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Abschleppen lassen wenn mein Grundstückszugang zugepark ist

Themenstarteram 14. November 2022 um 19:59

Hallo Leute

meine Grundstückszufahrt wid immer wieder zugeparkt, so das ich mein Grundstück mit dem Auto nicht verlassen oder Einfahren kann. Ich muß bei meiner Einfahrt den Berg hoch und dann auf die Strasse. Meine Einfahrt ist 3 m breit und wenn oben ein Fahrzeug auf der anderen Strassenseite steht gibt es keine Möglichkeit rauszukommen. Wie sieht es da mit dem Abschleppen aus. Die störenden Autos stehen ja im öffentlichen Raum.

Viele Grüße

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73 Antworten

Nur als Denkanstoß: Im Parkhaus sind die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen 5,5 bis 6 m breit. Und selbst da muss man mit einem XC90 zurücksetzen, damit man die Rampe hoch oder runter fahren kann. Man kommt nicht in einem Zug rum. Hier haben wir aber nur 3 m.

Zitat:

@coolhh schrieb am 16. November 2022 um 08:28:01 Uhr:

 

Es ist auch gar nicht erlaubt, das Fahrzeug mit Reifenkontakt zum Bordstein zu parken, denn dann stehen mit Sicherheit irgendwelche Teile des Fahrzeugs über dem Gehweg. Selbst ein eingeklappter Spiegel darf nicht über den Gehweg ragen.

Das war's dann mit der Mathematik und der Rechtsprechung. :-(

Ich gehe davon aus, dass man bei einer 5m breiten Fahrbahn nur ein Motorrad oder ähnliches dort parken darf. Einen PKW wohl nicht. (Obwohl: mein alter Mini war nur ca 1,40m breit...)

Genau das habe Ich ja auch versucht klar zu stellen... aber Mathematik scheint ja nicht meine Stärke zu sein :eek:

Auch die Zeichnung auf Seite 4 von @Goify entspricht nicht der Realität und ist ebenfalls schöngerechnet.

Die parkenden Fahrzeuge müssten so stehen, daß der rechte Außenspiegel bündig mit dem Fahrbahnrand wäre. Das Fahrzeug müsste demnach 10 bis 15 cm weiter vom Rand wegstehen.

Somit würde die Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht mehr eingehalten werden können.

Aber unabhängig davon, ob es 2,95 m oder 3,15 m sind, er kommt mit seiner 5-Meter-Peitsche nicht raus.

Zum Verständnis: In meiner Zeichnung stehen oben Toyota Prius und in der Ausfahrt ein Bangle-7er BMW.

Zitat:

@Goify schrieb am 15. November 2022 um 17:25:47 Uhr:

Und noch ein Bild der Situation:

Wenn ich mir das Bild des TEs ansehe, dann ist die Einfahrt etwa so breit wie der Golf 5 lang ist. Das wären dann 4,2m. Ich bin auch der Meinung dass das machbar sein sollte.

Zitat:

@RB26 schrieb am 16. November 2022 um 09:13:44 Uhr:

 

Wenn ich mir das Bild des TEs ansehe, dann ist die Einfahrt etwa so breit wie der Golf 5 lang ist. Das wären dann 4,2m. Ich bin auch der Meinung dass das machbar sein sollte.

Seine Einfahrt misst lediglich 3 m. Das hat der TS bereits im Eröffnungsbeitrag genannt.

Wie lange hat der TE denn die 5 m Karre? Wieso besteht das Problem erst jetzt? Auto neu und jetzt über die parkweise der anderen beschweren? Schnellste Option, ein neues, kürzeres Auto... Oder die Einfahrt umbauen. Vom Ordnungsamt kann man nicht erwarten, dass sie dort regelmäßig auftauchen und bis man da ein Parkverbot erwirkt, vergehen Jahre...

Ich würde sagen, wir treffen uns alle mal vor Ort und jeder fährt mal rein und wieder raus.

Der Gewinner bekommt einen Blick in die Sonne.

Damit wäre das endlich geklärt!

Gruß jaro

Wichtig ist der eine Klabautermann, der mit seiner Zugmaschine da rein fahren wollte. Wenn der kommt, komme ich auch mit meinem Forester.

Zitat:

@RB26 schrieb am 16. November 2022 um 09:13:44 Uhr:

Wenn ich mir das Bild des TEs ansehe, dann ist die Einfahrt etwa so breit wie der Golf 5 lang ist.

Ja, so sieht es aus, aber der TE hat ein Foto mit einem Weitwinkel geschossen, daher wirken Objekte weiter entfernt kleiner, als sie in Wirklichkeit sind. Würdest du den blauen Golf 5 in die Einfahrt stellen, würde er gerade mal mit seinem Rädern reingehen. Der Überhang vorne und hinten würde nicht reinpassen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. November 2022 um 09:22:33 Uhr:

Seine Einfahrt misst lediglich 3 m. Das hat der TS bereits im Eröffnungsbeitrag genannt.

Stimmt, habe ich übersehen. Kann natürlich sein dass die Perspektive des Fotos die Einfahrt größer wirken lässt als sie tatsächlich ist aber ich stelle die 3m trotzdem in Frage. Denn 0,5m mehr oder weniger machen da schon einen großen Unterschied wenn es um das Ein- und Ausparken geht.

da "wirkt überhaupt nichts größer"...

das meinte ich die ganze Zeit ... wie kann man das für 4,2m halten?? Auch ohne die Info des TEs sieht man doch klar, dass das weniger breit ist. Und schon sind die Hauruck-Sprüche da mit Zugmaschinen und ähnlichen Quatsch. Über 1m weniger Rangierraum kann verdammt viel ausmachen.

Zitat:

@Goify schrieb am 16. November 2022 um 09:39:13 Uhr:

Wichtig ist der eine Klabautermann, der mit seiner Zugmaschine da rein fahren wollte. Wenn der kommt, komme ich auch mit meinem Forester.

Ich komme mit A4 Avant und 6.85m Wohnwagen. :D

 

Die Einfahrt ist 310cm breit, habe die Steine gezählt.

am 16. November 2022 um 8:57

Hallo... der TE ist lange, lange weg. Er hat nicht die Antwort bekommen, die er wollte, und dann interessiert ihn - wie das hier so die Regel ist - die Diskussion nicht die Bohne.

Mal ganz pragmatisch - wenn ich mit den Lattenverhau links von seiner Einfahrt anschaue, mit dem sicher der Nachbar eingebunkert hat, dann ist da ein mittelgrosser Nachbarschaftsstreit um die Einfahrten und das Parken im Gange. Dann ist mit rationalen Argumenten eh lange nichts mehr zu machen.

Hier wurde schon alles gesagt, wenn auch nicht von jedem.;)

Bevor weitere User am Rad drehen, ziehe ich mal den Schlussstrich.

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