahren mit reichlich (d. h. dem maximal zulässigen!) Abstand zum Fahrbahnrand, innerorts und außerorts, und es gab nie eine einzige wirklich brenzlige Situation. Als Radfahrer selbstbewusst (natürlich unter Beachtung der Verkehrsregeln!) unterwegs zu sein ist viel sicherer als nach nach außen durch seine Fahrweise zu signalisieren, dass man mit einem ja alles machen kann.
Und kommt mir jetzt nicht mit "mein Überleben ist mir wichtiger, als..." oder "auf seinem Grabstein stand....". Wie gesagt, ich fahre seit über 50 Jahren so, und meine ganzen Abgänge vom Fahrrad waren selbstverschuldet, ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer.
Meine Frau ist auch so eine Übervorsichtige auf dem Fahrrad und sie hat als Radfahrerin wesentlich mehr Probleme, was rücksichtsloses Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer ihr gegenüber angeht. Sie signalisiert mit ihrer übervorsichtigen Fahrweise schon nach außen hin, dass sie sich alles gefallen lassen wird.
Mit ihrer zögerlichen und übervorsichtigen Fahrweise können die anderen Verkehrsteilnehmer oft nicht erkennen, was sie denn jetzt vor hat.
Ich lasse mit meiner konsequenten Fahrweise die anderen Verkehrsteilnehmer erst gar nicht im Unklaren darüber, was ich gerade vor habe und komme damit weitgehend problemlos, sicher und dabei zügig durch den Verkehr.
Und als Autofahrer sind mir solche Radfahrer auch am liebsten, weil sie berechenbarer sind. Bei übervorsichtigen und zögerlichen Verkehrsteilnehmern weiß man nie so recht, woran man ist.
Und kommt mir jetzt nicht mit "Kampfradler", ein "Kampfradler" ist für mich ein Radfahrer, der sich bei riskanter Fahrweise nicht an die für ihn gültigen Verkehrsregeln hält, aber die Beachtung derselben von Anderen Verkehrsteilnehmern einfordert.
VG
Günter
Günter, schöner Text.
Und richtig noch dazu.
Dann gehe ich davon aus, du drängelst dich nicht an den wartenden vorbei, zB an der Ampel ? Du stellst dich, so wie es sich gehört, hinten an ?
Du wechselst nicht von Straße auf Radweg ?
Weil du da etwas schneller bist ?
Vom Bürgersteig oder so fange ich jetzt nicht an.
Das traue ich dir nicht zu.
Ich könnte dazu noch weitere Fragen stellen, aber wir wollen ja auf dem Teppich bleiben.
Es ist immer leicht zu sagen, so musst du es machen, so ist es gut. Vieles hängt aber von der Art des Radfahrens ab. ZB deine Frau fährt garantiert nicht so schnell, und sie wird nicht deine Übersicht, deine Erfahrung und deine Kenntnis haben Situationen schnell und sicher beurteilen zu können. Das ist aber wichtig, wenn man souverän auftritt und bestimmt klarmacht, was man will und tut...
Gruß Jörg.
Ach ja, noch eine Ergänzung zu meinem obigen Beitrag:
Das heißt jetzt aber nicht, dass ich auf dem Radl gerne das "rollende Verkehrshindernis" spiele.
Außerorts muss der überholende KFZ-Lenker so oder so auf die Gegenfahrbahn, egal ob ich jetzt am rechten Fahrbahnrand klebe oder den zulässigen Maximalabstand halte, überholen geht in beiden Fällen bei Gegenverkehr nicht.
Und natürlich verhalte ich mich als Radfahrer so, wie ich es auch als Autofahrer vom Radfahrer erwarte: wenn sich auf absehbar längere Zeit keine Überholmöglichkeit bietet, dann macht man bei nächster Gelegenheit auch mal Platz. Die nächste Gelegenheit heißt aber da dann auch nicht, sich als Radfahrer dann einfach am rechten Straßenrand anzuhalten. Denn auch hier muss der überholende einen Abstand einhalten, der ihn zumindest teilweise auf die Gegenfahrbahn zwingt, außerdem ist außerorts das Halten am rechten Fahrbahnrand meistens sowieso verboten und ein viel größeres Sicherheitsrisiko.
