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Abrechnung der Umweltprämie +
Hi, ich habe mal eine Frage an Euch.
Ich habe einen neuen 530D als Leasing bestellt.
Der Freundliche sagte mit 6000 EUR Umweltprämie+ für meinen 525d zu.
Soweit ok, ich sollte Ihm eine Rechnung über 19500 EUR schreiben, 13500 für mein Fahrzeug als Ankauf und die 6k Prämie.
Kann eigentlich nicht richtig sein.....
Jetzt habe ich gelesen das es 6000 Netto sind.
Will mich mein Freundlicher übers Ohr hauen?
Wie lief das bei Euch.
Mit freundlichen Grüßen
Blichi
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20 Antworten
Also das klingt wirklich komisch.
Bei mir war das so. Mein 525d F11 aus 2011 wurde für 19.500 EUR vom Händler angekauft und auf mein Konto überwiesen. Da habe ich keine Rechnung geschrieben, sondern ein Ankaufvertrag vom Händler unterschrieben - war aber auch privat. Zusätzlich gab es 4.500 EUR Umweltprämie für den Neuen Gebrauchten (G31 530d). Die habe ich fürs Leading verrechnen lassen, so dass ich statt 450 monatlich nur noch 320 EUR bei 36 Monaten und 15000km zahle. Ich hätte Sie mir aber auch auszahlen lassen können.
Privatpersonen bekommen 6.000€. Da gibt es kein Netto oder Brutto. Bei gewerblichem Verkauf und Einkauf sollte es zudem die MwSt geben. Sie ist ja ein durchlaufender Posten. Ansonsten müsste man für die 6.000€ noch Mwst zahlen.
Problem ist ja, dass der Buchwert meist niedriger ist als der Verkaufswert und die Differenz auch noch versteuert werden muss. Das wird sich zusammen mit der Umweltprämie auch meist so einstellen. Die Steuer bekommt man von BMW aber nicht erstattet!
Gruß
Wolf
Zitat:
@Bernardini schrieb am 6. Dezember 2018 um 21:18:18 Uhr:
Privatpersonen bekommen 6.000€. Da gibt es kein Netto oder Brutto.
Auch hier ist die Summe netto.
Kostet der Wagen 17.140€ inkl. MwSt, zahlt der Privatmann mit Prämie noch 10.000€.
Zitat:
@Bernardini schrieb am 6. Dezember 2018 um 21:18:18 Uhr:
Privatpersonen bekommen 6.000€. Da gibt es kein Netto oder Brutto. Bei gewerblichem Verkauf und Einkauf sollte es zudem die MwSt geben. Sie ist ja ein durchlaufender Posten. Ansonsten müsste man für die 6.000€ noch Mwst zahlen.
Problem ist ja, dass der Buchwert meist niedriger ist als der Verkaufswert und die Differenz auch noch versteuert werden muss. Das wird sich zusammen mit der Umweltprämie auch meist so einstellen. Die Steuer bekommt man von BMW aber nicht erstattet!
Gruß
Wolf
Das ist es ja, das FZ ist abgeschrieben warum soll ich die Prämie komplett durch MwSt und Gewerbesteuer schicken... das sind 31% weniger als ein Privater Käufer.
Ich werde ihm eine Rechnung über 13500 für mein Auto schreiben aber wie macht man das mit der Prämie. Der Neue ist ein Leasingfahrzeug....
Mfg
Wenn das ein Firmenwagen war:
Eine Rechnung über 13.500 + MwSt für das Fahrzeug
und eine Rechnung über 6.000 + MwSt für die Prämie.
Die Mehrwertsteuer führst du ab und der Händler bekommt sie vom Finanzamt zurück.
Wenn privat, dann halt dasselbe Verfahren ohne MwSt.
Aber ich würde die Rechnungen auf jeden Fall trennen.
Das eine ist ein Posten, der zum alten Auto gehört, das andere gehört zum Neukauf.
Die Deals könnten theoretisch sogar zu unterschiedlichen juristischen Personen gehören (der Altwagen zur Firma, der Neuwagen privat).
