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Abrechnung mit Krankenkassen - das Bürokratiemonster

Themenstarteram 15. August 2012 um 6:20

Hallo Kollegen,

wer von euch rechnet als Taxi-/ Mietwagenunternehmer mit Krankenkassen ab und welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?

 

MFG Sven

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68 Antworten

So ist es, zahlt der Kunde nämlich selbst und reicht es ein bekommt er fast immer sein Geld vollständig ohne jeden Abzug.

Aber egal, wie gesagt wären sich die Taxler mal einig und weniger egoistisch und nicht nur umsatzgeil würden die Kassen ganz schnell auf uns zugehen weil sie gar keine Alternative haben.

Doch so wie es jetzt läuft spielen die uns gegeneinander aus und machen mit uns was sie wollen, nach dem Motto da finden sich immer genug die praktisch für jeden Preis fahren und denen wir unsere Bedingungen aufzwingen können.

Von mir aus sollen die so weitermachen, ich halt mich raus. ;-)

Moin, also muss dem Taxler222 echt recht geben...

 

Hab sich neulich was mit der Barmer durch ist dort wie auf dem türkischen Basar...

 

Patient habe ich schon über 4.Jahre so nun ging es um eine Verlängerung da neuer Transportschein soweit sogut, hin gemailt und dann kam ein Rückruf...

 

Preis laut Tarifliste.218,50€ dann fing das verhandeln an, 160€ können wir machen, meine Antwort nö seh ich nicht ein muss warten und Mindestlohn zahlen, runde ging dann weiter letztlich waren wir bei 180€ dachte mir dann ok eh de noch weniger bekommst hörst du auf...

 

Diese Spiel hab ich jetzt zum 2x durch...

 

Ich bin hier im ländlichen und habe im Umkreis von 10.km 5.Kollegen wie die das so machen manchmal stellst sich mir noch die Frage. Ob es alles legal zugeht...

 

Ich mache nur noch das worauf ich Bock habe Rest mir egal...Hauptsache komme mit dem Geld aus was ich bekomme und fertig...

 

Manchmal hab ich auch drüber nach gedacht einfach die Verträge/Verträge sein lassen...

 

Schönes We

 

Gruß

DAK, Barmer und einige AOK`s sind sowieso die Schlimmsten von Allen.

Themenstarteram 5. Februar 2017 um 9:04

Bei uns ist es die AOK, da ist´s mir jetzt wirklich zu dumm geworden. Die wollen nicht mal im Pflichtfahrgebiet den Taxitarif bezahlen. Wenn ich von vornherein weiß, daß ich den Fahrpreis nicht komplett bekomme habe ich auch keine Beförderungsfplicht.

Für AOK-Paitenten heißt das jetzt bei mir: Bar / EC / Rechnung auf den Fahrgast selbst und selber einreichen. Ansonsten wird nicht mehr gefahren.

Also normalerweise, wenn eure Stadt nicht dummerweise andere Verordnungen herausgibt müssen die im Pflichtgebiet nach Uhr zahlen, ob die wollen, oder nicht.

Aber egal, würden sich die Taxler nicht selbst das Leben schwer machen gäbe es diese ganzen Probleme gar nicht. Beförderungspflicht besteht nach wie vor nur gegen Barzahlung, man darf sogar Vorauszahlung fordern wenn man Probleme befürchtet, alles gesetzlich festgelegt.

Nur leider haben wir in der Branche zu viele „Geier” die vor lauter Gier alles nehmen was irgendwie nach Geld aussieht, wurscht ob sie dabei betriebswirtschaftlich gerechnet draufzahlen oder nicht, denn Rechnen ist nicht jedermanns Sache.

Ein alter Spruch lautet, „Gier macht stier” und der bewahrheitet sich immer wieder. ;-)

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 6:05

Deinen ersten Absatz sehe ich so und sieht auch die Genehmigungsbehörde so. Es ist keinerlei Sondervereinbarung erlaubt, trotzdem bezahlt mir die AOK meine Rechnungen nicht komplett. Begründung: Früher war das Pflichtfahrgebiet kleiner, da waren dann z.B. die Bestrahlkliniken ausserhalb und zu der Zeit ging es dann für die AOK billiger.