Das muss dann schon eine Ausweichstelle oder eine Parkbucht/Parkplatz oder zumindest eine Ackerzufahrt sein.
VG
Günter
@63er-joerg:
Was verstehst du an meiner Textpassage "natürlich unter Beachtung der gültigen Verkehrsregeln!" nicht?
Damit erübrigen sich deine Fragen.
VG
Günter
Zitat:
@Titanist schrieb am 26. November 2020 um 07:03:19 Uhr:
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 24. November 2020 um 08:24:35 Uhr:
Ob ggf. Deine Fahrradfahrweise die Richtige ist, wage ich anzuzweifeln, allerdings kommt es möglicherweise auch auf die örtlichen Gegebenheiten an.
Wenn zu erkennen ist, dass ein Autofahrer den Radfahrer aus Gründen des Abstandes sowieso nicht überholen kann, würde ich als Radfahrer - aus Gründen meiner eigenen Sicherheit - den vollen Platz ausschöpfen.
Würde ich anfangen soweit wie möglich Rechts zu fahren, kann ich davon erst recht ausgehen, dass sich der Autofahrer an den Radfahrer vorbeiquetschen wird. Da sehe ich ein größeres Unfallrisiko, als wenn der Autofahrer ein wenig hinter mir herfahren muss, bis wieder Platz zum Überholen ist. Ich denke auch, dass dies vom Gesetzgeber so gedacht ist.
Exakt so schaut es aus.
Ich nutze als Radfahrer immer den mir maximal zustehenden Abstand vom Fahrbahnrand voll aus.
Wenn man sich immer duckmäuserisch an den rechten Rand quetscht, wird man niemals als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen. Sich im vorauseilenden Gehorsam in den Rinnstein abdrängen lassen ist nicht.
Ich fahre seit über 50 Jahren mit reichlich (d. h. dem maximal zulässigen!) Abstand zum Fahrbahnrand, innerorts und außerorts, und es gab nie eine einzige wirklich brenzlige Situation. Als Radfahrer selbstbewusst (natürlich unter Beachtung der Verkehrsregeln!) unterwegs zu sein ist viel sicherer als nach nach außen durch seine Fahrweise zu signalisieren, dass man mit einem ja alles machen kann.
Und kommt mir jetzt nicht mit "mein Überleben ist mir wichtiger, als..." oder "auf seinem Grabstein stand....". Wie gesagt, ich fahre seit über 50 Jahren so, und meine ganzen Abgänge vom Fahrrad waren selbstverschuldet, ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer.
Meine Frau ist auch so eine Übervorsichtige auf dem Fahrrad und sie hat als Radfahrerin wesentlich mehr Probleme, was rücksichtsloses Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer ihr gegenüber angeht. Sie signalisiert mit ihrer übervorsichtigen Fahrweise schon nach außen hin, dass sie sich alles gefallen lassen wird.
Mit ihrer zögerlichen und übervorsichtigen Fahrweise können die anderen Verkehrsteilnehmer oft nicht erkennen, was sie denn jetzt vor hat.
Ich lasse mit meiner konsequenten Fahrweise die anderen Verkehrsteilnehmer erst gar nicht im Unklaren darüber, was ich gerade vor habe und komme damit weitgehend problemlos, sicher und dabei zügig durch den Verkehr.
Und als Autofahrer sind mir solche Radfahrer auch am liebsten, weil sie berechenbarer sind. Bei übervorsichtigen und zögerlichen Verkehrsteilnehmern weiß man nie so recht, woran man ist.
Und kommt mir jetzt nicht mit "Kampfradler", ein "Kampfradler" ist für mich ein Radfahrer, der sich bei riskanter Fahrweise nicht an die für ihn gültigen Verkehrsregeln hält, aber die Beachtung derselben von Anderen Verkehrsteilnehmern einfordert.VG
Günter
Was ist bei dir maximaler Abstand?
Hab ich schon Mal erklärt, die Fahrspur außerhalb Ortschaft muß eine Breite von 2,75m haben , das sind 5,5m Straße.
Bus und LKW sind 2,50 bis 2,60 breit, dazu 2 Meter Abstand, sind 4,50m, bleibt dir der eine Meter rechts.
Bei Kühllasteten bleiben dir nur 0,9 m,.