Einige Händler haben schon komische Vorstellungen.
Die Umweltprämie ist immer Netto zu verstehen, egal ob Privat oder Unternehmer. Wer es nicht glaubt, BMW Kundenservice anmailen, dauert ein wenig, aber man bekommt genau die Antwort.
Du solltest gar keine Rechnung über 6.000,- schreiben, schon aus steuerlichen Gründen nicht. Egal ob einzeln oder getrennt. Die 6.000,- müsstest Du nämlich als zusätzliche Einnahme versteuern. Dass lass Dir bitte unbedingt vorher von Deinem Steuerberater mal genau erklären, (42% von 6.000,- als Einkommenssteuer ans Finanzamt abführen ist ja eine ganz blöde Idee.)
Die Prämie wird wie jeder Rabatt vom Nettoneupreis des zu kaufenden Fahrzeugs abgezogen. Egal ob es sich um Privat oder Firma handelt (es gilt ja auch für beide die gleiche Prämie und die MWSt ist bei gewerblichen Käufern ja auch nur ein durchlaufender Posten, also eigentlich gar nicht existent :-))) und, ganz wichtig, es ist eben kein Posten der zum alten Auto gehört, sondern zum Neuen. Am Neuen hängen ja auch die weiteren Bedingungen, wie Halter, Haltedauer etc.
Wer es nicht glaubt, bitte mailt die Kundenbetreuung an.
Leasing: dem Leasing liegt ein Fahrzeugwert zu Grunde. Der wird, netto, um die 6.000,- reduziert und die Rate entsprechend neu berechnet. Darauf achten, dass sich Leasingfaktor nicht verschlechtert.
Das mit dem Kundenbetreuung ist der einzige Weg, das vernünftig zu regeln. BMW zahlt die Prämie, nicht der Händler, BMW legt auch die Bedingungen fest. Ohne Auskunft der Kundenbetreuung mitsamt Ansprechpartner glaubt Dir Dein Händler ohnehin nichts und rechnet sich die Aktion in seinem Sinne schön.
Ich habe es hinter mir, hat gedauert und mein Händler war wenig begeistert, aber letztendlich musste er nachgeben.
Gruß
Das Finazamt hat überhaupt noch keine Erfahrungswerte mit dieser Prämie. Wenn ich etwas günstiger kaufe - so kann man es ja sehen, dann muss ich den Minderbetrag natürlich nicht versteuern. Wenn es möglich ist, die 6000€ als Nachlass darzustllen, könnte das ohne Steuern funktionieren. Problem wird sein, das andere es anders machen und die dann auf jeden Fall versteuern müssen, so dass das FA dann wieder anders entscheidet. Steuerberater fragen ist eine gute Idee - habe ich auch gemacht, aber ein definitve Antwort nicht bekommen.
Gruß
Bernardini
bleibt sich gleich
Beispiel, alle Preise netto:
Eckdaten:
Auto 50.000,-€
Prämie 6.000,-€
Abschreibedauer: 5 Jahre
Steuersatz: 40%
Variante 1:
Du schreibst eine Rechnung über 6.000,-, diese Einnahme musst Du versteuern.
Führst also für 2018 40% v. 6.000,- ab = 2.400,-
Abschreiben tust Du pro Jahr 10.000,-, macht bei 40% = 4.000,-
5 Jahre á 4.000,- = 20.000,- Steuerersparnis
- Einnahme = 2.400,-?= in der Summe nach 5 Jahren: 17.600,- Steuerersparnis
Variante 2:
Der Händler gibt Dir 6.000,- Rabatt,
Auto kostet nicht mehr 50.000,- sondern nur noch 44.000,-
Keine Einnahme zu versteuern
Abschreibungen pro Jahr von 8.800,- (44.000,- /5) macht bei 40% = 3.520,- pro Jahr x5 Jahre = 17.600,-€ Steuersenkung.