Ich habe denen versucht , das mit kinderleichten Beispielen zu erkären (z.B. : Auf einer Landstraße ist Tempo 100. Darf ich dort weiterhin 100 fahren, wenn die Behörde ein Schild mit Tempolimit 80 aufstellt, nur weil ich da früher 100 Fahren durfte?) zu erklären. Aber offenbar wird den Mitarbeitern dort derarig der Kopf gewaschen, daß die ihren Grampf selber glauben.

In dem Fall hätte ich überhaupt kein Verständnis, ich würde die Differenz anmahnen, nochmal anmahnen und dann zum Anwalt gehen. Im Pflichtgebiet herrscht Tarifpflicht und zwar beiderseits das ist nicht verhandelbar sondern gesetzlich verankert.

Für eure Kassen gilt da wohl wo kein Kläger da kein Richter und wenn ihr euch das einfach so gefallen lasst, sorry dann seid ihr auch irgendwo selbst schuld. Auch eine AOK kommt aus der gesetzlichen Zahlungspflicht nicht einfach so raus.

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 12:33

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 6. Februar 2017 um 08:59:11 Uhr:

In dem Fall hätte ich überhaupt kein Verständnis, ich würde die Differenz anmahnen, nochmal anmahnen und dann zum Anwalt gehen. Im Pflichtgebiet herrscht Tarifpflicht und zwar beiderseits das ist nicht verhandelbar sondern gesetzlich verankert.

Für eure Kassen gilt da wohl wo kein Kläger da kein Richter und wenn ihr euch das einfach so gefallen lasst, sorry dann seid ihr auch irgendwo selbst schuld. Auch eine AOK kommt aus der gesetzlichen Zahlungspflicht nicht einfach so raus.

Genau den Weg gehe ich gerade, aber Du kannst Dir nicht vorstellen wie dreist die sind. Bald wird man sich vor Gericht sehen.

am 6. Februar 2017 um 15:12

Die Tarife verzapfen doch die Verbände.

 

Der größte Peisdrücker sind doch die Kreisverwaltungen selbt im Punkto Schulfahrten.

Wurscht wer die „verzapft” sie sind bindend für den Fahrer und den Kunden, siehe PBefG und Tarifordnungen.

.................... übrigens zum „Preisdrücken” gehören immer min. 2 Einer der drücken will und Einer der sich drücken lässt. Man muss halt auch mal NEIN sagen können, selbst dann, wenn es ein Anderer billiger macht, soll er doch.

Themenstarteram 7. Februar 2017 um 10:06

Genau. Und ich sage "Nein". Und solange hier im Landkreis nichts durch die Behörde abgesegnet ist darf man mit dem Taxi auch nichts anderes verlangen. Punkt.

Leider verstoßen manche Unternehmer lieber gegen die Tarifpflicht, anstatt sich mal einig zu sein. Wäre es anders könnten die Krankenkassen sich gar nicht so aufführen.

Zitat:

@Daimler201 schrieb am 7. Februar 2017 um 11:06:59 Uhr:

Genau. Und ich sage "Nein". Und solange hier im Landkreis nichts durch die Behörde abgesegnet ist darf man mit dem Taxi auch nichts anderes verlangen. Punkt.

Leider verstoßen manche Unternehmer lieber gegen die Tarifpflicht, anstatt sich mal einig zu sein. Wäre es anders könnten die Krankenkassen sich gar nicht so aufführen.

Dieses denken was du hast, dass sich alle einigen sollen schon lange. Aber hier arbeite ich gegen Windmühlen, ich würde gerne was ändern...

Hab auch grade von der AZH meine Abrechnung bekommen mit Kürzung von satte 120€... :o

Wenn das innerhalb Pflichtgebiet war, würde ich dagegen vorgehen.

War es außerhalb unter Umständen auch, oder gibt es da irgendwelche Verträge bzw Vereinbarungen die bekannt sind?

Außerhalb Pflichtgebiet kannst du nämlich im Prinzip verlangen was du willst wenn es keine anderen bekannten Vereinbarungen gibt, oder nicht VORHER ein bestimmter Preis verhandelt wurde.

Themenstarteram 7. Februar 2017 um 13:04

Ich weiß. Bei uns ist der Fall speziell: Das Pflichtfahrgebiet wurde vergrößert. Und was vorher zum "Dumpingpreis" erlaubt war ist es nun nicht mehr. Das wollen aber die AOK-Menschen im gegensatz zu allen anderen nicht wahrhaben.

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