Fährst du weiter links würde ich dich nicht mehr Überholen, auch wenn ich eine Stunde hinter dir herfahren müßte.
Der Gesetzgeber will das so. Brauchst du mehr wie 1,50m rechts, Überholen ich dich nicht Mal mehr mit dem PKW.
Zitat:
@Titanist schrieb am 26. November 2020 um 08:08:10 Uhr:
@63er-joerg:
Was verstehst du an meiner Textpassage "natürlich unter Beachtung der gültigen Verkehrsregeln!" nicht?
Damit erübrigen sich deine Fragen.VG
Günter
Oh, bitte nicht falsch verstehen..
..sowas ist nämlich nicht selbstverständlich - wenn auch erwähnt.
Und ehrlich: Tippen kann man viel.
Wenn man sich dann tatsächlich an der Ampel hinten anstellt, obwohl man sieht man könnte locker nach vorne fahren, ist die Versuchung es zu tun doch wohl sehr, sehr groß.. ..das möchte ich einfach auch nur mal erwähnen.
Also nochmal: Bitte nicht falsch verstehen !
Die Radler, die sich tatsächlich brav hinten anstellen, kannst du an einer Hand abzählen... ...schön, wenn du dazu gehörst 🙂
Gruß Jörg.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 26. November 2020 um 07:59:22 Uhr:
...
Dann gehe ich davon aus, du drängelst dich nicht an den wartenden vorbei, zB an der Ampel ? Du stellst dich, so wie es sich gehört, hinten an ? ...
Worauf möchtest du hinaus?
Zitat:
@reox schrieb am 26. November 2020 um 08:45:54 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 26. November 2020 um 07:59:22 Uhr:
...
Dann gehe ich davon aus, du drängelst dich nicht an den wartenden vorbei, zB an der Ampel ? Du stellst dich, so wie es sich gehört, hinten an ? ...
Worauf möchtest du hinaus?
Ganz genau auf das von dir fett gedruckt erwähnte.
Nichts anderes, nur darauf.
Das es da natürlich eine Menge Ermessungsspielraum gibt, ist mir klar.
Es ging aber ums "drängeln"
Gruß Jörg.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 26. November 2020 um 08:53:27 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 26. November 2020 um 08:45:54 Uhr:
Worauf möchtest du hinaus?Ganz genau auf das von dir fett gedruckt erwähnte.
Nichts anderes, nur darauf.
Das es da natürlich eine Menge Ermessungsspielraum gibt, ist mir klar.
Es ging aber ums "drängeln"Gruß Jörg.
Entscheidend ist auch hier die fett markierte Formulierung. Da wird nicht vom Sicherheitsabstand gesprochen, sondern nur vom ausreichenden Raum, der dem Radler ausreicht, um in Verbindung mit mäßiger Geschwindigkeit zu überholen.
Weil nicht wenige hier immer fragen: Warum muss ich beim überholen zwingend 1,5m einhalten, der Radler aber nicht?
reox, wir wollen und werden uns hier nicht wegen ein paar cm in die Haare kriegen.
Lass es mich ganz einfach mal so formulieren.
Auf der Straße herrscht ein gegenseitiges geben und nehmen.
Solange das fair abläuft, ist alles im grünen Bereich.
Wenn aber der Radler meint er müsse sich durch die Autos schlängeln und drängeln, dann nehme ich an, er nimmt es nicht so genau. Kann ich mit leben, weil ich ja dann auch wieder an ihm vorbei muss. Gibt er mir die Chance dazu, alles grün.
Nimmt er es aber beim drängeln und schlängeln nicht so genau, besteht aber dann genauestens auf "seinen" Abstand, empfinde ich das durchaus als unfair.
Ich überhole gerne Regelkonform.
Erwarte dann aber im Gegenzug dasselbe.
Jetzt mal völlig davon ab was irgend ein Gesetz sagt.
Geben und nehmen, gegenseitig und fair, immer gern.
Dann müssen aber beide Seiten fair sein... ...sonst macht das Spiel keinen Spass.
Gruß Jörg.
Ihr vergleicht ernsthaft das Vorbeischlengeln eines Radfahrers vorbei an stehenden Autos mit dem Überholen von Radfahrern von Autos, die 50 oder mehr km/h drauf haben?
Really?