Abrechnung Vollkaskoschaden so richtig?

Folgendes Problem:

Selbstverschuldeter Unfall, Auto nicht fahrbereit, Auto hat VOLLKASKO.

Eigene Versicherung schickt Gutachter. Gutachter gibt folgende Zahlen aus:

Wiederbeschaffungswert: 20.000 €
Reparaturkosten: 15.000 €
Restwert: 10.000 €

Versicherung will wie folgt abrechnen:

Wiederbeschaffungswert 20.000 € minus Restwert 10.000 € gleich Auszahlung 10.000 €.

3 Fragen dazu:

1. Habe ich kein Recht auf Auszahlung der geschätzten Reparaturkosten, also nach fiktiver Abrechnung?

2. Gilt diese Abrechnungsmethode nur, wenn ich das Auto als Unfall verkaufen würde?

3. Wenn ich das Auto (günstig) reparieren lassen würde und der Versicherung die Reparatur nachweisen würde, hätte ich dann Anspruch auf Auszahlung der (fiktiven) Reparaturkosten?

23 Antworten

Hallo,

in dem oben geposten §13 pdf steht folgendes

"(3) Rest- und Altteile, hierzu zählt auch das unreparierte Fahrzeug, verbleiben dem
Versicherungsnehmer. Sie werden zum Veräußerungswert auf die Ersatzleistung angerechnet."

Das heißt doch dann doch wieder Wiederschaffungswert abzgl Restwert, auch wenn das Fahrzeug wieder repariert wird. Oder sehe ich das falsch?

MfG, Matthias

Das siehst Du tatsächlich falsch.
Die Abrechnung ergibt sich aus Abs. 5 und zwar genauso, wie Lochimauspuff sie weiter oben dargestellt hat.
 
Der von Dir zitierte Satz stellt nur klar, dass das Eigentum an Altteilen und Schrottautos nicht auf den Versicherer übergeht, sondern  beim Versicherungsnehmer verbleibt.
 
Das soll einerseits sicherstellen, dass Du mit Deinem kaputten Auto auch nach dem Unfall machen kannst, was Du willst und andererseits empfinden die meisten Versicherer Schrottplätze vor ihren Verwaltungsgebäuden auch als optisch störend.
Mit anderen Worten: Versicherer verkaufen Versicherungen, keine Schrottautos.
Kommt übrigens trotzdem alle paar Wochen mal vor, dass ein Versicherungsnehmer anruft und sagt, wir könnten dann den Schrott bei ihm vom Hof holen, er will ihn nicht. Das Geld sollen wir dann überweisen...😁
Bei allem Service: das läuft nicht...
 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


andererseits empfinden die meisten Versicherer Schrottplätze vor ihren Verwaltungsgebäuden auch als optisch störend.

ROFL

Zitat:

könnten dann den Schrott bei ihm vom Hof holen, er will ihn nicht. Das Geld sollen wir dann überweisen...

Bei allem Service: das läuft nicht...

NICHT?

Ich dachte es muss bei dem ermittelten restwert mindestens ein Käufer vorliegen. nimmt dieer den wagen dann doch nicht zum genannten Preis ist der restwert falsch,...

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...und dann gibt es einen anderen Aufkäufer, der den selben Preis zahlt oder die Differenz zum zweitbesten Gebot wird erstattet. Zum Autohändler wird der Versicherer trotzdem nicht.🙂 

@ fuchs755

Den Aufkäufer ermittelt der Sachverständige, nicht die Versicherung. Und auch der wird das Auto eher selten längere Zeit zwischenlagern 😉

Danke, das hört sich ja doch recht positiv an.

Habe noch folgenden Link gefunden: http://www.svb-danner.de/Inhalt/Lexikon/body_lexikon.html

Da steht u.a. folgendes:
"Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie reparieren und es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, muss Ihnen die Versicherung die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten ohne Mwst. auszahlen und kann nicht die oben genannte Varante 1 (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) anwenden. Dabei müssen Sie nicht einmal die kpl. Reparatur, wie im Gutachten aufgeführt, durchführen. Es genügt vielmehr, wenn Sie lediglich die Verkehrssicherheit wieder herstellen. Allerdings ist für den Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihr Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzen."

Hoffen wir mal, dass das dann wirklich so klappt. Stehe nämlich vor dem gleichen Problem, wie der Themenstarter. Die Zahlen sind vom Verhältnis he ähnlich.

WBW 15000
Restwert 9000
Rep.kosten 11000

Fahrzeug ist aber trotzdem wirtschaftlicher Totalschaden.

Gruß, Matthias

Ohne den Link weiter verfolgt zu haben: In diesem Fall handelt es sich garantiert um einen Haftpflichschaden mit entsprechenden Abechnungsbeispielen, nicht um einen Kaskoschaden.

Grüße

Andreas

Nun ja, dennoch sollte ich die 11000 abzgl Mwst bekommen - das wurde mir zumindest am Telefon von Gutachter der Versicherung und Schadensstelle bestätigt.

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