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Abrechnung der Umweltprämie +

BMW 5er G31
Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 18:22

Hi, ich habe mal eine Frage an Euch.

Ich habe einen neuen 530D als Leasing bestellt.

Der Freundliche sagte mit 6000 EUR Umweltprämie+ für meinen 525d zu.

Soweit ok, ich sollte Ihm eine Rechnung über 19500 EUR schreiben, 13500 für mein Fahrzeug als Ankauf und die 6k Prämie.

 

Kann eigentlich nicht richtig sein.....

 

Jetzt habe ich gelesen das es 6000 Netto sind.

 

Will mich mein Freundlicher übers Ohr hauen?

 

Wie lief das bei Euch.

 

Mit freundlichen Grüßen

Blichi

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20 Antworten

da hast du aber etwas gründlich falsch verstanden.

Die Problematik war, wie verrechnet man die Prämie wenn man das neue Fahrzeug nicht kauft sondern least.

Keiner will hier die Steuer verkürzen oder ähnliches.

Zitat:

@dgi013 schrieb am 17. Dezember 2018 um 19:05:21 Uhr:

da hast du aber etwas gründlich falsch verstanden.

Die Problematik war, wie verrechnet man die Prämie wenn man das neue Fahrzeug nicht kauft sondern least.

Keiner will hier die Steuer verkürzen oder ähnliches.

Und darauf habe ich geantwortet: Die Prämie wird ja nur bei der Inzahlungname eines Altfahrzeugs gezahlt. Also muss sie auch entsprechend versteuert werden.

Oben war diskutiert worden, ob und wie man die Prämie in der Rechnung erwähnen muss. Und wenn keiner die Steuer verkürzen möchte, dann verstehe ich den Sinn hinter den Beispielen für die Steuerberechnung nicht ...

Ich habe meinen 5er ebenfalls (erstmalig) im geleast. Der in Zahlung gegebene Wagen war allerdings gekauft ...

Steuerberechnung ergibt eine identische Gesamtbelastung, also wie man daraus eine Steuerverkürzung herleiten kann verstehe ich jetzt nicht.

Zitat:

Das Finazamt hat überhaupt noch keine Erfahrungswerte mit dieser Prämie. Wenn ich etwas günstiger kaufe - so kann man es ja sehen, dann muss ich den Minderbetrag natürlich nicht versteuern. Wenn es möglich ist, die 6000€ als Nachlass darzustllen, könnte das ohne Steuern funktionieren.

Dann erkläre mir doch z.B. mal diesen Beitrag vom Beginn des Threads. Auch andere Beiträge auf der ersten Seite machen sich um die steuerliche Auswirkung der Umweltprämie Gedanken ...

Wenn ich es als Nachlass, Rabatt, darstelle verringert sich auch die Abschreibung, also die Steuerersparnis. Kommt also wieder auf das Gleiche hinaus, siehe Beispielrechnung Nr. 2.

EDIT:

In Variante 1 versteuerst Du die Prämie wie Einkommen zuzüglich zum Verkaufserlös des alten Autos. Natürlich nur den Anteil, der höher ist als der Buchwert Deines alten Autos.

Im Gegenzug hast Du eine höhere Abschreibung pro Jahr, weil die Rechnung für das neue Auto ja nicht um den Rabatt gekürzt wird.

In Variante 2 wird die Prämie als Rabatt dargestellt und erhöht nicht den Verkaufspreis des alten Autos. Auch hier muss der Verkaufspreis des alten Autos versteuert werden, auch hier gilt nur der Anteil, der höher als der Buchwert ist.

Die Abschreibung, die du auf das neue Auto vornehmen kannst, ist aber um den Rabatt geringer, da Deine Einkaufsrechnung ja entsprechend niedriger ist. Du kannst ja nur abschreiben was Du tatsächlich auch ausgegeben hast.

 

----

Zitat:

"Das Finazamt hat überhaupt noch keine Erfahrungswerte mit dieser Prämie. Wenn ich etwas günstiger kaufe - so kann man es ja sehen, dann muss ich den Minderbetrag natürlich nicht versteuern. Wenn es möglich ist, die 6000€ als Nachlass darzustllen, könnte das ohne Steuern funktionieren."

Das ist ja nur 1 Seite der Medaille, dass der Minderbetrag nicht zu versteuern ist.

Die 2te, unerwähnte, Seite ist, dass ich den Minderbetrag auch nicht steuerlich geltend machen kann, daher meine Beispielrechnung.

Steuern vermeiden kannst Du, wenn Du das Auto heute privat entnimmst, privat in Zahlung gibst + Prämie und dann den Neuwagen zum vollen Preis abschreibst.

Da gibt es aber viel zu beachten, z.B. korrekter, nachvollziehbarer Zeitwert, eine private Mindesthaltedauer von einem 1/2 Jahr und das Risiko, dass das Finanzamt diese Aktion nicht gerne anerkennt und entsprechend widerwillig reagieren dürfte. Gerade wenn Dein Buchwert über dem Verkaufs- bzw. Inzahlungsnahmepreis liegt, ist das nur etwas für bessere Nerven. Aber es spart, kräftig sogar und ist legal.

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