Der Nachteil bei Variante 1 ist, dass Du mit 2.400,- erst einmal in Vorleistung gehst und die über 5 Jahre verteilt zurückbekommst. Voraussetzung ist natürlich, dass Du nicht deutlich weniger in 2021, 2022 oder so verdienst.
Ausserdem, z.B. bei Einzelunternehmungen, erhöht sich die Einkommensteuervorauszahlung für 2019 ebenfalls um 2.400,- . Auch die bekommst du ja wieder, nur wann. Und das ist alles Liquidität, die Dir flöten geht.
Es kann ein Vorteil sein, wenn man nur knapp über der nächsten Steuerstufe verdient. Weil sich die Ersparnis ja immer auf den höchsten Steuersatz bezieht den man bezahlt, aber das ist jetzt so individuell, das muss man mit dem STB abklären. Genauso wenn man ohnehin zu viel Bargeld hat :-))
Bei meinen Leasingangeboten wurde die Umweltprämie als Leasingsonderzahlung verbucht. Alles andere macht IMHO sonst auch keinen Sinn. Siehe Vorposter.
Zitat:
@Nille72 schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:56:29 Uhr:
Bei meinen Leasingangeboten wurde die Umweltprämie als Leasingsonderzahlung verbucht. Alles andere macht IMHO sonst auch keinen Sinn. Siehe Vorposter.
Bei mir z.B. nicht. Bei mir sah es danach aus, als hätte man einfach den aktuellen Fahrzeugwert (Basiswert) um die UP reduziert und dadurch dass der Restwert gleich blieb, ist die Rate runter.
Ich denke jetzt auch die sauberste Lösung ist die 6000 EUR als Sonderzahlung laufen zu lassen und die Rate merklich zu drücken...
Ich habe mich für kaufen entschieden
520d Lieferung vorraussichtlich in 01-2019
Bei den Konditionen konnte ich nicht widerstehen
Inzahlungnahme für den alten war angemessen
Schmollewitz
Hallo zusammen, ich habe abschließend die für mich beste Lösung gefunden, Problemstellung war ja nicht das Groh der Umweltprämie an Vater Staat zu zahlen. Dazu gibt es zwei Wege. Entweder als Sonderzahlung an die Leasing oder in meinem Fall direkt an die BMW Bank als Ablöse. Der dort offene Betrag ist sowieso schon Steuerbereinigt.
Mit freundlichen Grüßen
Blichi
Ihr könnt das gerne so machen, aber meinem Laien-Verständnis nach ist das alles nicht ganz korrekt: Bei der Umweltprämie+ handelt es sich um echtes Geld, was "gezahlt" wird und den Ankaufpreis des alten Fahrzeugs erhöht. Ob jetzt nun der Händler oder BMW AG das Geld zahlt und wie es jetzt tatsächlich gezahlt wird, das ist vollkommen egal. Auch eine Einmalzahlung im Leasing muss ersteinmal durch Eure Bücher gehen, auch wenn es direkt von der BMW AG an die BMW Bank gezahlt wird. Offiziell seid Ihr der Zahler dieser Einmalzahlung. Die Umweltprämie+ ist halt kein steuerfreier Rabatt auf eine Neuanschaffung, sondern ein Bonus auf das alte Fahrzeug.
Und wie viel man wirklich von den 6.000€ netto versteuern muss, hängt davon ab wie viel der alte Wagen laut Buchwert noch wert war. Hier kann es durchaus auch sein, dass trotz der 6.000€ noch ein realisierter Verlust übrig bleibt, der sich dann Steuermindernd auswirkt. In meinem Fall kompensiert die Prämie z.B. den eigentlichen Verlust, den ich Aufgrund der Dieselpanik ansonsten erwirtschaftet hätte.
Ich werde auf jeden Fall den erzielten Inzahlungsnahmepreis inkl. Prämie durch die Bücher laufen lassen, da das in meinen Augen der einzig korrekte Weg ist ...
Und wenn ich es anders machen wollte, dann würde ich es bestimmt nicht in einem öffentlich Forum diskutieren ... :confused:
